Warnsignal an Unternehmen weltweit
Initiiert hatte die Ermittlungen ein ehemaliger US-Mitarbeiter von DaimlerChrysler, der 2004 vor den Behörden in den USA ausgepackt hatte. Weil der deutsche Daimler-Konzern an der New Yorker Börse notiert ist, unterliegt er dem strengen US-Aktienrecht, das Bestechung im Ausland unter Strafe stellt.
Einer noch schärferen Strafe entging Daimler, weil es nach Einschätzung der US-Ermittler jahrelang "exzellent" bei der Aufklärung mitgewirkt hatte und sich zu seiner Schmiergeldpraxis bekannte. Interne Ermittlungen hätten zur Entlassung von insgesamt 45 Managern geführt, heißt es in den Justizakten.
"Das Unternehmen hat bei sich aufgeräumt", sagte Staatsanwalt Darden. "Es gab einen wirklichen Sinneswandel. Das verdient Anerkennung." Auch Vorstandschef Dieter Zetsche zeigte sich zufrieden. "Wir haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt", sagte er. Drei Jahre lang muss sich der Konzern nun von einem unabhängigen US-Kontrolleur auf die Finger schauen lassen. Mit der Strafe blieb die US-Justiz deutlich unter dem möglichen Maß. Der Münchner Siemens-Konzern etwa hatte 2008 für ähnliche Vergehen 800 Millionen Dollar an die USA zahlen müssen.
Branchenexperten sehen die Verfahren gegen die deutschen Konzerne als Warnsignal an Unternehmen weltweit. "Die US-Ermittler führen derzeit eine internationale Kampagne, um die Antikorruptionsgesetze der USA anzuwenden, wann immer und wo immer es möglich ist", urteilt der Washingtoner Wirtschaftsjurist Jacob Frenkel. "Die Botschaft der Ermittler lautet: Sobald es irgendeine Verbindung zu den USA gibt, wird geklagt."
- Datum 02.04.2010 - 09:36 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, AFP
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Nun gut. Da hat Daimler jetzt mal ein bisschen bluten müssen. Es gihbt sichere drakonischere Strafen.
Mir stellt sich aber zwei Fragen: Geht es in diesen Länder eigentlich ohne Bakschisch? Würde man überhaupt Aufträge ohne Schmierung bekommen...soll heißen: Daimler ist mit Sicherheit nicht das einzigste Unternehmen, das in solchen Ländern "Geschenke" verteilt.
Und zweitens: was kümmert sich die USA um das Tun eines Unternehmens (auch wenn es in den USA aktiv und börsennotiert ist) im Ausland bzw. warum geht diese Strafe in die US-Staatskasse (US-Gesetz hin oder her)?
sehe ich noch nicht, denn es wird in D-land die Möglichkeit geben es als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Dahingehend wäre interessant zu wissen ob die Geschenke nicht auch in D-land steeurlich geltend gemacht wurden.
Und sie glauben doch nicht allen Ernstes das es in D-land ohne Schmiergeld läuft.
....Sie Fragen, warum die USA ihre Strafgesetze anwendet. Vielmehr hätte ich die Frage erwartet, warum das Deutschland hier nicht tut. Werden bspw Daimler und die Personen, die ja auch deutsches Strafrecht brachen, nun auch in Deutschland bestraft?
sehe ich noch nicht, denn es wird in D-land die Möglichkeit geben es als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Dahingehend wäre interessant zu wissen ob die Geschenke nicht auch in D-land steeurlich geltend gemacht wurden.
Und sie glauben doch nicht allen Ernstes das es in D-land ohne Schmiergeld läuft.
....Sie Fragen, warum die USA ihre Strafgesetze anwendet. Vielmehr hätte ich die Frage erwartet, warum das Deutschland hier nicht tut. Werden bspw Daimler und die Personen, die ja auch deutsches Strafrecht brachen, nun auch in Deutschland bestraft?
sehe ich noch nicht, denn es wird in D-land die Möglichkeit geben es als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen. Dahingehend wäre interessant zu wissen ob die Geschenke nicht auch in D-land steeurlich geltend gemacht wurden.
