SteuerfahndungOpposition fordert Abmahnung der Schweiz

SPD, Grüne und Gewerkschaften verurteilen die Schweizer Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder als "Einschüchterung". Der Bundesfinanzminister dürfe das nicht hinnehmen.

Nachdem die Schweiz Haftbefehle gegen drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen herausgegeben hat, haben Politiker von SPD und Grünen die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert. Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten Schneider sagte, er erwarte, dass die Regierung für diesen "einmaligen Vorgang und unfreundlichen Akt klare Worte" findet. "Sollte die Aktion seitens der Bundesregierung unwidersprochen bleiben, würde das Rechtsstaats- und Gerechtigkeitsempfinden in Deutschland infrage gestellt", sagte Schneider dem Handelsblatt.

Auch die Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick und Thomas Gambke halten die bisherige Reaktion der Regierung für unzureichend. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) falle mit seinen Äußerungen den Finanzbeamten in den Rücken. Er zeige Verständnis für das Schweizer Vorgehen, obwohl auch die Bundesregierung die Rechtsauffassung teile, wonach der Kauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher mit deutschem Recht vereinbar sei.

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Schäuble hatte das Schweizer Vorgehen gegen die Steuerfahnder, die am Kauf einer Daten-CD beteiligt gewesen sein sollen, als nachvollziehbar gewertet. Am Samstag erklärte er nach einem Treffen mit EU-Ressortkollegen in Kopenhagen: "Die Schweiz hat ihr Strafrecht, und in der Schweiz ist die Verletzung des Bankgeheimnisses mit Strafe bedroht." Das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz sei durch die Haftbefehle nicht betroffen.

 

Der SPD-Haushälter Schneider sagte, seine Partei werde das deutsch-schweizerische Steuerabkommen in der vorliegenden Fassung unter den gegebenen Umständen nicht billigen. "Eine Vereinbarung, die es den deutschen Steuerbehörden verwehrt, mit allen Mitteln zur Aufklärung von Steuerdelikten beizutragen, hätte der Bundesfinanzminister niemals unterschreiben dürfen."

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) verteidigte die aus ihrem Bundesland stammenden Beamten. "Die Steuerfahnder haben nur ihre Pflicht getan, deutsche Steuerbetrüger zu jagen, die ihr Schwarzgeld auf Schweizer Bankkonten geschafft haben", sagte Kraft der Bild am Sonntag. Sie nannte die Ermittlungen einen "ungeheuerlichen Vorgang".

Steuerhinterzieher hätten Zeit genug, ihre Konten aufzulösen

Die Deutsche Steuergewerkschaft forderte Schäuble und die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, deutsche Steuerfahnder "vor dem massiven Versuch der Einschüchterung und der Kriminalisierung durch die Schweizer Justiz in Schutz zu nehmen". Gewerkschaftschef Thomas Eigenthaler sagte der Leipziger Volkszeitung, das Bundesverfassungsgericht habe die Verwertung von Daten-CDs ausdrücklich gebilligt.

Auch Eigenthaler sprach sich gegen das geplante Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen aus. Schäubles Hoffnung, mit den bisherigen Nachverhandlungen flösse ein Steuerbetrag von deutlich mehr als die bisher verabredeten zwei Milliarden Schweizer Franken in deutsche Kassen, ist Eigenthaler zufolge "reines Wunschdenken". Zwischen Sommer 2011 und Frühjahr 2013 hätten die Steuerhinterzieher Zeit genug, um ihre Konten aufzulösen. Dann passiere ihnen gar nichts. Das sei angesichts von etwa 150 Milliarden Euro deutschem Schwarzgeld in der Schweiz ein "Skandal".

 
Leserkommentare
  1. Ach, und das ist ein Grundsatz im deutschen Rech? Fahnder dürfen "mit allen Mitteln" vorgehen? Sie brauchen die Gestze weder des eigenen Landes noch die eines fremden Landes zu beachten? Und Länder, die die eigenen Gesetze beachten, sind deswegen abzumahnen?

    Die Unterlassungsaufforderung, das eigene Gesetz anzuwehnden, kostet dann die Schweiz die üblichen €1200 Abmahngebühr oder was?

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    • Kelhim
    • 01.04.2012 um 11:51 Uhr

    ... dann dürfen die Steuer-CDs auch benutzt werden. Was gibt es da zu diskutieren. Wir haben ein legitimes Interesse daran, dass wohlhabende Bürger ihre Steuern zahlen, statt von Schweizer Banken und Gesetzen dazu ermuntert zu werden, dieser Pflicht zu entgehen.

