Datenschutz Die Post öffnet Briefe von Arbeitslosen

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Deutsche Post beauftragt, Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern zu digitalisieren. Der Plan wird heftig kritisiert.

Die Bundesagentur für Arbeit möchte künftig schneller und effizienter arbeiten. Das klingt zunächst einmal sehr positiv. Um das Ziel zu erreichen, will die Behörde ihre Papier-Kundenakten Schritt für Schritt auf elektronische Akten umstellen. Das Projekt beginnt im Herbst: Ab dann sollen Mitarbeiter der Deutschen Post die Briefe von Arbeitslosen und Kindergeldempfängern öffnen und einscannen, die Daten werden dann an die zuständige Arbeitsagentur weitergeleitet. Dass künftig Post-Mitarbeiter Briefe an die Behörde öffnen sollen, halten Vertreter von Arbeitslosen jedoch für sehr problematisch. Sie sehen bereits den nächsten potenziellen Datenschutzskandal auf Deutschland zukommen.

Nach Angaben der Bundesagentur (BA) erfolgt die Umstellung zunächst für die Arbeitslosenversicherung, also das Arbeitslosengeld I, und in der für das Kindergeld zuständigen Familienkasse. Hier liegen der BA aktuell 35 Millionen Kundenakten vor, täglich gehen 400.000 neue Dokumente ein. Die Umstellung beginnt als Pilotprojekt in Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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"Es ist nicht in Ordnung, dass private Dienstleister Zugang zu derart sensiblen Daten bekommen", sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen-Forums Deutschland. Künftig würden die Daten der Arbeitslosenversicherung zunächst in das System der Post und dann in das der Arbeitsagentur fließen. "Da gibt es viele Möglichkeiten für Manipulationen", sagte Behrsing. Er befürchtet, dass Mitarbeiter die Daten abzweigen und verkaufen könnten. Ähnliche Fälle habe es in der Vergangenheit bereits bei Krankenkassen gegeben. "Es sind ja nicht gerade hochdotierte Mitarbeiter, die zum Scannen der Daten eingesetzt werden", sagte Behrsing. Die elektronische Datenverarbeitung mache es zudem möglich, ganz neue Profildaten von Arbeitslosen zu erstellen. Solche Daten seien etwa für Zeitarbeitsfirmen hochinteressant.

Sowohl die Bundesagentur als auch das Bundesarbeitsministerium wiesen die Sicherheitsbedenken zurück. "Der Einhaltung des Datenschutzes wird bei jedem Verfahrensschritt höchste Priorität eingeräumt", sagte Raimund Becker, Vorstand der Bundesagentur am Freitag. Die persönlichen Daten der Arbeitslosen und Kindergeldempfänger seien in der elektronischen Akte so sicher wie bisher. Die Kundenakten und die eingehende Post werden nach Angaben der BA in gesicherten und extra verplombten Transportboxen in das Scanzentrum geliefert. Der Zugang zum Scanzentrum sei hoch gesichert. Alle dortigen Mitarbeiter haben demnach auch eine Sicherheitsüberprüfung durch den Bund durchlaufen. Das gesamte Verfahren werde vor dem Start durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik abgenommen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sei in den Prozess eingebunden.

Die Post verteidigte sich ebenfalls gegen die Vorwürfe, die Daten seien in ihrem Haus nicht sicher. "Das ist eine Unterstellung. Das Einscannen sensibler Daten ist ein Geschäft, das wir millionenfach und fehlerfrei betreiben", sagte ein Post-Sprecher. Die Post digitalisiere bereits seit Jahren die Daten von Banken, Versicherungen und Behörden, zuletzt zum Beispiel auch hunderttausende Anträge für die Abwrackprämie. "Die Einhaltung des Post- und Briefgeheimnisses liegt in unseren Genen", erklärte der Post-Sprecher. "Wenn ein Unternehmen das kann, dann wir."

