Hartz-IV-Klagen: Größtes Sozialgericht Deutschlands überfordert
Im Jahr 2012 sind 29.000 Hartz-IV-Klagen beim Sozialgericht in Berlin eingegangen. Die Zahl der Richter wurde bereits verdoppelt. Doch das Gericht kommt nicht hinterher.
© Johannes Eisele/dpa

Im Berliner Sozialgericht liegen Aktenordner zu Beginn einer Hartz IV-Verhandlung auf dem Tisch.
Die Anzahl der Hartz-IV-Klagen an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin nimmt weiter zu. "Wir sind ein effizient arbeitendes Gericht, doch die Flut an Hartz-IV-Klagen ebbt nicht wesentlich ab", sagte Richter Marcus Howe in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Bis Ende Dezember werde in diesem Jahr mit etwa 29.000 Klagen zur Arbeitsmarktreform gerechnet. 2011 waren es ebenso viele. "Wir müssten das Gericht für ein Jahr schließen, um die Klagen abzuarbeiten."
Viele Betroffene wandten sich wegen fehlerhafter Bescheide oder Untätigkeit der Jobcenter an das Gericht – etwa, wenn Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wurden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) legte nun gemeinsam mit der Agentur für Arbeit sowie Gerichten ein Programm vor, mit dem die Hartz-IV-Klagen in den nächsten zwei Jahren um ein Viertel gesenkt werden sollen.
"Das ist ein ambitioniertes Ziel", sagt Richter Howe. Die Jobcenter hätten aber erkannt, wie wichtig Gespräche mit den Betroffenen seien. Aus Sicht des Sozialgerichts wären viele Klagen vermeidbar, wenn es in den Jobcentern weniger Bürokratie und mehr Zeit für den Einzelfall gäbe.
Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 gingen laut Howe am Sozialgericht der Hauptstadt bis heute mehr als 160.000 Verfahren allein zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II) ein. Den Höchststand habe es 2010 mit 30.400 Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gegeben.
Zahl der Richter hat sich verdoppelt
Die Zahl der Richter habe sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Derzeit bearbeiteten 70 Richter ausschließlich Hartz-IV-Klagen, die Verfahren dauerten durchschnittlich nicht länger als zehn Monate. "Hier geht es oft um die Sicherung der Existenz, das hat Vorrang", sagt Howe. Jedoch könnten sich dadurch andere Verfahren etwa zu Renten verzögern. "Wir sind aber stolz, dass jeder Hartz-IV-Richter mehr als 450 Fälle im Jahr erledigt – das ist bundesweit Spitze", so Howe.
Viel Streit habe es bislang um die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose gegeben. Gesetzlich geregelt ist, dass Mieten vom Jobcenter getragen werden, solange sie angemessen sind. "Genau das war der Punkt, der unterschiedlich ausgelegt wurde." Der rot-schwarze Senat habe aber Klarheit geschaffen und Mitte des Jahres eine Verordnung mit Mietobergrenzen erlassen.
Die Länder dürfen laut Howe aber erst seit Kurzem klarstellende Ergänzungen zu einzelnen Punkten des Bundesgesetzes beschließen. "Am Berliner Sozialgericht macht sich die Neuregelung erst allmählich bemerkbar – wir hoffen aber, dass es bald weniger Klagen zu Mieten geben wird", sagt Howe.
Komplizierte Berechnungen
Häufiger Konfliktpunkt sei derzeit, wie das Einkommen von Selbstständigen auf Hartz IV angerechnet werden soll. Geklagt werde auch von sogenannten Aufstockern, die arbeiten gehen, aber wenig verdienen und staatliche Leistungen dazubekommen. "Die Berechnung ist kompliziert und ziemlich fehleranfällig." Vier von fünf Fällen werden aber ohne Urteil einvernehmlich gelöst.
Zu den Hartz IV-Gesetzen gab es laut Gericht seit der Einführung schon mehr als 50 Änderungen. Die bundesweit rund sechs Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen bekommen ab 2013 monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro.





bei fehlerhaften Bescheiden Sanktionen gegen die erlassende Behörde zu verhängen. Die Zahl der Gerichtsverfahren ginge schlagartig zurück. Im übrigen stehe ich mit dieser Forderung nicht allein: Auch Richter des Sozialgerichtags forden eine solche Regelung und haben damit der Verwährung des Rechts- Zugangs für ALG II Empfänger eine klare Absage erteilt.
