Mit Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Euro-Krisenpolitik hat die
Europäische Zentralbank
(EZB) vor den Folgen einer Begrenzung von Staatsanleihenkäufen gewarnt. EZB-Direktor
Jörg Asmussen
sagte: "Ich habe hohen Respekt vor dem Gericht und werde einer unabhängigen Institution keine Ratschläge erteilen. Generell gilt aber: Keine Institution handelt im luftleeren Raum. Wenn das Aufkauf-Programm zurückgenommen werden müsste, hätte das erhebliche Konsequenzen."
Das Gericht verhandelt am Dienstag und
Mittwoch über die Euro-Krisenpolitik der EZB.
Nach der positiven Eilentscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM und zum
europäischen Fiskalpakt vom September 2012 befassen sich die Karlsruher
Richter im Hauptsacheverfahren unter anderem mit den Staatsanleihekäufen
notleidender Euro-Staaten.
Im Zentrum steht das im September beschlossene Programm OMT (Outright Monetary Transactions), mit dem die EZB unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten kaufen könnte. Das Gericht will prüfen, ob die Notenbank mit solchen Maßnahmen ihre Kompetenzen überschreitet. Die Kritik der
Bundesbank
wird deren Präsident Jens Weidmann vortragen, die EZB-Position wird Asmussen darlegen.
Experten räumen der Verfassungsklage gegen die EZB-Entscheidungen kaum Chancen ein. Clemens Fuest, Chef des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung, äußert zwar Kritik am EZB-Kurs. Doch der Ökonom sagt auch: "Dass das Bundesverfassungsgericht Teile der EZB-Politik für grundgesetzwidrig erklärt, erwarte ich nicht. Es müsste eine offensichtliche Kompetenzüberschreitung vorliegen."
Rechtsexperte Oliver Sauer vom Centrum für Europäische Politik (CEP) sieht das höchste deutsche Gericht in einem Dilemma: "Jede Entscheidung, die das Gericht später treffen wird, wirft weitere rechtliche und wirtschaftliche Probleme auf", sagte Sauer.
Das Bundesverfassungsgericht untersucht zudem erneut den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Gegen diesen dauerhaften Euro-Rettungsfonds hat der Verein Mehr Demokratie zusammen mit mehr als 37.000 Bürgern geklagt.
Im Sommer vergangenen Jahres hatte EZB-Chef Mario Draghi angekündigt, dass die Bank im Notfall unbegrenzt Anleihen der Krisenländer aufkaufen werde. Das Verfassungsgericht hat den Weg für den deutschen Beitrag frei gemacht. Die Bedingungen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden.
Kommentare
ESM-Urteil
Das BVG zum ESM:
"Die Bedingungen: Das deutsche Haftungsrisiko dürfe nicht automatisch über die ausgehandelten 190 Milliarden Euro steigen, bei jeder Änderung müsse der Bundestag gefragt werden."
Mit seinem Urteil kann das BVG jetzt zeigen, ob es das ESM Urteil selbst ernst nimmst, oder ob es der UNBEGRENZTEN Haftung OHNE Befragung des Bundestages über die Staatsanleihenkaeufe der EZB zustimmt.
Und wie schon bei den ESM-Prozessen zu sehen war, wird das BVG wieder massivem externen Druck unterworfen. Die Unabhängigkeit des BVG wird seitens der Politik und der Notenbanken offensichtlich nicht mehr respektiert.
Ein mildes Lächeln ...
... kann man doch nicht verkneifen.
via ZEIT ONLINE plus App
Da isser wieder....
... der Asmussen der Woche. Schonmal nachgesehen wer in Deutschland maßgeblich an der Etablierung von riskanten Finanzmarktprodukten und Deregulierung der gesamten Finanzbranche beteiligt war? Nein? Raten Sie mal!
Wenn Sie schon dabei sind: Raten Sie mal wer im Aufsichtsrat der IKB saß als diese mit Volldampf vor die Wand gefahren wurde sodass die KfW einspringen musste (wo selbige Person im Übrigen ebenfalls im Aufsichtsrat sitzt)!
Zuguterletzt noch eine weitere Frage. Wer hatte zum Beginn der weltweiten Finanzkrise die Leitung der BaFin inne und war dementsprechend dafür verantwortlich "die Märkte" zu überwachen?
Wenn Sie alle drei Fragen mit "Jörg Asmussen" beantwortet haben dann haben Sie soeben 100 Gummipunkte gewonnen.
Jörg Asmussen
ist, wie Sie richtig darstellen, ein erwiesener Experte für das Erzeugen und Verschlimmern von Finanzdesastern. Das BVG sollte unbedingt auf seine Expertiese hören wenn es schon partout den Rest seiner Unabhängkeit aufgeben und Finanzpolitik machen will.
Verpfuschtes Sytem
Wohlgemerkt: In einer Demokratie wären wir überhaupt nicht erst in diese Lage gekommen. Der angeblich so überlegene Parlamentarismus mit seiner Kultur des Abnickens von Regierungsbeschlüssen fährt uns gegen die Wand.
Insofern ist es drollig, daß das Verfassungsgericht sich noch immer an seinen ererbten Lebenslügen festklammert und den Parlamentsvorbehalt hochhält, als ob der für die in einer Demokratie eigentlich gebotene Miteinbeziehung des Volkes bürgen würde: Hat er noch nie und wird er auch nie.