Sozialpolitik: Kein Datenschutz für Hartz-IV-Empfänger
Beste Freunde, Telefonate, Tagesablauf – Manuela Bombosch sollte ihrer Arbeitsagentur schriftlich berichten. Es ist nicht der erste Gesetzesverstoß der Sozialbehörden.
Als Manuela Bombosch zu ihrem Beratungsgespräch ins Jobcenter Kiel kam, war alles schon vorbereitet. Es gehe um ein freiwilliges "Experiment", erklärte die Fallmanagerin und gab ihr einen Fragebogen mit nach Hause. Bombosch erklärte sich bereit, ihn auszufüllen. "Ich dachte mir, eine neue Vermittlungsmethode kann ja nicht schaden", erinnert sie sich. Die 38-Jährige Hartz-IV-Empfängerin ist schon seit einigen Jahren ohne Job. "Ich hatte die Hoffnung, dass ich durch dieses Experiment vielleicht meinen Wunschberuf im Einzelhandel bekomme", sagt sie.
Erst in ihrer Wohnung schaute sie sich den Fragebogen genauer an. Und konnte es nicht fassen: Bombosch sollte ihren Tagesablauf und den ihres Kindes aufschreiben, von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr, eine ganze Woche lang, möglichst genau, unter Auflistung jeder Aktivität und des dafür benötigten Zeitaufwands. Am 27. Januar hatte sie den Bogen bekommen, am 8. Februar seien ihre Antworten einzureichen, schrieb die Fallmanagerin.
Rund einen Monat später folgte die zweite Hausaufgabe. Dieses Mal sollte Bombosch eine "soziale Netzwerkkarte" erstellen, mit den Namen aller Freunde und Bekannten inklusive Ärzte und Nachbarn. Zusätzlich gab ihr die Sachbearbeiterin einen Katalog aus 26 Fragen mit nach Hause: "Von wem können Sie sich eine größere Geldsumme borgen?" stand da, "Wenn es Ihnen schlecht geht, was tun Sie, zu wem gehen Sie dann?" und "Wo ist ihr Lieblingsplatz in der Stadt, was machen Sie dort?".

Auch über ihre persönlichen Beziehungen wurden Bombosch ausgefragt: "Mit wem haben Sie sich letzte Woche getroffen / telefoniert / gemailt?" Ihre Antworten sollte sie per Mail oder als Kopie bis zum 26. März einreichen. (hier der komplette Fragenkatalog als .pdf-Datei)
Die Hartz-IV-Empfängerin reagierte empört – und verweigerte die Antworten, mit Verweis auf ihre Freiwilligkeit. "Warum sollte ich mein ganzes Privatleben offen legen? Das bringt mir auch keinen Arbeitsplatz", sagt sie. Doch die Fallmanagerin ließ nicht locker und forderte Bombosch in ihren Einladungen zu weiteren Beratungsgesprächen vom 8. April und 2. Juni auf, die Hausaufgaben mitzubringen. Darunter stand eine Rechtsfolgebelehrung, laut der die Mittel gekürzt würden, wenn Bombosch der Einladung nicht Folge leiste. Sie fühlte sich unter Druck gesetzt.
Sind solche "Experimente" wirklich nötig, um Arbeitslose besser zu vermitteln? Bombosch fühlte sich zum Versuchskaninchen degradiert. Das Jobcenter Kiel aber versteht ihren Ärger nicht. Arbeitssuchende entschieden "frei und ohne Druck", ob sie die "vertiefte Zusammenarbeit" mit ihrer Integrationsfachkraft wünschten und bereit seien, ihre Lage zu offenbaren, schreibt Britta Kempcke, Bereichsleiterin Interner Service des Jobcenters, in einer Stellungnahme. Kempcke verteidigt die Hausaufgaben für Hartz-IV-Empfänger: Diese dienten immer und ausschließlich der Selbstreflektion. "Mittelbar" beträfen sie auch die Vermittlungsfähigkeit der Arbeitslosen, denn diese würden durch die Fragen angeregt, ihr "persönliches Umfeld zu erkunden und ihre Ressourcen zu erkennen". Ohnehin verwende man die Methode "nur in Einzelfällen mit besonderer Problemlage".
Problemlage: Das ist wohl das bürokratische Wort für Bomboschs kompliziertes Leben. Sie wuchs in Heimen auf, nach dem Hauptschulabschluss fand sie keine Ausbildung. Seit Jahren ist sie arbeitslos. "Ich erwarte, dass mir das Jobcenter auf der Suche nach einer Ausbildung im Einzelhandel hilft, statt mich über mein Privatleben auszufragen", sagt sie.
