Hartz-IV-Klagen: Größtes Sozialgericht Deutschlands überfordert
Im Jahr 2012 sind 29.000 Hartz-IV-Klagen beim Sozialgericht in Berlin eingegangen. Die Zahl der Richter wurde bereits verdoppelt. Doch das Gericht kommt nicht hinterher.
© Johannes Eisele/dpa

Im Berliner Sozialgericht liegen Aktenordner zu Beginn einer Hartz IV-Verhandlung auf dem Tisch.
Die Anzahl der Hartz-IV-Klagen an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin nimmt weiter zu. "Wir sind ein effizient arbeitendes Gericht, doch die Flut an Hartz-IV-Klagen ebbt nicht wesentlich ab", sagte Richter Marcus Howe in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Bis Ende Dezember werde in diesem Jahr mit etwa 29.000 Klagen zur Arbeitsmarktreform gerechnet. 2011 waren es ebenso viele. "Wir müssten das Gericht für ein Jahr schließen, um die Klagen abzuarbeiten."
Viele Betroffene wandten sich wegen fehlerhafter Bescheide oder Untätigkeit der Jobcenter an das Gericht – etwa, wenn Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten entschieden wurden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) legte nun gemeinsam mit der Agentur für Arbeit sowie Gerichten ein Programm vor, mit dem die Hartz-IV-Klagen in den nächsten zwei Jahren um ein Viertel gesenkt werden sollen.
"Das ist ein ambitioniertes Ziel", sagt Richter Howe. Die Jobcenter hätten aber erkannt, wie wichtig Gespräche mit den Betroffenen seien. Aus Sicht des Sozialgerichts wären viele Klagen vermeidbar, wenn es in den Jobcentern weniger Bürokratie und mehr Zeit für den Einzelfall gäbe.
Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 gingen laut Howe am Sozialgericht der Hauptstadt bis heute mehr als 160.000 Verfahren allein zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II) ein. Den Höchststand habe es 2010 mit 30.400 Klagen gegen Entscheidungen der Jobcenter gegeben.
Zahl der Richter hat sich verdoppelt
Die Zahl der Richter habe sich seit 2005 mehr als verdoppelt. Derzeit bearbeiteten 70 Richter ausschließlich Hartz-IV-Klagen, die Verfahren dauerten durchschnittlich nicht länger als zehn Monate. "Hier geht es oft um die Sicherung der Existenz, das hat Vorrang", sagt Howe. Jedoch könnten sich dadurch andere Verfahren etwa zu Renten verzögern. "Wir sind aber stolz, dass jeder Hartz-IV-Richter mehr als 450 Fälle im Jahr erledigt – das ist bundesweit Spitze", so Howe.
Viel Streit habe es bislang um die Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose gegeben. Gesetzlich geregelt ist, dass Mieten vom Jobcenter getragen werden, solange sie angemessen sind. "Genau das war der Punkt, der unterschiedlich ausgelegt wurde." Der rot-schwarze Senat habe aber Klarheit geschaffen und Mitte des Jahres eine Verordnung mit Mietobergrenzen erlassen.
Die Länder dürfen laut Howe aber erst seit Kurzem klarstellende Ergänzungen zu einzelnen Punkten des Bundesgesetzes beschließen. "Am Berliner Sozialgericht macht sich die Neuregelung erst allmählich bemerkbar – wir hoffen aber, dass es bald weniger Klagen zu Mieten geben wird", sagt Howe.
Komplizierte Berechnungen
Häufiger Konfliktpunkt sei derzeit, wie das Einkommen von Selbstständigen auf Hartz IV angerechnet werden soll. Geklagt werde auch von sogenannten Aufstockern, die arbeiten gehen, aber wenig verdienen und staatliche Leistungen dazubekommen. "Die Berechnung ist kompliziert und ziemlich fehleranfällig." Vier von fünf Fällen werden aber ohne Urteil einvernehmlich gelöst.
Zu den Hartz IV-Gesetzen gab es laut Gericht seit der Einführung schon mehr als 50 Änderungen. Die bundesweit rund sechs Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen bekommen ab 2013 monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro.





Ich meine dieser ganze Wasserkopf an Verwaltung, der zweite Arbeitsmarkt in dem nur Leute beschäftigt sind, die sich darum kümmern dass der Anschein erhalten bleibt die Menschen in Lohn und Arbeit zu bringen, die Richter, an den Sozialgerichten, die Sachbearbeiter, die Gebäude und weitere Logistik die die ARGEn unterhalten müssen und und und. Kommt man da nicht schon fast auf ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle oder Bürgergeld..
Sachbearbeiter beim Jobcenter überfordert - sonst könnte es ja nicht so viele fehlerhafte Bescheide geben, die dann per Gericht korrigiert werden. Noch dazu scheint es nicht genügend Sachbearbeiter zu geben - sonst kämen nicht die Klagen wegen Untätigkeit dazu.
