Moratorium Atomkonzerne prüfen Klagen gegen Meiler-Aus
Vom Moratorium und dem Aus für die ältesten AKW sind die Energiekonzerne überrascht worden. Jetzt wollen sie sich rechtlich wehren und erwägen Schadensersatzforderungen.
Die Atomkraftwerksbetreiber in Deutschland behalten sich rechtliche Schritte gegen die von der Bundesregierung geplante Meiler-Stilllegung vor. Branchenkreisen zufolge könnten diese Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe nach sich ziehen. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf die Unternehmen berichtet, sei es äußerst wacklig, das Moratorium auf der Grundlage des Paragrafen anzuordnen, der eigentlich der Gefahrenabwehr dienen soll.
"Wir werden den Bescheid jetzt von unseren Juristen prüfen lassen, wie wir dieses grundsätzlich bei solchen Vorgängen machen", sagte ein Sprecher des Betreibers Energie Baden-Württemberg (EnBW), nachdem das baden-württembergische Umweltministerium angeordnet hatte, die beiden EnBW-Meiler Neckarwestheim-1 und Philippsburg-1 vom Netz zu nehmen. "Auf der Basis dieser Prüfung werden wir dann über das weitere Vorgehen entscheiden."
Ähnlich hatten sich auch RWE und E.on geäußert. "Das, was dann in der Weisung steht, ist auch Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung", reagierte RWE auf die Anordnung des hessischen Umweltministeriums zum AKW Biblis A.
Auffällig ist, dass die drei Konzerne ihre Meiler nach der Entscheidung von Bund und Ländern nicht freiwillig vom Netz genommen haben, sondern erst auf Anordnungen der Landesregierungen reagiert haben. Somit halten sich die Unternehmen die Möglichkeit offen, rechtlich gegen die Weisungen vorzugehen. Von einer Klage wollte zwar keiner der Konzerne offen sprechen. Mit Rücksicht auf ihre Aktionäre können sie diese aber nicht ausschließen, hieß es.
- Alt-AKW: Philippsburg
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Am Standort Philippsburg geht Block 1 vom Netz. Der Reaktor, der auf einer Insel im Rhein rund 30 Kilometer nördlich von Karlsruhe liegt, läuft seit 1979. Betreiberin ist die EnBW Kernkraft GmbH. Der Block hat eine Leistung von 926 Megawatt.
Das Kraftwerk war besonders ins Visier von Atomkraftgegnern geraten, weil es mit einem Siedewasserreaktor nach dem Prinzip des Katastrophen-Kernkraftwerks im japanischen Fukushima arbeitet.
- N-Westheim
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Am Standort Neckarwestheim im Norden Stuttgarts geht Block I vom Netz. Der Reaktor ist seit 1976 in Betrieb und damit der zweitälteste Atommeiler in Deutschland. Betreiberin ist die EnBW Kernkraft GmbH.
Neckarwestheim I hat eine Leistung von 840 Megawatt und versorgt ein Viertel des deutschen Eisenbahn-Netzes mit Strom.
Atomkraftgegner haben immer wieder darauf verwiesen, dass Neckarwestheim I in der Pannenstatistik nicht gut dastehe und für einen Störfall nicht über genügend Kühlmittel und Pumpen verfüge. EnBW weist das zurück.
- Biblis
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Am Standort Biblis in Hessen gehen beide Blöcke A und B vom Netz. Block A liefert seit 1974 Strom, Block B seit 1976. Beide Meiler sind Druckwasserreaktoren. Betreiber ist der RWE-Konzern. Die Leistung von Block A beträgt 1225 Megawatt, die von Block B 1300 Megawatt.
Bei einem der schwersten Störfälle in einem deutschen Atomkraftwerk entwich 1987 durch ein offenes Ventil in Block A 15 Stunden lang radioaktiver Dampf. 2006 wurden bei einer Routine-Revision im abgeschalteten Block A fehlerhaft montierte Dübel festgestellt, später auch in Block B. Beide Blöcke standen über ein Jahr lang still.
- Isar 1
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Das bayerische Kernkraftwerk Isar 1 in Essenbach bei Landshut gehört zu den ältesten und umstrittensten Atommeilern. Es gehört ebenso wie die schwer beschädigte Atomanlage im japanischen Fukushima zum Bautyp der Siedewasserreaktoren. Kritiker fordern bereits seit Jahren die Stilllegung.
Bei dem Kraftwerk kam es immer wieder zu technischen Zwischenfällen. So gab es in den vergangenen Monaten eine Panne beim Verladen von Brennelementen und einen Defekt an einem Notstromsystem. Isar 1 ist auch schlechter als andere Meiler gegen Flugzeugabstürze gesichert.
- U-Weser
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Das Atomkraftwerk Unterweser bei Nordenham in Niedersachsen wird vom Energieversorger E.on betrieben und ging im September 1978 ans Netz.
Der Meiler mit einem Druckwasserreaktor hat eine Nettoleistung von mehr als 1300 Megawatt und produziert so Strom für umgerechnet rund zwei Millionen Haushalte.
Ursprünglich sollte der Meiler nach den rot-grünen Ausstiegsplänen im Jahr 2012 vom Netz. In dem Kraftwerk sind knapp 400 Menschen beschäftigt.
- B-Büttel
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Der Siedewasserreaktor im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel ging 1976 an den Start und ist das älteste Atomkraftwerk im Norden.
Der Reaktor wurde bereits im Juli 2007 vollständig abgeschaltet. Grund waren fehlerhafte Dübel und Verankerungen. Ein Antrag auf eine Wiederanfahrgenehmigung wurde bisher noch nicht gestellt.
Brunsbüttel gehört zu etwa zwei Dritteln dem Betreiberkonzern Vattenfall, der Rest gehört E.on. Bei Betrieb produziert das Kernkraftwerk eine Nennleistung von 806 Megawatt.
