Steuerhinterziehung BGH erschwert Straffreiheit bei Selbstanzeige

Ohne Offenbarung aller Konten kein Straferlass – künftig können sich Steuerhinterzieher mit einer Selbstanzeige nicht mehr so einfach vor einer Bestrafung retten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Anforderungen an eine Selbstanzeige von Steuerhinterziehern verschärft. Sie können ab sofort nur noch dann auf einen Straferlass hoffen, wenn sie komplett "reinen Tisch" machen und alle verheimlichten Konten offenbaren, entschied der BGH in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil. Ein Steuersünder bekommt demnach keine Strafbefreiung, wenn er nicht völlig zur "Steuerehrlichkeit zurückkehrt" und von mehreren heimlichen Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Aufdeckung er durch die Finanzbehörden fürchtet.

Laut Urteil scheidet eine Strafbefreiung auch dann aus, wenn die Steuerhinterziehung schon "entdeckt" ist. Dies ist den Richtern zufolge bereits der Fall, wenn der Abgleich der Steuererklärungen des Betroffenen ergibt, dass eine "Steuerquelle nicht oder unvollständig angegeben wurde".

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Das Finanzministerium begrüßte die BGH-Entscheidung. Sie decke sich "in der Tendenz mit dem Wunsch der Koalitionsfraktionen, eine Strafbefreiung nur noch dann zuzulassen, wenn der Sachverhalt in der Selbstanzeige allumfassend und nicht nur Stück für Stück nach Stand der Ermittlungen offenbart wird", heißt es in einer Erklärung. Ziel des Bundesfinanzministeriums sei es, das bewährte Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zu erhalten. Dort aber, wo die Selbstanzeige mit krimineller Energie von Anfang an Teil eins Plans zur Steuerhinterziehung sein, sollten Schranken definiert werden.

Die jetzige Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige war in die Kritik geraten, nachdem im Januar eine Liste mit Daten 1500 deutscher Kunden der Schweizer Bank Credit Suisse aufgetaucht war. Danach hatten sich über 10.000 Hinterzieher selbst angezeigt . Wenn ihnen die Steuerfahndung noch nicht auf die Schliche gekommen ist, entgehen sie der Strafverfolgung. Die Steuern samt sechs Prozent Zinsen müssen sie nachzahlen.

Der massenhafte Gebrauch des Schlupfloches hatte Zweifel an der Ausnahmeregel ausgelöst. Das Urteil nimmt teilweise Pläne der schwarz-gelben Koalition vorweg. Diese sehen zudem vor, reuige Steuerhinterzieher stärker zu belasten als Bürger, die lediglich zu spät zahlen. Eine Abschaffung lehnen Union und FDP jedoch mit der Begründung ab, ohne die Offenbarung der Täter hätten die Steuerbeamten auch keine Ermittlungsansätze gegenüber Helfern und Mittätern. Zudem würde das Steueraufkommen geringer ausfallen. Allerdings sollen die Kriterien für eine Selbstanzeige deutlich verschärft werden.

 
Leser-Kommentare
    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 18:12 Uhr

    wenn man den Tatbestand liest:

    Die Steuerfahndung erscheint wegen eines Durchsuchungsbeschlusses für die Jahre 2001 und 2002 und entdeckt dabei, dass auch die Jahre 2000 und 1999 betroffen sind.

    Der Steuerberater mit offenbar überschüssigem Humor hält der Erweiterung der Ermittlungen auf diese Jahre entgegen, dass die Fahnder zwei Wochen zu früh gekommen wären. Die Steuererklärungen wären doch in Vorbereitung gewesen.

    Klar, dass sich hiervon weder das Finanzamt, noch die Staatsanwaltschaft, noch das Landgericht überzeugen ließ.

    Die Einlegung der Revision kann wohl nur durch Falschberatung rechthaberischer Anwälte veranlasst gewesen sein.

    Schon Gorbatschow wusste: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 18:36 Uhr

    Die Durchsuchung erfolgte am 28. April 2005.

    Die Verjährung begann mit der Bekanntgabe des Steuerbescheids für das Jahr 1999. Es ist kaum anzunehmen, dass dieser an dem Tag der Durchsuchung bereits vorlag.

    Die Verjährung wird deshalb auch zu Recht in dem Urteil mit keinem Wort gestreift.

    Antwort auf
    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 18:45 Uhr

    Der einschlägige § 376 AO, wonach bei besonders schweren Fällen die Verjährung 10 Jahre beträgt, sollte nicht übersehen werden.

    • ddkddk
    • 28.05.2010 um 18:46 Uhr
    Antwort auf
  1. Das ist der echte Kapitalismus - die hundertausende Hinterzieher! Und auch diese zeigen mit dem Finger auf die "Ackermänner" als gierige Kapitalisten - nein - sie selbst sind es - diese Gesellschaft ist es - schäbig, unehrlich und faulend - eben kranker Kapitalismus.

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