Leserartikel

ArbeitslosigkeitDas beschämende Gefühl, Hartz IV zu beziehen

Leser Dirk Mergel fühlt sich als Hartz-IV-Empfänger vom Arbeitsamt gedemütigt. Er müsse sinnlose Bewerbungen schreiben, damit seine Bezüge nicht gekürzt werden.

Ich oute mich. Ich habe es lange vor meinen Freunden und Bekannten geheim gehalten. Ja, ich beziehe Hartz IV. Es ist ein erniedrigendes Gefühl. Es ist, als ob jemand dir den Boden unter den Füßen wegzieht. Es ist beschämend, sich auf dem Amt nackig zu machen, Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorlegen zu müssen, bei einer Mitarbeiterin, die wahrscheinlich grade so die mittlere Reife geschafft hat, sich dir gegenüber jetzt aber wie eine Göttin aufführt.

Du weißt, was du kannst, aber du gehörst eben nicht zu den Glücklichen. Du bist ein Loser. Du hast beim großen Poker um die Karriere mit schlechten Karten spielen müssen, bist ausgestiegen, hast nicht mehr reizen können, warst zu feige.

Anzeige

"Haben Sie das jetzt verstanden?", fragt die Frau dir gegenüber, und du bist ganz verwirrt. "Was, bitte? Verzeihen Sie." – "Sie unterschreiben hier eine Eingliederungsvereinbarung, da erklären Sie sich bereit, jeden Monat zehn Bewerbungen zu schreiben." Unverständnis. Egal ob sinnvoll oder nicht, ich muss mich bewerben, vielleicht als Koch oder Schweißer. Hauptsache, dem System ist Genüge getan. Bitte, mach ich doch glatt.

"Wenn ich nicht genügend Stellen finde, wo ich mich bewerben kann, was passiert dann?" – "Sie können sanktioniert werden, es wird Ihnen Geld abgezogen von den monatlichen Zuwendungen des Staates." Das habe ich sofort kapiert. Wenn ich also Bewerbungen schreibe, egal wie schwachsinnig sie sind, bin ich ein braver Bürger, wenn ich sie nicht schreibe, ein böser.

Leserartikel auf ZEIT ONLINE

ZEIT ONLINE präsentiert regelmäßig ausgewählte Leserartikel, die unsere eigenen Inhalte um zusätzliche Meinungen, Erfahrungsberichte und Sichtweisen bereichern. Vor der Veröffentlichung nehmen wir mit den Autoren Kontakt auf und sprechen über den Text, anschließend wird der Leserartikel von uns redigiert und bebildert. Auch bei Leserartikeln, die unter Pseudonym veröffentlicht wurden, kennt die Redaktion Namen und Anschrift des Autors. Alle weiteren Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Leserartikel schreiben

Welches Thema brennt Ihnen schon seit Längerem auf der Seele? Was freut, ärgert oder verwundert Sie? Welches Buch, welche Musik oder welchen Film würden Sie gerne einmal auf ZEIT ONLINE rezensieren? ZEIT ONLINE freut sich auf Ihren Leserartikel. In unseren Leserartikel-FAQ finden Sie alle wichtigen Hinweise, wie Sie beim Verfassen Ihres eigenen Artikels für ZEIT ONLINE vorgehen sollten.

Zur Artikeleingabe

Der ZEIT-ONLINE-Wald

Als symbolisches Dankeschön pflanzen wir für jeden Leserartikel, den wir veröffentlichen, einen Baum. Dabei arbeiten wir mit iplantatree.org zusammen. Zum Start des neuen Leserartikel-Projekts haben wir schon 1000 Bäume in Berlin Friedrichshagen gepflanzt und hoffen, dass daraus im Lauf der Jahre ein ganzer ZEIT-ONLINE-Wald wird. Mehr Informationen finden Sie in unseren Leserartikel-FAQ.

Meine Frau, tätig im Hotelfach, findet hier in Mecklenburg-Vorpommern auch seit Jahren keinen Job mehr, weil die Konkurrentinnen aus Polen – nichts gegen sie – einfach günstiger sind. Meist arbeiten sie sogar schwarz. "Die ganzen Pollacken nehmen uns die Arbeit weg," wettert schon seit Jahren die braune Pest. Sie erhält Zulauf. Junge Menschen wenden sich in Mecklenburg-Vorpommern denen zu, die ab und zu mal ein Lagerfeuer machen und den Jungs erklären, dass ohne die "Pollacken" alles im Lack wäre.

Meine Frau hat dieses Jahr einen Ein-Euro-Job aufs Auge gedrückt bekommen. Was als Chance zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt gemeint ist, ist bei meiner Frau leider nicht angekommen. Sie hat als volle Arbeitskraft arbeiten müssen. Ohne Chance, übernommen zu werden. Warum? Weil sie in einem Museum beschäftigt war, das ausschließlich von Ein-Euro-Jobs lebt. Über den Sommer nimmt dieses Museum viel Geld ein, aber die Mitarbeiter schickt man mit einem Euro nach Hause.

