Spitzelaffäre Ricke und Zumwinkel werden nicht angeklagt

Die Spitzelaffäre ist für den Ex-Telekom-Chef und den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden beendet: Das Verfahren gegen sie wird eingestellt – "aus Mangel an Beweisen".

Müssen nicht auf die Anklagebank: Der Ex-Telekom-Chef Ricke (l.) und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Zumwinkel (hier auf der Hauptversammlung des Konzerns anno 2004)

Müssen nicht auf die Anklagebank: Der Ex-Telekom-Chef Ricke (l.) und der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Zumwinkel (hier auf der Hauptversammlung des Konzerns anno 2004)

Jahrelang hatte die Deutsche Telekom Gewerkschafter, Aufsichtsratsmitglieder und Journalisten ausspioniert. Alsbald wurden auch Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel verdächtigt, in der Spitzelaffäre verwickelt zu sein. Der damalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom und sein Aufsichtsratschef sollen die Schnüffeleien 2005 und 2006 angeordnet oder zumindest von ihnen gewusst haben. Dieser Verdacht hat sich nach zwei Jahren Ermittlungen allerdings nicht bestätigt.

Am Mittag gab die Bonner Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie das Verfahren gegen die beiden Manager einstellt . Ricke und Zumwinkel würden in der Telekom-Bespitzelungsaffäre "aus Mangel an Beweisen" nicht weiter belangt, sagte der Oberstaatsanwalt Fred Apostel. "Im Ergebnis konnte ein hinreichender Tatverdacht nicht festgestellt werden."

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Zumwinkel begrüßte die Einstellung des Verfahrens. Die Ermittlungen hätten zu dem Ergebnis geführt, dass "jedweder strafrechtliche Vorwurf gegen mich unbegründet ist", sagte er. "Ich betrachte dies als erfreuliche Klarstellung und als Verfahrenseinstellung erster Klasse – besser geht es nicht." Genau wie Ricke hatte auch der 66-Jährige stets abgestritten, in die Bespitzelung verwickelt gewesen zu sein.

Die sogenannte Spitzelaffäre, die in der Öffentlichkeit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst hatte, war im Frühjahr 2008 bekannt geworden. Maßgeblich beteiligt war neben der Abteilung für Konzernsicherheit eine Berliner IT-Firma Network. Sie suchten nach einem Insider, der die Öffentlichkeit mit Interna des Konzerns versorgt hatte. Etwa 50 Personen wurden bespitzelt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist. Gegen drei Telekom-Mitarbeiter, darunter einen Leiter der Konzernsicherheit, sowie den Network-Geschäftsführer wurde Anklage unter anderem wegen des Vorwurfs der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses sowie Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz erhoben.

 
Leser-Kommentare
  1. die Beweislage war zu dünn. Früher gab es viele Fälle, wo man nicht lange gefackelt hat, heute schont man besonders die "Besserverdienenden", kleine Verkäufer haben grundsätzlich schlechtere Karten. Als ich vor etwa 45 Jahren einen Lehrer fragte, weshalb ein "Gutsituierter" gegen Kaution nach Hause gehen könne, meinte er nach kurzem Nachdenken,"...wohl weil man seine Arbeitskraft nicht brachlegen wolle".

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    • joG
    • 16.06.2010 um 16:49 Uhr

    ...."Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist" in einem Land, wo die Regierung gestohlene Daten kaufen darf (also im Ausland Korruption betreibt), zu weitern Diebstahl anstiftet und das illegale Material verwendet um unliebsame Bürger zu verurteilen? Warum sollte Schäuble dürfen, was andere nicht dürfen? Weil er die Definitionsmacht hat zu bestimmen, was gerade legal sein soll? Weil er regiert und ihm das Geld ausgeht? Auf den Disketten sind schließlich auch die Namen Unschuldiger. Das ist schon heavy.

    • joG
    • 16.06.2010 um 16:49 Uhr

    ...."Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es in 42 Fällen zu Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz gekommen ist" in einem Land, wo die Regierung gestohlene Daten kaufen darf (also im Ausland Korruption betreibt), zu weitern Diebstahl anstiftet und das illegale Material verwendet um unliebsame Bürger zu verurteilen? Warum sollte Schäuble dürfen, was andere nicht dürfen? Weil er die Definitionsmacht hat zu bestimmen, was gerade legal sein soll? Weil er regiert und ihm das Geld ausgeht? Auf den Disketten sind schließlich auch die Namen Unschuldiger. Das ist schon heavy.

  2. da wird gezumwinkelt und ge(t)rickst bis es passt.

    Herr Zumwinkel begrüsst und wir bedauern!

    Hat eben Glück gehabt, der alte Steuerhinterzieher!

  3. Diese sogenannte "Elite" plündern das Volkseigentum mit Hilfe willfähriger Politiker.

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    • k2
    • 14.06.2010 um 19:46 Uhr

    "Maßgeblich beteiligt war neben der Abteilung für Konzernsicherheit eine Berliner IT-Firma Network"
    (Quelle ZEIT ONLINE, dpa, AFP) : ist zutreffend !

    Nach meinen Investigationen hat der Chef von "IT-Firma Network" weitere Tochterfirmen im Ausland mit
    einem Firmennamen in verschiedenen Variationen.

    Die "IT-Firma Network" verkaufte Datengenerationen
    an Dritte, weil die Rechnungen des Firmenchefs(sei
    es partiell-teilweise oder sei es ganz und im "Grand Total") nicht beglichen wurden(Quelle: von mir
    eingesehene Korrespondenz des Firmenchefs von "IT-Firma Network" ).

  4. Ach so, die ganze Bespitzlung war wahrscheinlich kostenlos, so dass es keine Belege gab. Und es sind doch gerade Herren wir Ricke und Zumwinkel, die ihre exorbitanten Gehaelter mit der grossen Verantwortung, die sie tragen, rechtfertigen. Nur wenn mal was schlecht laeuft, dann was es halt irgendeine Knallcharge, der einfach mal Millionen ausgegeben hat, ohne dass man das merken konnte. Also nach meinem Dafuerhalten und Lebenserfahrung weiss das Management immer ueber Sachen Bescheid die ueber laengere Zeitraeume passieren. Die segnen das doch auch ab. Aber in dieser Klasse gilt ja noch nicht einmal, Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe. Herr Ackermann konnte sich so im Mannesmann Prozess rausreden, das waere in Amerika ganz anders. Da hat dann die Richterin beschlossen, ja wenn das so ist, ja dann kann Herr Ackermann ja auch nicht wirklich wissen, dass man nicht einfach das Geld anderer Leute verschenkt. Bei normal sterblichen wird nach Lebenserfahrung entschieden, ein Manager muss mindestens
    auf frischer Tat erwischt werden. Sind ja die Leistungstraeger.

  5. Hat jemand ernsthaft etwas anders Erwartet wenn bei dem Steuerhinterziehungs Prozeß gegen Herrn Zumwinkel Beweissmittel erst wieder auftauchen wenn sie leider schon verjährt sind, natürlich eine bedauerliche Panne Ha, Ha,Ha.Diese Panne ist bis Heute nicht geklärt. Das schaft Vertrauen in den sogenannten Rechtstaat. Noch Fragen Kienzle nein Hauser.

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    • wmebh
    • 15.06.2010 um 2:50 Uhr

    Wen wundert so etwas noch.

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  6. Es ist hier in Deutschland schon merkwürdig wenn Beweismittel verschwinden und erst wieder auftauchen wenn alles verjährt ist. In diesen höheren Regionen in denen sich solche riesigen Betrügereien abspielen gilt eben: "Manus manum lavat"

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