Steuerfahndung: Streit um erneuten Kauf von Steuerdaten
Schweizer Banken sind empört über den Ankauf einer neuen Steuer-CD. Doch deutsche Steuerexperten und Politiker berufen sich auf das Prinzip "Kein Gesetz, kein Verbot".
©dpa/Henning Kaiser

Nordrhein-Westfalens Fahnder haben bereits mehrfach Steuerdaten über deutsche Kunden von Schweizer Banken gekauft.
Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält die Kritik an dem jüngsten Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger durch deutsche Behörden für unbegründet. "Ich habe weder moralische noch juristische Bedenken dagegen, dass deutsche Behörden weiterhin Daten-CDs mit Informationen über Steuerbetrüger kaufen", sagte Eigenthaler der Rheinischen Post. Das deutsch-schweizerische Steuerabkommen sei "noch lange nicht deutsches Gesetz geworden. Deshalb dürfen deutsche Behörden solche Daten weiterhin kaufen. Kein Gesetz, kein Verbot."
Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen hatten erneut vertrauliche Daten über Schweizer Konten deutscher Bürger gekauft. Die Ermittler hätten einen Datenträger für 3,5 Millionen Euro erworben, berichteten die Financial Times Deutschland (FTD) und der Spiegel. Betroffen sei die Zürcher Filiale der britischen Traditionsbank Coutts, eine Tochter der Royal Bank of Scotland. Laut dem Spiegel erwägen die Behörden in NRW den Kauf von zwei weiteren Datenpaketen. Sie nahmen nach eigenen Angaben 2011 allein durch Selbstanzeigen rund 300 Millionen Euro an Steuergeldern ein.
Beteiligten Fahndern zufolge gehe es in dem neuen Fall um große, am deutschen Fiskus vorbei angelegte Vermögen, die teilweise im zwei- und dreistelligen Millionenbereich lägen. Vor dem Kauf der ersten CD seien rund zehn Prozent der Daten geprüft worden. Laut FTD sind auf dem Datenträger Namen und Kontoverbindungen von 1.000 vermögenden Deutschen vermerkt. Ein Sprecher des schweizerischen Staatssekretariates für internationale Finanzfragen sagte: "Wir haben keine Hinweise, dass das stimmt." Auch die Bank Coutts erklärte, es gebe keine Hinweise darauf, dass Kundendaten nach außen gelangt sein könnten.
Der Sprecher der Schweizerischen Bankiervereinigung, Thomas Sutter, forderte in der in Zürich erscheinenden Sonntagszeitung, Ankäufe von Steuerdaten sollten unterbunden werden, weil sie illegal seien. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Joachim Poß sagte, solche Reaktionen zeigten, "dass das deutsch-schweizer Steuerabkommen in die Tonne gehört". Die Bundesregierung müsse klarmachen, wo sie im Kampf gegen Steuerkriminalität stehe. Mit dem möglichen Ankauf weiterer CDs erwerbe das Land NRW große Verdienste um die Durchsetzung von Steuergerechtigkeit.
Mit dem Ankauf weiterer Datenträger wird die Ratifizierung des deutsch-schweizerischen Abkommens zum Januar 2013 immer unwahrscheinlicher. Es sieht eine pauschale Nachversteuerung von illegal in die Schweiz transferiertem Vermögen vor. Im Gegenzug sollen Steuerhinterzieher Straffreiheit und Anonymität genießen. Der Kauf von Steuer-CDs wäre damit nicht mehr möglich. Laut dem Spiegel stellt sich das Bundesfinanzministerium darauf ein, dass das Abkommen im November im Bundesrat an der rot-grünen Mehrheit scheitere.
"Hinterziehung in gewaltigem Ausmaß"
Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans sagte, man benötige Erkenntnisse auch aus dem Ankauf von CDs, um Steuerhinterziehungen in gewaltigem Ausmaß auf die Spur zu kommen. Die Opposition in Düsseldorf kritisierte Walter-Borjans als "selbsternannten Robin Hood", der die Verhandlungen mit der Schweiz zum Scheitern bringe, anstatt konstruktiv an "einer rechtlich sauberen Lösung mitzuwirken", sagte CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann.
Der Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin meinte, nicht die Verfolgung von Steuersündern sei ein Skandal, "sondern das Verstecken und Decken von Straftätern, das sich zum Geschäftsmodell Schweizer Banken entwickelt hat". Trittin kritisierte das geplante Steuerabkommen: "Es sichert Tätern Anonymität, die dem deutschen Steuerzahler Milliarden Euro entzogen haben."
