Datenmissbrauch Stiftung Warentest bemängelt Datenschutz bei Postbank

Die Postbank soll Kontodaten von Kunden an Tausende freie Handelsvertreter weitergegeben haben. Nach Ansicht von Stiftung Warentest war das nicht rechtens.

Die Postbank ist nicht die erste ihrer Zunft, die mit dem Vorwurf des Datenmissbrauchs konfrontiert wird

Die Postbank ist nicht die erste ihrer Zunft, die mit dem Vorwurf des Datenmissbrauchs konfrontiert wird

Wie die Stiftung Warentest am Montag mitteilte, sei das Einsehen der Daten auch möglich, wenn der Kontoinhaber der Weitergabe seiner Daten an freie Mitarbeiter nicht zugestimmt habe. Von Millionen von Postbank-Kunden lägen keine Einwilligungen vor, berichtete Stiftung Warentest weiter.

Die Vertreter bräuchten lediglich den Namen und das Geburtsdatum von Kunden in eine Unternehmensdatenbank eingeben, um detaillierte Einblicke in die Vermögenslage und Kontobewegungen von Kunden zu erhalten, hieß es weiter von der Stiftung. Die Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen halte es für unzulässig, dass freie Berater der Postbank die Girokonten der Kunden einsehen könnten.

Anzeige

Die Daten sollen dem Bericht zufolge freien Mitarbeitern der 2006 gegründeten Postbank Finanzberatung AG helfen, Produkte zu verkaufen. Das Vertriebsunternehmen mit seinen etwa 4000 freien Handelsvertretern vertreibt Produkte der Postbank und deren Tochter BHW Bausparkasse. Die Postbank, die zu gut einem Viertel der Deutschen Bank gehört, betreut mehr als 14 Millionen Privat- und Firmenkunden.

Das Geldinstitut wies den Vorwurf des Datenmissbrauchs zurück. Das von der Stiftung Warentest dargestellte Verfahren der Datenweitergabe von der Postbank an die Postbank Finanzberatung entspreche nicht den Tatsachen, heißt es in einer am Montag in Bonn veröffentlichten Stellungnahme. Das tatsächlich in der Praxis angewandte Verfahren sei in der Vergangenheit nicht beanstandet worden.

 
Leser-Kommentare
    • macdoc
    • 26.10.2009 um 16:54 Uhr

    Machen wir uns nichts vor! So oder ähnlich läuft das wohl überall ab. Egal bei welcher Bank, egal ob bei Versicherungen oder der geplanten E-card.
    Datenschutz wird nur halbherzig befolgt. Die "Mitarbeiter" beklommen Zugriff, und da stören "schützende Hürden" nur.

  1. aber Datenschutz wie, wenn auch dies alles im Google zu lesen ist. Ich meine den Absender. So wie die Räuber nicht aus der Welt sind so geht es auch weiter mit dem Datenklau. Da bin ich Fatalist.

  2. Auch ich frage mich schon geraume Zeit, woher der junge Mann Mitte zwanzig mit der Stickerei "T Com" auf der linken Brusttasche seines weißen Polohemds am 01.07.2007 in der Eingangshalle einer vormaligen Hauptpost und jetzigen Filiale der Deutschen Post AG wusste, dass die Postbank ein Tagesgeldkonto für mich führt und der mich daraufhin plötzlich von der rechten Seite ansprach als ich einem der dort aufgestellten automatisierten Bargeldmaschinen etwas von meiner Penunze unter Eingabe der Geheimzahl und des gewünschten Betrages aus deren Innerstem entnahm. Weil es indessen keinen Außendienst gegen Sozialleistungsmissbrauch laut Entscheid des Bundesverfassungsgerichts gibt, konnte die daran anschließende und von mir angestrengte Klage gegen die zuständige kommunale Behörde vor dem Sozialgericht allein für mich erfolgreich sein. Allerdings muss nun die nächsten Jahre bis an sein Lebensende der fragliche junge Mann die Härte des modernen Bewegungsgesetzes (Vorwort zum Kapital) ausschließlich selbst spüren.

