Steuerhinterziehung: Schweizer Banker fühlen sich betrogen
Die USA klagen Schweizer Bankberater wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung an, und die Banken übermitteln dazu die Namen ihrer Mitarbeiter. Das ärgert die Angestellten.
Schweizer Bankberater fühlen sich unfair behandelt im Streit mit den USA um mögliche Beihilfen zur Steuerhinterziehung. "Die Angestellten fühlen sich betrogen", sagte eine Sprecherin des Schweizer Bankenpersonalverbandes laut Wall Street Journal. "Sie haben getan, was gefordert wurde und was sie tun mussten. Sie werden dafür bestraft, dass sie ihren Job gemacht haben."
Die USA nehmen seit einiger Zeit eine harte Haltung gegen den Schweizer Finanzsektor ein. US-Ermittler haben elf Schweizer Banken dazu gezwungen, Listen von in den USA tätigen Bankberatern, ihren E-Mail- und Telefonkontakten auszuhändigen. Mit diesen Daten wollen sie nachvollziehen, wen die Bankmitarbeiter über Anlagemöglichkeiten in der Schweiz informiert haben könnten, um so Steuersünder ausfindig zu machen.
Tausende Namen von Bankberatern sollen bereits an die USA übermittelt worden sein. Gegen Mitarbeiter der Schweizer Wegelin Privatbank haben US-Ermittler Anklage wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung erhoben.
Klage gegen Offenlegung der Namen
Ein früherer Justiziar der britischen Großbank HSBC, der in der Schweiz angestellt war, hat Strafanzeige gegen das Institut wegen der Weitergabe der Daten erhoben. "Ich fühle mich vollkommen betrogen", sagte Eric Delissy dem Bericht zufolge. Die Schweizer Staatsanwaltschaft hat die Klage abgewiesen, Delissy will jedoch in Berufung gehen.
In Deutschland fordert derzeit SPD-Parteichef Sigmar Gabriel, eine ähnliche Strategie wie die der USA im Kampf gegen Steuerflucht einzuschlagen. "Was mich ärgert ist, dass wir hier offensichtlich nicht in der Lage sind, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gründen, zum Beispiel in Frankfurt", sagte Gabriel. Den Schweizer Banken hat er organisierte Kriminalität vorgeworfen.





Dazu muss es doch eine klare Rechtsgrundlage geben. Als Leihe würde ich vermuten, dass sowohl die Bank als auch derjenige, der die Straftat begangen hat, angeklagt werden müssten. Aber mein Bauchgefühl ist da wenig hilfreich. Kann man für so einen Artikel nicht zum Abschluss einen Juristen befragen, der sich mit solch einem Thema auskennt?
Grundsätzlich gilt im Strafrecht das Territorialprinzip. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur möglich, wenn die Tat auf dem Territorium des entsprechenden Landes erfolgt ist. Vor 40 Jahren verließ kaum ein Schweizer Banker sein Land. Die Kunden kamen und der Grund, weshalb einer sein Geld brachte, war kein Thema. Damals beging der Banker wahrscheinlich keine strafrechtlich relevante Tat.
Doch der Finanzboom der Jahre 1980 bis 2008 ließ sie unvorsichtig werden. Sie begannen Kunden im Ausland zu betreuen, wo sie gegen ausländische Gesetze verstießen. Aktiv und systematisch wurde Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Damit begingen sie aber auch nach Schweizer Gesetz Betrug. Wenn Gabriel seinen markigen Worten Taten folgen ließe, hätte er gute Chancen, beim Schweizer Bundesstrafgericht eine Verurteilung zu erreichen.
