Börsenregulierung Bundestag billigt Verbot von Leerverkäufen
Spekulanten haben bei riskanten Börsenwetten in Deutschland künftig weniger Spielraum: Der Bundestag hat dem Gesetz zum Verbot hoch spekulativer Leerverkäufe zugestimmt.
Mit dem Verbot der Börsenwetten sollen die sogenannten ungedeckten Leerverkäufe deutscher Aktien und von Staatsschuldpapieren der Euro-Zone untersagt werden. Auch Versicherungen auf Kreditausfallrisiken von Euro-Staaten, die nicht zur Absicherung konkreter Papiere dienen, sollen künftig verboten sein. Mit dem Gesetz werden die Börsenaufsicht BaFin und das Finanzministerium zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Finanzgeschäfte zu untersagen.
Bereits seit 19. Mai sind bestimmte Leerverkäufe in Deutschland untersagt. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wurde dieses Verbot ausgeweitet.
Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse. Dabei haben sie die zugrundeliegenden Wertpapiere allerdings noch nicht im Besitz. Sie leihen sich dazu ein Papier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es sofort weiter. Ist der Preis nach Ablauf der Frist tatsächlich gefallen, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück und geben es an den Verleiher zurück. Die Differenz im Kurs – abzüglich der Leihgebühr – ist ihr Gewinn.
Die Opposition kritisierte das Gesetz. Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer bemängelte: "Dieser Gesetzentwurf ist ein Placebo. Er ist wirkungslos. Er ist reine Symbolpolitik." Ein gravierender Geburtsfehler des Vorhabens sei, dass es ein unabgestimmter Alleingang sei. Wer so vorgehe, zeige, dass er nicht Regulierung wolle, sondern sie nur vortäuschen wolle. Für Barbara Höll von den Linken wie Gerhard Schick von den Grünen geht das Gesetz zwar "gerade in Sachen Transparenz in eine richtige Richtung". Es sei aber "lückenhaft und gehe das Übel Spekulation nicht konsequent an." Die Fraktionen beider Politiker enthielten sich.
Kritik an dem Verbot war selbst aus dem Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) gekommen. Frankreichs Zentralbankpräsident Christian Noyer hatte moniert, Einzellösungen könnten weniger effektiv sein und Schwankungen an den Märkten erhöhen.
Die Bundesregierung sieht sich dagegen als Vorreiterin in Europa. Union und FDP wollen mit dem Verbot – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats – eine europäische Regelung vorantreiben. Eine Zustimmung der Länderkammer gilt als wahrscheinlich, nachdem Interessen der Länder berücksichtigt und die Gesetzespläne entschärft wurden.
- Datum 02.07.2010 - 12:20 Uhr
- Quelle Zeit Online, Reuters, dpa
- Kommentare 11
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Es handelt sich hier um eine rein populistische Geste ohne jedes praktische Resultat, die lediglich dazu dient, dem Volk vorzugaukeln, dass man in Berlin "etwas tut". Leerverkäufe lassen sich jederzeit per Computer aus Frankfurt an eine andere Börse der Welt verlegen.
Das Gesetz verhindert vermutlich letztlich kaum Geschäfte, da diese im im Ausland möglich sein werden. Die Geschäfte werden lediglich teurer werden. Da ich den Gesetzestext noch nicht gelesen habe, weiß ich nicht, wie Optionen, Futures oder Forwards gehandhabt werden. Da verkauft man wirtschaftlich gesehen auch oft leer.
Das Gesetz verhindert vermutlich letztlich kaum Geschäfte, da diese im im Ausland möglich sein werden. Die Geschäfte werden lediglich teurer werden. Da ich den Gesetzestext noch nicht gelesen habe, weiß ich nicht, wie Optionen, Futures oder Forwards gehandhabt werden. Da verkauft man wirtschaftlich gesehen auch oft leer.
@Zeit:
Ein *ungedeckter* leerverkauf ist einer, bei dem der verkäufter das verkaufter papier nicht besitzt, also sich noch nicht einmal vorher ausgeliehen hat.
Gedeckte leerverkäufe sind ohne problem weiterhin möglich.
Mein online-broker bietet mir auch heute noch den knopf "Leerverkauf" in der trading software an. Das funktioniert deshalb, weil es ein gedeckter leerverkauf ist, ich bekäme dann die aktien ausgeliehen die bei einem anderen mitglied im depot liegen.
Gruß
.... ein unabgestimmter Alleingang sei. "
Was natürlich stimmt, aber das Wesentlich übersieht. Man konnte das Gesetz nicht abstimmen, weil kein wirtschaftlich denkender Mensch Leerverkäufe in dieser Weise verbieten würde. Leerverkäufe sind nämlich sehr nützlich. Das Gesetz ist eine Schnapsidee, hofft man. Wenn die Leute verstanden haben, was sie da machen, ist es grober Unfug gewesen. Das ist das Problem.
1. Natürlich kann man etwas verkaufen, was man nicht besitzt. Das passiert dauernd, zum Beispiel, wenn Sie beim Autohändler ein Auto kaufen, das erst Monate später hergestellt und ausgeliefert wird. Oder wenn Sie in einem Laden etwas kaufen, das dann erst vom Großhändler beschafft werden muss.