Sanktionen gegen die Behörde zahlt ganz einfach nur die Allgemeinheit. Dumm gelaufen. Sollten sie einzelne Mitarbeiter meinen, wäre dies
1. extrem unfair gegenüber den Mitarbeitern
2. klar, dass die Mitarbeiter sich dann im wesentlichen optimieren würden, d.h. im Zweifelsfalle zu viel Geld auszahlen.
In jedem Fall trifft es also die Allgemeinheit. Ob die Kosten dann höher werden als die Gerichtskosten, lässt sich so einfach natürlich nicht sagen.
die Zeitredaktion und auch Sie scheinen nicht ausreichend informiert zu sein. Ihr Beitrag, der von der Redaktion der Zeit empfohlen wird, suggeriert, dass Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen "ungestraft" schalten und walten können. Das ist nicht der Fall.
Ich empfehle, insbesondere der Zeit-Online-Redaktion, die Vorschrift über die Amtshaftung in Artikel 34 Grundgesetz -GG- und § 839 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- zu lesen.
Sanktionen gegen die Behörde zahlt ganz einfach nur die Allgemeinheit. Dumm gelaufen. Sollten sie einzelne Mitarbeiter meinen, wäre dies
1. extrem unfair gegenüber den Mitarbeitern
2. klar, dass die Mitarbeiter sich dann im wesentlichen optimieren würden, d.h. im Zweifelsfalle zu viel Geld auszahlen.
In jedem Fall trifft es also die Allgemeinheit. Ob die Kosten dann höher werden als die Gerichtskosten, lässt sich so einfach natürlich nicht sagen.
die Zeitredaktion und auch Sie scheinen nicht ausreichend informiert zu sein. Ihr Beitrag, der von der Redaktion der Zeit empfohlen wird, suggeriert, dass Mitarbeiter in öffentlichen Verwaltungen "ungestraft" schalten und walten können. Das ist nicht der Fall.
Ich empfehle, insbesondere der Zeit-Online-Redaktion, die Vorschrift über die Amtshaftung in Artikel 34 Grundgesetz -GG- und § 839 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB- zu lesen.
...sehr gut erkennt, ist das kapitalistische System die Krise selbst.
Legislative und Exekutive werden bereits seit Jahrzehnten Schritt für Schritt von diesem kapitalistische System überfordert. Nun ist die Judikative an der Reihe. Und wie geht es dann weiter?
nicht um jobangebote ,sondern um den reinen bezug von geld bei den klagen.sprich um miete,anrechnung von ehepartnereinkommen und fragen drumherum.
wenn ich mich in deutschland so umhöre,wundert mich das nicht.sicherlich gibt es tausend kritikpunkte an hartz4 und die umsetzung,aber auch obige kommentare lassen doch schon verlauten,daß viele einfach nicht damit einverstanden sind das alle gleich viel bekommen.da sollen dann ausnahmen gemacht werden bei miethöhe,einnamen etcpp.
ich finde da muss deutschland noch glattgebürstet werden und die leute auch erzogen werden.sinn des neuen systems war ja gerade die abschaffung der kann-bestimmungen von bezahlen bei kaputter waschmaschine etcpp,in einem solchem system gewinnen eben oft die cleveren und nicht die ärmsten.
hartz4 heisst: alle sind gleich,egal ob man 40 jahre malocht hat oder in der hängematte lag.
oftmals verstehen die deutschen nicht,das hartz4 aus steuermitteln kommt,und eben nicht von eingezahlten beträgen oder sonstwoher.egal wie hoch hartz4 wäre,manche ewiggestrige verstehen eben nicht,das es keine rolle spielt in diesem zusammenhang wer oder was man früher war.
der 35 Jahre hart gearbeitet und viel Steuern gezahlt hat auch verstehen, dass ihm nicht mehr zusteht, als demjenigen, der seine Ausbildung abgebrochen hat und nun keine neue Ausbildungsstelle findet?
Zumal sich daran "inn des neuen systems war ja gerade die abschaffung der kann-bestimmungen von bezahlen bei kaputter waschmaschine etcpp" ja überhaupt nichts geändert hat. Die Mitarbeiter im Jobcenter haben viel Entscheidungsfreiheit, wenig Kompetenzen und offensichtlich auch kaum Ahnung von geltender Rechtssprechung.
Wäre es nämlich wie Sie implizieren, dann gäbe es keine Klagen. Was hier nicht steht, ich aber vor nicht allzu langer Zeit an anderer Stelle gelesen haben: Den meisten Klagen wird stattgegeben. Das bedeutet: Die Leute im Jobcenter haben Unrecht haben und die falsche Entscheidungen treffen. Ob nun aus Unwissenheit oder weil es ihnen einfach so beliebt, sei mal dahin gestellt.
und nicht aus Versicherungsleistungen. Deshalb kann derjenige, der 40 Jahre lang eben auch Steuern bezahlt hat eben immer noch nicht begreifen, dass er das gleiche Geld bekommt, wie Jemand, der noch nie (Einkommens)steuern gezahlt hat.
der 35 Jahre hart gearbeitet und viel Steuern gezahlt hat auch verstehen, dass ihm nicht mehr zusteht, als demjenigen, der seine Ausbildung abgebrochen hat und nun keine neue Ausbildungsstelle findet?
