Tarifeinheit Gewerkschaften verlieren Monopol in Unternehmen
Das Nebeneinander von mehreren Tarifverträgen in einem Unternehmen ist zulässig. Die Bundesarbeitsrichter kippten die sogenannte Tarifeinheit.
© Michael Dalder/Getty Iamges

Arbeitskampf in Deutschland (Kita-Personal und Pädagogen in München, 2009)
In seltener Einmütigkeit hatten sich vor der Entscheidung der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Arbeitgeber für eine gesetzliche Regelung starkgemacht, mit der die Tarifeinheit auch künftig gesichert werden solle.
Doch der zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts machte den Weg für eine Abkehr vom jahrzehntelang geltenden Prinzip der Tarifeinheit frei, indem er sich einem vorangegangenen Beschluss der vierten Kammer des Gerichts anschloss. In Unternehmen können damit künftig verschiedene Tarifverträge gelten, das Einheitsprinzip "Ein Betrieb – ein Tarifvertrag" ist Vergangenheit.
"Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", begründete das oberste deutsche Arbeitsgericht seinen Beschluss.
Arbeitgeber und Gewerkschaften wollten zuletzt erreichen, dass in einem Unternehmen nur der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft gilt, die dort die meisten Mitglieder hat. Die Tarifbindung sei unverzichtbar, um andauernde Tarifverhandlungen in den Betrieben zu verhindern, hatten sie argumentiert.
Anlass der Entscheidung war die Klage zweier Ärzte in Mannheim und im badischen Rastatt, die Mitglied der Ärztegewerkschaft Marburger Bund sind. Die Kliniken wandten aber auf alle Beschäftigten den mit ver.di vereinbarten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst an. Der Ärztebund hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet.
Die Ärzte verlangten daher Zulagen nach dem früher auch von ihrem Bund unterzeichneten Bundesangestelltentarif. Nach der neuen Rechtsprechung stehen ihnen die Zulagen zu, weil der ver.di-Tarifvertrag die alten Regelungen nur für ver.di-Mitglieder, nicht aber für Mitglieder des Marburger Bundes verdrängt.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall sieht nun die bestehenden Flächentarifverträge nach dem Urteil gefährdet. Unternehmen könnten sich trotz bestehender Verträge nicht mehr vor Arbeitskämpfen sicher fühlen, sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker. "Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren."
Der Verband verlangte eine gesetzliche Neuregelung, mit der die jahrzehntelange Praxis verbindlich festgeschrieben werden solle. Tarifautonomie und Flächentarifverträge seien wesentliche Bausteine für den Aufbau einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie in Deutschland gewesen und hätten "englische Verhältnisse" verhindert.
- Datum 23.06.2010 - 14:38 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters, AFP
- Kommentare 8
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Und noch mehr Ungleichheit in diesem Land.
Unterschiedliche Menschen, unterschiedliche Lebensentwürfe, unterschiedliche Anreize für Leistung. Eine Entscheidung für mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit.
"...Menschen, unterschiedliche Lebensentwürfe, unterschiedliche Anreize für Leistung. Eine Entscheidung für mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit."
Sieht man ja an den gotterbärmlichen TV-Abschlüssen für Zeitarbeit... "unterschiedliche Anreize", weil ja die nieeee irgendwas leisten.
Ein Zeichen für mehr Individualität, Freiheit und (Un)Gerechtigkeit bei der Bezahlung durch die Arbeitgeber.
"...Menschen, unterschiedliche Lebensentwürfe, unterschiedliche Anreize für Leistung. Eine Entscheidung für mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit."
Sieht man ja an den gotterbärmlichen TV-Abschlüssen für Zeitarbeit... "unterschiedliche Anreize", weil ja die nieeee irgendwas leisten.
Ein Zeichen für mehr Individualität, Freiheit und (Un)Gerechtigkeit bei der Bezahlung durch die Arbeitgeber.
werden mal diese Dinosaurier von Gewerkschafte dazu gezwungen, dass sie sich vernünftig um ihre Kunden, die Arbeitnehmer, kümmern. Wem haben es denn die Arbeiter und Angestellten zu verdanken, dass die Reallöhne in den letzten 20 Jahren gesunken sind, außer bei den Piloten, den Ärzten und den Lokführern?