  3. Postbank teilt selber die Meldung von Stiftung Warentest mit?
    http://tinyurl.com/ylacv8h

  4. Zunächst gefällt mir die Art des Journalismus von Finanztest und anderen Medien garnicht. Alle Berichte lesen sich so, dass man den Eindruck hat - jeder Freiberufler oder Makler kann Daten bei der Postbank einsehen. Wer genau liest, erfährt, dass es sich um Freiberufliche handelt, die ausschließlich für die Postbank tätig sind.
    Dann spielt es keine Rolle ob es Angestellte oder Freiberufler sind - denn auch die Angestellten einer Bank erhalten den Zugang zu den Daten um den Kunden anschließend etwas zu verkaufen. In vielen Ländern gibt es in der Bankberatung nur noch Selbständige.

    Schuldig haben sich vor allem diejenigen gemacht, die die Daten zu Finanztest getragen haben -gegen diese hätte Finanztest auch sofort Anzeige erstatten müssen.
    Bislang ist kein Schaden entstanden - erst jetzt durch die Veröffentlichung des Sachverhaltes - den haben aber die Medien veröffentlicht - vornedran Finanztest. Wer ist denn nun der eigentlich Schuldige ? Man könnte ja weiterspinnen, dass Finanztest die Straftäter sogar unterstützt hat - denn erst durch die Veröffentlichung ist ja der Datenklau zur Straftat mit "Schaden" mutiert. Sollte das eine Rache von Ex-Postbänklern sein ?
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die freiberuflichen Berater keine Datenschutzklausel haben unterschreiben müssen -selbst bei der Postbank kann ich mir das nicht vorstellen. Datenmißbrauch ist überall möglich wo Menschen zu Daten anderer Menschen Zugriff haben - von der Arztpraxis bis zum Rathaus.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ...Scheinselbstständ.... äh "Freiberufler" beschäftigen will heisst das nicht das die Postbank dafür keine Erlaubnis von mir braucht.

    Wenn ein Angestellter der Postbank Mist baut, haftet die Postbank für den Mist. Wenn der "Freiberufler" Mist baut, haftet er selbst, also niemand, denn der hat ja nichts.

    ...Scheinselbstständ.... äh "Freiberufler" beschäftigen will heisst das nicht das die Postbank dafür keine Erlaubnis von mir braucht.

    Wenn ein Angestellter der Postbank Mist baut, haftet die Postbank für den Mist. Wenn der "Freiberufler" Mist baut, haftet er selbst, also niemand, denn der hat ja nichts.

  5. ...Scheinselbstständ.... äh "Freiberufler" beschäftigen will heisst das nicht das die Postbank dafür keine Erlaubnis von mir braucht.

    Wenn ein Angestellter der Postbank Mist baut, haftet die Postbank für den Mist. Wenn der "Freiberufler" Mist baut, haftet er selbst, also niemand, denn der hat ja nichts.

  6. Für "das gemeine Volk" hat es doch noch nie gegolten.

    Im Heiseticker brinngt es Mit_linux_wär_das_nicht_passiert auf den Punkt:
    "Wie schlimm ist eine Verletzung des Datenschutzes? Das kommt auf die
    Daten an. In diesem Fall sind die Daten äußerst sensibel.

    Aber damit nicht genug, es waren keine Einzelfälle sondern *alle*
    Postbank-Kunden sind betroffen.

    Aber damit nicht genug, die Daten wurden nicht etwa an halbwegs
    vertrauenswürdige Personen weitergegeben sondern an Spammer.

    Aber damit nicht genug, die Weitergabe wurde nicht sofort unterbunden
    sondern erst nachdem sich Widerstand in der Öffentlichkeit regte.

    Aber damit nicht genug, die Postbank hat nach wie vor überhaupt kein
    Unrechtsbewusstsein bei diesem eklatanten Rechtsbruch."

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service