InsolvenzEx-Schlecker-Mitarbeiterin gewinnt vor Gericht

Tausende Ex-Schlecker-Mitarbeiter klagen gegen ihre Kündigung. Jetzt ist das erste Urteil gefallen. Die Entlassung einer Filialleiterin ist unwirksam.

Mitarbeiterin vor einer Schlecker-Filiale in Berlin

Mitarbeiterin vor einer Schlecker-Filiale in Berlin

Eine frühere Mitarbeiterin der insolventen Drogeriekette Schlecker hat vor Gericht erfolgreich gegen ihre Kündigung geklagt. Das Landesarbeitsgericht Heilbronn entschied, in ihrem Fall war die bei der Kündigung getroffene Sozialauswahl grob fehlerhaft. "Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter", sagte ein Gerichtssprecher.

Der langjährigen Filialleiterin aus Baden-Württemberg war am 28. März im Zuge der Insolvenz gekündigt worden – genau wie 10.000 weiteren Beschäftigten. Dagegen hatte sie geklagt. Das Urteil sei bereits am 21. Juni gefällt worden, hieß es.

Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um den ersten entschiedenen Schlecker-Prozess nach der Kündigungswelle Ende März. Bundesweit hatten etwa 4.500 frühere Mitarbeiter gegen ihre Entlassung geklagt.

Die Klägerin könne wegen der Betriebsstilllegung zwar davon ausgehen, wie die restlichen 13.200 Mitarbeiter ebenfalls erst freigestellt und dann erneut gekündigt zu werden, sagte ein Gerichtssprecher. Aufgrund des Urteils habe sie allerdings das Recht auf rückwirkende Gehaltszahlungen.

Am Mittwoch hatten alle verbliebenen 2.800 Schlecker-Filialen in Deutschland endgültig geschlossen.
 

 
Leserkommentare
    • deDude
    • 28.06.2012 um 12:56 Uhr
    1. Toll!

    Vermutlich weitere € 50.000,- für die dann letztlich der Steuerzahler aufkommt. Dafür hätte man sich den Prozess auch spare können. Die Schleckers werden ihre Schäfchen schon längst am Fiskus vorbei ins Trockene gebracht haben, da gibts dann also auch nicht mehr viel zu holen...

    2 Leserempfehlungen
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    sollen andere auf ihre rechte verzichten? Ich denke nicht.

    • tobmat
    • 28.06.2012 um 15:32 Uhr

    "Vermutlich weitere € 50.000,- für die dann letztlich der Steuerzahler aufkommt."

    Wie kommen sie darauf das der Steuerzahler dafür aufkommt?
    Insolvenzmasse die nicht bedient werden kann verfällt bei Abschluss des Insolvenzverfahrens ersatzlos.

    sollen andere auf ihre rechte verzichten? Ich denke nicht.

    • tobmat
    • 28.06.2012 um 15:32 Uhr

    "Vermutlich weitere € 50.000,- für die dann letztlich der Steuerzahler aufkommt."

    Wie kommen sie darauf das der Steuerzahler dafür aufkommt?
    Insolvenzmasse die nicht bedient werden kann verfällt bei Abschluss des Insolvenzverfahrens ersatzlos.

  1. sollen andere auf ihre rechte verzichten? Ich denke nicht.

    2 Leserempfehlungen
    Antwort auf "Toll!"
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    • deDude
    • 28.06.2012 um 14:15 Uhr

    darauf bezogen sein, dass auch hier nicht der "Verursacher" für seine Handlungen haftet sondern die Allgemeinheit.

    Das scheint wohl neuerdings die Grundlage wirtschaftlichen Handelns zu sein. Mit Unterstützung des Staates natürlich.

    • deDude
    • 28.06.2012 um 14:15 Uhr

    darauf bezogen sein, dass auch hier nicht der "Verursacher" für seine Handlungen haftet sondern die Allgemeinheit.

    Das scheint wohl neuerdings die Grundlage wirtschaftlichen Handelns zu sein. Mit Unterstützung des Staates natürlich.

    • deDude
    • 28.06.2012 um 14:15 Uhr

    darauf bezogen sein, dass auch hier nicht der "Verursacher" für seine Handlungen haftet sondern die Allgemeinheit.

    Das scheint wohl neuerdings die Grundlage wirtschaftlichen Handelns zu sein. Mit Unterstützung des Staates natürlich.

    Antwort auf "und deshalb"
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    man das auch sagen.

    Jeder von uns hätte in der Lage der Filialleiterin genauso gehandelt und das völlig zurecht. Zu sagen "dafür hätte man sich den Prozess auch sparen können" würde ich in ihrem Fall als Schlag in die Fresse meiner Rechte sehen.

    Ich gebe dir aber Recht, dass es beknackt ist, dass die Schleckers vermutlich nicht groß belangt werden können.

    Und noch was: Ich finde es gut, dass der Staat dafür zahlt, wir sind, und das scheint mir völlig in Vergessenheit geraten zu sein, eine Gesellschaft, in der wir ein soziales Netz haben sollten, das trifft auch beim Arbeitnehmerschutz zu.

    man das auch sagen.