    Hier wird deutsches Recht auf deutsche Staatsbürger angewandt.

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und Polemik. Danke, die Redaktion/ls

    • joG
    • 01.04.2012 um 11:57 Uhr

    ....sich über das Recht hinweggesetzt, bzw es so interpretiert, wie sie es brauchten (Bspw: Hehlerei kann es nicht sein, da Informationen keine Sachen sind). Wer das von Außen sah, war entsetzt, zumal man solches Verhalten in sehr unterschiedlichen Umständen und Maßnahmen zunehmend beobachtet. Dass das auch noch populistisch getrieben ist, muss entsetzen, wenn man an die Dynamik denkt und in die Zukunft schaut.

    • Kelhim
    • 01.04.2012 um 11:51 Uhr

    ... dann dürfen die Steuer-CDs auch benutzt werden. Was gibt es da zu diskutieren. Wir haben ein legitimes Interesse daran, dass wohlhabende Bürger ihre Steuern zahlen, statt von Schweizer Banken und Gesetzen dazu ermuntert zu werden, dieser Pflicht zu entgehen.

    Hier wird deutsches Recht auf deutsche Staatsbürger angewandt.

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und Polemik. Danke, die Redaktion/ls

    • joG
    • 01.04.2012 um 11:57 Uhr

    ....sich über das Recht hinweggesetzt, bzw es so interpretiert, wie sie es brauchten (Bspw: Hehlerei kann es nicht sein, da Informationen keine Sachen sind). Wer das von Außen sah, war entsetzt, zumal man solches Verhalten in sehr unterschiedlichen Umständen und Maßnahmen zunehmend beobachtet. Dass das auch noch populistisch getrieben ist, muss entsetzen, wenn man an die Dynamik denkt und in die Zukunft schaut.

  2. souveräne Nachbarstaaten "abzumahnen" anstatt unsere eigene Bugdet Souveränität gegenüber dem ESM zu verteidigen, wäre es vielleicht besser sie ganz abzuschaffen.

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    Die Schweiz hats vorgemacht und ist gegen die Vertreter unseres souveränen Staates vorgegangen. Eine entsprechende diplomatische Antwort der Bundesregierung wäre da nur angemessen. Haftbefehle gegen schweizer Banker wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - das fände ich eine richtige Reaktion. Klein beigeben setzt das falsche Signal, gerade in diesen Zeiten, da Wirtschaft und Kapital Amok laufen.

    • bayert
    • 01.04.2012 um 13:14 Uhr

    vor einiger Zeit durften manche UBS-Manager nicht in die USA einreisen, um einer möglichen Verhaftung zu entgehen. Daher sollte ein europäischer Haftbefehl gegen alle Vorstände von Schweizer Banken ausgestellt werden, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.

    Die Schweiz hats vorgemacht und ist gegen die Vertreter unseres souveränen Staates vorgegangen. Eine entsprechende diplomatische Antwort der Bundesregierung wäre da nur angemessen. Haftbefehle gegen schweizer Banker wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - das fände ich eine richtige Reaktion. Klein beigeben setzt das falsche Signal, gerade in diesen Zeiten, da Wirtschaft und Kapital Amok laufen.

    • bayert
    • 01.04.2012 um 13:14 Uhr

    vor einiger Zeit durften manche UBS-Manager nicht in die USA einreisen, um einer möglichen Verhaftung zu entgehen. Daher sollte ein europäischer Haftbefehl gegen alle Vorstände von Schweizer Banken ausgestellt werden, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten.

    • joG
    • 01.04.2012 um 11:51 Uhr

    ...kaum erwarte beobachten wir hier, wie früher und in Zukunft Kriege sich entwickeln: "Opposition fordert Abmahnung der Schweiz."

    Und wenn man bedenkt, wie leichtfertig einige dieser Leute massive wirtschaftliche Sanktionen gegen andere Länder aus Eigennutz oder militaristische Worte in Verhandlungen nicht so subtil drohend einfließen ließen, so kann einem Angst und Bange werden, wenn man bedenkt, dass diese Menschen wohl auch wieder Macht haben könnten.

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    ...wie gekocht ist,wird auch gegessen.Es ist Wahlkampfzeit in Deutschland und da versuchen die SPD und die Linke auf dem Rücken der Schweiz Wahlkampf zu betreiben.Dabei wird auffallend oft die Moralkeule maächtig geschwungen und im Namen der "Sozialen Gerechtigkeit" die potentielle Wahlklientel umworben.Das ist den Schwizer Medien nicht verborgen geblieben.