Diesen sesselpfurzenden Gewerkschaftfunktionären, die eine Riesenkohle einstreichen, muss doch endlich mal Feuer unterm Hintern gemacht werden, damit sie endlich in die Gänge kommen.
Die Arbeitgeber haben ja auch jedem Kunden seinen Preis gemacht. Warum nicht auch bei den Arbeitern und Angestellten?
war auch eine Notlösung, weil die Pensionsleistungen für
die Funktionäre die Einnahmen aus den Beiträgen überstiegen usw, usw.
war auch eine Notlösung, weil die Pensionsleistungen für
die Funktionäre die Einnahmen aus den Beiträgen überstiegen usw, usw.
Schaut doch mal wie gut diese automatische Anpassung bei den Diäten der Landtagsabgeordneten in Hessen klappt!!!
http://www.hr-online.de/w...
Da wird nicht mehr verhandelt, sondern jedes Jahr automatisch um 1,5% erhöht.
Wenn jetzt noch der Mindestlohn eingeführt wird, brauchen wir die Gewerkschaften nur noch für das Überwachen und Aushandeln der Arbeitsbedingungen.
Dazu fehlt nur noch eine Bürgerversicherung, in die ALLE einzahlen.
Dies müsste doch auch im Sinne der Arbeitgeber sein!!!
Ich meine, bei der nächsten Rentenerhöhung, kann ja dieselbe Bezugsgröße, in Relation zum Netto, herangezogen werden. Dabei sollte dann auch die neue Steuerpflicht für Renten in Relation, Brutto / Netto, stehen. Obs was bringt für die Rentner?
Ich meine, bei der nächsten Rentenerhöhung, kann ja dieselbe Bezugsgröße, in Relation zum Netto, herangezogen werden. Dabei sollte dann auch die neue Steuerpflicht für Renten in Relation, Brutto / Netto, stehen. Obs was bringt für die Rentner?
"...Menschen, unterschiedliche Lebensentwürfe, unterschiedliche Anreize für Leistung. Eine Entscheidung für mehr Individualität, Freiheit und Gerechtigkeit."
Sieht man ja an den gotterbärmlichen TV-Abschlüssen für Zeitarbeit... "unterschiedliche Anreize", weil ja die nieeee irgendwas leisten.
Ein Zeichen für mehr Individualität, Freiheit und (Un)Gerechtigkeit bei der Bezahlung durch die Arbeitgeber.
Diese Medaille hat leider wirklich zwei Seiten. Ich sehe ein, dass es sicher nicht im Interesse eines Unternehmens (und dazu zähle ich auch die Mitarbeiter) sein kann, unterschiedliche Tarifverträge im Hause zu haben, wo sich dann jeder das erstreikt, was er für sich als adequat erachtet und der Rest kriegt dann die Krumen ab, die abfallen. Aktuelle Beispiele sind die Fälle, wo eine elitäre Minderheit meint, sie hätten Sonderrechte. Nur, dass ein Flugzeug eben auch gewartet werden muss, ein Arzt eine Krankenschwester benötigt und der Zug auch nicht fährt, wenn ihn niemand wartet. So etwas nennt man dann Solidarität innerhalb eines Unternehmens.
Andererseits halte ich dieses Tarifkartell, bestehend aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, inzwischen auch für fragwürdig. Es ist bequem für beide Seiten und das führt dann sicher auch zu viel Kungelei. Und das sicher nicht immer im Interesse der jeweiligen Mitglieder.
Ich meine, bei der nächsten Rentenerhöhung, kann ja dieselbe Bezugsgröße, in Relation zum Netto, herangezogen werden. Dabei sollte dann auch die neue Steuerpflicht für Renten in Relation, Brutto / Netto, stehen. Obs was bringt für die Rentner?
war auch eine Notlösung, weil die Pensionsleistungen für
die Funktionäre die Einnahmen aus den Beiträgen überstiegen usw, usw.
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