StrompreisnachlässeEU stellt Privilegien für Großunternehmen infrage

Deutschen Firmen droht eine Nachzahlung: Die Nachlässe für energieintensive Unternehmen bei den Netzgebühren könnten eine unerlaubte staatliche Beihilfe sein.

Stromleitungen nahe Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern

Stromleitungen nahe Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern

Die EU-Kommission hat den Verdacht, dass die Befreiung energieintensiver Unternehmen vom Netzentgelt in Deutschland Wettbewerber anderer EU-Staaten benachteiligt. Sie prüft deshalb, ob die Ausnahmeregelungen eine Form von staatlichen Beihilfen darstellen

Falls die Kommission zu dem Ergebnis kommt, dass dies der Fall ist, folgt eine zweite Untersuchung: Dann prüft die Aufsichtsbehörde, ob diese Beihilfen einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten darstellen könnten. Zugleich untersucht die Kommission aber auch, ob die Befreiung durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein könnte. Der Ausgang des Verfahrens ist damit offen. 

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Die Netzentgelte zahlen Stromkunden vom Bürger bis zum Großunternehmen an die Netzbetreiber. Für bestimmte Stromverbraucher gibt es allerdings weitreichende Nachlässe, so sind große Abnehmer seit 2011 ganz von den Entgelten befreit.

Sonderumlage soll Ausnahmen finanzieren

Unter anderem Aluminiumhütten oder Golfplätze profitieren davon: Zum einen gibt es Nachlässe bei einer atypischen Nutzung, wenn beispielsweise nachts viel Strom verbraucht wird – etwa zur Pflege und Wässerung eines Golfplatzes. Und zum anderen sind stromintensive Unternehmen komplett von den Netznutzungskosten befreit, wenn sie mindestens 7.000 Stunden pro Jahr dauerhaft am Netz hängen und der Stromverbrauch 10 Gigawattstunden übersteigt.

2011 betraf dies 202 Unternehmen. Für 2012 wird mit Kosten von 440 Millionen Euro gerechnet, darunter allein 300 Millionen Euro für eine Komplettbefreiung von Großverbrauchern. 2013 könnten die Kosten auf rund 800 Millionen Euro steigen.    

Um die Ausnahmen zu finanzieren, wurde eine Sonderumlage eingeführt: Jeder Bürger muss 0,329 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Pro Jahr summiert sich dies bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh auf immerhin 11,50 Euro.  

Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Befreiung eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen sie noch nachträglich zahlen.  

 
Leser-Kommentare
  1. Um unsere Exporten durch verteuerungen zu mindern!
    Wieso mischt sich sonst die EU ein?
    Bei den Strompreisen die höchsten der Welt ! Micht sich die EU nicht ein

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    Ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Bitte versuchen Sie noch einmal, sich verständlich zu machen.

    • Chali
    • 06.03.2013 um 14:24 Uhr

    Uns in den Rücken falleen! Uns unserer Kreativität berauben!

    Nachher verbieten die uns auch noch, Deutschlands Arbeitskräfte zu subventionieren!

    Ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Bitte versuchen Sie noch einmal, sich verständlich zu machen.

    • Chali
    • 06.03.2013 um 14:24 Uhr

    Uns in den Rücken falleen! Uns unserer Kreativität berauben!

    Nachher verbieten die uns auch noch, Deutschlands Arbeitskräfte zu subventionieren!

  2. Teuerungsrate einstellen, wenn sie Pech haben, wandern die Firmen einfach ab. Dann ist das Ziel der Deindustrialisierung Deutschlands bald erreicht.

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    Na ja. So oder so sind es ja "wir" –– wir SteuerzahlerInnen, wir VerbraucherInnen ––, die zahlen. Wenn die Unternehmen ihre Stromkosten selber zahlen, werden sie die Kosten ja auch nur umlegen. Aber dann werden die Preise wenigstens transparenter. Es werden dann, zumindest in geringerem Maße, nicht mehr die Großen unterstützt, sondern der Wettbewerb wird –– etwas –– fairer. Das wiederum kommt "uns" doch zu Gute.

    Also, Sonderumlage zurücknehmen (und an "uns" zurückzahlen) und die verbrauchenden Konzerne direkt zur Kasse bitten.