    Das ganze hat auch einen schönen Nebeneffekt:Es wird von der Tatsache abgelenkt,dass der Deutsche Steuerzahler bei der Bewältigung der Schuldenkrise am meisten zu verlieren hat,schlussendlich sind ja die anderen Schuld (Die Schweizer zum beispiel)und man hat die Moral (Totschlagsargument) auf seiner Seite.

    Gruss aus Zürich.
    B.67

    ...wie gekocht ist,wird auch gegessen.Es ist Wahlkampfzeit in Deutschland und da versuchen die SPD und die Linke auf dem Rücken der Schweiz Wahlkampf zu betreiben.Dabei wird auffallend oft die Moralkeule maächtig geschwungen und im Namen der "Sozialen Gerechtigkeit" die potentielle Wahlklientel umworben.Das ist den Schwizer Medien nicht verborgen geblieben.

    Das ganze hat auch einen schönen Nebeneffekt:Es wird von der Tatsache abgelenkt,dass der Deutsche Steuerzahler bei der Bewältigung der Schuldenkrise am meisten zu verlieren hat,schlussendlich sind ja die anderen Schuld (Die Schweizer zum beispiel)und man hat die Moral (Totschlagsargument) auf seiner Seite.

    Gruss aus Zürich.
    B.67

    • Kelhim
    • 01.04.2012 um 11:51 Uhr

    ... dann dürfen die Steuer-CDs auch benutzt werden. Was gibt es da zu diskutieren. Wir haben ein legitimes Interesse daran, dass wohlhabende Bürger ihre Steuern zahlen, statt von Schweizer Banken und Gesetzen dazu ermuntert zu werden, dieser Pflicht zu entgehen.

    Hier wird deutsches Recht auf deutsche Staatsbürger angewandt.

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    • joG
    • 01.04.2012 um 12:04 Uhr

    ....Gerichte, zumal politisch besetzte Gerichte, oft Urteile begeben, die mit Recht recht wenig zu tun haben. Sie wenden nicht Recht an, sondern Gesetz und dessen gerade aktuelle Interpretation.

    Der Unterschied mag nicht bedeutend erscheinen, aber lesen Sie zurück, in die Zeit, als das Bankgeheimnis der Schweizer etabliert wurde. Damals wollten deutsche Behörden auch wissen, was Deutsche auf ihren Konten hatten. Diese Deutschen wurden auch von deutschen Gerichten gerichtet nach deutschen "Recht". Es waren Einstellungen und Leichtfertigkeiten, wie Sie das hier demonstrieren, weshalb das damals so gut zu machen war.

    warum die deutsche Rechtsprechung in der Schweiz gelten soll, dann wären wir Ihnen dankbar. Dass das Verhalten der deutschen Steuerfahnder in Deutschland rechtmäßig ist, bestreitet ja niemand. Seit wann gilt deutsches Recht in der Schweiz oder schweizer Recht in Deutschland?

    Hier wird aber Schweizerisches Recht auf deutsche Staatsbürger angewandt. Das ist freilich zulässig.

    Es besteht der Verdacht, dass deutsche Steuerfahnder mit dem Schweizerischen Gesetz in Konflikt gekommen sind. Bisherige Rechtshilfeanfragen aus der Schweiz scheinen unbeantwortet geblieben zu sein. Unter diesen Umständen hat die Schweizer Staatsanwaltschaft die Pflicht, jene Schritte einzuleiten, die zur Aufklärung des Vorfalls notwendig erscheinen.

    Die billige Stammtischlerei deutscher Politiker in dieser Sache ändert nichts daran.

    Die Steuerfahnder, um die es geht, waren nachrichtendienstlich tätig, sprich, sie haben in der Schweiz Spionage betrieben, um es etwas salopp auszudrücken. Dies billigt mit Fug und Recht kein Staat! Was würden Sie sagen, wenn z.B. die chinesische Regierung in Deutschland wohnhafte chinesische Geschäftsleute ausspioniert und oder britische Staatsangestellte sich in die deutsche Sicherheitsbehörde einschleusen würden? Würden Sie dies auch billigen?

    und die Anstiftung zur Herstellung einer solchen durch Auslobung eines Angebots sind aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Wer bitte gibt denn die GARANTIE dafür, dass auf einer solchen CD wirklich NUR die Daten von Steuerhinterzieher sind?

    Oder bedeutet die Nutzung eines Kontos bei einer Schweizer Bank automatisch Steuerhinterziehung?