Aufgrund der Arbeits- und Treuepflicht des Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und der allgemeinen Umstände ist nicht davon auszugehen, dass normale Bankangestellte bis zum mittleren Kader strafrechtlich z.V. gezogen werden können. Dies gilt jedoch nicht für das obere Kader und insbesondere die Geschäftsführung. Um sich freizukaufen, gaben diese die Namen der Mitarbeiter heraus. Hierdurch verstießen sie jedoch gegen die Fürsorgepflicht. Und es ist ein Irrtum, wenn sie glauben, dass sie sich frei kaufen können. Falls ihre Angestellten verhaftet werden, singen diese wie Kanarienvögel. Wer schützt schon seinen Chef, der ihn verraten hat?
Sie meinten sicher "Laie", gerade wenn es um Banken geht, ist Ihre Schreibweise irreführend.
Grundsätzlich gilt im Strafrecht das Territorialprinzip. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur möglich, wenn die Tat auf dem Territorium des entsprechenden Landes erfolgt ist. Vor 40 Jahren verließ kaum ein Schweizer Banker sein Land. Die Kunden kamen und der Grund, weshalb einer sein Geld brachte, war kein Thema. Damals beging der Banker wahrscheinlich keine strafrechtlich relevante Tat.
Doch der Finanzboom der Jahre 1980 bis 2008 ließ sie unvorsichtig werden. Sie begannen Kunden im Ausland zu betreuen, wo sie gegen ausländische Gesetze verstießen. Aktiv und systematisch wurde Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Damit begingen sie aber auch nach Schweizer Gesetz Betrug. Wenn Gabriel seinen markigen Worten Taten folgen ließe, hätte er gute Chancen, beim Schweizer Bundesstrafgericht eine Verurteilung zu erreichen.
Aufgrund der Arbeits- und Treuepflicht des Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und der allgemeinen Umstände ist nicht davon auszugehen, dass normale Bankangestellte bis zum mittleren Kader strafrechtlich z.V. gezogen werden können. Dies gilt jedoch nicht für das obere Kader und insbesondere die Geschäftsführung. Um sich freizukaufen, gaben diese die Namen der Mitarbeiter heraus. Hierdurch verstießen sie jedoch gegen die Fürsorgepflicht. Und es ist ein Irrtum, wenn sie glauben, dass sie sich frei kaufen können. Falls ihre Angestellten verhaftet werden, singen diese wie Kanarienvögel. Wer schützt schon seinen Chef, der ihn verraten hat?
Sie meinten sicher "Laie", gerade wenn es um Banken geht, ist Ihre Schreibweise irreführend.
"Was mich ärgert ist, dass wir hier offensichtlich nicht in der Lage sind, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu gründen, zum Beispiel in Frankfurt" (Gabriel)
Warum ist das so? Wer ist dagegen, kann man Ross und Reiter nennen, die das verhindern???
In Hessen sollen sogar Steuerfahnder mundtot gemacht worden sein.....
nicht nur in Hessen werden steuerfahnder ausgebremmst und kalt gestellt. Die Bayrische Staatsrregierung könnte z. b. ein vielfaches ihres finanzausgleiches hereinholen, wenn sie ihre millionäre richtig veranlagen würde. In Hamburg soll es ja auch eine straße der einkommensteuerarmen geben. Also ein bundesweites problem.
nicht nur in Hessen werden steuerfahnder ausgebremmst und kalt gestellt. Die Bayrische Staatsrregierung könnte z. b. ein vielfaches ihres finanzausgleiches hereinholen, wenn sie ihre millionäre richtig veranlagen würde. In Hamburg soll es ja auch eine straße der einkommensteuerarmen geben. Also ein bundesweites problem.
Grundsätzlich gilt im Strafrecht das Territorialprinzip. Eine strafrechtliche Verfolgung ist nur möglich, wenn die Tat auf dem Territorium des entsprechenden Landes erfolgt ist. Vor 40 Jahren verließ kaum ein Schweizer Banker sein Land. Die Kunden kamen und der Grund, weshalb einer sein Geld brachte, war kein Thema. Damals beging der Banker wahrscheinlich keine strafrechtlich relevante Tat.
