BayernLBLangjährige Haftstrafe für Gribkowsky

Der Ex-BayernLB-Vorstand muss wegen der Annahme von Schmiergeld für achteinhalb Jahre in Haft. Die Anwälte verlangten eine Anklage gegen Formel-1-Chef Ecclestone.

Der frühere BayernLB-Vorstand Gerhard Gribkowsky ist vom Landgericht München wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gribkowsky hatte vor einer Woche gestanden, beim Verkauf der Formel-1-Anteile der BayernLB 44 Millionen Dollar Schmiergeld von Formel-1-Chef Bernie Ecclestone erhalten und nicht versteuert zu haben.

Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf eine konkrete Strafmaßforderung verzichtet.

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Gribkowsky hatte 2005 die Anteile der BayernLB an der Rennserie für 839 Millionen Dollar an den Investor CVC verkauft. Für diesen von Ecclestone befürworteten Verkauf hat er nach Auffassung des Gerichts vom Chef der Formel 1 insgesamt 50 Millionen Dollar gefordert und schließlich etwa 44 Millionen Dollar erhalten. Gribkowsky legte das Geld unversteuert in Österreich in einer Stiftung an.

Keine Anklage gegen Ecclestone

Oberstaatsanwalt Christoph Rodler hatte in seinem Schlussplädoyer Ecclestone eine Mitschuld gegeben. Der Formel-1-Chef hatte bei seiner Zeugenaussage gesagt, er habe sich von Gribkowsky bedroht gefühlt und eine Anzeige bei den britischen Steuerbehörden befürchtet, die ihn Milliarden hätte kosten können. Dieser Version schenkte der Staatsanwalt aber keinen Glauben. Ecclestone sei nicht Opfer einer Erpressung, sondern Mittäter einer Bestechung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen dieses Verdachts auch gegen den Formel-1-Boss, hat aber noch keine Entscheidung über eine Anklage getroffen.

Gribkowskys Verteidiger machten der Staatsanwaltschaft deshalb schwere Vorwürfe. Aus Angst vor dem mächtigen Formel-1-Chef werde mit zweierlei Maß gemessen. "Herr Ecclestone spazierte über eine Rennstrecke in Deutschland, als unser Mandant schon in Untersuchungshaft saß", sagte Anwalt Daniel Amelung. Einen konkreten Strafantrag stellten Gribkowskys Anwälte aber nicht.

Der Angeklagte selbst bedauerte die Taten in seinem Schlusswort."Heute würde man gerne die Zeit zurückdrehen – aber das geht nun mal nicht", sagte Gribkowsky.

 
Leserkommentare
  1. 1. Prima.

    Richtig so. Die Gefängnisse wären wohl überfüllt, überführte die Justiz noch mehr dieser Sorte.

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    ... das werden wir aber leider nicht erleben :-(

    ... das werden wir aber leider nicht erleben :-(

  2. ... das werden wir aber leider nicht erleben :-(

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    Antwort auf "Prima."
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    Pfahls wurde ja auch verurteilt zu 4 !/2 Jahren nur - allerdings. Ich bin überzeugt, dass Mappus einige Dinge gegen Bakschisch abgewickelt hat. Und das wird die Sonne an den Tag bringen.

    Seien wir froh, dass der Wähler diese Karriere gestoppt hat.

    Pfahls wurde ja auch verurteilt zu 4 !/2 Jahren nur - allerdings. Ich bin überzeugt, dass Mappus einige Dinge gegen Bakschisch abgewickelt hat. Und das wird die Sonne an den Tag bringen.

    Seien wir froh, dass der Wähler diese Karriere gestoppt hat.

  3. Pfahls wurde ja auch verurteilt zu 4 !/2 Jahren nur - allerdings. Ich bin überzeugt, dass Mappus einige Dinge gegen Bakschisch abgewickelt hat. Und das wird die Sonne an den Tag bringen.

    Seien wir froh, dass der Wähler diese Karriere gestoppt hat.