Und sie glauben doch nicht allen Ernstes das es in D-land ohne Schmiergeld läuft.
Das mit der Absetzbarkeit kann man so sehen.
Denn hier gilt:
Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1996 konnten Schmiergelder - jedenfalls theoretisch - uneingeschränkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden, sofern sie durch den Betrieb veranlaßt worden sind (§ 4 IV EStG). Dies hat sich nun geändert
Im praktischen Ergebnis unterscheidet das Gesetz jetzt zwischen Schmiergeldzahlungen im in- und im Ausland.
Dies war auch durchaus so gewollt; die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Ausland sollte keinen Schaden nehmen.
Gemäß § 4 V Nr. 10 EStG mindern die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen den zu versteuernden Gewinn nicht,
---wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Vorteile sine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Strafgesetzes erfolgt oder das Strafverfahren gemäß den §§ 153 bis 154 e der Strafprozeßordnung eingestellt worden ist, oder wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs ein Bußgeld rechtskräftig verhängt worden ist.---
Dieses Abzugsverbot knüpft also an das deutsche Strafrecht an.
Da nicht in D strafrechtlich Ermiitelt bzw. eine Verurteilung erfolgte, dürften sich die
Herren aus dem Daimler-Vorstand freuen.
Volle Absetzbarkeit gewährleistet.
Das mit der Absetzbarkeit kann man so sehen.
Denn hier gilt:
Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1996 konnten Schmiergelder - jedenfalls theoretisch - uneingeschränkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden, sofern sie durch den Betrieb veranlaßt worden sind (§ 4 IV EStG). Dies hat sich nun geändert
Im praktischen Ergebnis unterscheidet das Gesetz jetzt zwischen Schmiergeldzahlungen im in- und im Ausland.
Dies war auch durchaus so gewollt; die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Ausland sollte keinen Schaden nehmen.
Gemäß § 4 V Nr. 10 EStG mindern die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen den zu versteuernden Gewinn nicht,
---wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Vorteile sine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Strafgesetzes erfolgt oder das Strafverfahren gemäß den §§ 153 bis 154 e der Strafprozeßordnung eingestellt worden ist, oder wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs ein Bußgeld rechtskräftig verhängt worden ist.---
Dieses Abzugsverbot knüpft also an das deutsche Strafrecht an.
Da nicht in D strafrechtlich Ermiitelt bzw. eine Verurteilung erfolgte, dürften sich die
Herren aus dem Daimler-Vorstand freuen.
Volle Absetzbarkeit gewährleistet.
... da es sich hier ja um die Aufklärung der Methoden eines einzigen Unternehmens handelt. Diese Praktiken aber sicherlich bei ALLEN derartig international operierenden Unternehmen der Fall ist.
Ein Blick auf die Geschäftskulturen und Rechtssicherheit vieler Länder genügt.
Es klingt schon erstmal merkwürdig warum sich die USA da überhaupt einmischt. Allerdings haben sie das Recht dazu. Nach den großen Bilanzskandalen wie Enron und Worldcom wurde der Sarbanes Oxley Act 2002 verabschiedet um solche Skandale in Zukunft zu vermeiden indem hohe Strafen auferlegt wurden. Der "Nachteil" für nicht-amerikanische Unternehmen ist, dass das Gesetz extraterritorial angewandt wird, d.h. alle Unternehmen die an der US Börse notiert sind, müssen sich an diese Vorschrfiten halten. Ich hoffe das klärt die Situation ein wenig.
....Sie Fragen, warum die USA ihre Strafgesetze anwendet. Vielmehr hätte ich die Frage erwartet, warum das Deutschland hier nicht tut. Werden bspw Daimler und die Personen, die ja auch deutsches Strafrecht brachen, nun auch in Deutschland bestraft?
Keine Sorge. Es werden jetzt weltweit Korruptionsprozesse gegen Daimler folgen, wie das ja auch schon bei Siemens passiert ist.
