Steuerhinterziehung Schweizer Banker haben ein reines Gewissen
Deutsche Behörden werfen Schweizer Bankern vor, Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu leisten. Dies lässt sie kalt, denn sie halten sich aus ihrer Sicht an geltendes Recht.
© Sebastien Bozon/AFP/Getty Images

Sind guter Dinge: Credit-Suisse-Chef Brady Dougan und Walter Kielholz, Verwaltungsratspräsident der Swiss Re, bei der Generalversammlung der Creit Suisse Bank
Manchen in Deutschland mag es erstaunen: Die Schweizer Banker schlafen gut, auch in diesen Tagen noch. Sie haben ein gutes Gewissen, sie empfinden sich als rechtschaffene Leute. Sie haben kein Problem damit, einen reichen Kunden aus Mailand oder München im obersten Stock ihres Bankpalastes mit einem Lunch zu bewirten. Sie haben überprüft, ob dessen Anlagen aus kriminellen Machenschaften stammen – aber es ist nicht ihre Verantwortung, die Steuererklärung zu kontrollieren.
"Nie werde ich bereit sein, den Status eines Steuerzahlers zu überprüfen", sagte Konrad Hummler erst kürzlich wieder in einem Interview. "Sonst hänge ich den Job an den Nagel." Hummler ist Teilhaber der Bank Wegelin, gegründet 1741 in St. Gallen. Er ist Präsident des Verbands der Privatbankiers. Hummler hat eine große Skepsis gegenüber dem staatlichen Besteuerungstrieb. Mit dieser Einstellung ist er ein typischer Vertreter der Banker-Gilde. Den Wunsch, Steuern bis an die Grenzen zu optimieren, erachtet man hier zumindest als legitim. "Für mich ist es in höchstem Maße moralisch vertretbar, Vermögenswerte von fiskalisch Verfolgten vor dem Zugriff ihrer Behörden zu schützen", sagte beispielsweise der bekannte Bankier Hans-Dieter Vontobel einmal in einer Rede: Wer mehr als die Hälfte seiner rechtmäßigen Einkünfte für Steuern und Abgaben hergeben müsse, sei "faktisch ein Staatssklave und bedarf besonderer Anteilnahme und Hilfe".
Diese erzliberale Haltung der Banker wird im Alltagsgeschäft bestens untermauert: Denn die Leute halten sich ans Gesetz – an das Schweizer. Da können ihnen deutsche Politiker oder Steuerfahnder noch lange "systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung" oder ähnliches vorwerfen: Nach Schweizer Recht ist es ihnen gar nicht gestattet, bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung tätig zu werden.
Es gibt jedoch noch eine politische Seite. Der Druck, der durch Fälle wie die deutsche CD-Affäre entsteht, schwächt das Selbstbewusstsein. Einzelne Banken führten in den letzten Monaten kurzfristig Reiseverbote für Kundenberater ein – man fürchtete Befragungen, Konfiskationen und sogar Verhaftungen. Wer als Berater zu einem Kunden ins europäische Ausland reist, lässt seine Unterlagen oder den Laptop lieber zu Hause. Gestiegen ist die Angst, auf fremdem Boden für Beihilfe-Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Wobei die Banker weniger die europäischen Behörden fürchten als den langen Arm und die Ermittlungsmethoden der amerikanischen IRS. Das Bundesamt für Justiz meldet, dass schon dutzendfach Anfragen von Bankern eingingen, die wissen wollten, in welchen Fällen ihnen im Ausland eine Auslieferung in die USA drohe.
Dass sich das Geschäftsmodell der Schwarzgeld-Burg nicht halten lässt, weiß die Branche schon lange. Seit einiger Zeit legen diverse Banken heiklen Kunden nahe, das Vermögen zu deklarieren oder aber, bitteschön, das Institut zu wechseln. Die großen Vermögensverwaltungshäuser – etwa UBS, Credit Suisse, Julius Bär, Vontobel, Sarasin – haben ihre sogenannte Onshore-Präsenz in den wichtigsten Märkten stetig ausgebaut: Sie betreuen deutsche Kunden in Frankfurt oder München, asiatische Kunden via Hongkong, Singapur oder Dubai, und sie unterstellen sich dabei den dortigen Gesetzen und Aufsichtsbehörden. Zugleich sind sie kaum noch bereit, reiche Kunden aus solchen Ländern in der Bankgeheimnis-geschützten Schweizer Zentrale aufzunehmen.
Dass nun eine oder mehrere Daten-CD's herumgeistern, erhöht höchstens die Gangart, nicht das fundamentale Problem. Der aktuelle Fall provozierte eher politische als wirtschaftliche Panikreaktionen, oder plastischer gesagt: Die Aktien der größten Institute sanken seit Ausbruch des Datenklau-Affäre um 4,6 Prozent – die Schweizer Gesamtbörse reduzierte sich um 3,6 Prozent. Die Banken betonen, dass solche Datenlecks Einzelfälle seien und bleiben und dass sie neue Maßnahmen ergreifen, um so etwas zu verhindern. Zum Beispiel durch eine weitergehende Trennung von Front- und Backoffice-Aufgaben; dadurch, dass nie mehrere Kunden mit Kontoinformationen auf einem Datensatz auftauchen; oder dass die Depotinformationen über weite Strecken namenlos registriert werden.
Bislang gibt es zwei bestätigte Fälle von Datenlecks (eines bei Julius Bär 2003, eines bei HSBC 2009): "Da kann man noch nicht von einem Trend sprechen", sagt James Nason von der Bankiervereinigung in Basel. Es gebe denn auch kein verstärktes internes Misstrauen in den Instituten. Freilich: "Die Deutschen haben es verstanden, aus dem unbestätigten Fall ein allgemeines Vertrauensproblem zu machen."
Eine Frage bleibt: Was tun mit den Milliarden, die seit Jahren, Jahrzehnten, ja Generationen in der Schweiz lagern? Konrad Hummler fasst die Sache rhetorisch in den Satz: "Wollen wir etwa Gelder, die vor den Nazis versteckt wurden, heute kriminalisieren?" Tatsächlich hat man es mit einem Relikt zu tun – einem Überbleibsel aus einer überkommenen Zeit, in der italienische Industriellenfamilien ihr Vermögen vor Hyper-Inflation und Lire-Zerfall retten wollten; in der sich reiche Franzosen vor dem Mitterand-Sozialismus grausten; in der Deutsche neben dem Häuschen im Tessin auch ein passendes Konto wollten. Das Relikt freilich war zu angenehm, als dass es die Banken in den letzten zwei Jahrzehnten aktiv der immer offeneren Welt angepasst hätten. Und immerhin ergaben Ermittlungen der US-Justiz gegen die Großbank UBS, dass deren Kundenberater noch vor wenigen Jahren die Mauern des Bankgeheimnisses angepriesen hatten, um amerikanische Bürger auf Steuerumgehungswege zu locken.
Das ist jetzt vorbei. Und das Problem der Banker ist, dass sie nun – um ihre Vertrauenswürdigkeit zu wahren – die Schwarzgelder still, leise und stetig abbauen sollten. Und dass ihre Kunden die Sache diskret legalisieren müssen. Dies braucht Zeit. Doch je mehr Daten-CDs auftauchen, desto weniger Zeit bleibt.
Falls Schweizer Banker also heute doch schlecht schlafen, dann nicht wegen des Gewissens, sondern weil ihre Frist abläuft.
- Datum 09.02.2010 - 12:32 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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....das eine deutsche Regierung von ausländischen Finanzinstituten ohne spezifische Beweise für kriminelle Aktivität des Kontoinhabers über Einzelpersonen oder Unternehmen zu verlangen. Es erinnert zu sehr an den Grund des Bankgeheimnisses und daran, dass sich erneut eine deutsche Regierung vom Rechtsstaatsprinzip entfernt hat.
Die Annahme, dass Schweizer Banker ein Gewissen haben halte ich für gewagt, die Zitate in dem Artikel sprechen da für sich.