Ihr soziales Netzwerk müsse der Lokalpolitikerin der Linken nicht durch eine Fallmanagerin klar gemacht werden. "Natürlich überlegt man ständig: Wer könnte mir bei der Jobsuche helfen? Wer hat etwas gehört?" Aus Furcht vor Sanktionen sagte sie in einem Beratungsgespräch, sie habe die Hausaufgaben zu Hause vergessen. Später suchte sie Rat beim Kieler Sozialrechtler Helge Hildebrandt. Der riet ihr, die Fragen unbeantwortet zu lassen. Die Rechtsfolgebelehrung in den Briefen beziehe sich nur auf das Erscheinen bei dem Beratungstermin. Bombosch atmete auf: Sanktionen blieben aus.
Laut Sozialgesetzbuch ist eine Erhebung privater Daten von Hartz-IV-Empfängern nur dann erlaubt, wenn sie für die Vermittlung "erforderlich" sind. Doch auf welche Daten trifft das zu? ZEIT ONLINE ließ die Kieler Fragebögen vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar überprüfen. "Die Hausaufgaben gehen eklatant über das Ziel hinaus und sind aus meiner Sicht nicht mit dem Sozialdatenschutz vereinbar", sagt er. Auch wenn die Fragen auf Freiwilligkeit beruhten, seien sie nur dann zulässig, wenn sie für das beschäftigungsorientierte Fallmanagement unabdingbar erforderlich seien.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) distanziert sich von dem Vorgehen des Jobcenters Kiel. "Es entspricht nicht der Weisungslage der BA, Hausaufgaben zum Thema Tagesgestaltung eines Schülers oder zur sozialen Netzwerkkarte schriftlich an betroffene Hilfeempfänger herauszugeben. Schon gar nicht sollen derartige Befragungen mit der Androhung von Sanktionen stattfinden", heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der Arbeitsagentur.
Bomboschs Fall ist eine extreme Ausnahme. Doch er ist nicht der einzige Fall, bei dem Agenturmitarbeiter in Grauzonen des Sozialdatenschutzes agieren und Grenzen überschreiten. Experten sehen in der Sozialgesetzgebung das Problem. "Dieser Einzelfall ist symptomatisch für die alltägliche Praxis der Agenturen und Jobcenter. Wo es früher klare Kompetenzen der Behörden und klare Rechte der Leistungsempfänger gab, wird nun mit unscharfen Begriffen, wie dem 'individuellen Fallmanagement' alles gerechtfertigt", sagt der Kieler Rechtsanwalt Hildebrandt.
Ähnlich sieht es Harald Thomé, Gründungsmitglied des Wuppertaler Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles. "Hartz-IV ist ein ständiger Konflikt mit dem Datenschutz. Denn es ist nicht klar definiert, welche Informationen für die Vermittlung tatsächlich 'erforderlich' sind."
So kommt es immer wieder vor, dass der Sozialdatenschutz verletzt wird. Zum Beispiel, wenn Jobcenter und Agenturen die Schulzeugnisse von Hartz-IV-Kindern einfordern, wie in Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Berlin vorgekommen. "Solche Anforderungen sind grundsätzlich nicht erforderlich und auch gesetzlich nicht begründet. Nur in Fällen, in denen eine Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Hilfebedürftigen besteht, kann im Einzelfall eine Vorlage nach Abschluss der Schule für die Hilfe bei der Eingliederung relevant werden", sagt Meike Kamp vom Berliner Beauftragten für Datenschutz.
Manuela Bombosch sah sich durch den Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt. Sie sucht weiter nach einer Ausbildungsstelle. Parallel unterstützt sie so gut es geht ihren Sohn beim Lernen. Er besucht die Realschule – und soll später, so hofft die Mutter, nicht als Versuchskaninchen der Jobcenter enden.






"Ich hatte die Hoffnung, dass ich durch dieses Experiment vielleicht meinen Wunschberuf im Einzelhandel bekomme"
Die gute Dame plant also, der Gesellschaft solange auf der Tasche zu liegen, bis ihr die Personalvermittlerin ihren "Wunschberuf" besorgen kann? Sofortige Streichung aller staatlichen Unterstützung!
Ihrer Ansicht nach dürfen Hartz IV Empfänger jetzt noch nicht einmal mehr Berufsziele haben... noch nicht einmal den, vielleicht einen einfachen Job im Einzelhandel finden zu können um selber Geld zu verdienen?
Na, so ein asozialer Wunsch! Wo kommen wir denn hin, wenn diese Hartzer auch noch berufliche Ziele und Wünsche haben! Und dann so hochgesteckte und unrealistiche!
Nein: Die haben sich nicht Hoffnungen zu machen, sondern das Hirn auszuschalten, in Sack und Asche zu gehen und zu gehorchen.