    Na ja. So oder so sind es ja "wir" –– wir SteuerzahlerInnen, wir VerbraucherInnen ––, die zahlen. Wenn die Unternehmen ihre Stromkosten selber zahlen, werden sie die Kosten ja auch nur umlegen. Aber dann werden die Preise wenigstens transparenter. Es werden dann, zumindest in geringerem Maße, nicht mehr die Großen unterstützt, sondern der Wettbewerb wird –– etwas –– fairer. Das wiederum kommt "uns" doch zu Gute.

    Also, Sonderumlage zurücknehmen (und an "uns" zurückzahlen) und die verbrauchenden Konzerne direkt zur Kasse bitten.

  3. Aus dem Bericht :

    01) Um die Ausnahmen zu finanzieren, wurde eine Sonderumlage eingeführt: Jeder Bürger muss 0,329 Cent pro Kilowattstunde zahlen.

    02) Sollte die EU-Kommission zu dem Schluss kommen, dass die Befreiung eine unzulässige Beihilfe darstellt, müssten die Unternehmen sie noch nachträglich zahlen.

    Steht dann die Sonderumlage für die Bürger in Frage ?
    Und müsste dann nicht das Geld an die Bürger zurück bezahlt werden ?

    11 Leser-Empfehlungen
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    dass die betreffenden Unternehmen diese Nachzahlung in die Kassen der EU fließen lassen müssen...

    Wie man beim Fall Microsoft schon sieht, ist die EU im Moment sehr hinterher, Unternehmen für "Wettbewerbsverzerrung" zu bestrafen. Wahrscheinlich möchte man die beschlossenen Mindereinnahmen im EU-Haushalt irgendwie wieder ausgleichen...

    Nachzahlungen sind in meinen Augen sinnlos, weil die Unternehmen für etwas bestraft werden, wofür sie nichts können. Hätten sie diese Abgabe zahlen müssen, hätten sie es wahrscheinlich auch getan, aber wer gibt ein Privileg schon freiwillig auf? Es würde reichen, diesen vermeintlichen Vorteil einfach mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. So würde niemand unverhältnismäßig zur Kasse gebeten, und alle könnten beruhigt schlafen...

    Mit freundlichen Grüßen, der minzig Frische.

    Redaktion

    Hallo gucki2011,

    die Unternehmen müssten möglicherweise nachzahlen (denn sie waren ja bisher befreit bzw teilbefreit). Die Prüfung bezieht sich ja auf die BEFREIUNG der Unternehmen von der Umlage.

    Die Bürger erhalten nichts zurück, müssen auch nichts nachzahlen, sie zahlen einfach.

    Viele Grüße, die ZEIT-ONLINE-Nachrichtenredaktion.

    dass die betreffenden Unternehmen diese Nachzahlung in die Kassen der EU fließen lassen müssen...

    Wie man beim Fall Microsoft schon sieht, ist die EU im Moment sehr hinterher, Unternehmen für "Wettbewerbsverzerrung" zu bestrafen. Wahrscheinlich möchte man die beschlossenen Mindereinnahmen im EU-Haushalt irgendwie wieder ausgleichen...

    Nachzahlungen sind in meinen Augen sinnlos, weil die Unternehmen für etwas bestraft werden, wofür sie nichts können. Hätten sie diese Abgabe zahlen müssen, hätten sie es wahrscheinlich auch getan, aber wer gibt ein Privileg schon freiwillig auf? Es würde reichen, diesen vermeintlichen Vorteil einfach mit sofortiger Wirkung abzuschaffen. So würde niemand unverhältnismäßig zur Kasse gebeten, und alle könnten beruhigt schlafen...

    Mit freundlichen Grüßen, der minzig Frische.

    Redaktion

    Hallo gucki2011,

    die Unternehmen müssten möglicherweise nachzahlen (denn sie waren ja bisher befreit bzw teilbefreit). Die Prüfung bezieht sich ja auf die BEFREIUNG der Unternehmen von der Umlage.

    Die Bürger erhalten nichts zurück, müssen auch nichts nachzahlen, sie zahlen einfach.

    Viele Grüße, die ZEIT-ONLINE-Nachrichtenredaktion.

