Arzneimittelgesetz: Festpreise bei Medikamenten gelten auch für Online-Anbieter
In Deutschland wird es keine Billig-Medikamente mehr aus dem Ausland geben: Der Bundesgerichtshof hat Versandapotheken Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente verboten.
© Peter Endig/dpa

Lager der Online-Apotheke "Zur Rose"
Die festen Preise für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland gelten auch für Internetversandhändler aus dem EU-Ausland. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden. "Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit", heißt es in dem Beschluss. Die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht in Europa war eine zentrale Frage in der Verhandlung.
Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte. Mit ihrer Entscheidung kommen die Richter der Bundesregierung entgegen. Diese hat eine Reform des Arzneimittelgesetzes in Arbeit, in der sie unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will.
Der Europäische Verband der Versandapotheken kündigte an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Die Mitgliedsapotheken würden auch künftig ihren Kunden in Deutschland Preisvorteile anbieten, hieß es in einer Stellungnahme.
Nach dem deutschen Arzneimittelrecht müssen alle Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel zum selben Preis verkaufen. Rabatte oder Bonussysteme sind – zum Schutz der Patienten, wie es heißt – verboten. Unklar war bislang, ob sich auch ausländische Anbieter daran halten müssen. So hatte eine niederländische Apotheke im Internetversandhandel Medikamente für den deutschen Markt mit Preisnachlass angeboten – mindestens 2,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Packung.
Widerspruch zwischen verschiedenen Gerichten
Im Gemeinsamen Senat konnte sich jetzt der Bundesgerichtshof mit seiner Ansicht durchsetzen. Er wollte in einem Verfahren die Preisbindung auch für EU-Anbieter festschreiben, sah sich aber durch ein früheres Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel daran gehindert. Dieses hatte im Jahr 2008 entschieden, dass die Beschränkungen nicht für Versandapotheken gelten, die Arzneimittel aus dem EU-Ausland nach Deutschland schicken.
Um diesen Widerspruch aufzulösen, wurde der Gemeinsame Senat einberufen. Er besteht aus den fünf Präsidenten der obersten deutschen Gerichtshöfe und jeweils zwei Richtern der beteiligten Senate. Zuletzt war das Gremium 1986 zusammengekommen.
In der Verhandlung hatten Apothekenvertreter gesagt, die Preisbindung garantiere die gerechte Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Festpreise dienten der Abwehr von Gefahren für den Patienten. "Wenn der Patient erst einmal Preise vergleicht, kann unter Umständen mit der Behandlung erst später begonnen werden", sagte Anwalt Morton Douglas.
Die gegnerische Seite berief sich darauf, dass es nach deutschem Recht bisher keine Regelung gebe, nach der die Preisbindung auch für EU-Apotheken gilt. Eine Freigabe diene dem Wettbewerb und damit den Patienten. Vor allem chronisch Kranke könnten eine Menge Geld sparen.
Ungeachtet der gerichtlichen Auseinandersetzung hat die Politik eine Reform des Arzneimittelgesetzes erarbeitet, die bereits im Oktober verabschiedet werden soll. Darin ist ein Paragraf aufgenommen, der klarstellt, dass die Preisbindung auch für Apotheken aus dem EU-Ausland gilt.




Aber doch kein ruinöser, nicht wahr!
Wo kämen wir denn hin, wenn ein Gemeinsamer Markt den Kunden zugute käme!
Hier geht es einzig und allein um das Wohl der Patienten - sie müssen doch unbedingt vor der Preiswillkür europäischer Versandapothek
en geschützt werden!
Hier geht es einzig und allein um das Wohl der Patienten - sie müssen doch unbedingt vor der Preiswillkür europäischer Versandapothek
en geschützt werden!
Selten solch eine hirnrissige Argumentation gelesen. Es geht bei diesem Urteil um nichts anderes, als die Pfründe der Wählerklientel abzusichern. Ein weiteres, sonniges Refugium, während dem Normalbürger der kalte Wind des Wettbewerbs um die Nase weht.
Wie war das noch mal mit dem Referenzmarkt der Pharma-Industrie mit den höchsten Preisen weltweit? Natürlich käme auch mal etwas Wettbewerb in diesem Bereich dem Verbraucher zu gute. Wer als chronisch Kranker sowieso immer die selben Medikamente konsumiert, der hat auch die Muße die Preise zu vergleichen. Selbst bei den anderen Medikamenten muss eine Recherche und Bezug über das Internet nicht langsamer sein, als in der nächst besten Dorf-Apotheke, die das Medikament auch nicht auf Lager hat.
Es bleibt zu hoffen, das die EU unseren Richterlein mal kräftig eine aufs Maul haut.
Hier geht es einzig und allein um das Wohl der Patienten - sie müssen doch unbedingt vor der Preiswillkür europäischer Versandapothek
en geschützt werden!
Zuviel Lesen von kleingedruckten Preislisten ist schlecht für die Augen.
Da müssen wir uns nicht wundern über den überbordenden Wohlfahrtsstaat!
Zuviel Lesen von kleingedruckten Preislisten ist schlecht für die Augen.
Da müssen wir uns nicht wundern über den überbordenden Wohlfahrtsstaat!
"Wettbewerb ist eine gute Sache. Es sei denn, er geht auf Kosten der Margen." Punkt.
Zuviel Lesen von kleingedruckten Preislisten ist schlecht für die Augen.
Da müssen wir uns nicht wundern über den überbordenden Wohlfahrtsstaat!
Hatte Rösler nicht was davon gemurmelt, dass die gebeutelten Apotheker dringend mal mehr Geld bräuchten? Im nächsten Leben werde ich Apotheker. Alleine in meinem Einkaufszentrum gibt es sechs Apotheken, die einträglich nebeneinander (teilweise mit Sichtkontakt) leben und die letzte davon hat vor einem Jahr eröffnet. Von Preiskampf keine Spur, während die Supermärkte sich gegeneinander fast zerfleischen.
- die Redaktion kann das ja vielleicht richtig stellen -
bekommt jede Apotheke einen Mindestgewinn von 80.000 Euro garantiert, bezahlt von den Gesetzlichen Krankenkassen.
Von wegen Kranken-Versorgung. *träneverdrück*
Stärkung des freien Unternehmertums.
Die ist bei Ihnen denn ja notdürftig sichergestellt.
- die Redaktion kann das ja vielleicht richtig stellen -
bekommt jede Apotheke einen Mindestgewinn von 80.000 Euro garantiert, bezahlt von den Gesetzlichen Krankenkassen.
Von wegen Kranken-Versorgung. *träneverdrück*
Stärkung des freien Unternehmertums.
Die ist bei Ihnen denn ja notdürftig sichergestellt.
eines der Besten dieser Welt. Abgesehen von der Preispolitik die von Lobbyisten festgeschrieben wird. Hierfür steht unsere jetzige "Re-Gierung".
Würden wir die Preise an Internationale Standarts, z.B, der WHO anpassen, könnten Milliarden Beträge die Solidar Gemeinschaft entlasten. Dies ist nicht gewollt und mit der jetzigen Lobby gesteuerten Regierung auch nicht durch zu setzen.
- die Redaktion kann das ja vielleicht richtig stellen -
bekommt jede Apotheke einen Mindestgewinn von 80.000 Euro garantiert, bezahlt von den Gesetzlichen Krankenkassen.
Von wegen Kranken-Versorgung. *träneverdrück*
Stärkung des freien Unternehmertums.
Die ist bei Ihnen denn ja notdürftig sichergestellt.
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