Zumal sich daran "inn des neuen systems war ja gerade die abschaffung der kann-bestimmungen von bezahlen bei kaputter waschmaschine etcpp" ja überhaupt nichts geändert hat. Die Mitarbeiter im Jobcenter haben viel Entscheidungsfreiheit, wenig Kompetenzen und offensichtlich auch kaum Ahnung von geltender Rechtssprechung.
Wäre es nämlich wie Sie implizieren, dann gäbe es keine Klagen. Was hier nicht steht, ich aber vor nicht allzu langer Zeit an anderer Stelle gelesen haben: Den meisten Klagen wird stattgegeben. Das bedeutet: Die Leute im Jobcenter haben Unrecht haben und die falsche Entscheidungen treffen. Ob nun aus Unwissenheit oder weil es ihnen einfach so beliebt, sei mal dahin gestellt.
und nicht aus Versicherungsleistungen. Deshalb kann derjenige, der 40 Jahre lang eben auch Steuern bezahlt hat eben immer noch nicht begreifen, dass er das gleiche Geld bekommt, wie Jemand, der noch nie (Einkommens)steuern gezahlt hat.
der diesem Thema gut zu Gesicht stehen wird:
Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen einzuschränken. Die von der Bundesregierung überarbeitete Fassung liegt mittlerweile im Bundesrat und im Bundestag vor.
Verschlechterungen gibt es vor allem an drei Punkten: Für einkommensarme Menschen soll es keinen ungehinderten Zugang zu einem Rechtsanwalt mehr geben, stattdessen muss ein Rechtspfleger den Antrag vorab bewilligen. Die Einkommensschwelle für den Zugang zu Rechtshilfen soll um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau gesenkt werden. Die Kostenrückzahlung soll auf sechs Jahre verlängert werden[...]
Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen." Bei dem in Deutschland boomenden Niedriglohnsektor sind davon Mini-Jobberinnen ebenso betroffenen wie Schein-Selbstständige, Leiharbeiter und befristet Beschäftigte. Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben. Bei dem großen Kreis der Betroffenen könnte man annehmen, dass die Proteste noch zunehmen. [...]
Quelle: http://www.heise.de/tp/bl...
"Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen einzuschränken."
Hört sich konsequent an: Wenn zu viele Menschen auf ihr Recht bestehen, dann macht man sich keine Gedanken darüber, dass die Grundlagen aus denen heraus diese Probleme entstehen verändert werden müsste. Nein, man macht es einfach schwerer für die Betroffenen, ihr Recht einzufordern. Klar die haben ja keinen Apothekerverband und auch sonst keine wirkliche Lobby mehr im Land. Typisch FDP würde ich sagen.
"Ein Gesetzesentwurf des FDP-geführten Justizministeriums sieht vor, den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen mit geringem Einkommen einzuschränken."
Hört sich konsequent an: Wenn zu viele Menschen auf ihr Recht bestehen, dann macht man sich keine Gedanken darüber, dass die Grundlagen aus denen heraus diese Probleme entstehen verändert werden müsste. Nein, man macht es einfach schwerer für die Betroffenen, ihr Recht einzufordern. Klar die haben ja keinen Apothekerverband und auch sonst keine wirkliche Lobby mehr im Land. Typisch FDP würde ich sagen.
... sorgt es doch dafür, dass alles seinen Platz hat und alles an seinem Platz bleibt. Hartz IV ist nun mal der Preis dafür, dass wir weiterhin einen Mittelstand haben.
der 35 Jahre hart gearbeitet und viel Steuern gezahlt hat auch verstehen, dass ihm nicht mehr zusteht, als demjenigen, der seine Ausbildung abgebrochen hat und nun keine neue Ausbildungsstelle findet?
Zumal sich daran "inn des neuen systems war ja gerade die abschaffung der kann-bestimmungen von bezahlen bei kaputter waschmaschine etcpp" ja überhaupt nichts geändert hat. Die Mitarbeiter im Jobcenter haben viel Entscheidungsfreiheit, wenig Kompetenzen und offensichtlich auch kaum Ahnung von geltender Rechtssprechung.
