Urteil EU-Gericht beanstandet staatliches Glücksspiel-Monopol

Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Lotteriegesetz für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Das Hauptproblem sehen sie in der Werbung für Glücksspiele.

Grundsätzlich bestätigte das Gericht, dass ein staatliches Wettmonopol zum Schutz von Verbrauchern gerechtfertigt sein kann. Der Staat dürfe auch Glücksspiele im Internet verbieten.

Beanstandet haben die Luxemburger Richter jedoch die derzeitige Monopolregelung des Staatsvertrages von 2008. Sie sei "nicht mehr gerechtfertigt" und verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Die Richter begründeten dies mit der erheblichen Werbung, die die staatlich genehmigten Anbieter von Glücksspielen betrieben. Das Monopol diene deshalb nicht mehr der Bekämpfung der Spielsucht, wie die staatliche Seite stets argumentiert hatte. So betrieben die Monopolisten "intensive Werbekampagnen, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren". Sie entfernten sich damit "von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen".

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Außerdem, so die Entscheidung, erlaubten die deutschen Behörden Kasino- und Automatenspiele, die nicht dem Monopol unterlägen, aber "ein höheres Suchtpotenzial aufweisen". Mit dieser Politik lasse sich "das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen". Daher sei es nicht mehr zu rechtfertigen.

Grundsätzlich dürfe ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle, argumentierten die Richter. Mit einem Monopol sei dieses Ziel leichter zu erreichen als mit einer völligen Marktöffnung. Auch müssten nicht alle Glücksspiele gleich behandelt werden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union legte fest, dass die bisherige deutsche Regelung "nicht weiter angewandt werden darf", bis eine neue erlassen ist, die mit EU-Recht übereinstimme. Die EU-Richter waren in insgesamt acht Fällen von Gerichten in verschiedenen Bundesländern angerufen worden, um vorzuentscheiden, ob die deutsche Monopolregelung mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Nun müssen deutsche Gerichte über die Klagen privater Anbieter gegen das Monopol entscheiden.

Auf die Vorabentscheidung des Gerichts gab es unterschiedliche Reaktionen. Private Wettanbieter werteten das Urteil als das Ende des Glücksspielstaatsvertrags. Die European Gaming and Betting Association (EGBA) bezeichnete es als Wendepunkt in der Rechtsprechung. Die staatlichen Lotteriegesellschaften sehen das Wettmonopol nicht bedroht und halten nur eine Änderung des Vertrags für notwendig . Die dafür zuständige Innenministerkonferenz hielt sich zunächst bedeckt. Die Entscheidung werde analysiert und danach würden die notwendigen Schlüsse gezogen, hieß es.

Leser-Kommentare
  1. Da wird sich die Regierung aber freuen, wenn mit der zwangsläufigen Zulassung privater Lottokonkurrenz Einnahmenausfall in Milliardenhöhe ODER mit einer EU-festen neuen Gesetzgebung zumindest viel Arbeit verbunden sein wird...

    Es ist schon bemerkenswert, wie -selbst in der Kurzfassung des Artikels- punktgenau da ein offenkundiger Mangel aufgedeckt wurde.
    Ob nun auch das Automaten-Glücksspiel unter Staatsmonopol gestellt wird, wage ich mal zu bezweifeln...

  2. 2. puh...

    ...endlich keine leerstände von innerstädtischen geschäftsräumen mehr.

  3. Wann übernimm endlicht die EU die Regierungsgeschäfte Gerichtsbarkeit etc.
    in unserem Staat.
    Alles gut und schön, aber wo bleibt die Souveränität eines EU Mitgliedstaates
    wo doch alles sattsam aus Brüssel und sonst wo reguliert wird.

