Patentprozess in Indien: Novartis verliert entscheidenden Patentstreit
Das Urteil gilt als Präzedenzfall im Streit um Generika und einen Milliardenmarkt: Indiens Justiz verweigert Novartis den Patentschutz für das Krebsmedikament Glivec.
© Parth Sanyal/Reuters

Krebsstation eines Krankenhauses in Kalkutta
Der Schweizer Pharmakonzern Novartis hat den jahrelangen Patentstreit um sein Krebsmittel Glivec in Indien endgültig verloren. Das Oberste Gericht entschied, dass Novartis kein Patent für das Medikament erhält. Es erfülle nicht die indischen Patentregeln, hieß es zur Begründung.
Novartis kritisierte das Urteil als "innovationsfeindlich". Der Konzern hatte sieben Jahren um den Patentschutz für Glivec in Indien gekämpft. Im Januar 2006 hatte das Patentamt den Antrag abgewiesen mit der Begründung, beim Hauptwirkstoff handle es sich nur um eine leicht veränderte Version eines bereits bestehenden Wirkstoffs. Nach dem Patentrecht von 2005 werden nur noch neue Mittel geschützt, wenn eine "erhöhte therapeutische Wirksamkeit" nachweisbar ist.
Novartis hingegen argumentierte, Glivec sei sehr wohl eine Neuentwicklung. Zwar sei das Molekül vorher schon patentiert gewesen, aber erst nach jahrelanger Forschung habe man es in eine Kristallform gebracht, sodass das Medikament sicher verabreicht werden könne. Das sei ein "Durchbruch", heißt es auf der Website von Novartis. Vor Gericht hatte der Konzern bereits 2009 keinen Erfolg mit dieser Auffassung, nun ist er beim Obersten Gerichtshof in Neu Delhi endgültig gescheitert.
Ein Präzedenzfall für andere Patent-Klagen
Glivec ist bisher in 40 Ländern patentrechtlich geschützt und wird zur Behandlung von Leukämie eingesetzt. Die Marktzulassung in Indien erhielt das Medikament 2001. Eine Monatsbehandlung kostet etwa 2.600 Dollar.
Beobachter werten den richterlichen Entscheid gegen den Patentschutz als wegweisend für die westliche Pharmaindustrie. Das sogenannte "Evergreening", also die Verlängerung des Patentschutzes aufgrund nur minimaler Veränderungen am zuvor patentierten Wirkstoff, gilt seit Jahren als strittig. Kritiker sehen darin eine Strategie der Konzerne, um sich gegen Generika zu schützen. Vertreter der Pharmaindustrie sehen ihr geistiges Eigentum und den Innovationsschutz gefährdet.
In der Regel sichern Patente den großen Konzernen ein exklusives Verkaufsrecht für Medikamente für 20 Jahre zu. Nach deren Ablauf können auch andere Firmen Generika herstellen, die meistens günstiger sind. Vor allem in ärmeren Ländern wie Indien gibt es einen großen Markt für Nachahmerprodukte. Bis 2015 laufen voraussichtlich Patente für Arzneimittel mit einem jährlichen Umsatz von 150 Milliarden Dollar aus.
"Ein guter Tag für Krebspatienten"
Generikahersteller begrüßten das Urteil. Die Anwältin des Pharmaherstellers Cipla, Pratibha Singh, sprach von einem "Präzedenzfall". Das Gericht habe entschieden, dass "Patente nur für wirkliche Erfindungen erteilt werden, wiederholtes Patentieren wird nicht erlaubt". Madineedi Adinarayana, Geschäftsführer in Rechtsangelegenheiten beim Generikaunternehmen Natco, sprach von einem "großen Sieg". "Davon profitieren nicht nur wir, sondern auch alle armen Menschen, die auf billige Medikamente angewiesen sind."
Die indische Patientenorganisation Cancer Patients Aid Association lobte die Entscheidung ebenfalls als "guten Tag für Krebspatienten". Es werde dazu beitragen, mehr arme Menschen mit bezahlbarer Medizin zu versorgen. Auch die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen sprach von einem wichtigen Erfolg.






2011 machte Novartis $9 Milliarden Gewinn. Ich denke, dass der Konzern dieses Urteil verkraften kann.
Sollte Schule machen und das nicht nur bei diesem Medikament.
Nach 20 Jahren Patentschutz sollten die Forschung- und Entwicklungskosten + satte Gewinne mehr als eingefahren sein.
Die Raffgier der Pharmakonzerne muss beendet werden.
Das gilt ja nicht nur bei diesem Medikament.
Zahlreiche andere Medikamente könnten preiswerter hergestellt werden, wenn die Pharmaindustrie nicht zahlreiche Tricks anwenden würden.
Und die Lobbyisten bei den Regierungen tragen mit dazu bei.
Man könnte fast den Eindruck haben, die Pharmaindustrie geht über Leichen.
Entfernt. Die Redaktion/kvk
Fun Fact: Der Patentschutz wird meist mit der Entdeckung des Moleküls angemeldet. Somit Liegt der Patentschutz von Medikamenten bei Markteinführung meist bei ca. 12-13 Jahren. Gar nicht so viel Zeit um eine Milliarde Entwicklungskosten einzufahren.
