Überblick Arbeitsmarkt

1998 Rücknahme früherer Reformen:

Das Schlechtwettergeld für Bauarbeiter und die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall werden wieder eingeführt. Die Lockerung des Kündigungsschutzes wird annulliert

1999 630-Mark-Gesetz:

Sozialversicherungsfreie Beschäftigung wird eingedämmt

1999 Scheinselbstständigkeit:

Scheinselbstständige müssen Beiträge in dieSozialkassen zahlen. Anhand von vier Kriterien, unter anderem Zahl der Auftraggeber, soll geprüft werden, wer als scheinselbstständig gilt

2001 Teilzeit- und Befristungsgesetz:

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung

2001 Reform des Betriebsverfassungsgesetzes:

Betriebsräte werden bereits in Unternehmen mit 200 Beschäftigten (früher 300) freigestellt. Außerdem wird das Wahlverfahren in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten vereinfacht

2001 Reform des Meister-Bafögs:

Wer seinen Meister machen möchte, kann ein Darlehen ähnlich der Studierendenförderung beantragen. Wer sich anschließend innerhalb von drei Jahren selbstständig macht und mindestens zwei Mitarbeiter einstellt, muss nur 25 Prozent des Darlehens zurückzahlen

2002 Job-AQTIV-Gesetz:

Das Gesetz soll unter anderem für eine schnellere und passgenauere Vermittlung von Arbeitslosen sorgen. Es enthält ein ganzes Bündel an Möglichkeiten: Betriebe erhalten einen Zuschuss, wenn sie einen Mitarbeiter, der sich weiterqualifiziert, durch einen Arbeitslosen vertreten lassen. Leiharbeiter dürfen nun 24 statt 12 aufeinander folgende Monate in einem Betrieb arbeiten. Arbeitnehmer über 50 Jahre dürfen ohne zeitliche Beschränkung aufeinander folgend befristet beschäftigt werden. Für die Umsetzung des Gesetzesbündels werden 3000 neue Vermittler eingestellt

2002 Reform der Arbeitsvermittlung:

Arbeitslose, die seit drei Monaten ohne Job sind, können private Arbeitsvermittler einschalten. Die privaten Vermittler erhalten Honorare. Damit wird das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit weiter aufgeweicht

2002 Reform der Leitungsebene der Bundesanstalt für Arbeit:

Die Bundesanstalt bekommt einen dreiköpfigen Vorstand, der auf Zeit eingesetzt ist. Der Verwaltungsrat, in dem Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und andere sitzen, soll von 51 auf 21 Mitglieder verkleinert werden

2002 Förderung eines Niedriglohnsektors:

Einführung eines Kombilohn-Modells, mit dem der Staat Geringverdienern einen Zuschuss zur Sozialversicherung und mehr Kindergeld zahlt. Was zunächst als Modellprojekt angelegt war, wird auf alle Bundesländer ausgeweitet. Mittlerweile soll es aber mangels Teilnehmern eingestellt werden

2002 Hartz-Reform:

Eine Kommission unter Vorsitz des VW-Personalvorstandes Peter Hartz stellt Reformvorschläge für den Arbeitsmarkt vor. Dazu gehören die folgenden Punkte:

Kapital für Arbeit:

Unternehmen, die einen Arbeitslosen einstellen, können einen Kredit von bis zu 100000 Euro erhalten. Heute gilt diese Möglichkeit auch für Betriebe, die einen Auszubildenden fest einstellen. Gilt von November 2002 an

PersonalServiceAgenturen:

In den Arbeitsämtern werden PersonalServiceAgenturen eingerichtet, die Arbeitslose als Leiharbeiter vermitteln. Gilt von Januar 2003 an

Ich-AG:

Wer sich aus Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht und jährlich weniger als 25000 Euro verdient, bekommt Zuschüsse aus der Arbeitslosenversicherung. Gilt von Januar 2003 an

Förderung von Putzfrauen und Dienstmädchen:

Bis zu 510 Euro pro Jahr sind steuerlich absetzbar, wenn die Arbeit von Minijobbern gemacht wird; bis zu 2400 Euro bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Gilt von Januar 2003 an

JobCenter:

Arbeitsämter heißen JobCenter und sollen sich durch Kundenfreundlichkeit und effizientere Organisation auszeichnen. Gilt von Januar 2003 an

Reform der Weiterbildung:

Zwischen Weiterbildungseinrichtungen, die zertifiziert werden sollen, soll mehr Wettbewerb herrschen. Gilt von Januar 2003 an

Minijobs:

Was noch geplant ist:

Bis zur Grenze von 400 Euro zahlen Minijobber keine Steuern und Sozialbeiträge, Arbeitgeber zahlen in der Regel pauschal 25 Prozent. Gilt von April 2003

Reform der Bundesanstalt für Arbeit:

Bis zur Sommerpause 2003 soll die grundlegende Reform von Struktur und Arbeitsweise der Bundesanstalt für Arbeit eingeleitet sein

Reform der Arbeitslosenunterstützung:

Wer jünger als 55 Jahre ist und arbeitslos wird, soll künftig nur noch 12 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen. Für die über 55-Jährigen soll die Grenze bei 18 Monaten liegen. Auch die Zumutbarkeitsregeln sollen verschärft werden

Sozial- und Arbeitslosenhilfe:

Voraussichtlich bis zum 1. Januar 2004 soll die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgeschlossen sein

Reform des Kündigungsschutzes:

Kernpunkt: In Betrieben mit bis zu fünf Mitarbeitern soll der Schutz für zusätzlich befristet eingestellte Mitarbeiter nicht gelten

Reform der Handwerksordnung:

Erfahrene Handwerksgesellen sollen ohne Meisterbrief einen Betrieb gründen können

 
  • Quelle © DIE ZEIT 15/2003
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