Arbeitskampf Einzelhandel klagt gegen Flashmobs
Der Laden voll, die Kassen blockiert: Die Gewerkschaft ver.di nutzt Flashmobs im Arbeitskampf und legt so den Betrieb lahm. Die Arbeitgeber klagen nun vor dem Bundesverfassungsgericht.
Der Einzelhandel will umstrittene Blitzaktionen von Gewerkschaften im Arbeitskampf vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen. Gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das solche "Flashmobs" (flash = Blitz; mob = Pöbel) für zulässig erklärt hatte, wurde eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, bestätigte ein Sprecher des obersten deutschen Gerichts in Karlsruhe.
Ver.di hatte 2007 während eines Streiks eine einstündige Aktion in einer Supermarktfiliale organisiert, in der Streikbrecher arbeiteten. Dabei suchten rund 40 Menschen die Filiale auf, kauften in rauen Mengen billige Artikel und verursachten dadurch Warteschlangen an den Kassen. Außerdem packten sie Einkaufswagen voll und ließen diese dann stehen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) allerdings hält ein solches Vorgehen, das "planmäßiges Verwüsten von Läden und die Belästigung von Kunden und Mitarbeitern" für nicht durch die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie gedeckt. Eine Klage des Handelsverbands Berlin-Brandenburg gegen ver.di hatten die obersten Arbeitsrichter im September abgewiesen. Wie das BAG entschied, sind solche Aktionen zulässig, solange sie nur vorübergehend sind, nicht in eine komplette Blockade ausarten und den Laden nicht unverhältnismäßig hart treffen. Die gezielte Störung betrieblicher Abläufe gehöre zum Arbeitskampf, erklärten die Erfurter Richter zur Begründung.
Mit Streiks allein ist es für ver.di in gewerkschaftlich schlecht organisierten Branchen wie dem Einzelhandel schwierig, Forderungen durchsetzen. Die Flashmobs, seit Längerem außerhalb der Wirtschaft als Protest- und Kunstform bekannt, sind deswegen als gezielte Begleitmaßnahmen zunehmend beliebt. Das Grundgesetz erlaubt zwar ausdrücklich den Arbeitskampf. Wie weit aber ein solcher Kampf gehen darf, wird nicht definiert, sondern durch Gerichtsurteile festgelegt.
- Datum 28.12.2009 - 18:36 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 12
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Durch die Many-to-One-Konstellation eines Flashmobs stellt strafbar eine Gruppe ohne legitimierte Ausnahme durch den Gesetzgeber einer Person zuvörderst wegen der allfälligen Folge eines Totschlags nach. Nachstellungen in Tateinheit können daher nie geltend machen, freie Koalitionen zu bilden. Indes führte das Bundesarbeitsgericht das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland deshalb nicht ad absurdum, weil Straf- und nicht Arbeitsrichter vor allem Niedertracht zu sanktionieren haben. Das angerufene Bundesverfassungsgericht kann den Einzelhändlern insofern allein mitteilen, sich ganz offensichtlich im Rechtsweg verwählt zu haben und es sich seinerseits aus diesem Grund außerstande sieht, die Klage anzunehmen.
Fehler? "Der Einzelhandel will umstrittene Blitzaktionen von Gewerkschaften im Arbeitskampf vom Bundesverfassungsgericht (BAG) stoppen lassen."
s.o.
s.o.
Mit den Folgerungen aus der Friedenspflicht und den daraus folgenden Traditionen des Arbeitskampfes sollte man vorsichtig umgehen. Erst recht, wenn man von der Firmen verlangt, die technischen Möglichkeiten der Überwachung nicht zu nutzen. Denn ohne Handys wohl kein Flash Mob.
Nichts gegen Arbeitskämpfe unter denen man als nicht unmittelbar Betroffener leidet. Also statt 20 Minuten zwei Stunden zur Arbeit. Muss man halt früher aufstehen.
Aber man muss sich darauf einstellen können. Sollte das aufgegeben werden, mach ich gerne mit, wenn ich durch Flash Mob Aktionen einen Schaden erleiden könnte. Aber nicht auf Seiten der Tarifpartner.
s.o.
Mob = Pöbel, da habe ich doch schon wieder etwas gelernt. Mein Glückwunsch für diese Einschätzung.
Gute Idee von ver.di ist doch schön zu sehen, dass die Bonzen um ihr Umsätze fürchten müssen, wenn die Belegschaft sich erhebt. Meiner Meinung nach ist die Klage nur ein Zeichen für Erfolg.
Meine Solidarität haben sie jedenfalls.
Es geht um die Art und Weise von Arbeitskämpfen. Denn die waren immerhin auch Garant für den Wohlstand, der trotz der Veränderungen immer noch die Chance zur Besserung der Verhältnisse lässt. Und je ungeordneter desto unterhaltsamer aber nicht unbedingt produktiver.
Aber irgendwie gibt es scheinbar bei Manchen, die in festen Häusern wohnen, ein Bedürfnis, die Straße zum Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und seiner Regelungen zu machen. Schade, dass es hier im Gegensatz z. B. im Iran, immer so kalt ist. Dann hätte man erst richtig Spass.
Es geht um die Art und Weise von Arbeitskämpfen. Denn die waren immerhin auch Garant für den Wohlstand, der trotz der Veränderungen immer noch die Chance zur Besserung der Verhältnisse lässt. Und je ungeordneter desto unterhaltsamer aber nicht unbedingt produktiver.
Aber irgendwie gibt es scheinbar bei Manchen, die in festen Häusern wohnen, ein Bedürfnis, die Straße zum Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und seiner Regelungen zu machen. Schade, dass es hier im Gegensatz z. B. im Iran, immer so kalt ist. Dann hätte man erst richtig Spass.
Es geht um die Art und Weise von Arbeitskämpfen. Denn die waren immerhin auch Garant für den Wohlstand, der trotz der Veränderungen immer noch die Chance zur Besserung der Verhältnisse lässt. Und je ungeordneter desto unterhaltsamer aber nicht unbedingt produktiver.
Aber irgendwie gibt es scheinbar bei Manchen, die in festen Häusern wohnen, ein Bedürfnis, die Straße zum Mittelpunkt des öffentlichen Lebens und seiner Regelungen zu machen. Schade, dass es hier im Gegensatz z. B. im Iran, immer so kalt ist. Dann hätte man erst richtig Spass.
- wäre auch eine Alternative?
Dort wird der "Pöbel" aber staunen!
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