Gesundheitswesen Kartellamt stoppt Fusionskontrolle bei Krankenkassen
Das Bundeskartellamt will die Kontrolle von Versicherungsfusionen beenden. Grund ist ein Urteil des Landessozialgerichts, das den Kassen Freiheit einräumt.
Das Bundeskartellamt sieht sich nicht mehr in der Lage, Zusammenschlüsse von Krankenversicherungen auf ihre Folgen für die Wahlfreiheit der Versicherten und den Wettbewerb im System zu überprüfen. "Wir werden die Fusionskontrolle bei den gesetzlichen Krankenkassen ab sofort beenden“, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Auch gegen Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen sei das Kartellamt machtlos.
Im Januar 2010 hatten acht gesetzliche Krankenkassen bei einem gemeinsamen Auftritt Zusatzbeiträge angekündigt. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin wegen des Verdachts der unerlaubten Preisabsprache ein Verfahren ein und erließ Auskunftsbeschlüsse gegenüber den Kassen. Diese klagten dagegen beim zuständigen Landessozialgericht Hessen in Darmstadt.
Die Richter erklärten den Auskunftsbeschluss für rechtswidrig. Ein solcher Beschluss verletze die Kassen in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Zudem sei für die staatliche Aufsicht der Versicherungsträger ausschließlich das Bundesversicherungsamt zuständig.
Das Kartellamt kann kaum noch eingreifen
Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von 420 auf rund 150 verringert. Nun könnte sich der Konzentrationsprozess weiter in Richtung Großkrankenkassen beschleunigen, ohne dass die Wettbewerbsaufsicht die Möglichkeit hätte, eine zu starke Ballung der Marktmacht zu verhindern.
Mundt sprach von einer unmöglichen Situation. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamtdeutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst. Eingriffsmöglichkeiten habe seine Behörde nur noch im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern wie Arzneimittelindustrie und Krankenhäusern. Einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gibt Mundt keine Chance.
- Datum 22.11.2011 - 16:57 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Ich hielte es für wesentlich nützlicher, die rüden Methoden der Krankenkassen beim Kampf um Mitglieder (oder besser: beim Kampf um Beiträge) zu prüfen.
Für meinen Teil habe ich jedenfalls die Konsequenz gezogen und der Barmer nach 31 Jahren gekündigt.
Möglicherweise ein weiteres Indiz für die Kapitulation unserer regierenden Volksvertretungen im Sinne des Grundgesetzes aus staatlicher Sicht (und in Verpflichtung auf das GG) die Gesundheitsfürsorge durch geeignete Infrastrukturen sicherzustellen. Und dazu zählt auch die GKV als Leistungsträger mit der Aufgabe die gesetzlich verankerten Pflicht-)Beiträge zur Sozialversicherung, i.e.S. Krankenvesicherung, ordnungsgemäß bewirtschaften zu lassen. das Kartellamt als staatliche Institution kann sich gem. GG also m.E. auch richterlich nicht aus der kontrollierenden Funktion zurückziehen (drängen lassen) und die GKV "sich selbst überlassen". Wo sind unsere amtierenden Politiker? Ach ja, Gesundheitsminister rotieren ja nur durch das Amt... ich vergaß. Oder ist steckt da etwa ein intransparenter Weg in die Einheitskasse dahinter? So oder so eine Kapitulation - Piratige Grüße nach Berlin.
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