Doch der Finanzboom der Jahre 1980 bis 2008 ließ sie unvorsichtig werden. Sie begannen Kunden im Ausland zu betreuen, wo sie gegen ausländische Gesetze verstießen. Aktiv und systematisch wurde Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet. Damit begingen sie aber auch nach Schweizer Gesetz Betrug. Wenn Gabriel seinen markigen Worten Taten folgen ließe, hätte er gute Chancen, beim Schweizer Bundesstrafgericht eine Verurteilung zu erreichen.
Aufgrund der Arbeits- und Treuepflicht des Arbeitsnehmers gegenüber dem Arbeitgeber und der allgemeinen Umstände ist nicht davon auszugehen, dass normale Bankangestellte bis zum mittleren Kader strafrechtlich z.V. gezogen werden können. Dies gilt jedoch nicht für das obere Kader und insbesondere die Geschäftsführung. Um sich freizukaufen, gaben diese die Namen der Mitarbeiter heraus. Hierdurch verstießen sie jedoch gegen die Fürsorgepflicht. Und es ist ein Irrtum, wenn sie glauben, dass sie sich frei kaufen können. Falls ihre Angestellten verhaftet werden, singen diese wie Kanarienvögel. Wer schützt schon seinen Chef, der ihn verraten hat?
Heute werden im Management ziemlich hohe Gehälter gezahlt, insbesondere im Bankbereich. Begründet wird dies mit der ach so großen Verantwortung, die diese Grauen Herren tragen. Jetzt stehlen sie sich aus der Verantwortung.
Wer keine Verantwortung trägt, kann dafür auch nicht bezahlt werden. Tschüß, ihr Millionen.
Petschet: Abnsolut korrekt, was Sie schreiben. So ist es! Bei Licht besehen und ohne bigotten Zungenschlag ist es so, dass kein "normaler" Bankangestellter tun und lassen kann, was er will. Er handelt auf Weisung und im Sinne der obersten "Heeresleitung". Etwas anderes könnte er gar nicht machen. Der Verrat der Bankangestellten durch die eigenen Chefs sollte zu denken geben. Allerdings: Die Heuchelei grassiert überall, auch bei den staatlichen Organen aller Länder. Der Kardinalfehler der Schweizer Banken bestand darin, dass sie damit begannen, Kunden im Ausland aktiv zu betreuen. Klug wäre es gewesen, die ausländischen Kunden eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass die auf Schweizer Bankkonten transferierten Gelder ordnungsgemäss versteuert sind. Wenn die USA, oder auch Deutschland und andere Länder den Fehler machen, ihre Besserverdienenden zu sehr zur Kasse zu bitten und diese dann mit ihrem Geld "emigrieren",in die Schweiz, nach Singapore, nach Luxemburg, nach Grossbritannien, in US-Bundesstaat Delaware, müssen die Banken dieser Länder nicht die Rolle des "Hüters des Heiligen Grals" spielen. Wer das verlangt, ist ein unverbesserlicher Heuchler.
finden aber natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze ihre Beschränkungen.
Kein Vorgesetzter darf Straftaten anordnen, nicht einmal tolerieren.
Und keine Arbeitnehmer darf diese Straftaten dann ausführen.
Heute werden im Management ziemlich hohe Gehälter gezahlt, insbesondere im Bankbereich. Begründet wird dies mit der ach so großen Verantwortung, die diese Grauen Herren tragen. Jetzt stehlen sie sich aus der Verantwortung.
Wer keine Verantwortung trägt, kann dafür auch nicht bezahlt werden. Tschüß, ihr Millionen.
