Steuerhinterziehung Deutschland und die Schweiz einigen sich auf Steuerabkommen

Der jahrelange Streit um den Schweizer Umgang mit deutschem Schwarzgeld ist beigelegt. Das Bankgeheimnis müssen die Schweizer nicht aufgeben. Die SPD ist skeptisch.

Deutsche Steuerflüchtlinge haben es künftig schwerer. Deutschland und die Schweiz haben sich auf ein Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, das den Streit um deutsche Schwarzgelder auf Schweizer Konten ein Ende setzen soll. 

Das Abkommen sieht vor, das bisher angehäufte Schwarzgeld in Schweizer Bankkonten bis zum Jahr 2000 rückwirkend zu besteuern. Je nach Höhe des Kapitals und Alter des Schweizer Bankkontos sollen die Bankguthaben einmalig mit 19 bis 34 Prozent besteuert und so legalisiert werden. Dabei sollen die Schweizer Banken die Nachsteuer einbehalten und an die deutschen Behörden weiterleiten. Im Voraus werden die Schweizer Banken zwei Milliarden Franken (1,9 Milliarden Euro) an Deutschland überweisen. Diese Summe wird dann mit Einnahmen aus der Nachversteuerung verrechnet.

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Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten. Für Steuerflüchtlinge, die ihr Geld vorher aus der Schweiz abziehen, gilt es damit nicht.

Das Schweizer Bankgeheimnis wird nicht gelüftet

Für alle eidgenössischen Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen, die ab 2013 angelegt wurden, soll eine Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent gelten. Damit ist sie genauso hoch wie die in Deutschland fällige Ertragsbesteuerung einschließlich "Soli-Zuschlag". Auf die Höhe haben sich die Schweiz und Deutschland festgelegt, nachdem Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein Schweizer Amtskollege Hans-Rudolf Merz im Herbst vergangenen Jahres nur grundsätzlich beschlossen hatten, alle Zinsen und Dividenden deutscher Bürger in der Schweiz zu versteuern.

Die Steuer für künftige Kapitalerträge wird ebenfalls von den Schweizer Banken einbehalten und ohne Namensnennung der Kontoinhaber an den deutschen Fiskus weitergeleitet.

Zugleich können die deutschen Finanzbehörden im Verdachtsfall bei den Schweizer Behörden nachfragen, ob es dort ein Konto gibt. Die Auskunft von Schweizer Seite muss dann den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten. Damit bleibt das Schweizer Bankgeheimnis, das leicht über den OECD-Standard hinausgeht, bestehen.

Mit dem neuen Abkommen wird zugleich der Marktzugang für Schweizer Banken in Deutschland verbessert. Deutschen Regierungskreisen zufolge soll das Abkommen "ein echter Neuanfang sein in der Beziehung zur Schweiz". 

Leser-Kommentare
  1. Wie es richtig funktioniert zeigen die USA.....

  2. aber wenigstens etwas, auf dem Sektor ist ja meistens nicht so viel zu erwarten.

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  3. Diejenigen mit Schweizer Bankkonto die ihre Angaben freiwillig dem dt. Finanzamt gemeldet haben sind die Dummen.

    Mit dieser Einigung bedient die schwarzgelbe Regierung mal wieder ihre eigene Klientel.

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  4. Ein Problem, das den Steuerbetrügern Sorgen bereitet hat, ist gelöst.
    Es werden keine Daten-CD's mehr angekauft und man kann den Ratschlägen seiner Banker und Steuerberater zur Einsparung von Steuern wieder vertrauen.
    Steuerbetrug wird nicht mehr geahndet.
    Der Ehrliche ist der Dumme.

    • JR65
    • 11.08.2011 um 13:09 Uhr

    Wer als Staat Urkundenfälschung betrieb erhält jetzt deutsche Steuermilliarden - wie Griechenland.
    Wer mehr Geld als notwendig hat und dieses gesetzeswidrig in die Schweiz als >Schwarzgeld< verbracht hat - erhält einen Ablassbrief vom Rechtsstaat und wird nicht bestraft.
    Das reiht sich in die christliche Tradition ein - Massenmörder würden zu Heiligen - Hitler wurde nicht exkommuniziert - usw.

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  5. Finanzbeamte schimpfen wegen der vielen Schlupflöcher:
    "Die Banken machen ein Fläschchen auf."

    siehe hier:
    http://www.spiegel.de/wir...

  6. ja nicht nur eine Verhöhnung des ehrlichen Steuerzahler, ja eine Verhöhnung des Rechtsstaates im allgemeinen.

    Ehrliche Steuerzahler gibt es gar nicht so wenige. Da muss nicht immer gute Absicht dahinter-stehen, ein angestellter Normalverdiener hat fast keine Möglichkeit Steuern zu hinter-ziehen.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich möchte nicht alle Steuerhinterzieher in einen Topf werfen.

    Es gibt für mich einen erheblichen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung auf dem Niveau von Gelegenheitskriminalität (Wer einfach mal ein Honorar zu wenig oder etwas "Fachliteratur" zu viel angeben etc.) und Steuerhinterziehung mit krimineller Energie.

    Die Konten in der Schweiz betreffen sehr sicher überwiegend letzteres. Das Konto in Schweiz wird in der Regel extra für die Steuerhinterziehung eingerichtet, das ist geplante und mehrfach wiederholte Steuerhinterziehung (mit jeder dann unrichtigen Steuererklärung).

    Nur zum Vergleich, bei einem moralisch durchaus ähnlichen Delikt, dem Schwarzfahren, zeigen Politik und Staatsanwaltschaft Härte.

    Wer regelmäßig Schwarz fährt, erwischt wird und Strafen nicht zahlt (bzw. nicht zahlen kann) geht für Monate in Knast. In einer Berliner JVA ( ich glaube Plötzensee) sind bereits rund 1/3 der Insassen alleine wegen Schwarzfahren verurteilt.

    Das jetzt ansonsten gnadenlose "law and order" Politiker Steuerhinterziehung teilweise legalisieren das ist, wenn es Erfolg hat, ein Anschlag auf den Rechtsstaat und seine Akzeptanz.

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  7. Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen. Danke. Die Redaktion/vn

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