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz sieht grundsätzlich kein Problem darin, dass die Post die Briefe öffnet und einscannt. "Das ist kein besonderer Grund zur Besorgnis", sagte Peter Schaar dem Tagesspiegel . Dennoch werde er das Projekt kritisch begleiten. Und Schaar sieht bereits Nachbesserungsbedarf: Die technischen und organisatorischen Schutzvorkehrungen müssten noch weiter konkretisiert werden. So dürften etwa die Daten nur verschlüsselt gespeichert und übertragen werden. Und Schaar will genau wissen, wie die Anträge und Briefe auf Papier am Ende vernichtet werden.

Behrsing vom Erwerbslosen-Forum bleibt skeptisch. "Die Menschen müssen wenigstens zustimmen können, ob sie mit dem Verfahren einverstanden sind." Er rät, Briefe an die Arbeitsagentur nicht bei der Post abzugeben, sondern besser in den Hausbriefkasten zu stecken.

(Erschienen im Tagesspiegel )

 
Leser-Kommentare
  1. Art 10
    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
    -------------------------------------------------------

    Der Adressat des Briefes ist die Arbeitsagentur.
    Es liegt nicht im Willen des Absenders, daß Dritte Einsicht nehmen dürfen.

    Das ist nicht nur ein Verstoß gegen den Datenschutz, sondern ein ganz klarer Verstoß gegen Artikel 10 GG.

    Die damit beauftragten Mitarbeiter der Post sollten sich klar werden, daß sie strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie der Arbeitsanweisung der Post Folge leisten.

    Eine Arbeitsanweisung, die eine Straftat beinhaltet, darf nicht ausgeführt werden.
    Sollte sie dennoch ausgeführt werden, schützt die Arbeitsanweisung nicht vor strafrechtlicher Verfolgung!!

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    Ich glaube nicht wirklich, das es gewisse Behörden (oder behördenähnliche Köpererschaften d. Öffentlichen Rechts) wirklich interessiert, ob sie gegen Grundgesetz, Grundrechte oder Recht und Gesetz verstoßen - solange sie (und sie bezieht sich immer auf Menschen) ungestraft davonkommen.

    Macht doch einfach arme Menschen reich: Jede und Jeder der gescannt wurde sollte sofort zu einem eV gehen koennen, wo dann die Sammelklage organisiert wird. Dann klagen bis jeder Arbeitslose ausgesorgt hat.
    Die werden sich das dann zweimal ueberlegen wie sie mit den Daten von Schwaecheren umgehen.
    Mal anders gedacht:
    Wenn da mal bei einem Postler, der eh wenig verdient, ein Hacker anklopft und die beiden sich Handelseinig werden, na dann Prostmahlzeit (zum Glueck sind bei der Post noch nie Briefe abhanden gekommen - wissentlich, oder so).
    Dann werden selbst die Banken ins Schwitzen kommen.

    Ich glaube nicht wirklich, das es gewisse Behörden (oder behördenähnliche Köpererschaften d. Öffentlichen Rechts) wirklich interessiert, ob sie gegen Grundgesetz, Grundrechte oder Recht und Gesetz verstoßen - solange sie (und sie bezieht sich immer auf Menschen) ungestraft davonkommen.

    Macht doch einfach arme Menschen reich: Jede und Jeder der gescannt wurde sollte sofort zu einem eV gehen koennen, wo dann die Sammelklage organisiert wird. Dann klagen bis jeder Arbeitslose ausgesorgt hat.
    Die werden sich das dann zweimal ueberlegen wie sie mit den Daten von Schwaecheren umgehen.
    Mal anders gedacht:
    Wenn da mal bei einem Postler, der eh wenig verdient, ein Hacker anklopft und die beiden sich Handelseinig werden, na dann Prostmahlzeit (zum Glueck sind bei der Post noch nie Briefe abhanden gekommen - wissentlich, oder so).
    Dann werden selbst die Banken ins Schwitzen kommen.