- Krümmel
Krümmel in Geesthacht ist laut Betreiber Vattenfall der leistungsstärkste Siedewasserreaktor der Welt. Er wurde 1983 in Betrieb genommen. Seit Mitte 2007 war Krümmel aber nur gut zwei Wochen lang am Netz. Ein brennender Transformator, Risse in Schweißnähten an Rohrleitungen, fehlerhaft angebrachte Dübel und ein kaputter Brennstab sorgten für Probleme. Krümmel gehört zur Hälfte Vattenfall, zur anderen E.on. Bisher hat der Betreiber noch keinen Antrag gestellt, das Kraftwerk wieder ans Netz nehmen zu wollen. Atomgegnern gilt Krümmel ähnlich wie Biblis als "Schrottreaktor". Sie fordern seit Langem die endgültige Stilllegung. Er kommt im Betrieb auf eine Leistung von 1402 Megawatt.
Bislang hatten sich die Energiekonzerne angesichts der Ereignisse in Japan und der auch hierzulande emotional aufgeladenen Stimmung um Zurückhaltung bemüht. Nun aber mehren sich die kritischen Stimmen. Das Moratorium der Koalition sei "rein politisch motiviert" und "sicherheitstechnisch nicht begründbar", sagte E.on-Chef Johannes Teyssen. Der Manager wertete den Schritt "als politische Aktivität in Richtung Mitbürger". Die deutsche Regierung müsse sich gut überlegen, ob sie Sonderwege geht. "Die bisherigen Erkenntnisse aus dem Reaktorunglück in Japan führen nicht zu einer Neubewertung der Anlagen."
Auch Juristen kritisierten das Vorgehen der Bundesregierung. "Eine solche Anordnung ist rechtswidrig", sagte der Anwalt Manfred Rebentisch, Experte für Umwelt- und Atomrecht, bei der Düsseldorfer Kanzlei Clifford Chance. Spätestens für den Fall, dass die Regierung im Juni das endgültige Aus der alten Meiler von E.on, RWE, EnBW und Vattenfall beschließt, dürfte es eine juristische Auseinandersetzung geben.
Analysten verweisen zudem auf die weiteren Möglichkeiten der Betreiber, etwa die Reststrommengen der abzuschaltenden alten Anlagen auf neuere zu übertragen. "Nach der existierenden Rechtslage kann das übertragen werden", sagte Macquarie-Analyst Matthias Heck. Dann dürften einige AKW noch länger laufen, als von der Regierung im Herbst beschlossen.
- Datum 17.03.2011 - 16:56 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, Reuters, dpa
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ist zwar juristisch im Recht (hoffentlich kommen keine Schadensersatzforderungen auf den Steuerzahler zu), ich bezweifle aber, dass sie ihr Recht angesichts der öffentlichen Stimmung vor Gericht durchsetzen werden.
Effektiver erscheinen mir Vereinbarungen mit der Regierung mit dem vorhersehbaren Ergebnis, dass freiwillig 3-4 ältere Atomkraftwerke stillgelegt werden, aber deren Restlaufzeiten auf jüngere Meiler übertragen werden könne.
Die Regierung wird dann die Stilllegungen als ihren Erfolg feiern, die Industrie wird froh sein, dass ein schneller Ausstieg abgewendet wurde.
PS:
Die Stillegung sollte möglichst noch vor den Landtagswahlen beschlossen werden, versteht sich von selbst.
(Sorry, Zynismus sollte hier möglichst vermieden werden, aber ist das Agieren der Politik nicht selbst Zynismus pur?)
Umstellen auf Strom aus regenerativen Energiequellen.
Mit ein paar Euro mehr im Monat, die sich durch intelligentes Ausschalten leicht wieder einsparen lassen, kann man sich dem ganzen Ausbeutungssystem entziehen.
Bisher beziehen nur 5% der deutschen Wutbürger Ökostrom. Aber 70% sind gegen Kernkraft und schreiben von ihren Atomrechnern aus heißblütige Kommentare.
So lang das so ist, kann man sich nur an den Kopf fassen und feststellen, dass halt letztlich jeder bekommt, was er gerne haben möchte.
Auf den ersten Blick macht es keinen Sinn, dass eine Regierung in einem Gesetz Schadensersatz verspricht - und dass obwohl dieses Gesetz eh nur ein Gefallen an die Industrie ist.
Sinn macht es erst, wenn man die langfristige Wahlkampfstrategie betrachtet.
Der Atomausstieg sollte für Rot/Grün als potentielle Nachfolgerregierung so teuer werden, dass die CDU ihr vorwerfen kann, dass sie nicht gut wirtschaftet. Jetzt haben die Strategen dieses Gesetzes an ihren eigenen Boshaftigkeiten zu knabbern.
Bei dieser Klage würde ich vorschlagen zu prüfen, ob die Energiekonzerne nicht davor schon gegen das alte Rot/Gründe Gesetz verstoßen haben, in dem sie nicht alles dafür getan haben um am Ausstieg festzuhalten, wie dies in diesem Gesetz gefordert ist.
Dann kann man überlegen, ob man die Vorstände privat haftbar macht - oder ob man beide Klagen einfach außergerichtlich beilegen kann.
Wenn der Staat aus politischen Gründen willkürlich in Privatunternehmen eingreift, dann könnte den Privatunternehmen Schadenersatz zustehen. Dies muss auch so bleiben.
Es liegt an uns, ob wir die Politiker zu willkürlichem, rein politisch motiviertem Handeln zwingen, oder nicht. Wenn wir es tun, dann müssen wir dafür bezahlen - alle, nicht nur die paranoiden Atomkraftgegner.
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