Deutschland und die EU sollten sich die Vorgehensweise des amerikanischen IRS genau ansehen und ggf. ähnliche Maßnahmen ergreifen. Das Banker auch im Rahmen ihrer normalen Tätigkeiten eventuell Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten ist in Deutschland höchstrichterlich festgestellt worden. Warum sollen nur die Schweizer unterschiedliche Rechtssysteme für sich reklamieren können?
noch eine kleine Anbringung zu meinen Kommentar warum überdenkt man das ganze nicht mehr mit der Planung eines einheitlichen Bürgergeld? Jeder kriegt ein Grundeinkommen vom Staat sowohl Kind als Erwachsener egal ob er arbeitet oder nicht. So hat jeder Mensch einen Grundlebensstandard und kann diesen ausbauen in dem er arbeiten geht. Das wäre Gerechtigkeit....
und das ist gut so.
Es ist natürlich für die Schweiz und ihr auf dem "Bankgeheimnis" basierenden Geschäftsmodell bedauerlich, wenn damit ihre Haupteinnahmequelle versiegt. Doch ein System, das Profit hauptsächlich aus der Anziehung krimineller Geldern zieht, war natürlich moralisch auf Dauer nicht haltbar. Jetzt, nachdem die deutsche Regierung die angebotenen Kundendaten auswertet, ist ein Signal gesetzt. Zurecht werden nun Mitarbeiter der schweizer Banken mithelfen kriminelle Anleger aufzudecken. Eine entsprechende Honorierung für diese Zivilcourage ist im Sinne der guten Sache.
... in der Schweiz legen ohnehin nur noch ewig Gestrige an, Steueroasen gibt es weltweit viele und die deutschen Behörden tun fast nichts dagegen. Werden doch sogar innerhalb D die Augen zugedrückt, um Unternehmen von einem Bundesland in ein anderes zu locken, Bayern und BaWü sind berüchtigt dafür, lohnt sich doch die Eintreibung von Steuern (die dann hauptsächlich der Bund kasiert) nicht wirklich für die Länder.
...und bricht deswegen nicht zusammen, weil es nicht auf dem Bankgeheimnis basiert und dieses auch nicht die Haupteinnahmequelle darstellt. Erstens ist ein Geheimnis keine Einnahmequelle und zweitens tragen die Schweizer Banken nicht einmal 10 Prozent zum BIP bei. Werfen Sie mal einen Blick in die Zusammensetzung des BIP der Schweiz, statt einem falschen Klischee aufzusitzen und daraus auch noch Schlüsse abzuleiten.
... in der Schweiz legen ohnehin nur noch ewig Gestrige an, Steueroasen gibt es weltweit viele und die deutschen Behörden tun fast nichts dagegen. Werden doch sogar innerhalb D die Augen zugedrückt, um Unternehmen von einem Bundesland in ein anderes zu locken, Bayern und BaWü sind berüchtigt dafür, lohnt sich doch die Eintreibung von Steuern (die dann hauptsächlich der Bund kasiert) nicht wirklich für die Länder.
...und bricht deswegen nicht zusammen, weil es nicht auf dem Bankgeheimnis basiert und dieses auch nicht die Haupteinnahmequelle darstellt. Erstens ist ein Geheimnis keine Einnahmequelle und zweitens tragen die Schweizer Banken nicht einmal 10 Prozent zum BIP bei. Werfen Sie mal einen Blick in die Zusammensetzung des BIP der Schweiz, statt einem falschen Klischee aufzusitzen und daraus auch noch Schlüsse abzuleiten.
... wäre leicht beizukommen: Aufhebung der Kapitalfreizügigkeit. Kapitalausfuhrsteuer, Qellenbesteuerung. Und im Rahmen vom Geldwäscheschutz: einen Herkunftsnachweis für eingeführtes Kapital. Dann können die Steuerbetrüger ihre Konten ruhig behalten, denn was kaufen können sie hier von dem Geld nicht, sollen sie mit ihren geerbten Vermögen woanders die Preise hochtreiben.