(Sarkasmus-Modus aus)
Interessant in diesem Zusmamenhang sind Berichte über die Konkurrenz der Argen untereinander in puncto der Sanktionsquote und Druck auf Mitarbeiter, umfassend Sanktionen zu verhängen. Arbeitsagenturen haben nicht viele Möglichkeiten, Ausgaben zu reduzieren. Durch Sanktionen haben sie ein großes direktes Einsparpotential.
Das BMAS verhandelt jährlich mit ALLEN ArGen die Einsparquoten, die dann zu Sanktionen und Verweigerung von KANN-Leistungen aber auch gesetzlich vorgeschriebenen Leistung durch Verschweigen führen. Auch werden die Mitarbeiter für die Einhaltung der Quoten "belohnt", unter anderem bei vielen durch Verlängerung des Zeitvertrages - denn auch hinterm Tresen sind viel in Zeitarbeit mit befristeten Verträgen.
Dazu gibt es schriftliche Belege.
Das heißt aber nicht, das sie soviel Geld bekommen wie sie wollen.
Davon war auch keine Rede, sondern davon, das die Vorgabe war, das der Bedarf gedeckt ist. Über die Höhe nach einer ehrlichen Bedarfsermittlung kann, darf und soll dann gestritten werden, nachdem der echte Bedarf ermittelt wurde.
Diesen nun aber darüber zu ermitteln, was lohngedumpte Niedriglöhner wegen fehlender Mindestlöhne zum Ausgeben zur Verfügung haben oder Rentnerhaushalte, die sich teilweise scheuen, die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen, großkotzig zu verkünden Haushalte herauszunehmen, die AUSSCHLIESSLICH von Transferleistungen leben, aber stillschweigend alle drin zu lassen, die zu 95% Transferleistungebn haben, ist schon mehr als nur scheinheilig verlogen und voller verbotener Zirkelschlüsse.
Desweiteren hat Geld nicht viel mit Würde zu tun.
Korrekt, aber in unserem System hat Geld eine ganze Menge auch mit Würde zu tun. Das mag in indischen Bergdörfern anders sein.
Es ermöglicht ein einfacherers Leben, gibt wohl Annerkennung, aber seine Würde kann man auch mit viel Geld verlieren.
Auch korrekt. Aber was meinen Sie, wieviel Würde Sie ganz schnell ohne Geld verlieren bzw. wieviel Würde man Ihnen noch zugesteht, wenn Sie kein Geld haben. Da sind Sie nur noch Spielball von Behörden, Wirtschaft und Politik.
Schon wenn eine weitere unabhängige Person als Zeuge mit im Raum ist, wird der oft rauhe Umgangston schnell verbindlicher und freundlicher und das gegenüber deutlich kooperativer.
Deshalb ist es dringend zu empfehlen, solche "Zeitzeugen" mit zum Amt zu nehmen, weil dann auch nicht mehr Aussage gegen Aussage steht und sich die Gesprächssituation deutlich verbessert.
Aber natürlich gibt es auch da hartgesottene Sachbearbeiter (meist noch als der alten Sozialhilfe stammend), die sich auch da nix deraus machen.
Die Koppelung von der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als Hartz IV und das SGB II war für die meisten Arbeitslosen eine Katastrophe, aber durchaus von Wirtschaft und Politik gewollt.
und noch eine Anmerkung: Die Rechtsbehelfsbelehrung ist auf jedem Schriftstück der ARGE drauf- das sollte man in diesem Fall nicht überbewerten
Ja - obwohl sie es gemäß geändertem SGB II nicht mehr überall drauf stehen müsste.
Allerdings weigern sich viele Sozialgerichte gegen die Betroffenen zu entscheiden, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlte - und das aus gutem Grund.
Sicher kriegt der jeweilige Sachbearbeiter dann möglicherweise etwas "Stress" - manchmal aber später trotzdem auch eine amtsinterne Belobigung, aber der "Anzeiger" lernt dann erst den richtigen Spießrutenlauf im Amt kennen.
Dann verschwinden eingereichte Unterlagen, es gibt Termine zu unmöglichen Zeiten mit kafkaesken Fristen, usw.
Es gab schon des öfteren die gezielte Methodik, das an alleinerziehende mit der Freitagspost "Vorstellungstermine" ab 8:00 (zu meist nichtsnutzigen mehrtägigen Veranstaltungen am anderen Ende der Stadt) für den folgenden Montag verschickt wurden, um diese wegen Nichteinhaltung sanktionieren zu können, weil die eben ihr(e) Kind(er) so kurzfristig nicht unterbringen konnten und etliches vergleichbares.
Hatten wir doch schon mal: damals hieß das Blockwart.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren