InsolvenzverfahrenOsteuropäischer Investor wirbt um Schlecker

Ein weiterer Schlecker-Interessent ist namentlich bekannt. Der tschechische Finanzinvestor Penta hat sein Übernahmeangebot für die insolvente Drogeriekette bestätigt.

Eine Frau passiert eine geschlossene Schlecker-Filiale in Berlin.

Eine Frau passiert eine geschlossene Schlecker-Filiale in Berlin.

Für die insolvente Drogeriekette Schlecker interessiert sich ein weiterer Finanzinvestor. Die osteuropäische Firma Penta Investments hat nach eigenen Angaben ein Übernahmeangebot für den zurechtgestutzten Konzern abgegeben. Penta-Sprecher Martin Danko bestätigte einen entsprechenden Spiegel-Bericht. Derzeit warte man auf eine Nachricht vom Insolvenzverwalter. "Die Situation ist ernst, und Schlecker ist auf eine schnelle Lösung angewiesen", sagte Danko. Das unverbindliche Angebot von Penta beziehe sich auf den Gesamtkonzern.

Bisher war bekanntgeworden, dass sich das Düsseldorfer Beratungs- und Investmenthaus Droege International Group für eine Schlecker-Übernahme interessiert. Der Investor hatte "Orientierungsgespräche" bestätigt. Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten ist Droege allerdings nicht mehr in der engeren Auswahl. Das Angebot sei so gering, dass es nur noch unter "ferner liefen" geführt werde, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Unternehmenskreise. Übrig seien nur noch zwei internationale Finanzinvestoren.

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Droege war ebenso wie Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Geiwitz hatte erklärt, es gebe fünf "ernstzunehmende" Interessenten. Bei der Auswahl ist er auf die Zustimmung der Gläubiger angewiesen, ein Abschluss ist für Mai vorgesehen. Nach der Kündigung von rund 11.000 Mitarbeitern hat die Drogeriekette nur noch etwa 13.500 Beschäftigte.

Interessent Penta ist laut Spiegel skeptisch, was ein neues Engagement von Meike und Lars Schlecker angeht. Man könne sich höchstens eine symbolische Minderheitsbeteiligung der beiden Kinder von Firmengründer Anton Schlecker vorstellen. Für die Modernisierung der verbliebenen Schlecker-Läden könnten rund 90 Millionen Euro eingesetzt werden, ein weiterer Jobabbau sei nicht vorgesehen.

Penta mit Hauptsitz in Prag hat osteuropäische Wurzeln und startete in den 1990er Jahren als Wertpapierhändler, hat sich aber seitdem zu einer internationalen Investment- und Immobiliengruppe entwickelt. Schwerpunkte sind Tschechien, die Slowakei und Polen.

Der Knackpunkt in den Schlecker-Verhandlungen dürfte der Kaufpreis sein. Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, gelten in Finanz- und Gläubigerkreisen 100 Millionen Euro als Obergrenze für Interessenten, zumal noch hohe Investitionen erforderlich sind. Insolvenzverwalter Geiwitz wollte sich bisher weder zu den Namen möglicher Investoren noch zu den Geboten äußern. Das Rennen werde aber nach derzeitigem Stand der Investor mit dem höchsten Preisangebot machen, hieß es.

"Wir wollen einen Investor, der Schlecker als Ganzes erhalten will, also das gesamte Filialnetz und die Arbeitsplätze", forderte eine Sprecherin der Gewerkschaft Ver.di. Langfristig sollte der Investor die Bereitschaft haben, Filialen auszubauen. An der Schlecker-Pleite Beteiligte sollten aus Ver.di-Sicht künftig keine Macht mehr im Unternehmen haben. Nur so könne das Vertrauen der Kunden zurückgewonnen werden.

 
Leserkommentare
  1. sondern klassische Mitteleuropäer.

    3 Leserempfehlungen
  2. gehören zu Zentraleuropa.

    Eine Leserempfehlung
  3. Im insolvenzverfahren geht es darum, das Unternehmen zu einem veräußerbaren Komplex zu restrukturieren, z.B. unrentable Filialen zu schließen (wie bei Schlecker).

    Das deutsche Insolvenzrecht hält hierfür eine Vielzahl von Instrumente bereit. so kann der Insolvenzverwalter z.B. gem. § 109 Abs. 1 InsO Mietverhältnisse (auch wenn der Mietvertrag auf Jahre fest abgeschlossen ist) mit einer abgekürzten Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Auch bei Arbeitnehmer gilt eine abgekürzte Kündigungsfrist gem. § 113 InsO von 3 Monaten.

    Man kann davon ausgehen, dass diese Restrukturierung bei Schlecker erfolgt ist und der Erwerb des Restunternehmens für Investoren (Erwerber) nicht uninteressant ist.

    Bei den Arbeitnehmern gilt jedoch § 613a BGB. Danach können gekündigte Arbeitnehmer sich in ein Unternehmen bei einer Betriebsveräußerung einklagen mit der Begründung, bei einer zutreffenden Sozialauswahl hätten sie ihren Arbeitsplatz behalten müssen.

    Ein Investor (Erwerber) trägt somit das Risiko von einer Vielzahl von Kündigungsschutzklagen. Wenn nur 10 % der gekündigten Arbeitnehmer sich einklagen, sind dies bei Schlecker über 1.000.

  4. Diese Kündigungsschutzklagen dauern oft viele Monate. Hat ein Arbeitnehmer Erfolg müssen die aufgelaufenen Gehälter vom Investor ausgezahlt werden. Dieses bedeutet ein unkalkulierbares Risiko. Dies dürfte der Hintergrund des schwachen Interesses von sog. strategischen Investoren (Erwerbsinteressenten aus der Branche) sein. Es verbleiben nur sog. Finanzinvestoren (die ihr Investment rein spekulativ betrachten). Dies ist kein gutes Vorzeichen im Bieterprozess bei Schlecker. Bei Karstadt ist es ja gut gegangen, aber es dürfte sich um einen Ausnahmefall handeln.

    Hier kommt übrigens der sog Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeitnehmer lassen sich im Ergebnis ihr Klagerecht abkaufen und erhalten dafür einen neuen befristeten Arbeitsplatz in der BQG. Der Investor hat insoweit dann die notwendige Planungssicherheit. Da eine BQG (bislang) nicht installiert werden konnte, habe ich ernsthafte Zweifel, ob das Klagerisiko handelbar ist.

  5. Zwar gibt es weitere Instrumente, das Klagerisiko zu begrenzen, z.B. dass sich die Arbeitnehmer ihr Klagerecht durch Abfindungen abkaufen lassen. Wichtig ist nur, dass der Großteil der Arbeitnehmer dem Procedere zustimmt. Da der einzelne Arbeitnehmer mit der Entscheidung überfordert ist, werden dringend sachkompetente Betriebsräte und Gewerkschaften benötigt. Die Gewerkschaft muss einerseits das maximale für die Arbeitnehmer „rausholen“, andererseits die Arbeitnehmer davon überzeugen, dass das ausgehandelte Gesamtkonzept sinnvoll ist und die Arbeitnehmer auf die Verfolgung ihrer Individualinteressen im Interesse des Erhaltes des Restunternehmens verzichten.

    Das Aufstellen von Maximalforderungen (Zitat: „Erhalt sämtlicher Arbeitsplätze“) und damit Wecken von nicht erfüllbaren Erwartungen bei den Arbeitnehmern dürfte nicht zielführend sein. Wenn diese Erwartungen nicht realisiert werden können, wie sollen dann die Arbeitnehmer von schmerzhaften Kompromissen überzeugt werden?

  6. Der Fall Schlecker bildet einen Musterfall für die Diskussion vieler fragwürdiger Eigenheiten des deutschen Insolvenzarbeitsrechtes. Es fehlt an Sachkompetenz bei den Gewerkschaften, teilweise werden Arbeitnehmerpositionen „verschleudert“, teilweise Restrukturierungen verhindert, z.B. durch die Forcierung von Kündigungsschutzklagen. Diese Kündigungsschutzklagen führen über die RA-Gebühren zu einer Querfinanzierung der Gewerkschaften. Wie stellen die Gewerkschaften die notwendige Sachkompetenz sicher? Notwendig sind Sanierungsexperten, die Wirtschaftszahlen lesen können. Die BQGs haben laut Studien des IBA keinen Nutzen in der Vermittlung von Arbeitsplätzen, der Nutzen liegt in der Veräußerbarkeit des Restunternehmens. Sind die BQGs hierfür nicht viel zu teuer? Auch bei den BQGs gibt es gewerkschaftsnahe BQGs mit vermutlich erheblichen Querfinanzierungen. Ist nicht eine Reform des Insolvenzarbeitsrechtes geboten?

    Im Ergebnis muss ein flexibleres Instrumentarium geschaffen werden, dass den Arbeitnehmern ein Maximum an Kompensation, dem Investor aber Planungssicherheit ermöglicht. Dies bedeutet stets ein Kompromiss und erfordert starke und sachkompetente Arbeitnehmervertreter. Daher sind die Worte von Herrn Kubicki, die Arbeitnehmer sollen ihre Individualinteressen maximal verfolgen, unverantwortlich. Dies bedeutet ein unwägbares Risiko für den Investor und damit den Verlust sämtlicher Arbeitsplätze.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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