Meine Söhne möchten jetzt Sport machen. Tolle Idee. Der eine möchte Fußball spielen. Soll und wird er auch. Ein Paar Fußballschuhe fürs Training: 25 Euro. Ein Paar Schuhe für die Spiele: 45 Euro. Der andere möchte Judo machen. Soll und wird er auch, mit oder ohne Hilfe des Staates.

 
Leserkommentare
  1. Sie haben recht, es muß nicht mit der Position zu tun haben. Für mich war es harte Erfahrung und seither habe ich den Begriff pseudosoziale Vereine in meinem Sprachgebrauch.

    Eine Leserempfehlung
  2. HartzIV oder van der Leyen-V annullieren.

    Es gibt die Idee des "BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMENS"

    Eine Leserempfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    dann werden eben die Preise für ALLES hochgesetzt. Es sei den man zieht ins Ausland.... Nee um gesellschaftlicher wieder näher aneienander zu rücken brauchts andere Lösungen. Weg vom Geld.

    dann werden eben die Preise für ALLES hochgesetzt. Es sei den man zieht ins Ausland.... Nee um gesellschaftlicher wieder näher aneienander zu rücken brauchts andere Lösungen. Weg vom Geld.

  3. DA stellt sich die Frage, warum Sie so wenig Bafög bekommen? Der Satz beträgt 600 € zzgl. ggf. Krankenversicherung. Wenn Sie nur 310 € bekommen, dann weil die Eltern mehr verdienen und eigentlich zum Unterhalt verpflichtet wären.

    Mit 600 € zzgl 184 € Kindergeld! = 784 € stehen dem Studenten MEHR zur Verfügung, als dem alleinstehenen ALGII-Bezieher, der inklusive Wohnkosten auf 754 € kommt, obwohl ein Student mit WG, Wäschwaschen bei Mami und Wochenendheimfahrt samt Fresspaket und ingesamt für die Dauer des Studiums einen niedrigeren Bedarf hat als ein ALGII-Empfänger.

    Studenten sind als ganz klar besser gestellt, was das monatliche Einkommen angeht! Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, weil sie aus persönlichen Gründen auf Elternunterhalt verzichten, dann können Sie das nicht dem HartzIV-Empfänger vorrechnen. Im Übrigen bekommt der seinen Zuverdienst übrigens angerechnet - was beim Studenten nicht so ist!

    8 Leserempfehlungen
  4. Warum bilden Sie nicht die Initiative für die Nummer 1 von den Millionen?

  5. 238. [...]

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Danke, die Redaktion/jp

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Ich weiß nicht, wie Ihre Umgangsformen sind. Aber ich bin gewohnt, meinem Gegenüber mit Respekt zu begegnen! Egal, wie hoch sein Einkommen ist, egal, ob Obdachloser oder Banker, Frisörin oder Arzt.

    Zum respektvollen Verhalten gehört, dass man andere nicht unnötig warten lässt und wenn sich dieses Warten nicht vermeiden lässt, man um Nachsicht bittet!

    Es gibt KEINEN GRUND! warum diese Umgangsformen nicht auch von Kundenberatern gegenüber ALGII-Empfängern gelten sollten. Mit einem besonderen "Anspruch" hat das rein gar nichts zu tun.

    Denn der Empfang von ALGII macht aus einem Menschen keinen minderwertigeren Menschen, der dann nicht mehr den gleichen Respekt verdient hat, wie er anderen entgegen gebracht wird.

    Ganz abgesehen davon, dass ein solches Verhalten eine ganz schlechte Vorbildwirkung hat- und mehr als unfair ist, wenn dem ALGII-Bezieher exakt die gleiche Verspätung ohne triftigen Grund eine zweitweise Kürzung der Bezüge beschert! Wäre ich Kundeberater würde ich mir eine solche Blöße nicht geben.

    Das Gute ist aber, dass solche Berater nicht die Regel sind.

    • Lu_
    • 11.12.2012 um 1:50 Uhr

    "noch mehr Ansprüche geht wohl nicht? 45 Minuten wahrscheinlich mit der Stoppuhr gemessen..."

    Zum Vergleich: Kommt der zu einem Termin geladene ALGII-Bezieher auch nur 5 Minuten zu spät, wird er mit 10% ins Existenzminimum sanktioniert. Der JC-Mitarbeiter, der im Nebenraum einen Plausch halten mußte, muß natürlich keine Konsequenzen fürchten.

