Urteil Bundesgerichtshof lockert Preisbindung für Gas
Energieversorger dürfen Gaspreise nicht mehr unmittelbar an den Heizölpreis koppeln. Kunden können unrechtmäßig hohe Zahlungen an Lieferanten nun zurückfordern.
Der Bundesgerichtshof sieht in der Bindung des Gaspreises an den Ölpreis einen klaren Nachteil für die Verbraucher. Die Energiekonzerne könnten durch die feste Bindung von Gas- und Ölpreis über die Weitergabe konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne erzielen, hieß es einem Urteil. Weil die Kosten allein auf den Bezugspreis abgestellt waren, mussten andere Faktoren – wie etwa sinkende Verwaltungs- und Vertriebskosten oder Netzgebühren – unberücksichtigt bleiben.
Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschieden die Richter und erklärten die sogenannte HEL-Preisanpassungsklausel (HEL steht für extra leichtes Heizöl) in Erdgas-Sonderkundenverträgen für unzulässig. Sie forderten eine transparente Darstellung der Kosten.
Die Ölpreisbindung ist eine Vereinbarung zwischen Gasproduzenten und – Importeuren, die seit den sechziger Jahren besteht. Sie diente als Sicherheit für Versorger und Lieferanten, die so die damaligen hohen Investitionen in Gasnetze absichern wollten.
In den beiden entschiedenen Fällen hatten die Rheinenergie AG und die Stadtwerke Dreieich Gaspreise fest an die Preise für extra leichtes Heizöl gekoppelt, die monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Dagegen hatten der Bund der Energieverbraucher und mehrere Kunden geklagt.
Prinzipiell untersagten die Richter eine Koppelung an den Ölpreis allerdings nicht. Die Unternehmen müssten auch planen und kalkulieren können, begründeten die Richter. Der Hintergrund ist, dass es mangels wirksamen Wettbewerbs derzeit noch keinen Marktpreis für Gas gibt. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln. Aus diesem Grund hat das Urteil zunächst nur geringe Bedeutung für den Großteil der Verbraucher. Betroffen sind hingegen die Anbieter, die nun eine neue Möglichkeit finden müssen, Preisschwankungen in rechtmäßige Vertragsklauseln zu übersetzen.
Ein BGH-Sprecher erwartete, dass die Versorger ihre Klauseln umstellen und der Trend weg von der Ölpreisbindung gehen wird. Zahlreiche Gaskunden könnten zudem auf Rückzahlungen hoffen. "Preiserhöhungen, die auf die für unwirksam erklärten Klauseln begründet sind, können zurückgefordert werden", sagte er. Weigerten sich die Versorger, müssten die Verbraucher allerdings klagen. Betroffen sind davon jedoch nur die Konzerne Rheinenergie und Dreieich, die zuvor Preisbindungsklauseln explizit in ihren Endverbraucherverträgen hatten.
Dass nun jedoch die Gaspreise fallen, ist nach Einschätzung von Experten zweifelhaft. "Für niedrigere Preise ist Wettbewerb im Markt nötig, diesen gibt es jedoch noch nicht", sagt ein Sprecher des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. In Großbritannien wurde die Ölpreisbindung schon vor einigen Jahren aufgegeben. Dort stieg der Gaspreis für die Endverbraucher anschließend stärker als der Ölpreis.
- Datum 24.03.2010 - 12:22 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 7
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Endlich mal eine gute Nachricht. Hoffendlich hört dann auch die Abzockerei der Versorger auf, und Gas wird billiger. Denn bis jetzt haben wir Endverbraucher doch immer die Zeche bezahlt und die Energieversorger haben sich eine goldne Nase verdient. Denn die Nebenkosten sind ja fast die zweite Miete.
das stimmt allerding.
Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung keine allzu große, negative Auswirkung auf die Anschaffung von Wärmepumpen, Solarkollektoren und besserer Gebäudedämmung hat.
das stimmt allerding.
Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung keine allzu große, negative Auswirkung auf die Anschaffung von Wärmepumpen, Solarkollektoren und besserer Gebäudedämmung hat.
das stimmt allerding.
Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung keine allzu große, negative Auswirkung auf die Anschaffung von Wärmepumpen, Solarkollektoren und besserer Gebäudedämmung hat.
....wie lange man solche Dinge weiß, in vielen Fällen sind es wissenschaftlich wohl ausgearbeitete Bereiche um die es geht, gegen die Optimalbedingungen verstößt. Das ist leider auch kein Einzelfall. Bei der Krankenkasse, der Rentenkasse, Aktiengesetz, Hypothekenbankgesetz, Energieversorgungsoligopol, Wehrpflicht, Wahlsystem und so fort haben wir suboptimale Regeln definiert. Wir wissen das zT seit Jahrzehnten. Was läuft schief?
Na und...ändern wird sich der Preis für die Endkunden sowieso nicht. Hand schonmal irgentjemand erlebt, dass der Gaspreis jemals gesunken ist?
wenn in diesem Lande gleich die Richter des BGH die Regierungsgeschäfte übernehmen würden?
Dann ginge es jedenfalls gerechter zu und eher nach dem Willen des Volkes, bzw. im Sinne und nach den Buchstaben des Grundgesetzes zu dessen Bestem, nicht wie seit eh und je nach der Maßgabe der Lobbyisten und dem Gusto der reichen und Mächtigen, die allein von den s. g. Volksparteien vertreten werden!
Jetzt steigt der Öl- und Gas- preis nicht mehr gleichmäßig an sondern der Gaspreis wird schneller steigen und das Bundeskartellamt wird zusehen und keinen absprachen erkennen können.
Das Problem ist aber hier:
(Zitat)
"Der Hintergrund ist, dass es mangels wirksamen Wettbewerbs derzeit noch keinen Marktpreis für Gas gibt. Damit fehlen geeignete Faktoren, um Vergleiche anstellen zu können, wie sie gesetzlich erforderlich sind für entsprechende Preisklauseln. Aus diesem Grund hat das Urteil zunächst nur geringe Bedeutung für den Großteil der Verbraucher. Betroffen sind hingegen die Anbieter, die nun eine neue Möglichkeit finden müssen, Preisschwankungen in rechtmäßige Vertragsklauseln zu übersetzen."
Es gibt keinen Marktpreis für Gas, weil der Markt (nicht nur in diesem Bereich übrigens) in dieser "freien" Marktwirtschaft einfach per Gesetz im Interesse einer Lobby außer Kraft gesetzt worden ist, heißt das.
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