Wäre es nämlich wie Sie implizieren, dann gäbe es keine Klagen. Was hier nicht steht, ich aber vor nicht allzu langer Zeit an anderer Stelle gelesen haben: Den meisten Klagen wird stattgegeben. Das bedeutet: Die Leute im Jobcenter haben Unrecht haben und die falsche Entscheidungen treffen. Ob nun aus Unwissenheit oder weil es ihnen einfach so beliebt, sei mal dahin gestellt.
Nach Angaben der BA waren im ersten Quartal 2012 nur rund 4% der Klagen gegen Hartz4-Bescheide erfolgreich.
Das ist bei 30 Millionen Bescheiden, die alljährlich versandt werden, eigentlich beachtlich wenig.
"Im ersten Quartal gingen nach Angaben der Bundesagentur knapp 30.000 Klagen ein, 28.241 wurden erledigt. Davon endeten 24.182 oder mehr als 85 Prozent ohne Urteilsspruch. Die Kläger nahmen ihre Klage zurück oder akzeptierten einen Vergleich mit dem Jobcenter. 1130 Klagen wurde ganz oder teilweise stattgegeben, 2771 Klagen wurden abgewiesen. Damit war nur jede 25. Klage vor einem Sozialgericht erfolgreich."
http://www.welt.de/print/...
Die Hartz4-Gesetzgebung mag fehlerbehaftet sein, aber sie garantiert doch den Antragstellern einen Lebensunterhalt und eine Wohnung.
Wenn ich allerdings lese, daß Kläger wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent vor Gericht ziehen wollen, dann frage ich mich manchmal tatsächlich, ob die Klageflut nicht eher Ausdruck einer ausgesprochenen Prozeßfreudigkeit ist, die sich ein Normalverdiener, der für alle seine Rechtstreitigkeitskosten selbst aufkommen muß, nicht leisten kann und deshalb gelegentlich auf Durchsetzung seiner Rechtsansprüche verzichtet.
Nach Angaben der BA waren im ersten Quartal 2012 nur rund 4% der Klagen gegen Hartz4-Bescheide erfolgreich.
Das ist bei 30 Millionen Bescheiden, die alljährlich versandt werden, eigentlich beachtlich wenig.
"Im ersten Quartal gingen nach Angaben der Bundesagentur knapp 30.000 Klagen ein, 28.241 wurden erledigt. Davon endeten 24.182 oder mehr als 85 Prozent ohne Urteilsspruch. Die Kläger nahmen ihre Klage zurück oder akzeptierten einen Vergleich mit dem Jobcenter. 1130 Klagen wurde ganz oder teilweise stattgegeben, 2771 Klagen wurden abgewiesen. Damit war nur jede 25. Klage vor einem Sozialgericht erfolgreich."
http://www.welt.de/print/...
Die Hartz4-Gesetzgebung mag fehlerbehaftet sein, aber sie garantiert doch den Antragstellern einen Lebensunterhalt und eine Wohnung.
Wenn ich allerdings lese, daß Kläger wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent vor Gericht ziehen wollen, dann frage ich mich manchmal tatsächlich, ob die Klageflut nicht eher Ausdruck einer ausgesprochenen Prozeßfreudigkeit ist, die sich ein Normalverdiener, der für alle seine Rechtstreitigkeitskosten selbst aufkommen muß, nicht leisten kann und deshalb gelegentlich auf Durchsetzung seiner Rechtsansprüche verzichtet.
aber 2014 wird es jedem Bürger aus EU-Staaten möglich sein, sich (bedingungslos) in Deutschland niederzulassen, und alle würden dann Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen haben? Schengen müsste baldigst rückgängig gemacht werden, weil die Zuströme nicht mehr zu kontrollieren wären. Schon jetzt haben Frankfurt und Mannheim mit massiver Zuwanderung zu kämpfen, denn die Kommunen müssen das ausbaden, was Brüsseler Eurokraten am grünen Tisch beschlossen haben. Eine Zeitbombe, nicht nur für den Wohnungsmarkt.
mit der Materie und den Regelungen überfordert sind, wie soll dann der arme H4ler erst erkennen, ob sein Bescheid richtig ist, ob das von ihm Verlangte rechtsmäßig ist, oder ob das von ihm Erwartete abgelehnt werden darf.
Zumal sich ständig Veränderungen ergeben.
Und leider ist es so, dass die ARGE Mitarbeiter bei den Betroffenen für ihre Unkenntnis Verständnis verlangen.
Für mich stellt sich die Frage ob man noch von 'Recht' sprechen kann, wenn eine Vielzahl von Bestimmungen einfach nicht rechtens sind.
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