PatentrechteFreispruch für Google im Rechtsstreit mit Oracle

Der Patentstreit zwischen Google und Oracle ist entschieden: Das Smartphone-Betriebssystem Android verletzt laut einem US-Gerichtsurteil nicht Oracles Rechte.

Andy Rubin, stellvertretender Software-Entwicklungschef bei Google, während einer Android-Präsentation

Andy Rubin, stellvertretender Software-Entwicklungschef bei Google, während einer Android-Präsentation

Das Unternehmen Google ist im Patentstreit mit dem Softwarekonzern Oracle von einem US-Gericht freigesprochen worden. Eine Jury am Bezirksgericht in San Francisco entschied, Google habe mit seinem Smartphone-Betriebssystem Android nicht widerrechtlich Oracle-Patente auf die Programmiersprache Java verwendet. Oracle hatte Schadenersatz in Höhe von mehr als einer Milliarde Dollar gefordert.

In einem ersten Abschnitt des Verfahrens hatten die Geschworenen Anfang des Monats entschieden, dass Google mit Android gegen das Urheberrecht verstoßen und unerlaubt Teile aus dem Code der Programmiersprache Java verwendet hatte. Allerdings konnte sich die Jury damals nicht darauf einigen, ob Google sich auf eine Ausnahmeklausel des US-Urheberrechts berufen könne, das eine "angemessene Verwendung" geschützten Materials erlaubt.

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Oracle hatte 2009 das Softwareunternehmen Sun Microsystems gekauft, das die Programmiersprache Java erfunden hatte. Damit hatte das Unternehmen die Rechte daran erworben. Google machte geltend, dass Sun und Oracle den Eindruck erweckt hätten, es müsse keine Lizenz für den verwendeten Softwarecode erwerben. Google hatte Android zwei Jahre vor der Sun-Übernahme durch Oracle vorgestellt.

Nach dem gespaltenen Urteil zu den Urheberrechtsverletzungen war der mögliche Schadenersatz für Oracle bereits deutlich zusammengeschmolzen. In der Frage der Patentrechtsverletzungen stellten sich die Geschworenen nun eindeutig auf die Seite Googles. Oracle kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

 
Leserkommentare
  1. Wie es in dem Artikel angedeutet wurde, begann Google bereits vor der Übernahme von Sun durch Oracle damit, Java zu verwenden. Sun hat sich immer sehr offen präsentiert, was Java anbelangt. Quelltexte wurden frei zur Verfügung gestellt, die Community durfte sich bedienen. Sun hat wohlwollend zugesehen, weil sie erkannt haben, dass diese Vorgehensweise großes Potential birgt. Leider hat man bei Google versäumt, sich irgendwie Lizenzrechtlich abzusichern und hat allzu sehr darauf vertraut, dass alles so bleibt wie es ist. Niemand hat damit gerechnet, dass Sun und damit auch Java von jemandem aufgekauft wird und eine Politikänderung stattfindet. Aber dennoch finde ich das Urteil gerecht, denn es gibt einen einvernehmlich entstandenem Status Quo Rechtssicherheit.

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  2. 2. Gut so

    Ich hoffe für die Mitarbeiter von Oracle, dass die Verantwortlichen das Urteil anerkennen und dass kein zweites "SCO gegen Linux" (nachzulesen bei Wikipedia) daraus wird.

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  3. Aus Dem Artikel:

    "Allerdings konnte sich die Jury damals nicht darauf einigen, ob Google sich auf eine Ausnahmeklausel des US-Urheberrechts berufen könne, das eine "angemessene Verwendung" geschützten Materials erlaubt."

    Das duerfte Dann wohl die Fair Use Regel sein die es erlaubt zum Beispiel Textzitate zu verwenden. Allerdings gilft fair use sofern ich mich nicht irre nicht für kommerzielle Zwecke.
    Und google's Android hat einen komerziellen Hintergrund - das OS mag ja (noch?) kostenkos erhältlich sein, aber an den Anwendungen verdient sich Google eine goldene Nase.

    Aber was lernt man daraus? Will der "Kleine Mann" tatsächlich einmal geschütztes Material nutzen sieht er sich schnell in seiner Existenz gefährdet. Ist es ein Unternehmen wird Diebstahl akzeptiert...

    Und noch eine Anmerkung: Das man keine Lizenz für einen Code erwerben muss, heißt noch lange nicht dass man ihn ohne weiteres kopieren darf.