  4. Beim Dosenpfand ist es doch nicht anders!

  5. ist gut, vermutlich sogar einigermaßen korrekt - aber andererseits dürfte auch hier heftiger Lobbyismus dahinter stecken. Wenn man sich mal die Umsätze und letztlich beguckt, die auch Private damit machen könnten, weckt der Wegfall des Monopols ganz bestimmt große Begehrlichkeiten.
    Sicher nicht nur auf legitimer Basis - da wird einer ganzen obskuren Industrie auch aus dem Ausland die Tür weit geöffnet.

    Und das Ganze auf Kosten von Menschen, die häufig wirklich Anderes tun sollten als ihr bisschen Geld auch noch zu verdaddeln.

    Da wird "die Politik" ihre Hausaufgaben sehr peinlich genau erledigen müssen.
    Die ganze "Einnahmenseite" ist ja ähnlich zu bewerten wie die Einnahmen aus der Tabaksteuer - eigentlich will man den Suchtfaktor ja reduzieren, wegen der erwiesenen volkswirtschaftlichen Schädlichkeit der Folgekosten, aber dieselbe Volkswirtschaft kann auf die Einnahmen aus den Steuern etc. nicht verzichten.
    Ein besonders unangenehmer Spagat (nicht, dass ich den Spagat als solchen als angenehm empfinden könnte ;-)

    Antwort auf "Bekannt"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Hickey
    • 08.09.2010 um 13:00 Uhr

    Leider stimmt das nicht mehr.

    Es gibt neue Studien die belegen das Raucher für Krankenkassen immer billiger sind.

    Die Gründe sind recht einleuchtend.

    Jeder 2te Raucher stirbt, einige davon schon mit 30 Jahren.

    Dieser tote Mensch, kostet die nächsten 40 Jahr die Krankenkasse keinen Cent mehr, ein gesunder Mensch hingegen braucht irgendwann Prothesen, Krankenhausaufenthalte, Pflegedienstleistungen etc..

    All dies fällt bei den bösen Rauchern weg, zumindest bei jedem 2ten.

    Gesunde Menschen kosten viel, Raucher kaum etwas.

    Wirklich _gesunde_ Menschen kosten nicht viel; was Sie (richtig) meinen, sind Menschen, die älter und älter werden, obwohl sie krank sind.

    Da leisten viele Raucher in der Tat ein "sozialverträgliches Frühableben" als Beitrag zur Kassensanierung. Aber eben nur jeder zweite - die andere Hälfte muss eben teuer durchbehandelt und "austherapiert" werden, BEVOR sie abgehen darf.

    Zynisch? Aber klar doch. Doch sowohl Rauchen als auch Glücksspiel sind bislang jedenfalls freiwillig.

    • Hickey
    • 08.09.2010 um 13:00 Uhr

    Leider stimmt das nicht mehr.

    Es gibt neue Studien die belegen das Raucher für Krankenkassen immer billiger sind.

    Die Gründe sind recht einleuchtend.

    Jeder 2te Raucher stirbt, einige davon schon mit 30 Jahren.

    Dieser tote Mensch, kostet die nächsten 40 Jahr die Krankenkasse keinen Cent mehr, ein gesunder Mensch hingegen braucht irgendwann Prothesen, Krankenhausaufenthalte, Pflegedienstleistungen etc..

    All dies fällt bei den bösen Rauchern weg, zumindest bei jedem 2ten.

    Gesunde Menschen kosten viel, Raucher kaum etwas.

    Wirklich _gesunde_ Menschen kosten nicht viel; was Sie (richtig) meinen, sind Menschen, die älter und älter werden, obwohl sie krank sind.

    Da leisten viele Raucher in der Tat ein "sozialverträgliches Frühableben" als Beitrag zur Kassensanierung. Aber eben nur jeder zweite - die andere Hälfte muss eben teuer durchbehandelt und "austherapiert" werden, BEVOR sie abgehen darf.

    Zynisch? Aber klar doch. Doch sowohl Rauchen als auch Glücksspiel sind bislang jedenfalls freiwillig.

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