HSH Nordbank Kiel und Hamburg wollen Nonnenmacher loswerden
Nun ist es offiziell: Der umstrittene Chef der HSH Nordbank soll abgelöst werden. Schleswig-Holstein und Hamburg haben Nonnenmacher ihr Vertrauen entzogen.
Die Abberufung von Dirk Jens Nonnenmacher ist beschlossene Sache: Die Hauptanteilseigner der Bank, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, haben die HSH Nordbank aufgefordert, ihren Vorstandsvorsitzenden zu entlassen. Aufsichtsratschef Hilmar Kopper soll die Schritte zur Trennung von dem 47-Jährigen einleiten.
Beide Regierungen betrachten die Trennung von Nonnenmacher als "notwendigen Schritt, um verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen", erklärten sie nach parallelen Kabinettssitzungen in Kiel und in Hamburg. Insbesondere die schleswig-holsteinische FDP als auch die Hamburger Grünen hatten als die jeweils kleineren Koalitionspartner der CDU-geführten Landesregierungen auf eine Demission Nonnenmachers gedrungen, nachdem in der Vergangenheit immer neue Affären rund um die Bank und ihren Vorstandsvorsitzenden publik geworden waren.
Als Hürde könnte sich nun Koppers Loyalität erweisen. Der Aufsichtsratschef hatte sich stets hinter Nonnenmacher gestellt . Sollte er sich weigern, den Bankchef von seinem Posten zu entbinden, soll die Entlassung des Bankmanagers über eine außerordentliche Anteilseignerversammlung erzwungen werden.
Nonnenmacher steht seit Monaten in der Kritik. Die Politik gesteht dem Mathematik-Professor zwar zu , dass er die angeschlagene Bank nach der schweren Finanzkrise recht schnell wieder in ruhigeres Fahrwasser gebracht hat. Die Vorwürfe gegen Nonnenmacher waren jedoch immer brisanter geworden. So soll er angewiesen haben, Mitarbeiter und Politiker durch die Sicherheitsfirma Prevent AG bespitzeln zu lassen.
Zudem steht der frühere Finanzvorstand der Bank wegen milliardenschwerer Verluste der HSH Nordbank in den vergangenen Jahren unter Druck. Das aus den ehemaligen Landesbanken von Hamburg und Schleswig-Holstein hervorgegangene Institut war durch die globale Finanzkrise sowie verlustreiche Spekulationen in Schieflage geraten und musste 2008 von den beiden Ländern mit drei Milliarden Euro Kapital sowie Bürgschaften in Höhe von zehn Milliarden Euro stabilisiert werden.
- Datum 09.11.2010 - 14:41 Uhr
- Quelle dpa, Reuters, AFP
- Kommentare 6
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Entfernt, bitte bleiben Sie sachlich. Die Redaktion/ft
...gewunden und gebogen um ihn mehr als die 500K Gehalt im Jahr zu besorgen.
Jetzt kriegt er wahrscheinlich eine nette Abfertigung oben drauf.
Ich bin echt ein Depp für ehrliches Geld arbeiten zu gehen....
Zu seinem eigenen Vorteil hat er sich nie verrechnet.
Dazu fällt mir ein schöner Satz aus der Zeugnissprache ein:
"Er hat stets ebenso sehr im Interesse der HSH wie in seinem eigenen Interesse gehandelt."
Die Trennung von Herrn Nonnenmacher ist eine Sache eine andere Sache sind die Abfindungen, um die es nun wieder geht. Die Arbeitsgerichte in diesem Land behandeln die Arbeitsverträge von ausscheidenden Vorständen immer noch wie Anstellungsverträge von normalen Arbeitnehmern und sprechen ausscheidenden Vorständen größzügige Abfindungen zu.
Erst beim Nachweis von grober Fahrlässigkeit sieht die Sache anders aus. D.h. für die Abfindung betrachtet das Arbeitsgericht bei Vorständen nicht den Schaden, den diese angerichtet haben.
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 2.8.1973 (USK 73122) entschieden, dass abhängige Beschäftigungsverhältnisse nur dann vorliegen, wenn eine Loslösung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB vorliegt und keine Bindung an Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung besteht. Wenn ein Beschäftigter eine deratige Stellung hat, dass er für sich unangenehme Entscheidungen beeinflussen oder verhindern kann ist er nicht mehr Arbeitnehmer sondern Arbeitgeber, der faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen kann. Die Kontrolle des Aufsichtsrats erstreckt sich nur auf strategische Geschäfte und ist nicht zur Kontrolle des allgemeinen Geschäftsbetriebs vorgesehen.
Unter Berücksichtigung dieser bestehenden Rechtsprechnung des BSG, dass Vorstände Unternehmer sind müssten diese als ausscheidende Vorstände selbst Beweisen, dass es nicht ihr Verschulden war, dass die Firma pleite ging etc..!
Und dafür wird er als Mathematiker rechtzeitig gesorgt haben.
Wie viele andere seiner Spezies in Politik und Wirtschaft, die untragbar geworden sind.
Superbild. Ein serialisierter Nonnenmacher?
Das Bild eines verbreiteten Problemes?
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