Stiftung Warentest Anlageberater ignorieren Verbraucherschutz-Gesetze

Trotz verschärfter Gesetze haben die Institute die Anlageberatung ihrer Kunden nicht verbessert. In einem Test erreichte keine der untersuchten Banken das Prädikat "gut".

Wenige Monate nach Einführung der neuen Regeln für die Beratung von Bankkunden testete die Stiftung Warentest in insgesamt 146 Beratungsgesprächen 21 Geldhäuser. Fazit: keine einzige Bank erhielt die Noten "sehr gut" oder "gut". Gerade einmal drei Banken erhielten ein "befriedigend", zwölf schnitten im Test "ausreichend" ab und sechs "mangelhaft".

Die meisten Banken hielten sich nicht einmal an die gesetzlichen Vorgaben, monierten die Prüfer der Zeitschrift Finanztest . In weniger als der Hälfte der Fälle etwa hätten die Institute den Kunden die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle ausgehändigt – obwohl die Verbraucher das explizit eingefordert hätten.

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Die Banken und Sparkassen räumen die Defizite mittlerweile ein. Es gebe bei der Handhabung von Protokollen nach einer Wertpapieranlageberatung von Neukunden "offenbar noch deutlichen Nachholbedarf", teilte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Dachorganisation des deutschen Kreditgewerbes in einer Reaktion auf die Untersuchungsergebnisse mit.

Seit Jahresbeginn sind die mehr als 2100 deutschen Geldinstitute gesetzlich verpflichtet, bei einer Anlageberatung über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll auszustellen. Schon bei einem Test im Frühjahr hatte nur etwa die Hälfte der Kunden, bei denen es notwendig gewesen wäre, dieses Protokoll erhalten. Schlecht kamen auch die sogenannten Beipackzettel weg, die die Kunden über die Produkte und ihre Risiken aufklären sollen.

Der ZKA erläuterte, unter welchen Umständen seiner Ansicht nach das Protokollieren tatsächlich Vorschrift ist. Das Gesetz sehe die Pflicht, eine Mitschrift auszuhändigen, "nach der Empfehlung eines konkreten Wertpapiers" vor, hieß es vom ZKA. Wenn der Bankberater Wertpapiere allgemein erwähnt, ohne dass er ein konkretes Papier empfahl, ergebe sich daraus keine Pflicht.

Die Tester beklagen dagegen, dass weniger als die Hälfte der Kunden ein Protokoll erhielten, bei denen das Pflicht gewesen wäre. In 126 der untersuchten Gespräche waren demnach Wertpapiere Gegenstand der Beratung, die Institute hätten den Kunden Beratungsprotokolle aushändigen müssen. "65 Kunden wurde die Aushändigung verweigert, obwohl sie ausdrücklich danach gefragt haben", sagte die Vizechefin der Abteilung Finanzdienstleistungen bei Finanztest , Stephanie Pallasch.

Der Kreditausschuss räumte angesichts der Befunde ein, es sei notwendig, dass sich "die Anwendung der neuen Vorgaben in der Praxis noch einspielen und wo nötig auch verbessert werden".

Die Stiftung hatte für ihre Studie Gespräche in 146 Bankfilialen von 21 Kreditinstituten Gespräche geführt, darunter sechs Privatbanken, sechs Genossenschaftsbanken und neun Instituten aus dem Sparkassensektor. In rund einem Drittel der Gespräche hätten die Berater die Kunden nicht nach Einkommen, Vermögensverhältnissen und Ausbildung gefragt, bemängelte Finanztest -Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen.

Dabei sei das "wichtig, weil der Berater ohne diese Kenntnis vom Kunden nicht gut und anlagegerecht beraten kann". Tenhagen kritisierte zudem, die Banken hätten in den meisten Fällen ein zu riskantes Anlageprodukt empfohlen.

Insgesamt schnitten die untersuchten Geldhäuser noch schlechter ab als bei einer vergleichbaren Studie im Sommer 2009. "Die Blamage geht weiter", sagte Tenhagen. Damals bekamen zwei die Note "mangelhaft". Etwas zuverlässiger fragten die Berater jetzt aber Vermögenssituation, Einkommen, Beruf und Anlagezielen ab. Für die insgesamt schlechteren Noten sorgten allerdings die oft fehlenden Beratungsprotokolle, die erst seit Jahresbeginn vorgeschrieben sind.

