Währungsunion Märkte zweifeln am Rettungsschirm
Die Zweckgesellschaft zur Rettung angeschlagener Euro-Staaten ist gegründet. Doch das Konstrukt stößt an den Finanzmärkten auf Skepsis – wegen Mängeln in Haftungsfragen.
Der geplante Euro-Rettungsschirm stößt an den Finanzmärkten auf Skepsis. Vor allem die vereinbarten Haftungsobergrenzen für die einzelnen Länder sehen Fachleute kritisch. Die Euro-Mitgliedstaaten garantieren mögliche Kredite an einen bedürftigen Mitgliedstaat der Währungsunion gemeinsam. Nicht nur das finanzstarke Deutschland bürgt, sondern auch Staaten mit einer schlechteren Bonität. Dies könnte bedeuten, dass die neue Zweckgesellschaft zur Rettung angeschlagener Euro-Staaten womöglich nicht die Bestnote "Triple A" erhält. "Da nicht einer, sondern mehrere Schuldner hinter der Zweckgesellschaft stehen, ist es wahrscheinlich, dass die Märkte auch einen Renditeaufschlag verlangen, das ist nicht unüblich", sagte Michael Markovich, Leiter der globalen Zinsanalyse von Credit Suisse.
Die 16 Finanzminister der Euro-Zone unterzeichneten am Montagabend in Luxemburg den Gründungsvertrag für die Zweckgesellschaft. Das neue Vier-Jahres-Tief des Euro von 1,1878 Dollar hatte den Druck noch einmal erhöht, letzte Einzelheiten zu klären. "Die Märkte wollen nicht nur Erklärungen, sondern Taten", sagte der deutsche Ressortchef Wolfgang Schäuble (CDU).
Die Zweckgesellschaft kann im Bedarfsfall bis zu 440 Milliarden Euro an den Kapitalmärkten aufnehmen und als Kredit an bedürftige Euro-Mitgliedstaaten weiterreichen. Gesellschafter sind die 16 Euro-Staaten. Ihr Anteil an der im EU-Jargon "Special Purpose Vehicle" (SVP) genannten Gesellschaft bemisst sich am Kapitalschlüssel der Europäischen Zentralbank (EZB). Demnach müsste Deutschland im Notfall für ein Kreditvolumen von bis zu 123 Milliarden Euro bürgen. Diese Summe kann sich um 20 Prozent erhöhen, falls ein anderes Euro-Land als Garantiegeber ausfällt, weil es selber in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist.
Dass Deutschland nur begrenzt bürgt, gefällt an den Finanzmärkten nicht allen. "Es ist die wichtigste operative Frage, ob die einzelnen Länder gemeinschaftlich oder jeweils für sich haften", sagt zum Beispiel James Nixon, der Europa-Chefvolkswirt von Société Générale. Wenn sich die Anleger nicht darauf verlassen könnten, dass andere Euro-Länder einspringen, wenn ein Mitglied des Rettungsschirms seinen Beitrag nicht zahlen könne, dann sei das eine Schwäche. "Wenn es da irgendwelche Zweifel oder Schwächen gibt, dann wird der Markt diese schnell finden und testen", sagte Nixon. Er geht aber nicht davon aus, dass sich die Euro-Länder im Ernstfall tatsächlich auf ihren jeweiligen Höchstbetrag zurückziehen würden. Im Zweifel werde man keinen Mitgliedstaat fallenlassen. Der Fall Griechenland habe das bereits bewiesen.
Trotz der Vorbehalte gilt ein Top-Rating für die Zweckgesellschaft noch nicht als ausgeschlossen. "Wenn es eine Haftungsobergrenze gibt, dann könnte man das Ausfallrisiko zum Beispiel zusätzlich dadurch minimieren, indem man den Fonds mit einem Cash-Polster unterlegt", sagt Markovich. Die Euro-Zone hat bislang allerdings nicht geplant, die Gesellschaft bereits vor Eintritt eines Bedarfsfalls mit Kapital auszustatten.
Die Tätigkeit des SVP wird voraussichtlich auf fünf bis sechs Jahre befristet. Kredite vergeben kann die Gesellschaft allerdings nur in den ersten drei Jahren. Danach würden Empfängerstaaten eventuell noch mehr Zeit benötigen, um die Kredite zurückzuzahlen, sagte ein EU-Diplomat.
Die Euro-Länder verfolgen mit dem Rettungsschirm das Ziel, die Einheitswährung zu stabilisieren und die Zinsaufschläge für Staatsanleihen hochverschuldeter Länder zu senken. Dieses Ziel wurde zunächst aber nicht erreicht – im Gegenteil. Der Euro ging zu Wochenbeginn auf steile Talfahrt und sank am Montag zeitweise unter die Schwelle von 1,19 Dollar. Spanien und Portugal standen weiter unter genauer Beobachtung der Märkte. Lissabon und Madrid haben zwar drastische Sparmaßnahmen beschlossen, müssen aber trotzdem weiter hohe Risikoprämien für die Platzierung von Anleihen zahlen.
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten den gigantischen Euro-Rettungsschirm in einer spektakulären Nachtsitzung am 9. Mai in Brüssel beschlossen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zugestimmt, nachdem der Euro an den Finanzmärkten massiv unter Druck geraten war. Zuvor hatte sich Deutschland stets dagegen gewehrt, anderen Euro-Staaten Schulden abzunehmen und sich dabei auf den Maastrichter Gründungsvertrag der Währungsunion berufen.
Der Vertrag verbietet es den Euro-Staaten, für die Schulden anderer Länder zu haften. Dieses Haftungsverbot wurde mit der Begründung umgangen, dass einzelne Euro-Länder wegen der Finanzkrise in eine unverschuldete Notlage geraten seien. Diese Argumentation stößt insbesondere in Deutschland auf Kritik. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und andere haben Verfassungsklage gegen den Euro-Rettungsfonds eingereicht.
Zuerst erschienen am 08.06.2010 im Handelsblatt
- Datum 08.06.2010 - 10:23 Uhr
- Quelle Handelsblatt
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:






Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren