SozialpolitikKein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger

Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf – Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden.

Als Manuela Bombosch zu ihrem Beratungsgespräch ins Jobcenter Kiel kam, war alles schon vorbereitet. Es gehe um ein freiwilliges "Experiment", erklärte die Fallmanagerin und gab ihr einen Fragebogen mit nach Hause. Bombosch erklärte sich bereit, ihn auszufüllen. "Ich dachte mir, eine neue Vermittlungsmethode kann ja nicht schaden", erinnert sie sich. Die 38-Jährige Hartz-IV-Empfängerin ist schon seit einigen Jahren ohne Job. "Ich hatte die Hoffnung, dass ich durch dieses Experiment vielleicht meinen Wunschberuf im Einzelhandel bekomme", sagt sie.

Erst in ihrer Wohnung schaute sie sich den Fragebogen genauer an. Und konnte es nicht fassen: Bombosch sollte ihren Tagesablauf und den ihres Kindes aufschreiben, von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr, eine ganze Woche lang, möglichst genau, unter Auflistung jeder Aktivität und des dafür benötigten Zeitaufwands. Am 27. Januar hatte sie den Bogen bekommen, am 8. Februar seien ihre Antworten einzureichen, schrieb die Fallmanagerin.

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Rund einen Monat später folgte die zweite Hausaufgabe. Dieses Mal sollte Bombosch eine "soziale Netzwerkkarte" erstellen, mit den Namen aller Freunde und Bekannten inklusive Ärzte und Nachbarn. Zusätzlich gab ihr die Sachbearbeiterin einen Katalog aus 26 Fragen mit nach Hause: "Von wem können Sie sich eine größere Geldsumme borgen?" stand da, "Wenn es Ihnen schlecht geht, was tun Sie, zu wem gehen Sie dann?" und "Wo ist ihr Lieblingsplatz in der Stadt, was machen Sie dort?".

Manuela Bombosch
Manuela Bombosch

Auch über ihre persönlichen Beziehungen wurden Bombosch ausgefragt: "Mit wem haben Sie sich letzte Woche getroffen / telefoniert / gemailt?" Ihre Antworten sollte sie per Mail oder als Kopie bis zum 26. März einreichen. (hier der komplette Fragenkatalog als .pdf-Datei)

Die Hartz-IV-Empfängerin reagierte empört – und verweigerte die Antworten, mit Verweis auf ihre Freiwilligkeit. "Warum sollte ich mein ganzes Privatleben offen legen? Das bringt mir auch keinen Arbeitsplatz", sagt sie. Doch die Fallmanagerin ließ nicht locker und forderte Bombosch in ihren Einladungen zu weiteren Beratungsgesprächen vom 8. April und 2. Juni auf, die Hausaufgaben mitzubringen. Darunter stand eine Rechtsfolgebelehrung, laut der die Mittel gekürzt würden, wenn Bombosch der Einladung nicht Folge leiste. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt. 

Sind solche "Experimente" wirklich nötig, um Arbeitslose besser zu vermitteln? Bombosch fühlte sich zum Versuchskaninchen degradiert. Das Jobcenter Kiel aber versteht ihren Ärger nicht. Arbeitssuchende entschieden "frei und ohne Druck", ob sie die "vertiefte Zusammenarbeit" mit ihrer Integrationsfachkraft wünschten und bereit seien, ihre Lage zu offenbaren, schreibt Britta Kempcke, Bereichsleiterin Interner Service des Jobcenters, in einer Stellungnahme. Kempcke verteidigt die Hausaufgaben für Hartz-IV-Empfänger: Diese dienten immer und ausschließlich der Selbstreflektion. "Mittelbar" beträfen sie auch die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen, denn diese würden durch die Fragen angeregt, ihr "persönliches Umfeld zu erkunden und ihre Ressourcen zu erkennen". Ohnehin verwende man die Methode "nur in Einzelfällen mit besonderer Problemlage".

Problemlage: Das ist wohl das bürokratische Wort für Bomboschs kompliziertes Leben. Sie wuchs in Heimen auf, nach dem Hauptschulabschluss fand sie keine Ausbildung. Seit Jahren ist sie arbeitslos. "Ich erwarte, dass mir das Jobcenter auf der Suche nach einer Ausbildung im Einzelhandel hilft, statt mich über mein Privatleben auszufragen", sagt sie.

Ihr soziales Netzwerk müsse der Lokalpolitikerin der Linken nicht durch eine Fallmanagerin klar gemacht werden. "Natürlich überlegt man ständig: Wer könnte mir bei der Jobsuche helfen? Wer hat etwas gehört?" Aus Furcht vor Sanktionen sagte sie in einem Beratungsgespräch, sie habe die Hausaufgaben zu Hause vergessen. Später suchte sie Rat beim Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Der riet ihr, die Fragen unbeantwortet zu lassen. Die Rechtsfolgebelehrung in den Briefen beziehe sich nur auf das Erscheinen bei dem Beratungstermin. Bombosch atmete auf: Sanktionen blieben aus.

Laut Sozialgesetzbuch ist eine Erhebung privater Daten von Hartz-IV-Empfängern nur dann erlaubt, wenn sie für die Vermittlung "erforderlich" sind. Doch auf welche Daten trifft das zu? ZEIT ONLINE ließ die Kieler Fragebögen vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar überprüfen. "Die Hausaufgaben gehen eklatant über das Ziel hinaus und sind aus meiner Sicht nicht mit dem Sozialdatenschutz vereinbar", sagt er. Auch wenn die Fragen auf Freiwilligkeit beruhten, seien sie nur dann zulässig, wenn sie für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement unabdingbar erforderlich seien.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich von dem Vorgehen des Jobcenters Kiel. "Es entspricht nicht der Weisungslage der BA, Hausaufgaben zum Thema Tagesgestaltung eines Schülers oder zur sozialen Netzwerkkarte schriftlich an betroffene Hilfeempfänger herauszugeben. Schon gar nicht sollen derartige Befragungen mit der Androhung von Sanktionen stattfinden", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsagentur.

Bomboschs Fall ist eine extreme Ausnahme. Doch er ist nicht der einzige Fall, bei dem Agenturmitarbeiter in Grauzonen des Sozialdatenschutzes agieren und Grenzen überschreiten. Experten sehen in der Sozialgesetzgebung das Problem. "Dieser Einzelfall ist symptomatisch für die alltägliche Praxis der Agenturen und Jobcenter. Wo es früher klare Kompetenzen der Behörden und klare Rechte der Leistungsempfänger gab, wird nun mit unscharfen Begriffen, wie dem 'individuellen Fallmanagement' alles gerechtfertigt", sagt der Kieler Rechtsanwalt Hildebrandt.

Ähnlich sieht es Harald Thomé, Gründungsmitglied des Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles. "Hartz-IV ist ein ständiger Konflikt mit dem Datenschutz. Denn es ist nicht klar definiert, welche Informationen für die Vermittlung tatsächlich 'erforderlich' sind."

So kommt es immer wieder vor, dass der Sozialdatenschutz verletzt wird. Zum Beispiel, wenn Jobcenter und Agenturen die Schulzeugnisse von Hartz-IV-Kindern einfordern, wie in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgekommen. "Solche Anforderungen sind grundsätzlich nicht erforderlich und auch gesetzlich nicht begründet. Nur in Fällen, in denen eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Hilfebedürftigen besteht, kann im Einzelfall eine Vorlage nach Abschluss der Schule für die Hilfe bei der Eingliederung relevant werden", sagt Meike Kamp vom Berliner Beauftragten für Datenschutz.

Manuela Bombosch sah sich durch den Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt. Sie sucht weiter nach einer Ausbildungsstelle. Parallel unterstützt sie so gut es geht ihren Sohn beim Lernen. Er besucht die Realschule – und soll später, so hofft die Mutter, nicht als Versuchskaninchen der Jobcenter enden.