  4. Das klingt doch großartig! Ich freue mich schon auf die Rückzahlung. Wenn wir zu Unrecht zu der Sonderumlage gezwungen wurden, gehe ich jedenfalls davon aus, dass wir das Geld auch wieder zurück bekommen.

    3 Leser-Empfehlungen
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    Der Wolfgang ist kreativ genug, das so hinzudeichseln daß kein Erstattungsanspruch für den Bürger entsteht.

    Und im zweifelsfalle wird man Seitens des Staates erst mal den Klageweg komplett ausschjöpfen - zahlen ja wir, nicht die Politiker.

    Unaufgefordert zugesandte Schecks vom Finanzministerium werden Sie definitiv nicht bekommen!

    Der Wolfgang ist kreativ genug, das so hinzudeichseln daß kein Erstattungsanspruch für den Bürger entsteht.

    Und im zweifelsfalle wird man Seitens des Staates erst mal den Klageweg komplett ausschjöpfen - zahlen ja wir, nicht die Politiker.

    Unaufgefordert zugesandte Schecks vom Finanzministerium werden Sie definitiv nicht bekommen!

    • Chali
    • 06.03.2013 um 14:20 Uhr

    Es handelt sich um eine Beihilfe der Stromverbraucher, insbesondere der HartzIV empfänger (Aufstocker etc), die damit einen Beitrag für die schwer im Wettkampf der Nationen ringenden deutschen Export-Industrie leisten!

    "unerlaubte staatliche Beihilfe" - also wiklich ...

    6 Leser-Empfehlungen
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    spielt bei indirekte Beihilfen keine Rolle. Für uns zwar schon, aber nicht für die Justiz. Die beurteilt nur die Anordnung durch den Staat.

    Und wenn das so ist, dann muss der Staat die auch in seinem Subventionsbericht ausweisen. Dort stehen wir bei über 160 Milliarden Euro Subventionen und Beihilfen jährlich für unsere Wirtschaft sowieso schon fern ab von allem Guten. (Nachlesbar im Subventionsbericht unserer Regierung)

    Im übrigen, selbst wenn man die EU nicht leiden kann, muss man zugeben, das einseitige staatliche Wirtschaftsförderung jedes gemeinschaftliche wirtschaftliche Handeln verhöhnt.

    Wenn ich eine Gemeinschaft will, dann muss man sich auch dementsprechend verhalten oder austreten.

    spielt bei indirekte Beihilfen keine Rolle. Für uns zwar schon, aber nicht für die Justiz. Die beurteilt nur die Anordnung durch den Staat.

    Und wenn das so ist, dann muss der Staat die auch in seinem Subventionsbericht ausweisen. Dort stehen wir bei über 160 Milliarden Euro Subventionen und Beihilfen jährlich für unsere Wirtschaft sowieso schon fern ab von allem Guten. (Nachlesbar im Subventionsbericht unserer Regierung)

    Im übrigen, selbst wenn man die EU nicht leiden kann, muss man zugeben, das einseitige staatliche Wirtschaftsförderung jedes gemeinschaftliche wirtschaftliche Handeln verhöhnt.

    Wenn ich eine Gemeinschaft will, dann muss man sich auch dementsprechend verhalten oder austreten.

  5. dass unserer besteste Regierung aller Zeiten ihre ebenso bestesten Beschlüsse noch einmal überdenken muss (oder überhaupt einmal bedenken muss).

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  6. Na ja. So oder so sind es ja "wir" –– wir SteuerzahlerInnen, wir VerbraucherInnen ––, die zahlen. Wenn die Unternehmen ihre Stromkosten selber zahlen, werden sie die Kosten ja auch nur umlegen. Aber dann werden die Preise wenigstens transparenter. Es werden dann, zumindest in geringerem Maße, nicht mehr die Großen unterstützt, sondern der Wettbewerb wird –– etwas –– fairer. Das wiederum kommt "uns" doch zu Gute.

    Also, Sonderumlage zurücknehmen (und an "uns" zurückzahlen) und die verbrauchenden Konzerne direkt zur Kasse bitten.

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  7. Ich verstehe Ihren Beitrag nicht. Bitte versuchen Sie noch einmal, sich verständlich zu machen.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP, Reuters, tst
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