Opel Betriebsrat lehnt Sanierungsplan abSeite 2/2

Welche Standorte betroffen sind, sagte Franz nicht. Allerdings ist seit Längerem bekannt, dass die Geschäftsführung den Standort Antwerpen schließen möchte. Wie das Handelsblatt berichtet, hält Reilly nach Informationen aus Firmenkreisen an der Schließung des Werks fest. Eine offizielle Entscheidung stehe aber noch aus. Opel lehnte einen Kommentar dazu ab.

Allerdings wachse im Opel-Betriebsrat die Sorge, der Chef der General-Motors-Tochter könnte die Belegschaft vor vollendete Tatsachen stellen, hieß es in dem Blatt. Die Flamen hatten GM Staatshilfen angeboten, um das Aus für die gut 2500 Beschäftigten in Antwerpen abzuwenden. Nach Angaben des Betriebsrates schlug der Autobauer das belgische Angebot über 500 Millionen Euro aus.

Der Standort Antwerpen stand auch nach dem Konzept des abgeblitzten kanadisch-österreichischen Opel-Bieters Magna auf der Kippe. GM hatte in dem im November 2009 vorgelegten Restrukturierungsplan ebenfalls seine Absicht angekündigt, das Werk dichtzumachen. Reilly hatte mehrfach betont, der Hersteller müsse seine Kapazitäten in Europa um 20 Prozent reduzieren.

Die vom Management geplanten Einschnitte in den Werken basieren nach Franz' Worten auf den niedrigsten Volumenzahlen des Krisenjahres 2010. Sie seien so tief, dass bei steigenden Verkaufszahlen in den kommenden Jahren zu wenig Produktionskapazität in Europa vorhanden sein werde. Zudem fehle durch die massiven Einschnitte das Geld für zusätzliche Produktinvestitionen.
 

 
Leser-Kommentare
  1. Der selige Busch, Wilhelm schrieb zwar, Ernstes humorvoll zu nehmen. Allerdings den Vater von Max und Moritz posthum in der Weise grob in's Unrecht setzen zu wollen, indem insbesondere ein von einer Geschäftsführung vorgelegter Sanierungsplan darin einmündet, sich als Arbeitgeberverband angesichts dessen totzulachen und dadurch final alles Zeitliche selbstherrlich zu segnen, besitzt keinerlei Legitimität. Für den Betriebsrat entfällt somit dessen Funktion zu Wachen und er hat deshalb auch keinen Beschluss über den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht zu beantragen.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service