Anlageberatung Banken planen BeipackzettelSeite 2/2

Neben den Initiativen der Großbanken bastelt der Bundesverband deutscher Banken (BDB) derzeit an einem Muster-Produktinformationsblatt. Auch dieses Blatt soll sich an der Vorlage aus dem Ministerium orientieren, allerdings soll es mit Blick auf die anstehenden Veränderungen aus Brüssel einige Abweichungen geben. "Das betrifft vor allem die Reihenfolge der Angaben und die Form", sagte Georg Baur vom Bankenverband. Bis Ende März soll die Vorlage fertig sein. Der Bankenverband geht davon aus, dass sich die Informationsblätter der einzelnen Banken dann in allen wesentlichen Punkten sehr ähneln werden.

Verbraucherschützerin Mohn gefällt das Durcheinander nicht – sie fordert verbindliche Standards für die Produktinformationen. "Die Banken wollen verhindern, dass die Verbraucher die Produkte klar vergleichen können", kritisiert Mohn. Zwar sei zu begrüßen, dass endlich Bewegung in die Branche komme. "Eine verbindliche gesetzliche Vorgabe für einen einheitlichen Informationsstandard ist aber besser", meint Mohn.

Ministerin Aigner wartet vorerst ab, ob weitere Banken dem Beispiel der Deutschen und der ING Diba folgen. "Unser Ziel ist es, bundesweit ein einheitliches Produktinformationsblatt für alle durchzusetzen", sagte Ministeriumssprecher Holger Eichele dem Tagesspiegel. Grundlage dafür sei das Muster aus dem Ministerium. Wenn nicht alle Banken mitziehen, müsse das notfalls per Gesetz sichergestellt werden. Eines sei klar: "Die Geduld der Ministerin ist nicht endlos."

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 15.02.2010)

 
Leser-Kommentare
  1. Ob die Massnahmen des Gesetzgebers oder die Reaktion der Banken, eine Lösung stellt weder das eine noch das andere dar.

    Die Probleme der Finanzwirtschaft sind hausgemacht, zu hohe Kosten erhöhen beständig den Ertragsdruck, eine Marktbereinigung findet gerade wegen der staatlichen Aufsicht nicht statt. Sie unterbindet lediglich weiterhin einen funktionierenden Wettbewerb.

    Das Dilemma ist wahrscheinlich so schnell nicht mehr auflösbar, weshalb zwar neue Gesetze die Klageflut begrenzen werden, aber das nur, weil man die Anspruchsgrundlage vernichtet mittels "Formularismus".
    Wenn man das Ganze noch als Verbraucherschutz verkaufen kann ist das Optimum der finanzmarktreform erreicht. Freilich ohne auch nur ein einziges echtes Problem zu lösen.
    Der Verbraucher ist der einzige der sicher verliert.

    H.

  2. aber wenn keine verbindlichen Normen eingeführt werden, ist alles für die Katz'. Auf freiwilliger Basis werden die Banken so formulieren, daß nichts verglichen werden kann, ganz abgesehen vom "Kleingedruckten".

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