Arbeitsmarkt Von der Leyen kündigt Mindestlohn für Pflegeberufe an

Der Streit zwischen Wirtschafts- und Arbeitsministerium ist beendet: Der Mindestlohn für Pflegekräfte soll voraussichtlich im August eingeführt werden.

Ein Pflegeheim im baden-württembergischen Fellbach: Pflegekräfte sollen künftig einen Mindestlohn erhalten

Ein Pflegeheim im baden-württembergischen Fellbach: Pflegekräfte sollen künftig einen Mindestlohn erhalten

Rund 800.000 Pflegekräfte werden von dem gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Im Osten liegt er bei 7,50 Euro und im Westen bei 8,50 Euro je Stunde. Diese Untergrenzen dürfen nicht mehr unterschritten werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigte an, sie werde den von einer Kommission einvernehmlich vereinbarten Mindestlohn verbindlich für die gesamte Branche verordnen. "Er wird ab Sommer Wirklichkeit sein", sagte die CDU-Politikerin.

Die Einführung wurde möglich, nachdem Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) nachgegeben hatte. Er setzte allerdings eine Befristung durch. Zunächst wollte Brüderle den Mindestlohn nur bis Ende 2011 gelten lassen. In Verhandlungen mit von der Leyen willigte er dann aber in einen späteren Termin ein. Der Mindestlohn Pflege gilt nun bis Ende 2014. Dann soll seine Wirkung überprüft werden.

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Die Mindestlohn-Regelung wurde von einer noch von der großen Koalition eingesetzten Kommission erarbeitet. Darin vertreten waren die Gewerkschaft ver.di, die kirchlichen Organisationen Diakonie und Caritas sowie private und kommunale Arbeitgeber. Dieser Sonderweg wurde beschritten, weil kirchliche Arbeitgeber nicht die üblichen Tarifverträge abschließen.

Der Mindestlohn gilt künftig für Beschäftigte in Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten, die Pflegebedürftigen beim Waschen, Anziehen, Essen oder Gehen helfen. Der vereinbarte Lohn soll in zwei Stufen zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben werden. Dann beträgt der Verdienst im Osten mindestens acht Euro, im Westen neun Euro je Stunde.

Der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Peter Weiß (CDU), zeigte sich erfreut, dass durch Brüderles Einlenken der Weg nun endgültig für die gesamte Stufenlösung frei sei. Denn diese könne laut Gesetz vom zuständigen Bundesarbeitsministerium "nur als Ganzes übernommen oder abgelehnt werden". Wegen der nun kurzfristig vereinbarten Befristung wird der Pflegemindestlohn aber aus Verfahrensgründen voraussichtlich erst zum 1. August in Kraft treten können. Angepeilt worden war der 1. Juli . Dies liegt daran, dass der Entwurf der Verordnung nun erneut im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss, und dadurch neue Fristen einzuhalten sind.

Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, hält die Befristung für einen "wichtigen Erfolg". Dies sei "gegen den erklärten Willen der Bundesarbeitsministerin, der Pflegekommission und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di durchgesetzt" worden. Dies sei wichtig, da die Wirkungen eines Mindestlohnes "im sensiblen Bereich der Pflege einer besonders sorgfältigen Beobachtung und Überprüfung bedürfen".

Brüderle und seine FDP lehnen Mindestlöhne grundsätzlich ab. Der Wirtschaftsminister hatte die Verordnung daher aufgehalten. Der nun vereinbarte Kompromiss ändert in der Praxis aber wenig. Der Mindestlohn wird nun zwar bis Ende 2014 befristet – für 2015 wollte die Pflegekommission aber ohnehin neu verhandeln. Klargestellt wurde zudem, dass auch der Pflegemindestlohn unter die Vereinbarung der Koalition fällt, alle Mindestlöhne bis Ende 2011 zu überprüfen und "zeitnah" über Fortbestand oder Aufhebung bestehender Lohnuntergrenzen zu entscheiden.