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    "Aber was lernt man daraus? Will der "Kleine Mann" tatsächlich einmal geschütztes Material nutzen sieht er sich schnell in seiner Existenz gefährdet. Ist es ein Unternehmen wird Diebstahl akzeptiert..."

    Du wirfst hier das Patentrecht und das Urheberrecht in einen Topf, obwohl das zwei ganz verschiedene Dinge sind. Als Privatperson kommt man mit dem Patentrecht überhaupt nicht in Berührung.

    Nein, "fair use" ist nicht allgemein auf nichtkommerzielle Zwecke beschränkt. Die entsprechende Bestimmung im US-Recht -

    http://www.law.cornell.ed...

    - nennt den kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck der Vervielfältigung nur als einen Faktor, der in die Abwägung einzustellen ist, ob fair use vorliegt.

    "Aber was lernt man daraus? Will der "Kleine Mann" tatsächlich einmal geschütztes Material nutzen sieht er sich schnell in seiner Existenz gefährdet. Ist es ein Unternehmen wird Diebstahl akzeptiert..."

    Du wirfst hier das Patentrecht und das Urheberrecht in einen Topf, obwohl das zwei ganz verschiedene Dinge sind. Als Privatperson kommt man mit dem Patentrecht überhaupt nicht in Berührung.

    Nein, "fair use" ist nicht allgemein auf nichtkommerzielle Zwecke beschränkt. Die entsprechende Bestimmung im US-Recht -

    http://www.law.cornell.ed...

    - nennt den kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck der Vervielfältigung nur als einen Faktor, der in die Abwägung einzustellen ist, ob fair use vorliegt.

  4. Google verdient sich mit Android eine goldene Nase? Bisher gibt es keine Zahlen dazu. Nur Andeutungen, dass Google über Apple´s iOS deutlich mehr verdient als Sie es mit Android tun.

  5. "Aber was lernt man daraus? Will der "Kleine Mann" tatsächlich einmal geschütztes Material nutzen sieht er sich schnell in seiner Existenz gefährdet. Ist es ein Unternehmen wird Diebstahl akzeptiert..."

    Du wirfst hier das Patentrecht und das Urheberrecht in einen Topf, obwohl das zwei ganz verschiedene Dinge sind. Als Privatperson kommt man mit dem Patentrecht überhaupt nicht in Berührung.

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    Antwort auf "Fair use?"
  6. Nein, "fair use" ist nicht allgemein auf nichtkommerzielle Zwecke beschränkt. Die entsprechende Bestimmung im US-Recht -

    http://www.law.cornell.ed...

    - nennt den kommerziellen oder nichtkommerziellen Zweck der Vervielfältigung nur als einen Faktor, der in die Abwägung einzustellen ist, ob fair use vorliegt.

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    Antwort auf "Fair use?"
  7. Man sollte in diesem Zusammenhang noch erwähnen das Programmiersprachen und Programmierschnittstellen (API) in der EU überhaupt nicht Urheberrechtlich geschützt werden können. Im Gegenteil ist es erwünscht, dass ein Wettbewerb entsteht und der kann nur funktionieren, wenn die Konkurrenzprodukte das Verhalten genau nachbilden. Eine weitere Implementation einer existierenden Programmiersprache muss sich also möglichst exakt so verhalten wie ihr Vorbild damit ein Programm ohne größere Änderungen auf beiden Versionen läuft. Sie darf natürlich schneller und effizienter arbeiten. Ähnlich ist es mit der API. An solche Schnittstellen hängen sich Programme um z.B. im System vorhandene Funktionen zu nutzen. Das funktioniert natürlich auch nur, wenn die Funktion exakt gleichartig aufgerufen wird und sich wie spezifiziert verhält. Wer ein Konkurrenzprodukt entwickelt hat deshalb das Recht die Spezifikation zu verwenden um seine Funktion so zu programmieren, dass sie diese erfüllt. Den Code muss man in der Regel schon selber schreiben aber auch da gibt es Grenzfälle und Ausnahmen.

    • bugme
    • 24.05.2012 um 22:15 Uhr

    Oracle zerstört mit so einer Klage Java.
    Statt es zu nutzen, dass Sun in einigen Bereichen mit Java einen de-facto Standard gesetzt hat haben die Juristen von Oracle ein langfristig angelegtes Konzept zerstört.

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  • Quelle ZEIT ONLINE, AFP, Reuters
  • Kommentare 8
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  • Schlagworte Google | Android | Java | Softwareunternehmen | Sun Microsystems | Dollar
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