2. Fast das ganze menschliche Leben besteht aus Wetten. Es ist auch eine Wette, wenn Sie eine ganz normale Aktie kaufen. Im Prinzip ist es sogar eine Wette auf die Zukunft, wenn man heiratet...
Bitte kommentieren Sie doch in Zukunft wieder auf BILD.de; ich bin sicher, Sie werden dort vermisst.
Was ich nicht besitze, kann ich auch nicht verkaufen. Und wenn ich etwas verkaufe, was ich nicht besitze, so ist das schwerer Betrug! So einfach ist das!<
Wenn ich jemandem verspreche, ihm in vier Wochen ein Auto zu einem bestimmten Preis zu liefern, das ich selbst noch nicht habe, ist das dann Betrug? Eher nicht.
Wenn ich es ihm dann nicht liefere, war es wohl ein leeres Versprechen und muss vielleicht Konventionalstrafe zahlen.
Der Leerverkäufer verkauft nicht, er sichert nur zu, Aktien oder andere Papiere zu einem bestimmten Preis zu liefern.
Wenn er Pech hat, muss er sich die Aktien teurer besorgen als er sie dann liefert. Dann kostet ihn sein Versprechen Geld.
Ich kann Ihnen in soweit zustimmen, dass Lehrverkaeufe taeglich rechtmaessig stattfinden und auch in unserem heutigen Wirtschaftsleben ihre Berechtigung haben. Aber wie wir alle wissen, handelt es sich bei den Leerverkaeufen der Banken nicht um den Wert eines Autos, sondern dort werden Betraege mit vielen Nullen hinter den Ziffern bewegt, bzw. versenkt. Das Problem ist also die Dimensionen mit denen wir es zu tun haben. Und da ist es schon sinnvoll, genau hinzusehen und zu regulieren. Im Alleingang ist dieses Verbot der Leerverkaeufe allerdings Unfug und nichts weiter als eine Nebelkerze fuers dumme Volk.
Ich kann Ihnen in soweit zustimmen, dass Lehrverkaeufe taeglich rechtmaessig stattfinden und auch in unserem heutigen Wirtschaftsleben ihre Berechtigung haben. Aber wie wir alle wissen, handelt es sich bei den Leerverkaeufen der Banken nicht um den Wert eines Autos, sondern dort werden Betraege mit vielen Nullen hinter den Ziffern bewegt, bzw. versenkt. Das Problem ist also die Dimensionen mit denen wir es zu tun haben. Und da ist es schon sinnvoll, genau hinzusehen und zu regulieren. Im Alleingang ist dieses Verbot der Leerverkaeufe allerdings Unfug und nichts weiter als eine Nebelkerze fuers dumme Volk.
lange wurde der Bundesregierung vorgeworfen , sie wurde nichts tun. Als diese dann argumentierte , das sie nichts ohne interanationale Absprache tun koenne , wurde das als billige Ausreden abgetan. Und "einer muesse ja den ersten Schritt tun" usw.
Nun tut sie etwas , aber nun wird sie kritisiert , weil sie etwas getan hat.
Letzendlich zeigt das doch nur , das die gesamte Kritik Politisch motivierte Hetzerei ist.
sehe ich auch so.
Warum hören wir dem Bla Bla der Politiker überhaupt noch zu ?
...vorgeworfen sie habe nichts getan. Den Vorwurf erhoben nur Leute, die nicht wissen, wie viel die Regierungen der Vergangenheit getan hatten. Sie haben nämlich Tausende Seiten Finanzmarktgesetze und Regeln bis zum Abwinken geschaffen. Leider waren diese ganzen Regularien so gut wie das vorliegende Gesetz.
sehe ich auch so.
Warum hören wir dem Bla Bla der Politiker überhaupt noch zu ?
...vorgeworfen sie habe nichts getan. Den Vorwurf erhoben nur Leute, die nicht wissen, wie viel die Regierungen der Vergangenheit getan hatten. Sie haben nämlich Tausende Seiten Finanzmarktgesetze und Regeln bis zum Abwinken geschaffen. Leider waren diese ganzen Regularien so gut wie das vorliegende Gesetz.
sehe ich auch so.
Warum hören wir dem Bla Bla der Politiker überhaupt noch zu ?
....der sich im Vertrag unkündbar verpflichtet bspw eine Stadt mit Elektrizität zu fester Preisformel zu liefern (verkaufen). Er hat den Strom noch nicht. Er hat nicht einmal das Kraftwerk, das er sich noch bauen lassen will. Das ist ein ungedeckter Leerverkauf. Wenn Sie eine Wohnung, ein Auto usw kaufen, das noch gebaut werden muss....
Es gibt im Wirtschaftsleben laufend Geschäfte, die Leerverkäufe beinhalten. Es muss sie vielfach geben, weil sonst bspw das Kraftwerk nie gebaut würde. Erlaubt man Leeerverkäufe nicht, so reduziert sich die Effizienz der Wirtschaft. Das ist im Finanzmarkt ähnlich.
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