Gesetzreform: Regierung droht Bankern mit Haftstrafen
Die Finanzkrise hatte in Deutschland für Top-Banker praktisch keine strafrechtlichen Folgen. Das soll sich ändern durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Die Bundesregierung droht Bank- und Versicherungsmanagern mit harten Strafen und will sie damit bei riskanten Geschäften zu mehr Vorsicht zwingen. Die geplanten Änderungen sind Teil eines Gesetzpakets, über das das Kabinett an diesem Mittwoch entscheiden soll, hieß es aus Regierungskreisen. Es soll helfen, Finanzkrisen künftig zu verhindern.
In Deutschland ist seit Ausbruch der Krise praktisch kein Top-Banker vor Gerichten verurteilt worden. Weil offensichtlich in den Chefetagen aber folgenschwere Fehler gemacht wurden, will die Bundesregierung nun andere Saiten aufziehen.
Haftstrafen von maximal fünf Jahren
"Wir haben festgestellt, dass hier eine gewisse Regelungslücke besteht, die wir schließen wollen", sagte ein hochrangiger Regierungsvertreter. Es sollen die Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften im Kreditwesengesetz genauer gefasst werden.
Verstößt ein Geschäftsleiter vorsätzlich gegen die Vorschriften für das Risikomanagement und führt das gleichzeitig zu einer Existenzgefährdung seines Unternehmens, soll das mit Haftstrafen von maximal fünf Jahren geahndet werden. Bei Fahrlässigkeit liegt der Strafrahmen niedriger.
Ein zweites Kernelement des Gesetzespakets betrifft das Spekulationsgeschäft der Banken. Dies sollen die Institute künftig in eine Tochter auslagern, die organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich eigenständig ist. Damit soll verhindert werden, dass das Einlagengeschäft großer Banken durch Spekulationen belastet wird.
Der dritte Teil des Pakets sieht vor, dass im Voraus Sanierungs- und Abwicklungspläne für Kreditinstitute erarbeitet werden müssen, die allein durch ihre Größe das ganze Finanzsystem bedrohen könnte, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Sanierungspläne sind Sache der Unternehmen, bei den Abwicklungsplänen spielt die Bonner Aufsichtsbehörde BaFin eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, besser für Notfälle gewappnet zu sein. Zudem soll vermieden werden, dass nur der Steuerzahler als Nothelfer übrig bleibt.
Ob das Paket der Regierung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, ist offen. Zwar handelt es sich um ein Gesetz, das nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Allerdings kann die Mehrheit der SPD- und Grünen-geführten Regierungen in der Länderkammer das Vorhaben erheblich verzögern. Der Opposition gehen die Pläne Schäubles nicht weit genug. Im September 2012 hatte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück ein Konzept zur Regulierung der Finanzindustrie vorgestellt. Banken seien "Dienstleister und keine Zockerbuden", schrieb Steinbrück in seinem Papier.






Will man Banker in den Knast schicken oder will man verhindern, dass ständig neue Geldblasen wachsen und platzen und dass riskante Spekulationen vom Steuerzahler gedeckt werden müssen, falls Banken kollabieren?
Banker im Knast nützen niemandem (im Gegenteil, dann muss ich auch noch deren Knastaufenthalt mitfinanzieren). Ich möchte, dass die Banken aus eigenen Mitteln ein Sicherheitssystem schaffen müssen, dass sie bei der nächsten Finanz-Katastrophe nicht wieder den Passus "systemwichtiger Faktor" ausspielen können. Außerdem würde ich mir ganz naiv wünschen, dass unsere Volkswissenschaftler mal überlegen, wie ein Geldsystem aussehen könnte, bei dem die Gelschöpfungsmechanismen nicht automatisch dazu führen, dass einem konkreten Warenwert eine Fantastillionen virtueller Banknoten gegenüberstehen.
Die Banker waren im Zweifel nicht gieriger und dümmer und verantwortungsloser als ihre Kunden, die viele Jahre lang allzu gerne glaubten, der DIW-Fonds würde auf Ewigkeiten pro Jahr 50% Profit erwirtschaften - also Reichtum für alle.
Die Finanzkrise ist keine Krise des Strafrechts, sondern eine Krise unseres Finanzsystems. Mit Änderungen im Strafrecht, kann diese Systemkrise nicht behoben werden.
Ein Bankvorstand, der um Staatshilfe bitten muss, um die Bank vor dem Zusammenbruch, und dem wahrscheinlichen Dominoeffekt, zu bewahren, hat bewiesen, dass er seiner Treuhänderfunktion weder gegenüber den Aktionären, noch den Einlegern der Bank gerecht werden konnte.
Es müsste also schon im KWG (Kreditwesengesetz) vorgesehen sein, dass ein solcher Vorstand lebenslänglich von der Führung einer Bank, und jeder börsennotierten Gesellschaft, ausgeschlossen wird. Diese Disqualifizierung müsste von Gesetzes wegen, gleichsam automatisch erfolgen. Darüberhinaus müssten Rückforderungsansprüche der Bank für variable Vergütungen der vorangegangenen 5 Jahre, und ein Verfall von Pensionsansprüchen aus dem Vorstandvertrag vorgesehen sein.
Wenn dann noch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit dazu käme, dann hätten wir bald die konservativsten Banken der Welt, und alle Welt würde Geld bei unseren Banken anlegen wollen.
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