    Jeder von uns hätte in der Lage der Filialleiterin genauso gehandelt und das völlig zurecht. Zu sagen "dafür hätte man sich den Prozess auch sparen können" würde ich in ihrem Fall als Schlag in die Fresse meiner Rechte sehen.

    Ich gebe dir aber Recht, dass es beknackt ist, dass die Schleckers vermutlich nicht groß belangt werden können.

    Und noch was: Ich finde es gut, dass der Staat dafür zahlt, wir sind, und das scheint mir völlig in Vergessenheit geraten zu sein, eine Gesellschaft, in der wir ein soziales Netz haben sollten, das trifft auch beim Arbeitnehmerschutz zu.

  2. man das auch sagen.

    Jeder von uns hätte in der Lage der Filialleiterin genauso gehandelt und das völlig zurecht. Zu sagen "dafür hätte man sich den Prozess auch sparen können" würde ich in ihrem Fall als Schlag in die Fresse meiner Rechte sehen.

    Ich gebe dir aber Recht, dass es beknackt ist, dass die Schleckers vermutlich nicht groß belangt werden können.

    Und noch was: Ich finde es gut, dass der Staat dafür zahlt, wir sind, und das scheint mir völlig in Vergessenheit geraten zu sein, eine Gesellschaft, in der wir ein soziales Netz haben sollten, das trifft auch beim Arbeitnehmerschutz zu.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "das sollte...."
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    Der Mann ist all Eigentümer quasi sein gesamtes Vermögen los geworden, weil er damit haftete.

    Er hat etwas recht dummes getan, als er diese Rechtsform wählte und es finden sich nicht viele, die es ähnlich halten. Womit wollen Sie ihn noch bestrafen?

    Und wofür bestrafen? Dass er Arbeitsplätze schaffte und mit Fehlentscheidungen das Unternehmen in den Untergang ritt? Soweit ich weiß, ist das kein Grund zum Bestrafen und ich muss gestehen, ich wüßte weder wofür noch womit man hier strafen sollte?

    Der Mann ist all Eigentümer quasi sein gesamtes Vermögen los geworden, weil er damit haftete.

    Er hat etwas recht dummes getan, als er diese Rechtsform wählte und es finden sich nicht viele, die es ähnlich halten. Womit wollen Sie ihn noch bestrafen?

    Und wofür bestrafen? Dass er Arbeitsplätze schaffte und mit Fehlentscheidungen das Unternehmen in den Untergang ritt? Soweit ich weiß, ist das kein Grund zum Bestrafen und ich muss gestehen, ich wüßte weder wofür noch womit man hier strafen sollte?

  3. es gibt keine Schleckerfilialen mehr. Was soll dann dieser Satz bedeuten:

    "Die Kündigung ist unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht weiter"

    Wo keine Arbeitsplatz ist, kein Umsatz, geschweige denn Arbeit, wie kann dann ein Arbeitsverhältnis weiter bestehen? Wenn einer der beiden Vertragspartner (der Arbeitgeber) nicht existiert kann es doch keinen Arbeitsvertrag geben.

    Und was soll allgemein die ganze Klagerei? Das Unternehmen ist pleite. Wenn mir eine Firma die Möglichkeit gibt Geld gegen Arbeitsleistung einzutauschen, und diese Firma dann pleite geht/kein Geld mehr hat/nicht mehr existiert, wieso komme ich dann auf die Idee zu klagen? Und gegen was überhaupt?

    Die Schleckerfrauen bilden hier mit den öffentlichen Medien und geldgierigen Anwälten eine Allianz, die Gerichte und der Steuerzahler auszubaden haben, obwohl die Insovenz eines Unternehmens das keine Abnehmer mehr für seine Dienstleistungen findet völlig alltäglich, normal und manchmal sogar nötig ist.

  4. Bekommt sie nun auch Geld oder nur (keine) Quote?
    Soviel sollte man schon erklären, auch wenn der Text von dpa kam.

  5. Der Mann ist all Eigentümer quasi sein gesamtes Vermögen los geworden, weil er damit haftete.

    Er hat etwas recht dummes getan, als er diese Rechtsform wählte und es finden sich nicht viele, die es ähnlich halten. Womit wollen Sie ihn noch bestrafen?

    Und wofür bestrafen? Dass er Arbeitsplätze schaffte und mit Fehlentscheidungen das Unternehmen in den Untergang ritt? Soweit ich weiß, ist das kein Grund zum Bestrafen und ich muss gestehen, ich wüßte weder wofür noch womit man hier strafen sollte?

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Dann sollte"
    • tobmat
    • 28.06.2012 um 15:32 Uhr

    "Vermutlich weitere € 50.000,- für die dann letztlich der Steuerzahler aufkommt."

    Wie kommen sie darauf das der Steuerzahler dafür aufkommt?
    Insolvenzmasse die nicht bedient werden kann verfällt bei Abschluss des Insolvenzverfahrens ersatzlos.

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    Antwort auf "Toll!"

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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  • Schlagworte Gericht | Insolvenz | Recht | Entlassung | Baden-Württemberg
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