Ein paar Kommentatoren scheinen zu vergessen, dass mit Ablauf der Patentrechte die Gewinne nicht auf Null fallen.
Lediglich die Gewinnspanne fällt. Bayer verkauft z.B. auch heute noch Aspirin. Das würde Bayer wohl kaum machen, wenn es ein Verlustgeschäft wäre.
Ein paar Kommentatoren scheinen zu vergessen, dass mit Ablauf der Patentrechte die Gewinne nicht auf Null fallen.
Lediglich die Gewinnspanne fällt. Bayer verkauft z.B. auch heute noch Aspirin. Das würde Bayer wohl kaum machen, wenn es ein Verlustgeschäft wäre.
Die Entwicklung eines neuen Medikamentes beträgt durchschnittlich 12 Jahre und kostet ca. 800 Mio. €
Da der Wirkstoff zu Beginn der Entwicklung bereits patentiert wird bleibt einem Pharmakonzern lediglich 8 von 20 Jahren um die Entwicklungskosten wieder reinzuholen.
Nach ca. 15 Jahren wirft das Medikament Gewinne ab. 5 Jahre später ist der Patentschutz abgelaufen, das Medikament ist nicht mehr rentabel für den Konzern. Das Patent kann maximal um 5 Jahre verlängert werden.
So gesehen sind 20 Jahre nicht sehr lange.
In diesem Fall aber, hat sich Novartis 12 Jahre Entwicklung und 800 Mio. € sparen wollen indem es aus Altem Neues macht. In 40 Ländern ist der Plan zumindest aufgegangen.
Die Zahlen, die Sie nennen, besagen auch, dass ein neues Medikament in etwa drei Jahren die "Entwicklungskosten" von ca. 800 Mio. Euro einbringt, und das Unternehmen danach 5 Jahre lang Gewinne macht.
Das sind dann etwa 1,5 Mrd. Euro Gewinn, also eine sichere (Risiken in den Ausgangsangaben enthalten!) Verzinsung der 800 Mio. mit ca. 6% über 20 Jahre.
Das sind Topkonditionen, die real noch besser sind, weil man während der Schutzfrist konkurrenzlos ist und die Ausgaben für z.B. Marketing, Löhne oder "Landschaftpflege" selber bestimmen und als Ausgaben verbuchen kann.
Das im Kopf hoffe ich, dass das indische Urteil kein Einzelfall bleibt.
Kai Hamann
Die Zahlen, die Sie nennen, besagen auch, dass ein neues Medikament in etwa drei Jahren die "Entwicklungskosten" von ca. 800 Mio. Euro einbringt, und das Unternehmen danach 5 Jahre lang Gewinne macht.
Das sind dann etwa 1,5 Mrd. Euro Gewinn, also eine sichere (Risiken in den Ausgangsangaben enthalten!) Verzinsung der 800 Mio. mit ca. 6% über 20 Jahre.
Das sind Topkonditionen, die real noch besser sind, weil man während der Schutzfrist konkurrenzlos ist und die Ausgaben für z.B. Marketing, Löhne oder "Landschaftpflege" selber bestimmen und als Ausgaben verbuchen kann.
Das im Kopf hoffe ich, dass das indische Urteil kein Einzelfall bleibt.
Kai Hamann
Man stelle sich vor, der der das Rad erfunden hat hätte sich dieses patentieren lassen können !
In dieser schnelllebigen Zeit dürfte es nur Patentrechte für fünf Jahre geben , denn sonst kann man sich auf diesem Recht ausruhen .
z. B. für die Autoindustrie. Wenn in China etwas nachgebaut wird, schreien Sie bestimmt auf! Die meisten haben keine Ahnung, welcher Aufwand zur Entwicklung neuer Medikamente getrieben wird.
z. B. für die Autoindustrie. Wenn in China etwas nachgebaut wird, schreien Sie bestimmt auf! Die meisten haben keine Ahnung, welcher Aufwand zur Entwicklung neuer Medikamente getrieben wird.
Das stimmt einfach nicht. Hören Sie doch bitte auf, Ihre ideologisch motivierten Lügen zu verbreiten; damit können Sie großen Schaden anrichten, wenn ein Betroffener Ihren unbelegten bzw. sogar widerlegten Blödsinn glaubt.
Ich verstehe das nicht ganz:
Der Patentschutz haette dann doch nur für die kristalline Form gegolten und die normale Version waere patentfrei gewesen? Oder ist die kırstalline Form die normale Form, wurde kurz nach der Patentanmeldung entwickelt und war im alten Patent noch nicht enthalten?
"etwas verwirrend [...] Der Patentschutz haette dann doch nur für die kristalline Form gegolten und die normale Version waere patentfrei gewesen?"
Ich verstehe den Artikel an dieser Stelle auch nicht.
"etwas verwirrend [...] Der Patentschutz haette dann doch nur für die kristalline Form gegolten und die normale Version waere patentfrei gewesen?"
Ich verstehe den Artikel an dieser Stelle auch nicht.
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