MeldegesetzDas lukrative Geschäft mit dem Adresshandel

Mehr als 1.000 Firmen verdienen in Deutschland mit legalem Adresshandel ihr Geld. Für die Kommunen ist das ein lohnenswerter Nebenverdienst.

Das EM-Halbfinale war schon angepfiffen, die meisten Stühle im Bundestag verlassen, da stimmten die Abgeordneten über das neue Meldegesetz ab. Jetzt wird die Kritik daran immer lauter: Umstritten ist vor allem der Passus, laut dem die Daten der Verbraucher nur dann nicht vom Einwohnermeldeamt an Dritte weitergegeben werden dürfen, wenn sie dagegen Widerspruch einlegen.

Um welche Daten geht es?

Im Melderegister werden eine Vielzahl von Daten gespeichert, zum Beispiel Name und Vorname, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Einen Teil davon darf das Einwohnermeldeamt an Dritte weitergeben, wenn diese ein "berechtigtes Interesse" daran haben. Das ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmen Schulden eintreiben will. Allerdings dürfen nicht alle gespeicherte Daten weitergegeben werden. Erlaubt ist die Auskunft über Nach- und Vorname, Doktortitel und die aktuelle Anschrift. Auch darf das Amt preisgeben, ob eine Person verstorben ist. Andere gespeicherte Daten wie das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit oder die Religion gelten als "sensibel" und dürfen vom Amt nicht an Firmen weitergegeben werden.

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Wie profitieren die Kommunen von der Weitergabe der Daten?

Die Einwohnermeldeämter geben die Daten nicht kostenlos her, für die Kommunen ist das ein lukratives Nebengeschäft. Zwischen fünf bis 15 Euro bekommen sie pro verkauftem Datensatz. Zum Teil werden auch Rabatte gewährt, wenn besonders viele Daten auf einmal abgefragt werden. Ein Datensatz umfasst dabei Vor- und Nachname, Anschrift und gegebenen Falls den Doktortitel einer Person. "Wenn man sich überlegt, dass manche Adresshändler mit einer Anfrage gleich tausend Datensätze abfragen, kommen auf diese Weise schnell hohen Summen zusammen", sagt Katharina Nocun vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Den genauen Preis für die Daten bestimmt jede Kommune selbst. Meist fragen die Firmen bei den Meldeämtern an, um sich zu erkundigen, ob ihre gespeicherten Daten noch aktuell sind. Das dürfen sie nach dem geplanten Gesetz selbst dann, wenn der Verbraucher Widerspruch gegen die Weitergabe seiner Daten eingelegt hat. Noch mehr als die Kommunen dürften allerdings die Adresshändler verdienen, die die Daten weiterverkaufen.

Warum wird mit diesen Daten überhaupt gehandelt?

Firmen nutzen die Adressen, um zum Beispiel Werbung zu verschicken. Sie versuchen möglichst viele Informationen über die Verbraucher zu sammeln, um ihre Zielgruppe zu bestimmen und diese gezielt anzusprechen. "Direktmarketing" nennt sich das in der Fachsprache. Je mehr Daten die Firmen über eine Person haben, desto gezielter können sie Werbung auf sie abstimmen. Laut einer Studie der Deutschen Post gaben Firmen im vergangenen Jahr 9,5 Milliarden Euro für diese volladressierten Werbesendungen aus.

Leserkommentare
  1. für alle Bürger...ihr Ganoven!

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  2. Das wichtigste Datum fehlt in der Aufzählung.
    Wenn die erst einmal das Geburtsdatum haben können sie ganz billig bei der Schufa Aukunft einholen, und dann ist vorbei mit der Ruhe.
    Wer nämlich da schlecht dasteht hat kein Geld und wird deswgen von der Telefon-Mafia verschont.

    Manche Firmen veranstalten auch Preisausschreiben nur um an das Geburtsdatum zu kommen.

    Und wenn die Daten erst mal im Umlauf sind werden sie ständig weiterverkauft.

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  3. Die Werbung per Post wie auf dem Titelbild ist noch die harmloseste.
    Da steht meistens eine konkrete Firma drin, die man in Anspruch nehmen kann.

    Viel nerviger ist die Telefon-Mafia. Ich mußte schon einmal eine Fangschaltung installieren um sie zu erwischen.

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  4. Wer ist eigentlich Vorsitzender des Innenausschusses? Ist das nicht der "Euro-Rebell"?

    Diese Koalition nimmt EU-Strafen in Millionenhöhe in Kauf um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und „verkauft“ die Daten ihrer eigenen Bürger.

    Bei dieser geballten Unfähigkeit, gepaart mit Dummdreistigkeit, kann man schon fast verstehen, dass diese „Politiker“ die „Selbstauflösung“ des politischen Deutschlands anstreben.Man kann sich nur noch abwenden!

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  5. Insbesondere der Absatz "Um welche Daten geht es?" ist missverständlich formuliert. Für eine einfache Melderegisterauskunft (Name, Titel, Adresse) bedarf es keines berechtigten Interesses, diese kann jeder Bürger anfragen. Ein berechtigtes Interesse ist nur für die erweiterte Auskunft, die auch weitere Daten beinhaltet. Außerdem muss zur Abfrage die angefragte Person benannt werden können. Ansonsten beschreibt der Artikel die Lage, die auch schon gemäß der aktuellen Landesgesetze gibt, da dort ein Widerspruchsrecht zur einfachen Melderegisterauskunft überhaupt nicht vorgesehen ist. Dies wird meist mit der nötigen Einwilligung zur Weitergabe an Adressbuchverlage verwechselt, an der aber auch im Bundesgesetz nicht geändert wurde.

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