    Und bitte, wenn man schon zu einer definierten Uhrzeit einlädt, dann hat man da auch Zeit für den Geladenen zu haben oder einen triftigen Grund, keine Zeit zu haben, den man dem Geladenen dann auch freundlich und um Verständnis bittend mitteilen kann. Jemanden einzuladen, bei Zuspätkommen mit Sanktionen ins Existenzminimum zu bedrohen und ihn dann eine Dreiviertelstunde warten zu lassen, weil man noch nen Plausch halten muß, ist in der Tat herabsetzendes Verhalten. Der Plausch rennt bestimmt nicht weg, der ALGII-Bezieher aber sitzt gedemütigt und wartet, kann nicht mal einfach gehen, weil er dann wegen "Nichterscheinen" bestraft wird.

    Ich weiß nicht, wie Ihre Umgangsformen sind. Aber ich bin gewohnt, meinem Gegenüber mit Respekt zu begegnen! Egal, wie hoch sein Einkommen ist, egal, ob Obdachloser oder Banker, Frisörin oder Arzt.

    Zum respektvollen Verhalten gehört, dass man andere nicht unnötig warten lässt und wenn sich dieses Warten nicht vermeiden lässt, man um Nachsicht bittet!

    Es gibt KEINEN GRUND! warum diese Umgangsformen nicht auch von Kundenberatern gegenüber ALGII-Empfängern gelten sollten. Mit einem besonderen "Anspruch" hat das rein gar nichts zu tun.

    Denn der Empfang von ALGII macht aus einem Menschen keinen minderwertigeren Menschen, der dann nicht mehr den gleichen Respekt verdient hat, wie er anderen entgegen gebracht wird.

    Ganz abgesehen davon, dass ein solches Verhalten eine ganz schlechte Vorbildwirkung hat- und mehr als unfair ist, wenn dem ALGII-Bezieher exakt die gleiche Verspätung ohne triftigen Grund eine zweitweise Kürzung der Bezüge beschert! Wäre ich Kundeberater würde ich mir eine solche Blöße nicht geben.

    Das Gute ist aber, dass solche Berater nicht die Regel sind.

    • Lu_
    • 11.12.2012 um 1:50 Uhr

    "noch mehr Ansprüche geht wohl nicht? 45 Minuten wahrscheinlich mit der Stoppuhr gemessen..."

    Zum Vergleich: Kommt der zu einem Termin geladene ALGII-Bezieher auch nur 5 Minuten zu spät, wird er mit 10% ins Existenzminimum sanktioniert. Der JC-Mitarbeiter, der im Nebenraum einen Plausch halten mußte, muß natürlich keine Konsequenzen fürchten.

    Und bitte, wenn man schon zu einer definierten Uhrzeit einlädt, dann hat man da auch Zeit für den Geladenen zu haben oder einen triftigen Grund, keine Zeit zu haben, den man dem Geladenen dann auch freundlich und um Verständnis bittend mitteilen kann. Jemanden einzuladen, bei Zuspätkommen mit Sanktionen ins Existenzminimum zu bedrohen und ihn dann eine Dreiviertelstunde warten zu lassen, weil man noch nen Plausch halten muß, ist in der Tat herabsetzendes Verhalten. Der Plausch rennt bestimmt nicht weg, der ALGII-Bezieher aber sitzt gedemütigt und wartet, kann nicht mal einfach gehen, weil er dann wegen "Nichterscheinen" bestraft wird.

  6. Ich weiß nicht, wie Ihre Umgangsformen sind. Aber ich bin gewohnt, meinem Gegenüber mit Respekt zu begegnen! Egal, wie hoch sein Einkommen ist, egal, ob Obdachloser oder Banker, Frisörin oder Arzt.

    Zum respektvollen Verhalten gehört, dass man andere nicht unnötig warten lässt und wenn sich dieses Warten nicht vermeiden lässt, man um Nachsicht bittet!

    Es gibt KEINEN GRUND! warum diese Umgangsformen nicht auch von Kundenberatern gegenüber ALGII-Empfängern gelten sollten. Mit einem besonderen "Anspruch" hat das rein gar nichts zu tun.

    Denn der Empfang von ALGII macht aus einem Menschen keinen minderwertigeren Menschen, der dann nicht mehr den gleichen Respekt verdient hat, wie er anderen entgegen gebracht wird.

    Ganz abgesehen davon, dass ein solches Verhalten eine ganz schlechte Vorbildwirkung hat- und mehr als unfair ist, wenn dem ALGII-Bezieher exakt die gleiche Verspätung ohne triftigen Grund eine zweitweise Kürzung der Bezüge beschert! Wäre ich Kundeberater würde ich mir eine solche Blöße nicht geben.

    Das Gute ist aber, dass solche Berater nicht die Regel sind.