  2. Sollte in meinem Bekanntenkreis jemand arbeitslos werden, und seine Post an die Arbeitsagentur durch Dritte gelesen werden, dann werde ich ihm anraten, mittels eines Rechtsanwalts Strafanzeige gegen die ausführenden Post-Mitarbeiter wegen Verstoß gegen Artikel 10 GG zu stellen.

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    Dann aber bitte wegen Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB. Wenn Sie eine Strafanzeige auf Art. 10 GG begründen wollen, geht's in die Hose.

    Dann aber bitte wegen Verletzung des Briefgeheimnisses nach § 202 StGB. Wenn Sie eine Strafanzeige auf Art. 10 GG begründen wollen, geht's in die Hose.

  3. Wie wollen Sie denn heraus finden, ob Briefe "durch Dritte" gelesen werden?

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    durch die Arbeitsanweisung, sowie ihrer Durchführung, erkennbar am gespeicherten Ergebnis.

    Ein Strafantrag gegen "Unbekannt" berechtigt die Strafverfolgungsbehörde zur Klärung der Täterschaft!

    durch die Arbeitsanweisung, sowie ihrer Durchführung, erkennbar am gespeicherten Ergebnis.

    Ein Strafantrag gegen "Unbekannt" berechtigt die Strafverfolgungsbehörde zur Klärung der Täterschaft!

  4. Mitarbeiter einstellen würde?

    Offensichtlich ist man bereit, aus Kostengründen das Grundgesetz auszuhebeln.

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    Und warum sollten Mitarbeiter der BA sensibler mit den Briefen umgehen als ein Dienstleister? Im Gegenteil, ein Dienstleister wird immer Sorge haben den Auftrag zu verlieren, bzw. durch einen Skandal das gesamte Geschäft zu riskieren.

    Bei der BA wird im Zweifel ein Mitarbeiter gefeuert und weiterhin unsorgsam mit den Daten umgegangen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass die BA sicher keine Kompetenz in Sachen Dokumentendigitalisierung hat und Ergo mehr Zeit und Geld für ein schlechteres Ergebnis raus feuert.

    • cvnde
    • 26.06.2010 um 12:45 Uhr

    was sie da schreiben, diese Art von Digitalisierung geschieht vollautomatisch, dass kann jede Poststelle dafür gibt es seit
    Jahrzehnten Maschinen.

    Die Antleitungsarbeit, ist mit jedem halbwegs interssierten Kaufmann f. Bürokommunikation zu erledigen.

    Nur die Scanner müsste man mit TVÖD 5 bezahlen und nicht mit dem Postmindestlohn.

    es wird, sofern erforderlich mit der notwendigen Mehrheit des BT geändert, wie Vieles andere auch. Darauf zu vertrauen, dass GG sei ehern im Bereich Art. 1 - 20 ist ein Fehler. Schon Schäuble hat, wie sein unseliger Vorgänger Schily gezeigt, wie es geht und wie man das GG umgeht, die jetzige Regierung wird von der Linie nicht abweichen wollen und kann sich, so bedauerlich dies festzustellen auch ist, einer ausreichenden Mehrheit sicher sein. Dies ist umso bedeutsamer, als im BT Juristen ohne Ende sitzen, welche, unabhängig von einer Parteizugehörigkeit zeigen, wie es mit den Grundrechten bestellt ist in diesem demokratischen Land, von dessen Grundsätzen wir noch immer zehren, solange zehren bis es vollkommen ausgehöhlt ist.

    Der verbliebene Rest des GG Art. 1 - 20 gibt Unterricht und Anschauung über die Zielrichtung der derzeitigen Politik, die parteiübergreifend auf deren direkte Abschaffung oder inhaltliche Aushöhlung zielt.

    Da eine Kontrolle ja nicht möglich ist, wird es zumindest solange dabei bleiben bis der Skandal vorliegt, man rücksichtslose Aufklärung fordert, alles im Sande verläuft und dann GG Art. 10 seinen Inhalt endgültig verloren hat.

