SteuerhinterziehungSchweizer Bank Wegelin muss Millionenstrafe zahlen

Ein US-Gericht hat Wegelin wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Das älteste Schweizer Geldhaus muss 58 Millionen US-Dollar zahlen.

Logo der Schweizer Bank Wegelin und Co

Logo der Schweizer Bank Wegelin und Co

Wegelin & Co. ist von einem Gericht in New York wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt und zur Zahlung von 58 Millionen Dollar verdonnert worden. Die Bank hatte sich vor zwei Monaten schuldig bekannt, ihren Kunden dabei geholfen zu haben, mehr als 1,2 Milliarden Dollar vor dem amerikanischen Fiskus zu verstecken. Es sei das erste Mal, dass eine ausländische Bank wegen eines solchen Falles in den USA verurteilt worden sei, teilte die Bundesstaatsanwaltschaft von Manhattan mit.

Zusammen mit zuvor eingezogenen 16 Millionen Dollar muss die Bank nun insgesamt 74 Millionen Dollar (57 Millionen Euro) zahlen. Die Summe setzt sich zusammen aus einer Strafe, Schadenersatz für entgangene Steuereinnahmen sowie der Abschöpfung erzielter Gewinne. Der leitende Staatsanwalt Preet Bharara sagte: "Wegelin hat einen hohen Preis gezahlt."

Anzeige

Die 1741 gegründete Privatbank hatte aus Furcht vor einer existenzbedrohenden Strafe den unkritischen, größeren Teil ihres Geschäfts mit vermögenden Privatkunden vorsorglich verkauft – und sich damit faktisch selbst aufgelöst.

USA machen Jagd auf Steuersünder aus der Schweiz

Die US-Justiz macht seit Jahren verstärkt Jagd auf Steuersünder und hat dabei vor allem Banken aus der Schweiz im Visier. Auch große Institute wie die UBS, die Credite Suisse oder die bekannte Privatbank Julius Bär beobachten die Ermittler. Unter dem Druck der US-Regierung hat die Schweiz ihr Bankgeheimnis durchlöchert. Einige Banken haben Kundendaten an die USA übermittelt.

Wegelin hatte sich zusammen mit dem Schuldeingeständnis Anfang Januar bereit erklärt, die Millionenzahlung zu leisten. Das kürzte das Verfahren ab. Ein Richter musste der Übereinkunft zwischen der Bank sowie der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörde IRS nun noch zustimmen. Das galt als reine Formsache.

 
Leser-Kommentare
  1. Vielen Dank für die Meldung.
    Sicher lesen das unsere Ministerialbeamten im Finanzministerium auch.
    Freispruch-Abkommen sind also nicht alternativlos.

    4 Leser-Empfehlungen
  2. Rahmen der Globalisierung Filialen in den USA betreiben dann sollten sie sich dort an die Gesetze halten.

    Wenn sie dagegen verstoßen müssen sie mit Strafe rechnen.

    In Europa sind wir von solch "Guten Regeln" im Finanzsektor noch weit entfernt - hier bei uns muß der Steuerzahler für die Bangster aufkommen.

    Eine Leser-Empfehlung
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • cm30
    • 05.03.2013 um 14:44 Uhr

    Das ist doch Quatsch, der amerikanische Steuerzahler musste genauso für die Finanzkrise aufkommen. Und dass die amerikanischen Banken gerechter Handeln, als ausländische ("deutsche" und "schweizer"), glauben Sie doch selbst nicht..!? Gewissermaßen wird bei der amerikanischen Wirtschaft nicht selten mit zweierlei Maß gemessen.

    • cm30
    • 05.03.2013 um 14:44 Uhr

    Das ist doch Quatsch, der amerikanische Steuerzahler musste genauso für die Finanzkrise aufkommen. Und dass die amerikanischen Banken gerechter Handeln, als ausländische ("deutsche" und "schweizer"), glauben Sie doch selbst nicht..!? Gewissermaßen wird bei der amerikanischen Wirtschaft nicht selten mit zweierlei Maß gemessen.

    • Fackel
    • 05.03.2013 um 9:29 Uhr

    Die Bank Wegelin ist eine blanke Hülle. In ihr waren nur noch ein paar "bad clients" alles andere wurde vor über einem Jahr als "Notenstein" an die Raifeisenbak verkauft. Dafür gab es ca 600 Mio. Euro. Die jetzige Strafe von 57 Mio Euro sind da geradezu lächerlich. Wacht auf. Alles Augenwischerei.

    2 Leser-Empfehlungen
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Jep, so ist es, einzig die Niederlassung in den USA konnte nicht verkauft werden, weil sie als Beklagter herhalten musste, alles andere war zum Zeitpunkt der Urteils bereits "gerettet"

    Möchte mal wissen wo da dann eine "Bestrafung" der Schuldigen stattgefunden hat.

    • hairy
    • 05.03.2013 um 11:27 Uhr

    schon froh sein, dass ueberhaupt mal solche Prozesse stattfinden...

    Jep, so ist es, einzig die Niederlassung in den USA konnte nicht verkauft werden, weil sie als Beklagter herhalten musste, alles andere war zum Zeitpunkt der Urteils bereits "gerettet"

    Möchte mal wissen wo da dann eine "Bestrafung" der Schuldigen stattgefunden hat.

    • hairy
    • 05.03.2013 um 11:27 Uhr

    schon froh sein, dass ueberhaupt mal solche Prozesse stattfinden...

  3. Jep, so ist es, einzig die Niederlassung in den USA konnte nicht verkauft werden, weil sie als Beklagter herhalten musste, alles andere war zum Zeitpunkt der Urteils bereits "gerettet"

    Möchte mal wissen wo da dann eine "Bestrafung" der Schuldigen stattgefunden hat.

    3 Leser-Empfehlungen
    • hairy
    • 05.03.2013 um 11:27 Uhr

    schon froh sein, dass ueberhaupt mal solche Prozesse stattfinden...

  4. war ich auch, aber eben deklariert.Schade, dass dieser Traditionsname nicht mehr existiert, im aktiven Geschaeft, aber NOTENSTEIN ist ein wuerdiger Nachfolger. Ich trauere nur den schweizer Banken mit persoenlich haftenden
    Gesellschaftern nach und die CREW bei WEGELIN war eben verhaltnissmaessig jung, schade, das war (und ist) NIVEAU in ST?GALLEN !

    • cm30
    • 05.03.2013 um 14:44 Uhr

    Das ist doch Quatsch, der amerikanische Steuerzahler musste genauso für die Finanzkrise aufkommen. Und dass die amerikanischen Banken gerechter Handeln, als ausländische ("deutsche" und "schweizer"), glauben Sie doch selbst nicht..!? Gewissermaßen wird bei der amerikanischen Wirtschaft nicht selten mit zweierlei Maß gemessen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Die "Guten Regeln" beziehen sich auf Obamas Versuche einer "Regulierung der Finanzmärkte" durch die Justiz.

    Ihren letzten Satz kann ich ganz beruhigt mit unterschreiben.

    Die "Guten Regeln" beziehen sich auf Obamas Versuche einer "Regulierung der Finanzmärkte" durch die Justiz.

    Ihren letzten Satz kann ich ganz beruhigt mit unterschreiben.

  5. Die "Guten Regeln" beziehen sich auf Obamas Versuche einer "Regulierung der Finanzmärkte" durch die Justiz.

    Ihren letzten Satz kann ich ganz beruhigt mit unterschreiben.

    Antwort auf "@n.h.skozilas"

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service