Die amerikanischen Unternehmen sind genauso korrupt wie die deutschen. Komischerweise erwischt es immer nur letztere in den USA. Ein Schelm wer böses dabei denkt und den Zusammenhang mit dem unbegrenzten Zugriff der Amerikaner auf internationale Überweisungen, mittels SWIFT, in Verbindung bringt.
Es geht einmal mehr darum den amerikanischen Unternehmen einen Vorteil am Weltmarkt zu verschaffen. Deutsche Unternehmen und chinesische stehen ganz oben auf der Liste der härtesten Konkurrenten der schwächelnden heimischen Industrie.
Keine Sorge. Es werden jetzt weltweit Korruptionsprozesse gegen Daimler folgen, wie das ja auch schon bei Siemens passiert ist.
Die amerikanischen Unternehmen sind genauso korrupt wie die deutschen. Komischerweise erwischt es immer nur letztere in den USA. Ein Schelm wer böses dabei denkt und den Zusammenhang mit dem unbegrenzten Zugriff der Amerikaner auf internationale Überweisungen, mittels SWIFT, in Verbindung bringt.
Es geht einmal mehr darum den amerikanischen Unternehmen einen Vorteil am Weltmarkt zu verschaffen. Deutsche Unternehmen und chinesische stehen ganz oben auf der Liste der härtesten Konkurrenten der schwächelnden heimischen Industrie.
Keine Sorge. Es werden jetzt weltweit Korruptionsprozesse gegen Daimler folgen, wie das ja auch schon bei Siemens passiert ist.
Die amerikanischen Unternehmen sind genauso korrupt wie die deutschen. Komischerweise erwischt es immer nur letztere in den USA. Ein Schelm wer böses dabei denkt und den Zusammenhang mit dem unbegrenzten Zugriff der Amerikaner auf internationale Überweisungen, mittels SWIFT, in Verbindung bringt.
Es geht einmal mehr darum den amerikanischen Unternehmen einen Vorteil am Weltmarkt zu verschaffen. Deutsche Unternehmen und chinesische stehen ganz oben auf der Liste der härtesten Konkurrenten der schwächelnden heimischen Industrie.
Das mit der Absetzbarkeit kann man so sehen.
Denn hier gilt:
Bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1996 konnten Schmiergelder - jedenfalls theoretisch - uneingeschränkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden, sofern sie durch den Betrieb veranlaßt worden sind (§ 4 IV EStG). Dies hat sich nun geändert
Im praktischen Ergebnis unterscheidet das Gesetz jetzt zwischen Schmiergeldzahlungen im in- und im Ausland.
Dies war auch durchaus so gewollt; die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im Ausland sollte keinen Schaden nehmen.
Gemäß § 4 V Nr. 10 EStG mindern die Zuwendung von Vorteilen sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen den zu versteuernden Gewinn nicht,
---wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs der Vorteile sine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Strafgesetzes erfolgt oder das Strafverfahren gemäß den §§ 153 bis 154 e der Strafprozeßordnung eingestellt worden ist, oder wenn wegen der Zuwendung oder des Empfangs ein Bußgeld rechtskräftig verhängt worden ist.---
Dieses Abzugsverbot knüpft also an das deutsche Strafrecht an.
Da nicht in D strafrechtlich Ermiitelt bzw. eine Verurteilung erfolgte, dürften sich die
Herren aus dem Daimler-Vorstand freuen.
Volle Absetzbarkeit gewährleistet.
Was nimmt die USA sich eigentlich raus? Mit welchem Recht
werden diese Dinge gerade vor einem US Gericht verhandelt?
Die USA sollen mal in ihren eigenen Reihen ermitteln, was da
so alles getrieben wird. Da werden nicht nur irgendwelche Kreise bestochen, sondern im Eigeninteresse Kriege geführt. Es muß Schluß sein mit der "LEX AMERICA", Europa sollte sich auf seine eigenen Werte besinnen.
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