    3 Leserempfehlungen
    Antwort auf "[...]"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ... diese rhetorische Figur finde ich fast amüsant, weil sie in links-alternativen Kreisen so etwas wie ein Pferdeschwanz ist: Die Empörungsgeste oder der moralinsaure Zeigefinger: Wer hat denn bittesehr behauptet, dass Hartz IV-Empfänger "minderwertige" Menschen sind? Niemand. Das sind Antragsteller in einem Sozialverwaltungsverfahren, d.h. keine Könige, auch wenn sie Kunden heißen. Die wollen etwas, nämlich Geld.

    Da sollte die Aufregungsschwelle niedrig liegen, der Wille, kein Geld zu empfangen, ziemlich hoch und der Wille, mitzuhelfen, dass kein Geld unberechtigt fließt, und entsprechende Nachweise zu führen, am höchsten. [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen. Danke, die Redaktion/jp

    ... diese rhetorische Figur finde ich fast amüsant, weil sie in links-alternativen Kreisen so etwas wie ein Pferdeschwanz ist: Die Empörungsgeste oder der moralinsaure Zeigefinger: Wer hat denn bittesehr behauptet, dass Hartz IV-Empfänger "minderwertige" Menschen sind? Niemand. Das sind Antragsteller in einem Sozialverwaltungsverfahren, d.h. keine Könige, auch wenn sie Kunden heißen. Die wollen etwas, nämlich Geld.

    Da sollte die Aufregungsschwelle niedrig liegen, der Wille, kein Geld zu empfangen, ziemlich hoch und der Wille, mitzuhelfen, dass kein Geld unberechtigt fließt, und entsprechende Nachweise zu führen, am höchsten. [...]

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalisierungen. Danke, die Redaktion/jp

  7. "Dann beantragen Sie doch endlich Hartz IV und lassen es sich wohlergehen ... im deutschen Sozialparadies."

    Kann ich leider wegen der Vermögensgrenzen nicht.

    Aber wenn es das bedingungslose Grundeinkommen gibt, bin ich dabei. Das greife ich in Steinbrück'scher Manier mit ab, aber locker ! "Julia" und ich schreiben dann einen Blog: Maximale Kohle aus dem BGE, Tipps und Tricks.

    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Polemik. Danke, die Redaktion/jp

    Antwort auf "Spaß mit Hartz"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ""Dann beantragen Sie doch endlich Hartz IV und lassen es sich wohlergehen ... im deutschen Sozialparadies." Riet ich Ihnen.

    "Kann ich leider wegen der Vermögensgrenzen nicht", schrieben Sie.

    - Sie können doch Schulden machen!
    Danach sind Sie beim großen "Hartz-Spaß" garantiert mit dabei.
    Wo ein Wille ist,
    ist auch ein Weg ...
    Auch Sie kommen ins gepriesene deutsche Sozialparadies. Dann brauchen Sie nicht mehr sozialneidisch sein auf Hartz IV-Empfänger.
    ...

    "Aber wenn es das bedingungslose Grundeinkommen gibt, bin ich dabei. Das greife ich in Steinbrück'scher Manier mit ab, aber locker !"

    Ihre Vorfreude ist unnötig, Sie greifen nix ab beim BGE, denn selbst Ihnen würde es einfach so, weil Sie sind, per Definition gehören, es ist BEDINGUNGSLOS!. Da brauchts kein Abgreifen.

    Ent-Täuschend ist Ihre Wortwahl aber dann doch zeigt sie uns allen in sublimer Weise, dass auch sich hier Ihr persönliches Abzockergen in freudscher Manier veröffentlicht. Ob Sie sich damit aber von den "Hartzern" nun abheben? "Aber locker", oder?

    ""Dann beantragen Sie doch endlich Hartz IV und lassen es sich wohlergehen ... im deutschen Sozialparadies." Riet ich Ihnen.

    "Kann ich leider wegen der Vermögensgrenzen nicht", schrieben Sie.

    - Sie können doch Schulden machen!
    Danach sind Sie beim großen "Hartz-Spaß" garantiert mit dabei.
    Wo ein Wille ist,
    ist auch ein Weg ...
    Auch Sie kommen ins gepriesene deutsche Sozialparadies. Dann brauchen Sie nicht mehr sozialneidisch sein auf Hartz IV-Empfänger.
    ...

    "Aber wenn es das bedingungslose Grundeinkommen gibt, bin ich dabei. Das greife ich in Steinbrück'scher Manier mit ab, aber locker !"

    Ihre Vorfreude ist unnötig, Sie greifen nix ab beim BGE, denn selbst Ihnen würde es einfach so, weil Sie sind, per Definition gehören, es ist BEDINGUNGSLOS!. Da brauchts kein Abgreifen.

    Ent-Täuschend ist Ihre Wortwahl aber dann doch zeigt sie uns allen in sublimer Weise, dass auch sich hier Ihr persönliches Abzockergen in freudscher Manier veröffentlicht. Ob Sie sich damit aber von den "Hartzern" nun abheben? "Aber locker", oder?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service