Tenhagen forderte als Konsequenz schärfere Kontrollen der Bankberatung. "Das Erlassen von Gesetzen hilft dem Verbraucher nur zum Teil", sagte er. Der Staat müsse auch kontrollieren, ob die Banken sie einhalten. Verstöße müssten Sanktionen folgen.

Ziel

Wer sich zu einer Beratung entschließt, sollte sich überlegen, warum er Geld anlegen will. Dient die Anlage zur Bildung einer Rücklage, dem Erwerb von Wohneigentum, der Alterssicherung? Auch die Finanzierung einer größeren Investition, etwa in ein Auto oder die Ausbildung der Kinder, kann Grund für die Anlage sein. Wer Geld anlegt, braucht mitunter Geduld, um die gewünschten Zinsen oder Renditen zu erzielen. Auch die Art der Einzahlung sollte mit Bedacht gewählt werden – entweder als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Sparrate.

Risiko

Diese Frage muss gut überlegt sein. Dabei spielt die gesamte Finanzsituation eine Rolle: Wie hat der Kunde sein übriges Erspartes angelegt – in vergleichsweise sicheren Produkten wie Sparkonten oder staatlichen Schuldverschreibungen, in Immobilien oder in als risikoreich geltenden Formen wie Aktien? Der Kunde muss sich klar sein, ob er eine sichere Geldanlage, eine hohe Renditechance oder eine schnelle Verfügbarkeit des angelegten Geldes anstrebt. Eine Anlageform, die alle Bedingungen erfüllt, gibt es nicht.

Nachfragen

Die meisten Berater empfehlen wegen der leistungsorientierten Vergütung lieber die Produkte ihrer eigenen Bank oder Sparkasse, ein Überblick über Angebote der Konkurrenz ist nicht zu erwarten. Die Stiftung Warentest empfiehlt, den Berater auf mögliche Interessenkonflikte anzusprechen. Er müsse gute und passende Produkte anbieten – nicht die, an denen er am meisten verdiene. Die Stiftung warnt vor verharmlosenden Formulierungen der Banken: So verberge sich hinter Wörtern wie "ertrags- oder renditeorientiert" in aller Regel ein höheres Verlustrisiko.

Beratungsprotokoll

Das Protokoll muss bei der Beratung über Wertpapiere angefertigt werden. Es hält die wesentlichen Inhalte des Anlagegesprächs fest: Was ist die persönliche Situation des Verbrauchers, was will er und welche Anlage empfiehlt ihm der Berater? Das Protokoll muss dem Kunden nach dem Gespräch und vor Abschluss einer Anlage ausgehändigt werden. Der Kunde sollte es aufmerksam lesen und prüfen, ob die Empfehlungen wirklich seinem Anlageziel entsprechen. Er sollte anhand des Protokolls nachvollziehen können, ob der Berater die Wünsche korrekt erfasst hat. In Streitfällen soll das Protokoll künftig als Handhabe für Beschwerden dienen. Verbraucher können vom Kauf eines Anlageproduktes zurücktreten, wenn sie darlegen können, dass das Protokoll fehlerhaft ist.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) sagte, viele Banken hätten aus ihren Fehlern wenig gelernt und leisten sich weiterhin gravierende Versäumnisse. Die Bankenaufsicht Bafin müsse Verstößen daher nachgehen und Banken intensiver kontrollieren.

Auch die Verbraucherzentralen verlangten Konsequenzen. "Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern", sagte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, Gerd Billen.

Aus Expertensicht herrscht ebenfalls Nachholbedarf: "Den Vertrieb auf neue Konzepte einzuschwören, ist die größte Herausforderung", sagte Frank Niemeyer von der Hamburger Unternehmensberatung Innovalue der. "Der Vertrieb orientiert sich an kurzfristigen Zielen, wichtig ist aber die langfristige Kundenbeziehung." Das müsse in Einklang gebracht werden.

