Bafin Finanzaufsicht plant Abberufung von Bank-Aufsichtsräten

Inkompetent, unzuverlässig oder überfordert: Die BaFin strebt laut einem Bericht die Absetzung von Aufsichtsräten von Banken an. Zehn Abberufungsverfahren laufen bereits.

Die Finanzaufsicht nutzt ihre neuen Kompetenzen und geht gegen inkompetente oder unzuverlässige Aufsichtsräte von Banken vor. "Derzeit laufen zehn Abberufungsverfahren", sagte der Referatsleiter für Aufsichtsorganisation bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Christoph Crüwell, der Financial Times Deutschland. Weitere Verfahren würden derzeit vorbereitet.

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat hatten im Sommer die Finanzmarktkontrolle verschärft. Dabei gaben sie der BaFin deutlich mehr Kompetenzen gegenüber Banken, um künftige Krisen zu vermeiden. Möglich ist es der Finanzaufsicht nun unter anderem, gegen Aufsichtsräte von Geldinstituten vorzugehen, die sie für nicht ausreichend kompetent hält. Aufsichtsräte müssen laut Gesetz seither zumindest ein Verständnis für die Geschäftsabläufe in einer Bank haben. Auch müssen Interessenkonflikte ausgeschlossen sein.

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BaFin-Referatsleiter Crüwell sagte, für die jetzt eingeleiteten Verfahren gebe es verschiedene Gründe. In einem Fall werfe die Behörde dem betroffenen Aufsichtsrat vor, zu wenig vom Bankgeschäft zu verstehen. In drei Fällen bemängele sie, dass Aufsichtsräte zu viele Kontrollmandate innehätten. Bei sechs Aufsichtsräten zweifelt die BaFin laut Crüwell an deren Zuverlässigkeit. Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Aufsichtsrat zugleich Kunde der Bank ist, sein Kredit aber ausfallgefährdet oder sogar ausgefallen ist, sagte Crüwell. "Dann besteht ein Interessenkonflikt."

 
Leser-Kommentare
  1. "Aufsichtsräte müssen laut Gesetz seither zumindest ein Verständnis für die Geschäftsabläufe in einer Bank haben."

    Traurig, dass man für dieses Selbstverständnis ein Gesetz brauch.

  2. Es bleibt zu hoffen, dass die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder nicht zu einem Drehtüreneffekt führt: Entlassen als Aufsichtsrat und anschliessend mit einem Beratervertrag entschädigt.

    In den genannten Fällen von mangelnder Zuverlässigkeit steigt meine Neugier enorm.

    • WiKa
    • 01.09.2010 um 5:33 Uhr

    Auch die verstärkte Jagd auf ggf. unzuverlässige Aufsichtsratsmitglieder wird nichts an dem Dilemma der Banken ändern. Auch die bisherige Gesetzgebung dazu, um Korrekturen durchzuführen ist reiner Aktionismus fürs Publikum. Der nächste Crash steht ins Haus wie das Amen in der Kirche, wir können nur noch über den Zeitpunkt verhandeln. Hängt einfach an der sich ungehemmt selbst vermehrenden Geldmenge. An dieser Stelle (Systemfehler) wurde nichts unternommen. Im Gegenteil, durch die Rettungspakete wurde das Problem zwar geringfügig zeitlich verschoben, aber entsprechend der zugeschossenen Beträge gleich noch mal exponentiell bezüglich der zu erwartenden Folgen verschärft.

    Wie wäre es denn, wenn wir die Banken größtenteils abschaffen würden und die EZB zur Bürger- und Direktbank machten? Dann können wir alle für uns selbst bürgen, ohne dass dazwischen andere Banken nochmals abfassen.

  3. ... wär die richtige Prioritätenfolge bei der Besetzung von Aufsitzratsposten, aber nein bisher ist es umgekehrt,,,,ob sich das wirklich ändern wird..... ?

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