Petschet: Abnsolut korrekt, was Sie schreiben. So ist es! Bei Licht besehen und ohne bigotten Zungenschlag ist es so, dass kein "normaler" Bankangestellter tun und lassen kann, was er will. Er handelt auf Weisung und im Sinne der obersten "Heeresleitung". Etwas anderes könnte er gar nicht machen. Der Verrat der Bankangestellten durch die eigenen Chefs sollte zu denken geben. Allerdings: Die Heuchelei grassiert überall, auch bei den staatlichen Organen aller Länder. Der Kardinalfehler der Schweizer Banken bestand darin, dass sie damit begannen, Kunden im Ausland aktiv zu betreuen. Klug wäre es gewesen, die ausländischen Kunden eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass die auf Schweizer Bankkonten transferierten Gelder ordnungsgemäss versteuert sind. Wenn die USA, oder auch Deutschland und andere Länder den Fehler machen, ihre Besserverdienenden zu sehr zur Kasse zu bitten und diese dann mit ihrem Geld "emigrieren",in die Schweiz, nach Singapore, nach Luxemburg, nach Grossbritannien, in US-Bundesstaat Delaware, müssen die Banken dieser Länder nicht die Rolle des "Hüters des Heiligen Grals" spielen. Wer das verlangt, ist ein unverbesserlicher Heuchler.
finden aber natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze ihre Beschränkungen.
Kein Vorgesetzter darf Straftaten anordnen, nicht einmal tolerieren.
Und keine Arbeitnehmer darf diese Straftaten dann ausführen.
Heute werden im Management ziemlich hohe Gehälter gezahlt, insbesondere im Bankbereich. Begründet wird dies mit der ach so großen Verantwortung, die diese Grauen Herren tragen. Jetzt stehlen sie sich aus der Verantwortung.
Wer keine Verantwortung trägt, kann dafür auch nicht bezahlt werden. Tschüß, ihr Millionen.
... "Was ist ein Dietrich gegen eine Aktie? Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank? Was ist die Ermordung eines Mannes gegen die Anstellung eines Mannes?"
Manche Mitarbeiter mögen ja loyal zu ihrem Arbeitgeber (eine Bank) sein. Aber eine Bank wird das niemals sein.
Die Angestellten der oberen Ränge haben sich ja zum Selbstschutz immer gut mit Boni selbst bedienen können. Die anderen vielleicht nicht.
Hätten sie aber wissen können. Eine Bank ist eben kein Wohlfahrtsverein
Sie meinten sicher "Laie", gerade wenn es um Banken geht, ist Ihre Schreibweise irreführend.
ist die Haltung der Schweiz. Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder, aber dann selber Steuer-CDs aus Liechtenstein verwerten -> http://www.handelszeitung... und ferner Mitarbeiterdaten weitergeben.
Demgegenüber ist die deutsche Haltung konsistent, sieht man einmal von der Sympathie der schwarz-gelben Bundesregierung für ein Steuerbetrugsbegünstigungsabkommen ab, das es zu verhindern gilt -> https://www.campact.de/st...
könnte man mit anderen EU-Staaten gemeinsam die Schweiz ähnlich unter Druck setzen wie die USA dies sehr erfolgreich praktiziert. Also: LOS!
bitte einfach überlesen.
Sie verstehen offensichtlich die Unterschiede zwischen europäischem und amerikanischem Recht nicht. In Amerika wird die Strafe nicht nach der Schadenssumme berechnet, die Strafe wird an der Leistungsfähigkeit des Täters bemessen. Somit ist es für die USA ein Leichtes, eine UBS in den Bankrott zu klagen. Ein weiterer Unterschied ist, das die Steuerhinterziehung von Amerikanern in den USA stattfand, während der gemeine europäische Steuerhinterzieher dies in der Schweiz tut oder tun kann.
bitte einfach überlesen.
Sie verstehen offensichtlich die Unterschiede zwischen europäischem und amerikanischem Recht nicht. In Amerika wird die Strafe nicht nach der Schadenssumme berechnet, die Strafe wird an der Leistungsfähigkeit des Täters bemessen. Somit ist es für die USA ein Leichtes, eine UBS in den Bankrott zu klagen. Ein weiterer Unterschied ist, das die Steuerhinterziehung von Amerikanern in den USA stattfand, während der gemeine europäische Steuerhinterzieher dies in der Schweiz tut oder tun kann.
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