Energiekonzept Opposition wirft Regierung "Kungelei" und "Verfilzung" vor
SPD und Grüne kritisieren die Mitwirkung zweier Großkanzleien am Energiekonzept harsch. Der Staatsrechtler Joachim Jens Hesse fordert mehr Transparenz von der Regierung.
© Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Das Atomkraftwerk Brokdorf in Norddeutschland
Die Opposition hat die Mitwirkung zweier Großkanzleien an dem umstrittenen Atomvertrag zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen kritisiert. "Anschaulicher könnte die Verfilzung dieser Regierung mit der Atomwirtschaft nicht belegt werden", sagt Jürgen Trittin, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, ZEIT ONLINE. Auch aus den Reihen der SPD kommt Kritik. "Die Kungelei mit den Atomkonzernen bekommt immer neue Dimensionen", sagt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung ließ sich bei den Verhandlungen von einem Team der Anwaltskanzlei Oppenhoff & Partner beraten . Oppenhoff-Anwalt Lars Böttcher, der die Verhandlungen für die Bundesregierung führte, arbeitet nach eigenen Angaben auch als ständiger Berater für den Essener Energiekonzern RWE. Auf Anfrage bestritt er, sich in einem Interessenkonflikt zu befinden.
Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte, dass die Kanzlei die Bundesregierung bei den Verhandlungen beraten hatte. Zu Einzelheiten wollte sich das Ministerium nicht äußern. "Die Beteiligung dieser Kanzlei ist ein weiterer großer Fehler der Bundesregierung", sagt Kelber. Die Opposition wirft der Regierung vor, nicht alle Details preiszugeben.
Umweltminister Norbert Röttgen sprach von einer versuchten Skandalisierung. "Hier wird nichts verborgen gehalten", sagte der CDU-Politiker im Bundestag.
Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Doppelrolle des Oppenhoff-Anwalts. "Der Regierung scheint es an Problembewusstsein zu mangeln, dass sie sich nicht um potenzielle Interessenkonflikte schert", sagt Geschäftsführer Christian Humborg ZEIT ONLINE. Der Vorgang unterstreiche erneut, dass ein durch Beamte entworfener Gesetzentwurf besser gewesen wäre als eine durch Anwälte verhandelte Vereinbarung.
Dass Ministerien mit Großkanzleien zusammenarbeiten ist üblich. "Ministerien benötigen gelegentlich externen Rat", sagt Joachim Jens Hesse, Staatswissenschaftler an der Freien Universität Berlin. Im Fall des umstrittenen Vertrags zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen gehe diese Hilfe jedoch zu weit. "Ministerien sollten öffentlich machen müssen, bei wem sie wann einen Rat einholen", fordert Hesse.
Die Bundesregierung betonte, dass es neben dem Atomvertrag keine weiteren Absprachen mit den Energiekonzernen gibt. Die schwarz-gelbe Regierung kündigte zudem an, das neue Atomgesetz durch ein beschleunigtes Verfahren schon am 1. Januar 2011 in Kraft treten lassen.
Die umstrittene Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energiekonzernen ist Teil des Energiekonzepts, das am Dienstag vom Kabinett verabschiedet wurde. Es sieht vor, dass die 17 deutschen Meiler durchschnittlich zwölf Jahre länger am Netz bleiben dürfen. Dafür zahlen die Energiekonzerne zwischen 2011 und 2016 eine Kernbrennstoffsteuer , die nach Angaben des Finanzministeriums dem Bundeshaushalt jährlich 2,3 Milliarden Euro einbringen soll. Danach wollen die Unternehmen bis zum geplanten Ende der AKW-Laufzeiten im Jahr 2036 bis zu 17 Milliarden Euro in einen Öko-Fonds einzahlen. Die Eckpunkte des Vertrags waren Anfang September nur zufällig an die Öffentlichkeit gelangt.
- Datum 29.09.2010 - 18:56 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Bei den Atomverträgen "al gusto RWE" nur Kungelei zu vermuten muß schon als übertrieben gutmütig gesehen werden, Herr Kremers.
Nennen wir es beim Namen: hier wurde ein Gesetz bestellt und bezahlt. Die Bundesregierung und die hinter ihr stehenden Parteien wurden und werden bestochen.
Alles andere würde uns alle wohl nur noch überraschen.
und reden ernsthaft über die Rente mit 67 mit der selben Dreistigkeit
mit der sie nun die Bevölkerung weiter der Gefahren der Atomenergie aussetzen .Das mit Maschinen die schon längst still gesetzt sein sollten.Wenn es dann zum Unfall kommt sind alle im Urlaub in Übersee.
"Oppenhoff-Anwalt Lars Böttcher, der die Verhandlungen für die Bundesregierung führte, arbeitet nach eigenen Angaben auch als ständiger Berater für den Essener Energiekonzern RWE."
Da führt also ein "ständiger Berater" der RWE die Verhandlungen "für" die Bundesregierung in einer Sache die der RWE unmittelbare Vorteile verschafft.
Das ist mehr als "Kungelei". Das geht in Richtung regierungsamtlicher Beschaffungskriminalität!
Wenn ein Anwalt für beide Seiten arbeitet nennt man das umgangssprachlich Mandantenverrat.
Strafgesetzlich nennt man es so:
§ 356
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Wenn ein Anwalt für beide Seiten arbeitet nennt man das umgangssprachlich Mandantenverrat.
Strafgesetzlich nennt man es so:
§ 356
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
Wenn ein Anwalt für beide Seiten arbeitet nennt man das umgangssprachlich Mandantenverrat.
Strafgesetzlich nennt man es so:
§ 356
Parteiverrat
(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.
"Oppenhoff-Anwalt Lars Böttcher, der die Verhandlungen für die Bundesregierung führte, arbeitet nach eigenen Angaben auch als ständiger Berater für den Essener Energiekonzern RWE. Auf Anfrage bestritt er, sich in einem Interessenkonflikt zu befinden."
Das glaub ich ihm das er keinen Konflikt mit seinen Interessen hat !
"Die Bundesregierung betonte, dass es neben dem Atomvertrag keine weiteren Absprachen mit den Energiekonzernen gibt."
Zwischen "keine" und "weiteren" fehlen die Worte: "der Öffentlichkeit bisher bekannten"
LG
Klaus
sehr informativ...sollte man sich anschauen
http://www.swr.de/report/...
/index.html
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