Da hat Rot-Grün uns eine tolle 'Reform' hingelegt - und unser Ex-Bundeskanzler Schröder (bitte liebe ZEIT, nennt ihn nicht weiter Altkanzler, das bleibt für mich nur Herr Schmidt) fordert das gleiche jetzt für Frankreich. Und die jetzige Regierung will die Klagemöglichkeiten einschränken - http://www.heise.de/tp/bl... .
Unter dieser 'Reform' leidet die deutsche Demokratie - und wie das enden wird, ist noch nicht abzusehen.
Ich befürchte aber, daß es eher schlechter wird und nicht besser.
sind fachfremde Quereinsteiger mit befristeten Arbeitsverträgen, die nach einem kurzen SGB II-Crashkurs auf ihre "Kunden" losgelassen werden. Und wenn die endlich einigermaßen eingearbeitet sind, dann ist ihr Vertrag abgelaufen, und sie werden durch neue Dilettanten ersetzt.
sind fachfremde Quereinsteiger mit befristeten Arbeitsverträgen, die nach einem kurzen SGB II-Crashkurs auf ihre "Kunden" losgelassen werden. Und wenn die endlich einigermaßen eingearbeitet sind, dann ist ihr Vertrag abgelaufen, und sie werden durch neue Dilettanten ersetzt.
In der Komplexität des Steuerrechts ist Deutschland absolut Weltspitze. Nun wohl auch in der Sozialgesetzgebung.
Zahlreiche (50)Gesetzändereungen sind Beleg für eine im Kern fehlerhafte und ungerechte Gesetzgebung. Sicher hat man versucht, durch Anpassungen die größten Fehler und Ungerechtigkeiten auszuräumen, aber Anpassungen an Einzelfälle verkomplizieren das Gesetz immer mehr. Dies führt dan fast zwangsläufig in einen Teufelskreis aus Auslegungsproblemen > Rechtssteit > neue Einzelfallanpassung.
Einzelgerechtigkeit und Rechtssicherheit sind nun einmal nicht zu vereinbarende Ziele. Dass wir glauben, sie sollten es sein führt in die Prozesslawine.
Ich finde es notwendig, eine Untergrenze des Streitwerts für Prozesse festzulegen und für kleinere Differenzen nur Mediation unmittelbar im Büro der Arge zuzulassen.
bei fehlerhaften Bescheiden Sanktionen gegen die erlassende Behörde zu verhängen. Die Zahl der Gerichtsverfahren ginge schlagartig zurück. Im übrigen stehe ich mit dieser Forderung nicht allein: Auch Richter des Sozialgerichtags forden eine solche Regelung und haben damit der Verwährung des Rechts- Zugangs für ALG II Empfänger eine klare Absage erteilt.
bei fehlerhaften Bescheiden Sanktionen gegen die erlassende Behörde zu verhängen. Die Zahl der Gerichtsverfahren ginge schlagartig zurück. Im übrigen stehe ich mit dieser Forderung nicht allein: Auch Richter des Sozialgerichtags forden eine solche Regelung und haben damit der Verwährung des Rechts- Zugangs für ALG II Empfänger eine klare Absage erteilt.
sind fachfremde Quereinsteiger mit befristeten Arbeitsverträgen, die nach einem kurzen SGB II-Crashkurs auf ihre "Kunden" losgelassen werden. Und wenn die endlich einigermaßen eingearbeitet sind, dann ist ihr Vertrag abgelaufen, und sie werden durch neue Dilettanten ersetzt.
Da soll noch mal jemand sagen, Hartz IV schaffe keine neuen Arbeitsplätze.
Die Gerichtsverfahren um ein paar Euro kosten den Staat mehr, als wenn man das Sozialgeld direkt erhöht hätte. Daneben unterhalten wir eine teuere und offensichtlich ineffiziente Verwaltung in Form von Arbeitsagenturen, die ein schlechtes Gesetz nicht umsetzen können. Beweis dafür ist die Gutheissungsquote von 50% der Klagen. Das Sozialgeld ist so knapp bemessen, dass die Empfänger wegen jedem Euro klagen, weil es eben nicht reicht. Das ist Wahnsinn mit Methode!
So etwas geschieht, wenn man ein schlechtes Gesetz macht mit unzähligen Einzelfallregelungen um möglichst jeder Situation gerecht zu werden. Solche Detailregelungen werden im Ergebnis dann tatsächlich ungerecht, weil die richtige Anwendung mit angemessenem Personalaufwand nicht mehr durchführbar und damit Glückssache wird.
Das ganze wird dann noch verschlimmert durch eine schlechte Organisation, verursacht auch durch ungeheuren Kostendruck eines am Rande der Pleite stehenden Landes, das nicht in der Lage ist, die notwendige personelle Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
bei fehlerhaften Bescheiden Sanktionen gegen die erlassende Behörde zu verhängen. Die Zahl der Gerichtsverfahren ginge schlagartig zurück. Im übrigen stehe ich mit dieser Forderung nicht allein: Auch Richter des Sozialgerichtags forden eine solche Regelung und haben damit der Verwährung des Rechts- Zugangs für ALG II Empfänger eine klare Absage erteilt.
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