 
Leserkommentare
  1. tiefgründiger als er sagte :"Arbeit ist der bessere Polizist"

    • Banuta
    • 29.09.2010 um 22:52 Uhr

    Das habe ich tatsächlich. Entschuldigung, war keine böse Absicht.

  2. Ich habe mich kürzlich mit einer Metastudie des IAB (Institut der Bundesagentur für Arbeit) beschäftigt. Im Kern wurde deutlich, dass die Mehrzahl der Befragten Hilfebedürftigen in der Zielsetzung der Arbeitsaufnahme den Zielen der Fallmanager entsprachen.
    Interessant wurde es auch bei der Bewertung der Mitarbeiter. Ein Großteil wurde von der Studie als "enorm übergriffig" beschrieben. Ein weiterer großer Teil wurde als "paternalistisch" verstanden, da er im Gegensatz zum übergriffigen Typ zwar Verständnis für die Situation der Betroffenen hatte, aber dennoch zwanghaft aktivierte. Der kleinere Teil der beobachteten Mitarbeiter sei in der Lage gewesen, die ausgeübte Kontrolle zu reflektieren und Sanktionen verhältnismäßig einzusetzen.

    Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter meist schlecht und einseitig ausgebildet und maßlos überlastet sind.

    Interessant in diesem Zusmamenhang sind Berichte über die Konkurrenz der Argen untereinander in puncto der Sanktionsquote und Druck auf Mitarbeiter, umfassend Sanktionen zu verhängen. Arbeitsagenturen haben nicht viele Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren. Durch Sanktionen haben sie ein großes direktes Einsparpotential.

    Man darf nur nicht vergessen, dass ein Großteil der Fälle nicht öffentlich wird, da sich viele nicht zu wehren wissen und Widerspruchsverfahren und Klagewege scheuen. Und die regelmäßig berichtete Überlastung der Sozialgerichte und erfolgreiche Klageverfahren um 50% sprechen Bände.

    Es sind KEINE Einzelfälle

    Tagesordnung

    Eine Leserempfehlung
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    müssen, liegt es in der Natur der deutschen Bürokratie das irgendwann nur nach Tagesordnung bzw.TOP´s verfahren wird, leider......,getreu dem Motto: am deutschen Wesen soll der Staat genesen......

    Interessant in diesem Zusmamenhang sind Berichte über die Konkurrenz der Argen untereinander in puncto der Sanktionsquote und Druck auf Mitarbeiter, umfassend Sanktionen zu verhängen. Arbeitsagenturen haben nicht viele Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren. Durch Sanktionen haben sie ein großes direktes Einsparpotential.

    Das BMAS verhandelt jährlich mit ALLEN ArGen die Einsparquoten, die dann zu Sanktionen und Verweigerung von KANN-Leistungen aber auch gesetzlich vorgeschriebenen Leistung durch Verschweigen führen. Auch werden die Mitarbeiter für die Einhaltung der Quoten "belohnt", unter anderem bei vielen durch Verlängerung des Zeitvertrages - denn auch hinterm Tresen sind viel in Zeitarbeit mit befristeten Verträgen.

    Dazu gibt es schriftliche Belege.

    müssen, liegt es in der Natur der deutschen Bürokratie das irgendwann nur nach Tagesordnung bzw.TOP´s verfahren wird, leider......,getreu dem Motto: am deutschen Wesen soll der Staat genesen......

    Interessant in diesem Zusmamenhang sind Berichte über die Konkurrenz der Argen untereinander in puncto der Sanktionsquote und Druck auf Mitarbeiter, umfassend Sanktionen zu verhängen. Arbeitsagenturen haben nicht viele Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren. Durch Sanktionen haben sie ein großes direktes Einsparpotential.