 
Leser-Kommentare
  1. Es hatte sich eine Kultur herasugebildet, ueber einen laengeren Prozess hinweg, die zu der "schlechten Praxis" in der Anlageberatung gefuehrt hat. Nur weil man jetzt mit Verordnungen interveniert hat, haben sich weder die Strukturen und Gewohnheiten, weder die Grundeinstellung der Akteure, noch deren Wissenstand geaendert.
    Es beduerfte der Schulung, der Supervision, und der Motiviation durch zuerst gerechte und dann leistungsgerechte Bezahlung, was hiesse Anreize fuer bewusst schlechte Beratung abschaffen, schlecht Bezahlte und schlecht Ausgebildete besser bezahlen und besser ausbilden, und, schliesslich, wer gut beraet, damit nachhaltig Kunden bindet und fuer gute "Werbung qua Kundenzufriedenheit" sorgt,sollte dafuer Praemien erhalten koennen. Diese Umstellung ist aber unbequem und zeitaufwendig und schon gar nicht "per Verordnung" zu haben. Es waere naiv sich allein an die Wirkung von buerokratischer Prozedur zu klammern, weil auch die "Gewohnheits- und Opportunitaetsoekonomien" im Bankensektor ihre eigenen prozeduralen Logik folgen, die Aktuere binden. Diese sowohl aufzuloesen als auch durch neue zu ersetzen, die erst ein mal gefunden und ausgehandelt werden muessen, ist eine harte und zeitraubende Angelegenheit, fuer die gerade wir Deutschen, wie in vielen anderen Feldern (Gesundheit, Bildung, Forschung) nicht bereit sind. Wir sind, vielleicht nicht faul, aber doch bequemliche und arrogant, und vertrauen deshalb unserer Buerokratie- und Schubladenmentalitaet blind .

    • Slink
    • 20.07.2010 um 17:15 Uhr

    beruht auf Übervorteilung des Kunden, und das seit über 2000 Jahren. Deshalb war Jesus auch so schlecht auf die Geldverleiher zu sprechen.

  2. Die Beratungsprotokolle bestehen aus vorgefertigten Textbausteinen. Die wichtigsten Aussagen, die zur Entscheidung führten, fehlen im Protokoll. Die Aussagen zum Einkommen der Bank beim Verkauf dieses Produkts sind sehr schwammig und stehen auch nicht im Protokoll.
    Vielleicht muss man selbst mit Protokoll führen auf der Aufnahme der wichtigsten Dinge ins Protokoll bestehen.

    • Rebel
    • 20.07.2010 um 19:26 Uhr

    Hier wird ein Stresstestergebnis deutscher Geldanlageinstitute mit fatalem Ausgang beschrieben.
    Auch die Pressekonferenz war desaströs; DL-Radio ebenfalls siehe ftd ...
    Gibt es ein schändlicheres Result nach den Schwüren zur Besserung als Le(e)hre aus der Finanzkrise. Dies ist ein selbst gewähltes Todesurteil der "Ratingopfer".
    Die Vertreter der Banken können mit Glaubwürdigkeit wohl nur noch in Sicherheitsintervallen in Verbindung gebracht werden. Sie haben jegliche Reputation in Sachen Lobbying offenbart. Danke für die eiskalte und knallharte Praktizierung dieser Unternehmens(un)kultur. Jetzt weiss der Anleger, was er auch weiterhin bekommt.

  3. Was passiert, wenn man ein Gesetz nicht befolgt? Natürlich weiss ich, dass man dann bestraft wird...aber da für Banken ja ein anderes Rechtssystem herrscht, frage ich nochmal nach.

    Also wenn man ein neues Gesetz einführt und offiziell bestätigt bekommt, dass es nicht eingehalten wird...sollte man da ncht eingreifen?

    Oder hat man schon eingegriffen? 100€ Bußgeld pro fehlendem Beratungsprotokoll, natürlich zahlbar vom Berater?

    Wieder ein Gesetz, dass nicht mehr wert ist als das Papier auf dem es geschrieben wurde. Die Dummen und Schwachen über den Tisch zu ziehn wird in Deutschland für immer und ewig legal sein. Daran müssen wir uns gewöhnen.

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