Der finanzpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Volker Wissing, bezeichnete den Ankauf als rechtlich problematisch. Einzelne Entdeckungen über den Ankauf von Daten-CDs könnten eine systematische Besteuerung, wie sie das Abkommen vorsieht, nicht ersetzen. Die "parteitaktisch motivierte Blockade" des Abkommens durch SPD und Grüne im Bundesrat sei deshalb unverantwortlich.
Am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden, dass Steuerfahnder Tausende deutsche Kunden der Schweizer Großbank Credit Suisse ins Visier genommen haben. Diese sollen Gelder in Milliardenhöhe am Fiskus vorbei in die Schweiz geschleust haben. Auch hier soll ein Datenleck in der Bank die Ermittlungen ermöglicht haben. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, man sei nicht eingeschaltet gewesen: "Wir haben stets darauf hingewiesen, dass CD-Ankäufe kein dauerhaftes Modell sind, um die Steuerprobleme zu lösen."




Die Aussage"
"Wenn es von einer staatlich autorisierten Stelle zur Verfolgung von Straftaten geschieht - Ja!" öffnet ja nun staatlicher Willkür Tor und Tür.
Herr Ott, stellen sie sich mal vor, da steht einer vor ihrer Tür, weist sich als Steuerfahnder aus und nimmt alle ihre Unterlagen, Kontoauszüge, Steuererklärungen und ihren Computer mit. Begründung: "Wir suchen Steuerhinterzieher, sie könnten einer sein."
Was machen sie in diesem Fall?
Vielleicht doch mal hier nachlesen: http://www.rechtslexikon-...
"Die Beschlagnahme im Strafprozess muss durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr in Verzug sind auch die Staatsanwaltschaft und deren Hilfsbeamte berechtigt (§§ 98, 111e StPO)."
Da steht nix von Steuerfahndern und ob der Datenklau mit Gefahr im Verzug zu begründen ist?
Die CD wurde den deutschen Behörden freiwillig angeboten, von Beschlagnahme keine Spur. Das von Ihnen dargestellte Szenario ist in diesem Zusammenhang also irrelevant.
Stellen wir den Sachverhalt doch mal in einen anderen Kontext:
Ein Angestellter einer großen Firma bietet der Polizei eine CD an, auf der dokumentiert ist, das seine Firma illegal Schadstoffe entsorgt. Nach Ihrem Dafürhalten dürften die Behörden diese CD nicht annehmen und keine Ermittlungen einleiten weil das ja "Aneignen von fremden Daten aus digital geschützen Bereichen" ist.
Oder meinen Sie, kriminelle Steuerhinterzieher die ihr Geld in die Schweiz bringen sind milder zu behandeln als kriminellle Umweltsünder?
Die CD wurde den deutschen Behörden freiwillig angeboten, von Beschlagnahme keine Spur. Das von Ihnen dargestellte Szenario ist in diesem Zusammenhang also irrelevant.
Stellen wir den Sachverhalt doch mal in einen anderen Kontext:
Ein Angestellter einer großen Firma bietet der Polizei eine CD an, auf der dokumentiert ist, das seine Firma illegal Schadstoffe entsorgt. Nach Ihrem Dafürhalten dürften die Behörden diese CD nicht annehmen und keine Ermittlungen einleiten weil das ja "Aneignen von fremden Daten aus digital geschützen Bereichen" ist.
Oder meinen Sie, kriminelle Steuerhinterzieher die ihr Geld in die Schweiz bringen sind milder zu behandeln als kriminellle Umweltsünder?
"Illegale Beschaffung von Daten mit denunzierendem Inhalt durch fortgesetzten Ankauf zu unterstützen, erhöht bei zwielichtigen Charakteren die Versuchung, sich auf kriminelle Art Geld zu beschaffen."
Die geschäftsmäßige Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist meiner Meinung nach eine Form der organisierten Kriminalität. Daher befürworte ich nicht nur den Ankauf dieser CDs - ich fände es angemessener, BND, BKA, alle 16 LKAs und die besten Computerhacker auf diese "Banken" anzusetzen und die hier tätigen Institute mit ALLEN Mitteln informationstechnisch auszuhorchen.
