Strompreise: Die Liberalen in der Energiepreisspirale
Im Kampf gegen hohe Preise will die FDP die Stromsteuer senken – doch die hält die Rentenbeiträge stabil. Deshalb brächte eine Senkung den Verbrauchern womöglich nichts.
© Michael Kappeler/dpa

Der FDP-Vorsitzende Philipp Rösler
Patrick Döring will die Verbraucher befreien – aus der "Spirale des Abkassierens", wie der FDP-Generalsekretär am Freitag sagte. Da bekräftigte er noch einmal die Forderung seines Wirtschaftsministers Philipp Rösler und anderer FDP-Politiker, die Stromsteuer zu senken. Am Vortag war bekannt geworden, dass von 2013 an nicht nur die Ökostrom-Umlage steigen soll. Die Konsumenten werden auch die höheren Kosten für den weiteren Ausbau der Stromnetze tragen müssen.
Das beschäftigt die Koalitionsparteien, zumal jetzt, wo der Wahlkampf beginnt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat es zwar bereits abgelehnt, die Stromsteuer zu senken. Doch die Liberalen nahmen die Nachricht von den steigenden Netzentgelten als willkommenen Anlass, um sich erneut gegen die Subventionierung von Ökostrom in Position zu bringen und sich als Vorkämpfer gegen die steigenden Preise zu profilieren. Kurz nach Döring forderte Sachsens Wirtschaftsminister Sven Morlok – auch er ein FDP-Mitglied – die Bundesregierung zur Senkung der Stromsteuer auf.
Der ehemalige baden-württembergische Wirtschaftsminister Walter Döring, ebenfalls in der FDP und heute Windkraft-Lobbyist, hatte schon Tage zuvor konkreter vorgerechnet, wie das gehen könnte: Weil mit der EEG-Umlage auch die Mehrwertsteuer steige, nehme der Staat rund fünf Milliarden Euro zusätzlich ein, sagte er. Genau dieser Betrag könne als Senkung der Stromsteuer an die Verbraucher zurückgegeben werden.
Steuern für die Renten
Doch dieser Schritt wäre möglicherweise komplizierter als gedacht. Die Stromsteuer wurde vor 13 Jahren mit der Ökosteuerreform nicht nur eingeführt, um Energie gezielt zu verteuern und dadurch Anreize zum sparsameren Verbrauch zu geben. Die damalige rot-grüne Bundesregierung wollte mit den Erträgen aus der Steuer auch die Rentenkassen entlasten. Niedrigere Rentenbeiträge sollten die Unternehmen dazu bewegen, neue Jobs zu schaffen.
Über die Ökosteuer gelang es, den Rentenbeitrag von 20,3 Prozent des Arbeitslohns, hälftig zu tragen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, auf 19,9 Prozent zu senken. Die Regierung zog ihr Vorhaben, vor allem die Arbeitgeber zu entlasten, konsequent durch: Die Angestellten zahlten nach der Reform so hohe Beiträge wie zuvor, die Entlastung kam allein den Unternehmen zugute.
Heute zahlen die Haushalte etwas mehr als zwei Cent Stromsteuer für jede Kilowattstunde, die sie verbrauchen. Ökostrom ist in wenigen, streng definierten Ausnahmefällen von der Stromsteuer befreit. Auch einige besonders energieintensive Unternehmen müssen die Steuer nicht zahlen; andere zahlen einen ermäßigten Satz. Sieben Milliarden Euro nahm der Bund aufgrund der Stromsteuer im vergangenen Jahr ein. Weil die Ökosteuer aber auch auf Mineralöl erhoben wird, sind die Erträge aus der Abgabe insgesamt noch höher.
Der Rentenversicherung kommt das zugute. Im vergangenen Jahr erhielten die Rentenkassen zehn Milliarden Euro aus dem Ökosteueraufkommen. Ohne die Steuer wäre der Rentenbeitragssatz wohl um rund 1,7 Prozentpunkte höher, hat der Ökonom Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vor drei Jahren berechnet. Die Reform dürfte die Beschäftigung in Deutschland "leicht erhöht haben", schrieb er – so wie ursprünglich von Rot-Grün angestrebt.




deren Wirkungszusammenhänge sie nicht versteht.
Vielleicht kommt sie ja mal auf die Idee, die EEG-Umlagebefreiung energieintensiver Betriebe abzuschmelzen, gerne schrittweise, damit diese Maßnahmen zum Stromsparen ergreifen können, das heute noch nicht ausreichend belohnt wird.
Das würde den Umlagebetrag/kWh deutlich senken.
Dann müßten auch nicht vorwiegend Endverbraucher und Mittelstand für die Kosten der notwendigen Energiewende aufkommen, sondern alle Wirtschaftssubjekte.
"Die FDP will wieder an Rädchen drehen, deren Wirkungszusammenhänge sie nicht verste"
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Warum schließen Sie hier von sich auf andere? Und wen konkret meinen Sie? Rösler?
"Die FDP will wieder an Rädchen drehen, deren Wirkungszusammenhänge sie nicht verste"
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Warum schließen Sie hier von sich auf andere? Und wen konkret meinen Sie? Rösler?
Wie wäre es, wenn wir Bürger auf Energiesteuer und EEG-Zulage nicht auch noch Mehrwertsteuern zu zahlen hätten ???
Die Berechnung ist immer so, dass die Umdsatzsteuer immer als letztes drauf kommt.
Das gilt für Kaffee, Alkohol, Zigaretten etc..
Überall sind indirekte Steuern drauf.
Das ist immer ein Gejammer mit der Umsatzsteuer.
Außerdem nimmt der Staat nicht mehr Umsatzsteuer ein., sondern maximal gleich viel.
Denn wenn man einen festen Betrag B / (Periode) hat dann ist B-B = 0.
Sei B (Netto-Einkommen - Miete),auf Wohnungsmiete fällt keine Umsatzsteuer an.
--> B (o. USt.) = B(USt.)- (B (USt.): [(1,07)...(1,19)]).
(Sorry, ich weiß leider nicht wie man hier Indizies schreibt.)
Konkretes Bieposiel: jemand hat, nach Abzug der Miete 1.000 € p. m. zur Verfügung und er konsumiert die 1.000 € dann kann er bei 19 v. H. USt. maximal 159,67 € USt. zahlen. (1.000 € / 1,19) = 840,33 € --> (1.000 € - 840,33 €) = 159,67 €.
Zum Begriff "Dopperlbesteuerung": Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuern das selbe besteuern.
Das ist verboten.
Beispiel Auf der einen Seite zieht der Bund ESt. ein, und die Stadt erhebt auch, unter der selben Erhebungsvorschrift, noch eine Abgabe aufs Einkommen.
Dann können Sie zum BFH und weiter zum BVerfG gehen und fordern, dass eine der Steuern abgeschafft wird und dass sich Bund und Kommune einigen sollen, wer wieviel aus welcher Steuer kriegt.
Wenn aber zwei verschiedene Abgaben auf einer Sache liegen, dann ist das keine "Doppelbesteuerung".
http://de.wikipedia.org/w...
http://de.wikipedia.org/w...
Ist in Ordnung, ich ändere meinen Titel auf " Steuern auf Steuern. Man muss nur nicht den Bürgerfreund spielen und auf der anderen Seite Abgaben auf Abgaben fordern.
Ein Wegfall der Mehrwertsteuer auf z.B. die EEG-Umlage würde die Standardfamilie mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kwh um ca. 26€ entlasten.
Die Berechnung ist immer so, dass die Umdsatzsteuer immer als letztes drauf kommt.
Das gilt für Kaffee, Alkohol, Zigaretten etc..
Überall sind indirekte Steuern drauf.
Das ist immer ein Gejammer mit der Umsatzsteuer.
Außerdem nimmt der Staat nicht mehr Umsatzsteuer ein., sondern maximal gleich viel.
Denn wenn man einen festen Betrag B / (Periode) hat dann ist B-B = 0.
Sei B (Netto-Einkommen - Miete),auf Wohnungsmiete fällt keine Umsatzsteuer an.
--> B (o. USt.) = B(USt.)- (B (USt.): [(1,07)...(1,19)]).
(Sorry, ich weiß leider nicht wie man hier Indizies schreibt.)
Konkretes Bieposiel: jemand hat, nach Abzug der Miete 1.000 € p. m. zur Verfügung und er konsumiert die 1.000 € dann kann er bei 19 v. H. USt. maximal 159,67 € USt. zahlen. (1.000 € / 1,19) = 840,33 € --> (1.000 € - 840,33 €) = 159,67 €.
Zum Begriff "Dopperlbesteuerung": Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuern das selbe besteuern.
Das ist verboten.
Beispiel Auf der einen Seite zieht der Bund ESt. ein, und die Stadt erhebt auch, unter der selben Erhebungsvorschrift, noch eine Abgabe aufs Einkommen.
Dann können Sie zum BFH und weiter zum BVerfG gehen und fordern, dass eine der Steuern abgeschafft wird und dass sich Bund und Kommune einigen sollen, wer wieviel aus welcher Steuer kriegt.
Wenn aber zwei verschiedene Abgaben auf einer Sache liegen, dann ist das keine "Doppelbesteuerung".
http://de.wikipedia.org/w...
http://de.wikipedia.org/w...
Ist in Ordnung, ich ändere meinen Titel auf " Steuern auf Steuern. Man muss nur nicht den Bürgerfreund spielen und auf der anderen Seite Abgaben auf Abgaben fordern.