... in der Schweiz legen ohnehin nur noch ewig Gestrige an, Steueroasen gibt es weltweit viele und die deutschen Behörden tun fast nichts dagegen. Werden doch sogar innerhalb D die Augen zugedrückt, um Unternehmen von einem Bundesland in ein anderes zu locken, Bayern und BaWü sind berüchtigt dafür, lohnt sich doch die Eintreibung von Steuern (die dann hauptsächlich der Bund kasiert) nicht wirklich für die Länder.
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...ein Gewissen haben halte ich für gewagt, die Zitate in dem Artikel sprechen da für sich"
Das ist einzig! Ich vermute Sie unterstellen diesen Volksfeinden auch keine Seele. Das ist ein fester Bestandteil der hiesigen Kultur, so zu empfinden.
Es wäre jedoch in der Tat eine gute Idee, das Vorgehen der IRS in dieser Sache zu betrachten und zu versuchen zu verstehen, wie das ist mit rechtsstaatlichem und unrechtsstaatlichem Prozess.
Die Frage der Rechtsgüterabwägung im Rahmen des Datenkaufes ist ja überall schon ausgiebig erörtert worden. Die Auffassung, es handele sich um einen unrechtstaatlichen Prozess ist dabei nur eine mögliche Auffassung. Bisher sieht zumindest die Rechtsprechung das anders, aber der gerichtliche Weg steht den Betroffenen ja frei.
Den von Ihnen verwendeten Begriff "Volksfeind" halte ich für etwas seltsam, aber wenn er ihrer politischen Überzeugung entspringt dann ist es halt so.
...finde ich auch etwas seltsam. Er ist ein Analogon zu "Sozialschmarotzer", der hier gerne verwendet wurde und mir auffiel. Von Zeit zu Zeit verwendet der hiesige Kulturraum gerne solche Ausdrücke, um das Zeitgefühl zu demonstrieren. "Volksfeind" entspricht so wunderbar der rechtsverächtlichen Anschauung, die Regierung dürfe Ausländer zu kriminellen Handlungen anstiften und den Datenschutz aushebeln, indem man die gestohlenen Daten kauft und in Gerichten verwertet, solange der Verfolgte verunmenscht gesehen werden kann, dass ich ihn verwendete, um auf die Nähe dieser Einstellung zu unliebsamen Eskapaden der Regionalkultur in der Vergangenheit aufmerksam zu machen. Dass Sie das schmerzt verstehe ich, trifft es doch peinlich nahe.
Die Frage der Rechtsgüterabwägung im Rahmen des Datenkaufes ist ja überall schon ausgiebig erörtert worden. Die Auffassung, es handele sich um einen unrechtstaatlichen Prozess ist dabei nur eine mögliche Auffassung. Bisher sieht zumindest die Rechtsprechung das anders, aber der gerichtliche Weg steht den Betroffenen ja frei.
Den von Ihnen verwendeten Begriff "Volksfeind" halte ich für etwas seltsam, aber wenn er ihrer politischen Überzeugung entspringt dann ist es halt so.
...finde ich auch etwas seltsam. Er ist ein Analogon zu "Sozialschmarotzer", der hier gerne verwendet wurde und mir auffiel. Von Zeit zu Zeit verwendet der hiesige Kulturraum gerne solche Ausdrücke, um das Zeitgefühl zu demonstrieren. "Volksfeind" entspricht so wunderbar der rechtsverächtlichen Anschauung, die Regierung dürfe Ausländer zu kriminellen Handlungen anstiften und den Datenschutz aushebeln, indem man die gestohlenen Daten kauft und in Gerichten verwertet, solange der Verfolgte verunmenscht gesehen werden kann, dass ich ihn verwendete, um auf die Nähe dieser Einstellung zu unliebsamen Eskapaden der Regionalkultur in der Vergangenheit aufmerksam zu machen. Dass Sie das schmerzt verstehe ich, trifft es doch peinlich nahe.
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