Hotelgewerbe Gäste profitieren nicht von Mehrwertsteuersenkung

Die Hoteliers geben die Mehrwertsteuersenkung nicht an ihre Kunden weiter. Eine bundesweite Stichprobe ergab: Unter 600 Angeboten wurden nur 7,4 Prozent günstiger.

Nur sehr wenige Hotels geben die Mehrwertsteuersenkung an ihre Gäste weiter. Eine bundesweite Stichprobe im Auftrag der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ergab, dass nur 7,4 Prozent günstiger geworden seien. In 13,9 Prozent der Fälle seien die Preise gestiegen. In der Summe seien die Preise für Hotelübernachtungen zwischen Mitte Dezember und Mitte Januar damit um 1,9 Prozent gestiegen. Vergleichsweise viele Preissenkungen machten die Verbraucherschützer bei Einzelzimmern im oberen Preissegment aus, die für Geschäftsreisende interessant sind. Die Preise für günstigere Doppelzimmer, wie sie von Touristen häufiger genutzt werden, seien hingegen weitgehend konstant geblieben.

vzbv-Chef Gerd Billen kritisierte die Hotelbranche für ihre Preispolitik. "Das Hauptargument für die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer waren preisbedingte Wettbewerbsnachteile im internationalen Wettbewerb", erklärte er. "Dann müssten als logische Konsequenz jetzt auch die Preise sinken."

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Der um zwölf Punkte verminderte Mehrwertsteuersatz für das Hotelgewerbe ist Teil des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, das Maßnahmen zur Entlastung von Familien und Unternehmen im Umfang von insgesamt 8,4 Milliarden Euro bündelt. Vor allem die CSU-geführte bayerische Landesregierung und die FDP hatten auf den Steuerrabatt gedrängt. Die Parteien waren zuletzt in die Kritik geraten, da sie hohe Spenden aus der Hotelbranche erhalten hatten.

 
Leser-Kommentare
  1. Wieder einmal ein prägnantes Beispiel für kapitalistische Gier. Die FDP'ler sind alles andere als "Volksvertreter" -
    sie ganz vulgäre Vertreter der Kapitalisten-Lobby in Berlin.

  2. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist gut gemeint, aber schlecht umgesetzt worden. Unternehmen legen durch die neue Mehrwertsteuer-Regelung praktisch zweimal drauf: Zum einen geben die Hotels die Einsparungen nicht in voller Höhe an die Gäste weiter, wie man sieht. Zudem entstehen den Firmen durch den erhöhten Administrationsaufwand Mehrkosten. Als Spezialist für Geschäftsreisekostenoptimierung empfehlen wir (ADP) Unternehmen, bei Dienstreisen den Sachbezugswert für ein Frühstück – seit Jahresbeginn 1,57 Euro – anzusetzen. Das geht auch bei der Hotelbuchung über ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Online-Reservierungssystem. Dafür muss das Frühstück vor Reisebeginn mit gebucht werden und der Reisekostenabrechnung ein Ausdruck der Onlinebuchungsbestätigung beiliegen. Der Sachbezugswert kann entweder separat lohnversteuert oder aber direkt von den zu gewährenden Spesen abgezogen werden.

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