Ein Wegfall der Mehrwertsteuer auf z.B. die EEG-Umlage würde die Standardfamilie mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kwh um ca. 26€ entlasten.
Der Staat hat die Entwicklung der Atomindustrie mit dreistelligen Milliardenbeträgen gefördert, wo war da der Aufschrei der FDP.
Man sollte mal überlegen, über welchen Betrag pro Monat wir hier sprechen: Wenn die EEG-Umlage in einem Haushalt etwa 5 Euro pro Monat mehr kostet, dann sollte man seine Brötchen mit dem Fahrrad oder zu Fuß holen, da spart man im Monat garantiert 3 Liter Benzin, die ja auch etwa 5 Euro kosten. Oder man raucht eine Schachtel Zigaratten weniger.
Vielleicht nehmen Sie sich mal fünf Minuten Zeit und beschäftigen sich mit ihren Argumenten.
http://www.welt.de/wirtsc...
Vielleicht nehmen Sie sich mal fünf Minuten Zeit und beschäftigen sich mit ihren Argumenten.
http://www.welt.de/wirtsc...
jeden. Dann könnnten wir mal wieder rational über die Energieversorgung in Deutschland nachdenken.
"Um die höhere EEG-Umlage auszugleichen, müsste man die Stromsteuer also komplett abschaffen. Und selbst das würde womöglich keine wirkliche Entlastung für die Verbraucher bedeuten, falls wegen der geringeren Erträge aus der Ökosteuer die Rentenbeiträge steigen oder weniger stark sinken."
Die geringeren Erträge aus der Ökosteuer lassen aus der Ökosteuer die Rentenbeiträge steigen oder weniger stark sinken.
Laut dem Wikipedia-Artikel zur Stromsteuer (http://de.wikipedia.org/w...) ist Ökostrom nur von der Stromsteuer ausgenommen, wenn er direkt bei oder in starker räumlicher Nähe zur Erzeugung verbraucht wird. So generell, wie das im Artikel unterstellt wird, ist das zumindest nach den Wikipedia-Informationen nicht.
Die Berechnung ist immer so, dass die Umdsatzsteuer immer als letztes drauf kommt.
Das gilt für Kaffee, Alkohol, Zigaretten etc..
Überall sind indirekte Steuern drauf.
Das ist immer ein Gejammer mit der Umsatzsteuer.
Außerdem nimmt der Staat nicht mehr Umsatzsteuer ein., sondern maximal gleich viel.
Denn wenn man einen festen Betrag B / (Periode) hat dann ist B-B = 0.
Sei B (Netto-Einkommen - Miete),auf Wohnungsmiete fällt keine Umsatzsteuer an.
--> B (o. USt.) = B(USt.)- (B (USt.): [(1,07)...(1,19)]).
(Sorry, ich weiß leider nicht wie man hier Indizies schreibt.)
Konkretes Bieposiel: jemand hat, nach Abzug der Miete 1.000 € p. m. zur Verfügung und er konsumiert die 1.000 € dann kann er bei 19 v. H. USt. maximal 159,67 € USt. zahlen. (1.000 € / 1,19) = 840,33 € --> (1.000 € - 840,33 €) = 159,67 €.
Zum Begriff "Dopperlbesteuerung": Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Steuern das selbe besteuern.
Das ist verboten.
Beispiel Auf der einen Seite zieht der Bund ESt. ein, und die Stadt erhebt auch, unter der selben Erhebungsvorschrift, noch eine Abgabe aufs Einkommen.
Dann können Sie zum BFH und weiter zum BVerfG gehen und fordern, dass eine der Steuern abgeschafft wird und dass sich Bund und Kommune einigen sollen, wer wieviel aus welcher Steuer kriegt.
Wenn aber zwei verschiedene Abgaben auf einer Sache liegen, dann ist das keine "Doppelbesteuerung".
http://de.wikipedia.org/w...
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Mal ein bisschen Kosten- und Leistungsrechnung für die FDP.
Ich gebe zu ich war das nicht so gut.
Aber soviel habe ich dann doch verstanden.
Ein Anbieter kann "windfall profits" erzielen.
Konkretes Beispiel: (Mövenpick-Steuer):
Eine Übernachtung soll 100 € brutto kosten = (100 €/1,19) = 84,03 € netto.
Jetzt senkt man den USt. Satz auf (7 v. H.).
Dann kostet eine Übernachtung nicht mehr 84,03 € netto, sondern (100 €/1,07) = 93,46 €.
Das Delta von 9,43 € wird sich der Anbieter doch wohl in die Tasche stecken und nicht an den Kunden weitergeben, denn der Maximalpreis war doch bekannt.
Bei Bestandsverträgen!
Ich habe es einmal erlebt, dass Erdgas ein paar hunderstel Cent billiger wurde, im laufenden Vertrag.
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