    Ich frage die Herren Carsten Schneider, Gerhard Schick und Thomas Gambke, wie sie ihre Forderungen mit den Forderungen ihrer Parteien nach Schutz der Informationellen Selbstbestimmung http://www.spdnds.de/aktu... in Einklang bringen?

    Ich frage mich, wie es zu vereinbaren ist, dass z.B. Verbindungsdaten nur auf richterliche Anordnung bei Verdacht auf schwere Straftaten überhaupt erhoben werden dürfen, dieses Recht sogar noch weiter eingeschränkt werden soll, und andererseits durch deutsche Staatsbeamte Dritte zum widerrechtlichen Kopieren von Bankdaten nur auf die blose Vermutung hin, es könnten sich darunter auch Steuerhinterzieher befinden, angestiftet werden?

    Ich frage die Herren Carsten Schneider, Gerhard Schick und Thomas Gambke, ob sie öffentlich sicherstellen können, dass auf den betreffenden Daten-CDs NUR die Daten deutscher Steuerhinterzieher gespeichert wurden und wie die Kopierer der Datensätze dies überprüft haben sollen?

    Hier wird ein völlig unzulässiger Generalverdacht publiziert: Wer eine Konto in der Schweiz hat, der ist ein Steuerhinterzieher.

    der streitfall demonstriert sehr schön, dass es kein europäisches oder gar globales recht gibt, vielmehr das recht in dem einen staat unrecht im anderen staat bedeutet.
    der begriff rechtsstaat, den manche politiker gern im munde führen, wird hier ad absurdum geführt.
    staaten sind interessenverbände mit unterschiedlichen interessen. das ist ein gefährliches konstrukt.
    quod erat demonstrandum.

    • joG
    • 01.04.2012 um 12:04 Uhr

    ....Gerichte, zumal politisch besetzte Gerichte, oft Urteile begeben, die mit Recht recht wenig zu tun haben. Sie wenden nicht Recht an, sondern Gesetz und dessen gerade aktuelle Interpretation.

    Der Unterschied mag nicht bedeutend erscheinen, aber lesen Sie zurück, in die Zeit, als das Bankgeheimnis der Schweizer etabliert wurde. Damals wollten deutsche Behörden auch wissen, was Deutsche auf ihren Konten hatten. Diese Deutschen wurden auch von deutschen Gerichten gerichtet nach deutschen "Recht". Es waren Einstellungen und Leichtfertigkeiten, wie Sie das hier demonstrieren, weshalb das damals so gut zu machen war.

    warum die deutsche Rechtsprechung in der Schweiz gelten soll, dann wären wir Ihnen dankbar. Dass das Verhalten der deutschen Steuerfahnder in Deutschland rechtmäßig ist, bestreitet ja niemand. Seit wann gilt deutsches Recht in der Schweiz oder schweizer Recht in Deutschland?

    Hier wird aber Schweizerisches Recht auf deutsche Staatsbürger angewandt. Das ist freilich zulässig.

    Es besteht der Verdacht, dass deutsche Steuerfahnder mit dem Schweizerischen Gesetz in Konflikt gekommen sind. Bisherige Rechtshilfeanfragen aus der Schweiz scheinen unbeantwortet geblieben zu sein. Unter diesen Umständen hat die Schweizer Staatsanwaltschaft die Pflicht, jene Schritte einzuleiten, die zur Aufklärung des Vorfalls notwendig erscheinen.

    Die billige Stammtischlerei deutscher Politiker in dieser Sache ändert nichts daran.

    Die Steuerfahnder, um die es geht, waren nachrichtendienstlich tätig, sprich, sie haben in der Schweiz Spionage betrieben, um es etwas salopp auszudrücken. Dies billigt mit Fug und Recht kein Staat! Was würden Sie sagen, wenn z.B. die chinesische Regierung in Deutschland wohnhafte chinesische Geschäftsleute ausspioniert und oder britische Staatsangestellte sich in die deutsche Sicherheitsbehörde einschleusen würden? Würden Sie dies auch billigen?

    und die Anstiftung zur Herstellung einer solchen durch Auslobung eines Angebots sind aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

    Wer bitte gibt denn die GARANTIE dafür, dass auf einer solchen CD wirklich NUR die Daten von Steuerhinterzieher sind?

    Oder bedeutet die Nutzung eines Kontos bei einer Schweizer Bank automatisch Steuerhinterziehung?

    Ich frage die Herren Carsten Schneider, Gerhard Schick und Thomas Gambke, wie sie ihre Forderungen mit den Forderungen ihrer Parteien nach Schutz der Informationellen Selbstbestimmung http://www.spdnds.de/aktu... in Einklang bringen?