    Das ist die Mechanik des Zerkleinerns von Ansprüchen aus dem GG gegen die Interessen einer gegen die Bevölkerung gerichteten Politik.

    Sicher haben wir uns unter Demokratie etwas anderes vorgestellt, auch erlebt. Nur haben wir die Erodierung des GG (auch) durch unbedachte Wahlentscheinungen nicht verhindert.

    Leider.

    • joG
    • 27.06.2010 um 15:09 Uhr

    ....die Agentur zu reduzieren auf die Vermittlung von Personen, die privat unvermittelbar sind. Alles Andere macht das Finanzamt oder Privatvermittler. Das wäre effizient.

    Und warum sollten Mitarbeiter der BA sensibler mit den Briefen umgehen als ein Dienstleister? Im Gegenteil, ein Dienstleister wird immer Sorge haben den Auftrag zu verlieren, bzw. durch einen Skandal das gesamte Geschäft zu riskieren.

    Bei der BA wird im Zweifel ein Mitarbeiter gefeuert und weiterhin unsorgsam mit den Daten umgegangen.

    Mal ganz abgesehen davon, dass die BA sicher keine Kompetenz in Sachen Dokumentendigitalisierung hat und Ergo mehr Zeit und Geld für ein schlechteres Ergebnis raus feuert.

    • cvnde
    • 26.06.2010 um 12:45 Uhr

    was sie da schreiben, diese Art von Digitalisierung geschieht vollautomatisch, dass kann jede Poststelle dafür gibt es seit
    Jahrzehnten Maschinen.

    Die Antleitungsarbeit, ist mit jedem halbwegs interssierten Kaufmann f. Bürokommunikation zu erledigen.

    Nur die Scanner müsste man mit TVÖD 5 bezahlen und nicht mit dem Postmindestlohn.

    es wird, sofern erforderlich mit der notwendigen Mehrheit des BT geändert, wie Vieles andere auch. Darauf zu vertrauen, dass GG sei ehern im Bereich Art. 1 - 20 ist ein Fehler. Schon Schäuble hat, wie sein unseliger Vorgänger Schily gezeigt, wie es geht und wie man das GG umgeht, die jetzige Regierung wird von der Linie nicht abweichen wollen und kann sich, so bedauerlich dies festzustellen auch ist, einer ausreichenden Mehrheit sicher sein. Dies ist umso bedeutsamer, als im BT Juristen ohne Ende sitzen, welche, unabhängig von einer Parteizugehörigkeit zeigen, wie es mit den Grundrechten bestellt ist in diesem demokratischen Land, von dessen Grundsätzen wir noch immer zehren, solange zehren bis es vollkommen ausgehöhlt ist.

    Der verbliebene Rest des GG Art. 1 - 20 gibt Unterricht und Anschauung über die Zielrichtung der derzeitigen Politik, die parteiübergreifend auf deren direkte Abschaffung oder inhaltliche Aushöhlung zielt.

    Da eine Kontrolle ja nicht möglich ist, wird es zumindest solange dabei bleiben bis der Skandal vorliegt, man rücksichtslose Aufklärung fordert, alles im Sande verläuft und dann GG Art. 10 seinen Inhalt endgültig verloren hat.

    Das ist die Mechanik des Zerkleinerns von Ansprüchen aus dem GG gegen die Interessen einer gegen die Bevölkerung gerichteten Politik.

    Sicher haben wir uns unter Demokratie etwas anderes vorgestellt, auch erlebt. Nur haben wir die Erodierung des GG (auch) durch unbedachte Wahlentscheinungen nicht verhindert.

    Leider.

    • joG
    • 27.06.2010 um 15:09 Uhr

    ....die Agentur zu reduzieren auf die Vermittlung von Personen, die privat unvermittelbar sind. Alles Andere macht das Finanzamt oder Privatvermittler. Das wäre effizient.

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