VolkswagenEU-Kommission reicht erneut Klage gegen VW-Gesetz ein

Im Streit um das VW-Gesetz verklagt die EU-Kommission Deutschland ein zweites Mal. Seit zehn Jahren streiten sich die europäischen Gerichte über das Gesetz.

Im Streit um das VW-Gesetz hat die EU-Kommission wie angekündigt Klage gegen Deutschland eingereicht. Das teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg mit. Die Rechtssache ist laut Gericht bereits im Februar eingegangen und hat die Nummer C-95/12. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit ist die EU-Behörde nun bereits zum zweiten Mal vor den Europäischen Gerichtshof gezogen. Den Schritt hatte sie im November 2011 angekündigt.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums bestätigte in Berlin lediglich, dass die Klageschrift eingegangen sei. Innerhalb der Bundesregierung werde nun eine Stellungnahme erarbeitet.

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Die EU-Kommission will das im VW-Gesetz festgeschriebene Veto-Recht des Landes Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen zu Fall bringen. Nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter schreckt die Regelung potenzielle Investoren ab, behindert Innovationen und kann zu steigenden Preisen führen. Daher verstoße die Sperrminorität für das Land Niedersachsen gegen EU-Recht. Der VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh kritisierte die Klage als "unbegründete Prinzipien-Reiterei". Politiker und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall für den Autobauer und die Mitbestimmung.

Niedersachsen hält gut 20 Prozent der Anteile an Volkswagen. Weil die Sperrminorität für VW statt der üblichen 25 ebenfalls auf 20 Prozent festgelegt ist, kann das Bundesland wichtige Entscheidungen verhindern. 

Kommission verlangt 46,5 Millionen Euro

Die Kommission hatte schon einmal gegen das VW-Gesetz geklagt, weil es den freien Kapitalverkehr einschränke und eine feindliche Übernahme unmöglich mache. Die erste Klage gegen Deutschland endete 2007 mit einem Urteil, in dem der EuGH Brüssel in großen Teilen Recht gab. Allerdings deutete die deutsche Seite die Entscheidung der Richter anders als die Kommission: Darum kippte Berlin bei der Überarbeitung des Gesetzes 2008 zwar mehrere Regeln, behielt aber die 20-prozentige Sperrminorität bei. 

Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik – und nicht VW – zahlen. Die Richter könnten die Klage abweisen, sie könnten aber auch weitere Änderungen verlangen oder ein Bußgeld verhängen, das auch noch höher ausfallen kann.

 
Leserkommentare
  1. Sollen sie doch noch 5% kaufen. Dann können sie ganz ohne Außnahme ihr Veto gebrauchen. Kann ja wohl nicht so schwer sein mit ihren Einnahmen aus dem Fracking z.B.

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    • bugme
    • 20.03.2012 um 20:54 Uhr

    man wollte sich von den 5% ein paar nette Wahlkampfgeschenke leisten und gleichzeitig noch die Sperrminorität haben.
    Was sie verlangen ist ja unverschämt - der Staat soll sich an die eignen Regeln halten :)

    • bugme
    • 20.03.2012 um 20:54 Uhr

    man wollte sich von den 5% ein paar nette Wahlkampfgeschenke leisten und gleichzeitig noch die Sperrminorität haben.
    Was sie verlangen ist ja unverschämt - der Staat soll sich an die eignen Regeln halten :)

    • bugme
    • 20.03.2012 um 20:54 Uhr

    man wollte sich von den 5% ein paar nette Wahlkampfgeschenke leisten und gleichzeitig noch die Sperrminorität haben.
    Was sie verlangen ist ja unverschämt - der Staat soll sich an die eignen Regeln halten :)

    Eine Leserempfehlung
    Antwort auf "Wo ist das Problem?"
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    Seit wann hält sich der Staat an seine eigenen Regeln? :D Wenn dem Staat etwas nicht passt, wird ruck zuck ein neues Gesetz erhoben. Das geht viel einfacher als sich an die neuen Prämissen anzupassen. Hat man hier ja vorher auch schon so gemacht, nur eben mit der Sperrminorität nicht. ;)

    Seit wann hält sich der Staat an seine eigenen Regeln? :D Wenn dem Staat etwas nicht passt, wird ruck zuck ein neues Gesetz erhoben. Das geht viel einfacher als sich an die neuen Prämissen anzupassen. Hat man hier ja vorher auch schon so gemacht, nur eben mit der Sperrminorität nicht. ;)

  2. Seit wann hält sich der Staat an seine eigenen Regeln? :D Wenn dem Staat etwas nicht passt, wird ruck zuck ein neues Gesetz erhoben. Das geht viel einfacher als sich an die neuen Prämissen anzupassen. Hat man hier ja vorher auch schon so gemacht, nur eben mit der Sperrminorität nicht. ;)

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  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, dpa
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  • Schlagworte Bundesregierung | EU-Kommission | VW | EuGH | Bernd Osterloh | Bußgeld
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