Ab Ende des Jahres müssen Versicherer Männern und Frauen einheitliche Tarife anbieten. Andere Ungerechtigkeiten bleiben aber bestehen, schreibt Leser A. Gottelt.
Die Versicherungsunternehmen zierten sich bislang, Männern und Frauen die gleichen Tarife anzubieten. Mit seinem Urteil zu Versicherungstarifen wollte der Europäische Gerichtshof für mehr Gleichberechtigung sorgen. Eine Gleichstellungsrichtlinie verpflichtet die Branche, ab dem 21. Dezember gleiche Beiträge, gleiche Leistungen und gleiche Tarife für die zwei Geschlechter einzuführen. Das klingt fair, ist aber nur ein kleiner Schritt.
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Trotz der neuen Gleichstellungsrichtlinien wird es unterschiedliche Tarife für verschiedene Risikogruppen in der Versicherungsbranche weiterhin geben. Beispiel Krankenversicherung: Wer gesund lebt, Sport treibt und regelmäßig zur Vorsorge geht, bekommt von seiner Versicherung Beiträge erstattet. Raucher zahlen mehr als Nichtraucher. Ähnliches gibt es bei Autoversicherungen: Für Garagenwagen etwa sind die Tarife günstiger als für Straßenparker. Wie viel ich zahle, kann ich selbst beeinflussen, das hängt von meinem persönlichen Verhalten ab.
Oft sind die bisherigen Differenzierungen auf geschlechtstypische Verhaltensweisen zurückzuführen. Frauen verursachen statistisch weniger Unfälle als Männer. Wer vorsichtig fährt, sollte belohnt werden. Mussten deshalb aber Männer generell mehr zahlen, konnte ein einzelner Mann, der vorsichtig fährt, nicht von seinem Verhalten profitieren. In anderen Versicherungen wie der Krankenversicherung oder der Pflegepolice gilt der umgekehrte Fall: Frauen leben länger, weil sie gesünder leben und häufiger den Arzt aufsuchen. Sie beziehen statistisch deshalb länger und öfter Leistungen und mussten generell mehr zahlen. Damit ist es nun vorbei.
ist Chefredakteur des Verbraucherportals "1A".
In der Autoversicherung haben es die Unternehmen bereits verstanden, die geschlechtstypischen Verhaltensweisen umzumünzen und somit indirekt beizubehalten: Was früher an der männlichen Fahrweise festgemacht wurde, wird künftig über Typklassen abgerechnet. Autos, die typischerweise von Männern gefahren werden, wie etwa große und PS-starke Wagen, sind demnach auch künftig teurer zu versichern als die von Frauen bevorzugten Kleinwagen. Immerhin: Wer welches Auto fährt, bleibt der persönlichen Entscheidung überlassen.
Bei anderen Differenzierungsmerkmalen, die sich unseres Einflusses entziehen, wird es aber auch weiterhin Unterscheidungen geben: Je älter wir sind, desto teurer wird eine Police. Wer ohne Vorerkrankungen einen Vertrag unterschreibt, zahlt weniger als Personen mit Vorerkrankungen oder gar Chroniker. Kaum jemand stört sich an dieser "statistischen Sippenhaft", wie Gerd Billen vom Verbraucherzentralenverband das Phänomen bezeichnete. Faire Tarife haben wir noch lange nicht.




Sie beschweren sich zunächst, dass Sie anhand objektiv existierender Korrelationen (von Kausalitäten redet hier niemand) in ein Kollektiv eingeordnet werden und dann plädieren Sie für einen Einheitstarif, also das Extremkollektiv? Differenzierte Kollektive sind ja nichts anderes als der Versuch, sich dem individuellen Risiko so weit wie möglich anzunähern.
Und wie genau wollen Sie z.B. in der Lebensversicherung einen nachträglichen Rabatt gewähren?
"Versicherungsmathematik sorgt dafuer, dass am Ende die Kasse stimmt. Mit echter Risikoabwaegung hat das dagegen alleine nichts zu tun." - Und woher wissen die Versicherungsmathematiker, wann die Kasse stimmt, wenn Sie sich nicht mit der Risikoabwägung beschäftigen, also die Kosten nicht berechnen können?
Schade, dass Sie für dafür eine Redaktionsempfehlung erhalten.
Eine Versicherung ist eine Wette, die das Versicherungsunternehmen eingeht.
Beispiel Kfz-Haftpflicht: Wir wetten darauf, dass Du im nächsten Jahr keinen Unfall baust. Gewinnen wir, gehört Dein Jahresbeitrag uns. Verlieren wir, dann erstatten wir den Schaden, den Du angerichtest hast (und holen uns das Geld in den Folgejahren doppelt und dreifach zurück...).
Der Unterschied besteht in der Motivation, auf diese Wette einzugehen: möglichen Schaden minimieren statt möglichen gewinn maximieren. Ist aber die gleiche "Zielfunktion"...
ist fair, gerecht oder sonst etwas Positivbehaftetes.