    Das BMAS verhandelt jährlich mit ALLEN ArGen die Einsparquoten, die dann zu Sanktionen und Verweigerung von KANN-Leistungen aber auch gesetzlich vorgeschriebenen Leistung durch Verschweigen führen. Auch werden die Mitarbeiter für die Einhaltung der Quoten "belohnt", unter anderem bei vielen durch Verlängerung des Zeitvertrages - denn auch hinterm Tresen sind viel in Zeitarbeit mit befristeten Verträgen.

    Dazu gibt es schriftliche Belege.

  3. müssen, liegt es in der Natur der deutschen Bürokratie das irgendwann nur nach Tagesordnung bzw.TOP´s verfahren wird, leider......,getreu dem Motto: am deutschen Wesen soll der Staat genesen......

  4. 29. Sicher

    geht auch bald jemand zum Einkaufen mit, damit der blöde ALG II-Empfänger bloß nicht über seine Verhältnisse lebt. Natürlich ist das, was in Kiel passiert ist, rechtswidrig. Das Schlimme dabei ist, das viele Fallmanager offenbar gar kein Gefühl dafür haben, was geht und was nicht. Ein solches "Tagebuch" kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein (ein Suchtberater berichtete mir neulich davon: Die Klienten schreiben auf, wann, wo, was und mit wem zu trinken, die Methode zeigt offenbar gewisse Erfolge). Aber das geht natürlich nur freiwillig und die "Hausaufgaben" (!) hier haben eine ganz andere Funktion: Der Klient soll einfach nur dazu gebracht werden, um sich selbst zu kreisen: Er/sie ist das Problem - und nur er/sie. Niemand soll bitte schön Zeit haben sich zu überlegen, ob etwas mit dem Wirtschaftssystem nichts stimmt oder gar protestieren. Man darf nicht alle JobCenter und Mitarbeiterinnen über einen Kamm scheren. Es gibt viele, die Bemühen sich redlich und es gibt auch sinnvolle Maßnahmen. Aber die meisten sind halt doch unsinnig, dienen nur dem Druck, der Statistikfälschung und der Ablenkung.

  5. hat der Namensgeber Peter Hartz, sehr deutlich gesagt:

    "Wir brauchen eine neue Zumutbarkeit als Schlüsselbegriff einer neuen Beschäftigungspolitik. Der eine kann andere Entgelte, der andere wegen Ungebundenheit eine höhere Mobilität und der Dritte einen Berufsumstieg akzeptieren. Wer sich gegen die höhere Wettberwerbsfähigkeit unserer Standorte sträubt, der macht sich mitschuldig an der Arbeitslosigkeit."

    Du bist nichts, der Standort ist alles?!

    (zitiert nach: Thomas Schuler "Bertelsmannrepublik Deutschland", S. 120 übrigens ein sehr lesenwertes Buch)

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    • cvnde
    • 03.10.2010 um 3:29 Uhr

    Aber an den Aussagen ist per se nichts schlechtes.
    Was die Entgelte betrifft muss es eine Grenze nach unten geben, dass hat man in der Politik versäumt und die FDP und VDU verstehen es immer noch nicht.
    Was ist dagegen einzuwenden, wenn man fr einen job der mindestens 24 Monate dauert umzieht?

    Was ist daran schlecht, dass man was neues lernen soll?

    Was nicht passieren darf ist, dass sich bestimmte Firmen auf dem Weiterbildungsmarkt breitmachen und nur kassieren wollen.

    • cvnde
    • 03.10.2010 um 3:29 Uhr

    Aber an den Aussagen ist per se nichts schlechtes.
    Was die Entgelte betrifft muss es eine Grenze nach unten geben, dass hat man in der Politik versäumt und die FDP und VDU verstehen es immer noch nicht.
    Was ist dagegen einzuwenden, wenn man fr einen job der mindestens 24 Monate dauert umzieht?

    Was ist daran schlecht, dass man was neues lernen soll?

    Was nicht passieren darf ist, dass sich bestimmte Firmen auf dem Weiterbildungsmarkt breitmachen und nur kassieren wollen.

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