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    • Helium
    • 27.06.2012 um 20:48 Uhr

    Der Verhandlungstag endete mit dem Urteil gegen 16:30. Der Vorsitzende Richter Noll ging anschließend,gutgelaunt, gutaussehend, entspannt, nicht Aktentaschen- sondern Rucksackträger, in Richtung Löwenbräukeller am Stiglmaierplatz; begleitet von seinen Richterkollegen. Wenn man so ein Verfahren hinter sich gebracht hat, darf man ruhig auch feiern. Vor allem wenn das Urteil so stimmig ist wie hier.
    „Dr.“ Gribkowski – so wurde er vom Gericht immer ganz dezidiert angesprochen – dürfte weniger zum Feiern zumute gewesen sein; seinen Verteidigern wohl auch nicht. Drei Verteidiger für so ein Verfahren zu bezahlen (44 Tage Beweisaufnahme) kostet Unsummen. Wie wurde das Honorar vom Angeklagten bezahlt? Schade, dass die Presse hierzu nicht recherchiert. Schlechter hätte es vom Ergebnis her für Dr. G. nicht laufen können. Es drängt sich deshalb die Schlussfolgerung auf, dass es ein einziger Pflichtverteidiger auch getan hätte. Ich hatte den Eindruck, dass das Gericht schon länger wusste, welche Strafe es verhängen würde. Der STA hatte 10 Jahre 6 Monate beantragt. – danach dachte ich: Es wird wohl 9 Jahre geben. Nach dem Plädoyer von RA Amelung – bei weitem das beste der 3 Plädoyers, auch mit einer gewissen Verve vorgetragen, dachte ich: vielleicht hat er ihm jetzt zu 7 Jahren verholfen. Kurz darauf war klar: nein, kein einziges Plädoyer hat irgendetwas rausgerissen für Dr. G. Nicht einmal der Haftbefehlt wurde aufgehoben, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

    2 Leserempfehlungen
    • Helium
    • 27.06.2012 um 20:49 Uhr

    Er hätte sich zu hause etwas erholen können. Geht aber nicht, weil das Gericht eine Fluchtgefahr aufgrund der hohen Strafe noch immer für gegeben hält. Ich bin froh, dass ich mich vor 30 Jahren nicht fürs Strafrecht entschieden habe. Was nicht heißt, dass ich das Urteil für Dr. G. für unangemessen halte. Im Gegenteil. Der Prozentsatz der Wurtscgaststratäter liegt in den JVAs bei ca. O,3 %. Diese Leute kommen immer noch gut weg.
    Übirgens: Alles was in Wochen und Monaten vor Landgerichten in Strafsachen verhandelt wird, alle Zeugenaussagen, sind in den Wind gesprochen. Es gibt keine einzige Zeile inhaltliches Protokoll darüber. Die Protokollführerin nimmt nur Name und Adresse der Zeugen auf. Das ist m. E. ein Skandal. Lässt das Gericht in seinem Urteil wichtige entlastende Sachverhalte unberücksichtigt, kann sich die Revision darauf nicht berufen.
    Gut, dass niemand weiss, dass unsere Strafrichter alle auch Rumpelstilzchen heissen.
    Die Reststrafe von Dr. G. beträgt 7 Jahre, da die U-Haft angerechnet wird. Sicher wird er Revision einlegen. Dürfte als offensichtlich unbegründet abgewiesen werden. Ein bisschen wird er also schon noch einsitzen müssen, Dr. G.. Und wie wird er danach sein? Geläutert, d. h. in der Tiefe verändert? Wohl kaum. Auch unser Strafvollzug ist sehr verbesserungswürdig. Dafür ist Herr Noll und Kollegen aber nicht zuständig. Sie sind es nur für das Urteil.

    2 Leserempfehlungen
  4. mal abwarten müssen, ob er auch tatsächlich einsitzen muß. Mit dem Geld wird er sich sicherlich auch einen Gutachter leisten können, der ihm bescheinigt, daß er nicht haftfähig ist.
    Mich wundert ja immer nur, wie sich solche Leute als Elite empfinden können - denn so stellen sie sich ja nach außen hin gerne dar. Wahrscheinlich schauen sie morgens nicht in den Spiegel.

  5. Glaubt denn wirklich jemand,dass dieser noble Herr seine Strafe in der angekuendigten Laenge absitzen muss?Eher wird Papst Benedikt zum Islam konvertieren!Sollte es dazu kommen wuerde ich Abbitte leisten.

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