Selbst kleine Angestellte, die ihre kriminellen "Kunden" "beraten", wie es mit der Steuerhinterziehung am besten klappt, gehören zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt - von den Vorständen mal ganz zu schweigen: Oder fänden Sie es angebracht, einen russischen oder italienischen Mafiaboss unbehelligt zu lassen?
Die CD wurde den deutschen Behörden freiwillig angeboten, von Beschlagnahme keine Spur. Das von Ihnen dargestellte Szenario ist in diesem Zusammenhang also irrelevant.
Stellen wir den Sachverhalt doch mal in einen anderen Kontext:
Ein Angestellter einer großen Firma bietet der Polizei eine CD an, auf der dokumentiert ist, das seine Firma illegal Schadstoffe entsorgt. Nach Ihrem Dafürhalten dürften die Behörden diese CD nicht annehmen und keine Ermittlungen einleiten weil das ja "Aneignen von fremden Daten aus digital geschützen Bereichen" ist.
Oder meinen Sie, kriminelle Steuerhinterzieher die ihr Geld in die Schweiz bringen sind milder zu behandeln als kriminellle Umweltsünder?
Herr Ott,
hier geht es doch schlicht darum, dass das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch seinen Finanzminister als oberstem Hüter des Steuergeheimnisses, einen Staatsangehörigen eines ausländischen Staates aus innenpolitischen Gründen (Sabotage eines interstaatlichen Abkommens) beauftragt hat, ganz bestimmte Daten zu kopieren und ihm zu übergeben.
Bin mal gespannt, was durch den deutschen Blätterwald gehen würde, wenn Schweizer Dienststellen Daten deutscher Finanzbehörden ankaufen und anschließend zu Unrecht gewährte Steuernachlässe öffentlich (wie in Deutschland im Steuerhinterzieherfall durch die BILD geschehen) machen würden.
Herr Ott,
hier geht es doch schlicht darum, dass das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch seinen Finanzminister als oberstem Hüter des Steuergeheimnisses, einen Staatsangehörigen eines ausländischen Staates aus innenpolitischen Gründen (Sabotage eines interstaatlichen Abkommens) beauftragt hat, ganz bestimmte Daten zu kopieren und ihm zu übergeben.
Bin mal gespannt, was durch den deutschen Blätterwald gehen würde, wenn Schweizer Dienststellen Daten deutscher Finanzbehörden ankaufen und anschließend zu Unrecht gewährte Steuernachlässe öffentlich (wie in Deutschland im Steuerhinterzieherfall durch die BILD geschehen) machen würden.
Herr Ott,
hier geht es doch schlicht darum, dass das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch seinen Finanzminister als oberstem Hüter des Steuergeheimnisses, einen Staatsangehörigen eines ausländischen Staates aus innenpolitischen Gründen (Sabotage eines interstaatlichen Abkommens) beauftragt hat, ganz bestimmte Daten zu kopieren und ihm zu übergeben.
Bin mal gespannt, was durch den deutschen Blätterwald gehen würde, wenn Schweizer Dienststellen Daten deutscher Finanzbehörden ankaufen und anschließend zu Unrecht gewährte Steuernachlässe öffentlich (wie in Deutschland im Steuerhinterzieherfall durch die BILD geschehen) machen würden.
Da Sie gerne formaljuristisch argumentieren, weise ich Sie darauf hin, dass Sie jetzt eigenlich Ihren Vorwurf der Beauftragung der Datenkopie belegen müssten, sonst machen Sie sich der falschen Anschuldigung schuldig.
Auf der Ebene aus der Luft gegriffener Behauptungen möchte ich jedoch nicht weiter diskutieren und beendet hiermit für mich die Debatte.
Da Sie gerne formaljuristisch argumentieren, weise ich Sie darauf hin, dass Sie jetzt eigenlich Ihren Vorwurf der Beauftragung der Datenkopie belegen müssten, sonst machen Sie sich der falschen Anschuldigung schuldig.
Auf der Ebene aus der Luft gegriffener Behauptungen möchte ich jedoch nicht weiter diskutieren und beendet hiermit für mich die Debatte.
Da Sie gerne formaljuristisch argumentieren, weise ich Sie darauf hin, dass Sie jetzt eigenlich Ihren Vorwurf der Beauftragung der Datenkopie belegen müssten, sonst machen Sie sich der falschen Anschuldigung schuldig.
Auf der Ebene aus der Luft gegriffener Behauptungen möchte ich jedoch nicht weiter diskutieren und beendet hiermit für mich die Debatte.
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