    Ich frage mich, wie es zu vereinbaren ist, dass z.B. Verbindungsdaten nur auf richterliche Anordnung bei Verdacht auf schwere Straftaten überhaupt erhoben werden dürfen, dieses Recht sogar noch weiter eingeschränkt werden soll, und andererseits durch deutsche Staatsbeamte Dritte zum widerrechtlichen Kopieren von Bankdaten nur auf die blose Vermutung hin, es könnten sich darunter auch Steuerhinterzieher befinden, angestiftet werden?

    Ich frage die Herren Carsten Schneider, Gerhard Schick und Thomas Gambke, ob sie öffentlich sicherstellen können, dass auf den betreffenden Daten-CDs NUR die Daten deutscher Steuerhinterzieher gespeichert wurden und wie die Kopierer der Datensätze dies überprüft haben sollen?

    Hier wird ein völlig unzulässiger Generalverdacht publiziert: Wer eine Konto in der Schweiz hat, der ist ein Steuerhinterzieher.

    der streitfall demonstriert sehr schön, dass es kein europäisches oder gar globales recht gibt, vielmehr das recht in dem einen staat unrecht im anderen staat bedeutet.
    der begriff rechtsstaat, den manche politiker gern im munde führen, wird hier ad absurdum geführt.
    staaten sind interessenverbände mit unterschiedlichen interessen. das ist ein gefährliches konstrukt.
    quod erat demonstrandum.

  3. 5. Titel

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen und Polemik. Danke, die Redaktion/ls

    • joG
    • 01.04.2012 um 11:57 Uhr

    ....sich über das Recht hinweggesetzt, bzw es so interpretiert, wie sie es brauchten (Bspw: Hehlerei kann es nicht sein, da Informationen keine Sachen sind). Wer das von Außen sah, war entsetzt, zumal man solches Verhalten in sehr unterschiedlichen Umständen und Maßnahmen zunehmend beobachtet. Dass das auch noch populistisch getrieben ist, muss entsetzen, wenn man an die Dynamik denkt und in die Zukunft schaut.

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  4. ...fällt deutschen Strafverfolgungsbehörden in den Rücken, ein einmaliger Vorgang, andere Länder würden so etwas Landesverrat nennen, wer noch einen letzten Beweis gebraucht hat um zu wissen, auf welcher Seite Schäuble steht: Hier bekommt er ihn geliefert.

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    und weiss, dass Gesetze ihre Rechtswirkung eben nur im jeweiligen Rechtsraum entfalten können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hat man Ihnen dieses Wissen bis dato vorenthalten?

    und weiss, dass Gesetze ihre Rechtswirkung eben nur im jeweiligen Rechtsraum entfalten können. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Hat man Ihnen dieses Wissen bis dato vorenthalten?

  5. Nicht mehr in oder auch nur durch die Schweiz fahren zu können bedeutet die Einschränkung der persönlichen Lebensfreiheit der Steuerbeamten.

    IMO müsste man die betroffenen Beamten nun für diesen Nachteil (da er Folge der korrekten Ausübung ihres Berufes entstand) überkompensieren.

    Es darf für andere Ermittler/Beamte nicht der Eindruck entstehen, sie müssten persönlich dafür haften, wenn sie sich gesetzeskonform an die vom Staat bzw. von der Politik gemachten Gesetze und Entscheidungen halten.

    Hier kann man IMO sich Boni, Anerkennungen und/oder z.B. Beihilfen für "Schweiz-Transits" vorstellen: Immer wenn sie über die Schweiz in ein anderes Land gelangen müssen, beteiligt sich der Staat signifikant an den Flugkosten. Für die ehemalige DDR gab es ähnliche Konsruktionen: Wer nach Berlin musste, aber Gefahr lief beim Transit durch die DDR verhaftet zu werden, der bekam die Flüge nach Berlin bezahlt.

    Abgesehen davon, dass die ehemalige DDR strukturell natürlich nicht mit der Schweiz vergleichbar ist, dürfte die rein rechtliche Situation sehr vergleichbar sein: Die Beamten sind ja nur dadurch auf die Schweizer Abschuss-Liste gekommen, dass sie nach Deutschem Recht und Gesetz gehandelt haben.

    Und auch wenn die Vergleichbarkeit der beiden Staaten nicht gegeben ist, kann durch die Präsentation dieser Kompensation öffentlichkeitswirksame klar gemacht werden, was Deutschland von dieser Schweizer Aktion hält ..

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