Die Versicherungen sollten im Übringen nicht so tun, als hätten sie ein Problem mit Unisextarifen. Dadurch wird mehr in die Kasse gespült, wenn alle plötzlich mehr zahlen dürfen.
Man beachte auch auf der Verbraucherzentrale-Hamburg-Homepage was da alles vor den Gerichten zum Thema "Versicherung" los ist!
"Die (angeblich nicht vorhandene) Fairness" und "die (ebenfalls angebliche) Gereichtigkeit" hier anzuführen, damit die Verbraucher sich gegenseitig die "Schuld" geben können ist ein netter Versuch - trotz alle dem: Die Versicherungen reiben sich die Hände und grinsen. Und Heucheln echtes Bedauern.
Welch idiotische Begründung für alles: Das Geschlecht ist das Problem. Is klar.
naja, der peak in der sterbestatistik von männern zwischen 20 und 30 ist wohl selbstverschuldet - und drückt den schnitt. genau aus diesem grund haben ja männer bisher erhöhte autoversicherung bezahlt.
Es liegt in der Natur einer Versicherung, dass diejenigen, die keinen Schadensfall haben, diejenigen mit Schadensfall querfinanzieren. Und wer im mittleren Alter glaubt, eine Krankenversicherung müsse sich "rechnen", der wird sich irgendwann mit großer Wahrscheinlichkeit noch mal diesen Gesundheitszustand zurückwünschen.
Noch etwas: Dass meine Mutter meinen totkranken Vater (bis dahin ein äußerst preiswerten Krankenversicherungsnehmer) zu Hause gepflegt hat, hat seiner Versicherungen Tausende Euro erspart. Dass sie wenige Tage nach seinem Tod stressbedingt die Behandlung eines Herzinfarktes in Anspruch nehmen musste, hat ihre Versicherung Tausende Euro gekostet. Da ist es ja nur "fair", wenn sie deshalb auch mehr zahlen muss.. oder?!
Welche heutige Frau pflegt denn im Alter ihren Mann? Bei der verrohten Generation kannst du als Mann ja froh sein, wenn du mit 60 nicht das Messer im Rücken hast oder das Gift im Mittagessen.
Welche heutige Frau pflegt denn im Alter ihren Mann? Bei der verrohten Generation kannst du als Mann ja froh sein, wenn du mit 60 nicht das Messer im Rücken hast oder das Gift im Mittagessen.
Mal abgesehen davon, dass der/die Autorin des Artikels offenbar nichts von auch nur grundlegenden Kalkülen von Versicherungen begriffen hat:
Als Selbständiger falle ich glücklicherweise in einigen Fällen, in denen ich als Angestellter in Zukunft Frauen querfinanzieren müsste, nicht unter die Sozialversicherungspflicht ( in einigen anderen Fällen ist das leider nicht so - ich finde es z.B. absolut daneben, dass meine private KV nun meinen Beitrag erhöht, weil sie Frauen den Eintritt schmackhafter machen zu muss ).
Für mich stellt sich daher in Bezug auf das EU-"Recht" die Frage, wie es eigentlich mit der Vertragsfreiheit aussieht - denn eigentlich ist ja eine Versicherung nicht eine reguläre Firma, sondern ein Vertrag, den ich mit meinem Nachbarn schliesse, und der sowohl für mich als auch für ihn nur sinnvoll ist, wenn wir beide den Erwartungswert unser Risikokosten im Laufe des Lebens über Beiträge verteilt in eine gemeinsame Kasse zahlen - ( das Gesetz der grossen Zahlen jetzt mal beiseite gelassen ).
Wieso darf sich die EU in so einen rein privatrechtlichen Vertrag eigentlich einmischen?
Bei einer Krankenversicherung erwarten wir solidarische Versicherungen. Versicherer sollen chronisch kranke Menschen nicht kündigen dürfen oder nur für extrem hohe Beiträge versichern. Dafür sind wir bereit zu zahlen.
Bei der Lebens-, KFZ- oder Rentenversicherung sieht das tendenziell anders aus. Hier möchten wir nicht für andere Versicherungsnehmer mit hohem Risiko zahlen.
Ein Kriterium generell als Differenzierungsmerkmal auszuschliessen, erscheint dabei jedoch als ungerecht - bzw. "unfair". Vielmehr wäre es sinnvoll, Solidaritätsversicherungen mit Vertragszwang und individuelle Versicherungen mit Vertragsfreiheit zu unterscheiden. Dabei sollten die Versicherungen gegen vom Einzelnen nicht tragbare Risiken dem Solidaritätsprinzip unterliegen. Darüber hinaus gehende Versicherungen sollten frei verhandelt werden können.
Das Kriterium "Geschlecht" generell auszuschliessen und andere Kriterien wie z.B. "Alter" aber weiter zu erlauben ist da inkonsequent.
... zumindest aus Sicht der Assekuranz, ihrer Aktuare und Vertriebler ;-)))
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