 
Leser-Kommentare
  1. ... eindeutig der unsymphatischste Politiker direkt nach diesem anderen, ähm, Menschen namens Westerwelle.

    Interessieren würden mich die Gründe von diesem korrupten Menschenfeind. Hat er Angst, dass die Pflegeberufe ins Ausland ausgelagert werden könnten?

    Die von der Leyen ist ja recht symphatisch, wenn auch ein bisschen naiv und langsam:
    http://www.fr-online.de/i...

    Zitat:
    "Voraussetzung für einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Zeitarbeit aber sei, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich einig seien..."

    Ganz und gar nicht, aber die CDU hat diese Schwachsinnregelung ja durchgesetzt. Mit einem allg. Mindestlohn hätte man sich den ständigen verlogenen Zirkus sparen können.

    "Von der Leyen plädierte zugleich für einen Branchen-Mindestlohn in der Zeitarbeit. Andernfalls müssten die Beschäftigten demnächst mit Beschäftigten aus den osteuropäischen EU-Ländern konkurrieren, die dann zu Löhnen zwischen 3 und 4 Euro in Deutschland arbeiten könnten. Am 1. Mai 2011 tritt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU in Kraft."

    Das wird noch lustig werden. Warum kippen wir das eigentlich nicht genauso wie den Stabilitätspakt? Warum sollen wir noch Leute hierherholen, wenn die Arbeitsplätze so schon knapp sind?

    Na die FDP muss ihre Superreichen-Clientel halt bedienen und die CDU klebt an der Macht und hat kein Gewissen.

  2. Seit langem überfällig, schon vor einiger Zeit beschlossen, müsste der Titel des Beitrags lauten, dass die letzten Widerstände und Hinhaltetaktiken überwunden wurden. Dabei sind nicht von der Leyen und Brüderle die Akteure gewesen - erstere schmückt sich opportunistisch mit der Fiktion eines Lorbeers, letzterer wirkt in seiner Position wie ein resignierender Brandstifter, den man zum Leiter des Amts gemacht hat, das effektiveren Brandschutz durchsetzen soll.

    Die eigentlich Nachricht ist dann das Wie. Der FDP gibt man die Befristung der Regelung und nirgends findet sich eine logische, eine aus dem Sachthema ableitbare Begründung. Die CDU hat es hingezogen und erklärt zeitgleich mit der Einführung einer weiteren, branchenbezogenen Regelung, dass Mindestlöhne auf den Prüfstand gehören, um so gar nicht erst gegen das Naheliegende - einem generellen, gesetzlichen Mindestlohn - ansprechen zu müssen. Und auch nicht - trotz dieser schrittweisen Zugeständnisse an die Notwendigkeiten - nahe den Forderungen zu kommen, die entsprechend von "linker" Seite seit Jahren bestehen. Das wäre fatal, denn dann ließe sich ebenfalls nicht diese West-Ost-Unterscheidung halten, schon gar nicht nach den eigenen Feiern zur Wiedervereinigung einschließlich dem glorifizierenden Geburtstagsgelage für ihren Ehemaligen.

  3. Lächerlich. 1994 habe ich während des Studiums 8 Euro bekommen. Als ungelernte Kraft bei einer Zeitarbeitsfirma...

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    In Deutschland jedenfalls nicht. Ich finde 8,50 Euro Studnenlohn teilweise zu wenig(bei examinierten krankenschwestern) teilweise aber auch ok (bei ungelernten Hilfskräften).

    In Deutschland jedenfalls nicht. Ich finde 8,50 Euro Studnenlohn teilweise zu wenig(bei examinierten krankenschwestern) teilweise aber auch ok (bei ungelernten Hilfskräften).

  4. In Deutschland jedenfalls nicht. Ich finde 8,50 Euro Studnenlohn teilweise zu wenig(bei examinierten krankenschwestern) teilweise aber auch ok (bei ungelernten Hilfskräften).

    Antwort auf "7,50 / 8,50 Euro"

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