Steuerhinterziehung Liechtensteiner Bank muss Steuersünder entschädigen
Die Steueraffäre von 2008 könnte teuer werden: Die Fürstenbank LGT muss Schadenersatz zahlen. Sie habe ihre Kunden zu spät über den Daten-Klau informiert.
© Sebastian Derungs/AFP/Getty Images

Die Steueraffäre von 2008 kommt Liechtenstein womöglich teuer zu stehen: Das Fürstentum muss Steuersündern eventuell Entschädigung zahlen
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Urteil des fürstlichen Landgerichts in der Hauptstadt Vaduz. Das Urteil wurde bereits im Januar gesprochen, bislang aber noch nicht veröffentlicht.
Geklagt hatte nach Informationen der Zeitung ein Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, der seit den achtziger Jahren sein Geld in einer Stiftung mit dem Fantasie-Namen "Clecon" angelegt hatte – am deutschen Fiskus vorbei. Die Steuerfahnder wurden im Februar 2008 auf ihn aufmerksam, nachdem ein früherer LGT-Mitarbeiter seine Kundendaten und die von Hunderten weiterer Bundesbürger gestohlen und an den Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro verkauft hatte. Post-Chef Klaus Zumwinkel gab dem Steuerskandal von 2008 ein Gesicht.
Den Kläger aus Bad Homburg kostete seine Unehrlichkeit gegenüber dem Finanzamt etwa 20 Millionen Euro, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach hatte ihn das Landgericht Bochum im Juli 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und die Zahlung einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Hinzu kamen nach Angaben der Zeitung Nachzahlungen an den Fiskus, Zinsen und Zuschläge.
Diese Kosten wollte der Immobilienhändler nicht allein tragen, sah er sich doch durch seine Liechtensteiner Bank im Stich gelassen. Seiner Meinung nach habe ihn die LGT-Tochtergesellschaft zu spät über den Datenklau informiert. Das fürstliche Landgericht bewertete dies laut Süddeutscher Zeitung ähnlich und gab damit dem Kläger Recht.
Nach Angaben der Zeitung war das Urteil mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder sei im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Diebstahl informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall gewesen ist.
Der Richterspruch aus Vaduz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat der SZ zufolge Berufung angekündigt.
- Datum 08.02.2010 - 10:44 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 17
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Ich lach mich schlapp...
Da wird doch tatsächlich eine Bank bestraft.
Das ich das noch erleben darf.
...gegen die deutsche Regierung geführt werden sollen, die gestohlene Materialien ankaufte und damit zu weiteren Diebstählen anstiftete.
...gegen die deutsche Regierung geführt werden sollen, die gestohlene Materialien ankaufte und damit zu weiteren Diebstählen anstiftete.
sonder für das Nichtbenachrichtigen eines Steuersünders bestraft.
es wäre angenehm, wenn die ZEIT sich nicht auf dieses dummdeutsch einließe. der liebe gott vergibt dem armen sünder, aber hier geht es um kriminelle, um betrüger, um steuerhinterzieher, und nicht um einen sünder, der nur seine beichte ablegen muss, aber eigentlich die sympathien auf seiner seite hat.
wenn jemand 10 km/h zu schnell gefahren ist, und man ihn
als "verkehrssünder" bezeichnet, ist das vielleicht etwas anderes, da er dies zunächst nicht auf kosten des gemeinwohls tut, sondern im zweifel noch geld in die klammen kassen bringt.
eig müsste die bank verklagt werden weil sie den steuerhinterzieher nicht angezeigt haben!
Mit diesem Urteil erklärt das Gericht die Bank - mit Recht- zum Komplizen eines Kapitalverbrechers (Steuerhinterziehers) und erlegt ihm auf, diesen Ganovenvertrag gefälligst einzuhalten.
Mit diesem Urteil erklärt das Gericht die Bank - mit Recht- zum Komplizen eines Kapitalverbrechers (Steuerhinterziehers) und erlegt ihm auf, diesen Ganovenvertrag gefälligst einzuhalten.
(zumindest in Lichtenstein) auch eine Fa. verklagen könnte, wenn ein Radarwarner im Auto nicht funktioniert hat und man deswegen eine Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit kassiert hat.
nicht nur die Zelle (da auf Bewährung) zu vermeiden, sichj jetzt auch noch die Geldstrafe zurück erstatten zu lassen, zeigt großes Geschick im Umgang mit Rechtsnormen, das nicht jedem gegeben ist. Respekt!
Respekt vor einem degenerierten Rechtssystem!
Respekt vor einem degenerierten Rechtssystem!
Jede Lichtensteiner Bank sollte aus Haftungsgründe sofort sämtliche deutsche Kontoinhaber anschreiben:
Sehr geehrter Herr ....,
wegen Haftungsausschluss, weisen wir Sie freundlich darauf hin, dass Sie sich selbst anzeigen sollten falls, falls Sie Geld bei uns haben, von dem Ihr Finanzamt noch nichts weiss.
mit freundlichem Gruß
Ihre Bank.
Mein Vorschlag:
Das gnaze in einem großen blauen Kuvert mit der Aufschrift:
"Wichtige Nachricht von Ihrem Auslandskonto."
Dann könnte sich der Postbote eine kleinen Nebenverdienst verdienen mit Adressen sammeln und verkaufen.
Respekt vor einem degenerierten Rechtssystem!
Meinen Sie?
Die Lachnummer von Lichtenstein oder etwa das unsrige, dass regelmäßig eine Gefängnisstrafe für die feinen Leute zu vermeiden weis?
Meinen Sie?
Die Lachnummer von Lichtenstein oder etwa das unsrige, dass regelmäßig eine Gefängnisstrafe für die feinen Leute zu vermeiden weis?
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