Teilchenbeschleuniger LHC Verfassungsrichter haben keine Angst vor schwarzen Löchern
Die Karlsruher Richter haben eine Klage gegen die Forschung am LHC abgelehnt. Die Befürchtung, die Erde könne verschluckt werden, sei nicht ausreichend begründet worden.
© Fabrice Coffrini/AFP/Getty Images

Im Fokus: Der Teilchenbeschleuniger LHC in Genf. Eine Deutsche klagte, weil sie den Untergang der Welt befürchtet
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt, die sich gegen Versuchsreihen am europäischen Kernforschungszentrum Cern richtete. Eine deutsche Klägerin befürchtet, dass in dem Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) Schwarze Löcher entstehen, welche die Erde verschlucken.
Die Verfassungsrichter hatten keine Einwände gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Klägerin mit einem Eilantrag bereits erfolglos verlangt, dass die Bundesrepublik die Versuche in der Schweiz stoppt. Die Klägerin besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft und lebt in Zürich, 220 Kilometer entfernt vom Sitz des Forschungszentrums in Genf.
Der LHC liegt als 27 Kilometer langer Ringtunnel in etwa 100 Metern Tiefe unter der Erdoberfläche und reicht bis nach Frankreich. Die Forscher lassen dort Elementarteilchen kollidieren, um neue Einblicke in die Entstehung des Universums zu erhalten. Vor seinem Start im Herbst 2008 wurden immer wieder die Befürchtung laut, dass dabei Schwarze Löcher im Miniaturformat entstehen könnten.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter hat die Klägerin nicht ausreichend dargelegt, warum sie durch die Tests in ihren Grundrechten verletzt wird. Außerdem fehle ein schlüssiger Vortrag dazu, warum der von ihr befürchtete Schaden eintrete werde. Die Größe eines vermeintlichen Schadens – hier die Vernichtung der Erde – erlaube keinen Verzicht auf eine ordentliche Begründung. Es genüge nicht, "Warnungen auf ein generelles Misstrauen gegenüber physikalischen Gesetzen, also gegenüber theoretischen Aussagen der modernen Naturwissenschaft zu stützen", sagten die Richter.
Physiker halten es für ausgeschlossen, dass der LHC Schwarze Löcher erzeugen und damit die Erde verschlucken könnte. "Die ganze Diskussion ist völlig albern und absurd", sagte der amerikanische Physiknobelpreisträger David Gross im Rahmen der jahrelangen Diskussion. Wären die Befürchtungen berechtigt, hätte die Katastrophe längst stattfinden müssen: "Die Erde und der Mond sind aber noch da, obwohl es Kollisionen kosmischer Teilchen gibt, die noch viel energiereicher sind."
- Datum 09.03.2010 - 15:30 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
- Kommentare 25
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Der Sachverständige kann sich bei diesem Urteil einer gewissen Schadenfreude nicht enthalten... Es zeigt sich, dass offenbar auch das Verfassungsgericht, selbst kein Expertengremium auf dem Gebiet der Teilchen- und Beschleunigerphysik, löblicherweise auch bei Diskussionen in Bereichen, die nicht in seinem Gebiet der Expertise liegen, einen gewissen Sachverstand für unabkömmlich hält.
Besorgtheit ersetzt eben niemals Expertise.
Im Falle eines Fehlurteils kassiert das Schwarze Loch den Beschluß einschließlich des Gerichts gleich selber.
Positiver Nebeneffekt: Die Klagen auf dem Weg durch alle Instanzen entfallen gleich mit.
Meines Wissens nach gibt es in der Tat kein Grundrecht auf das Nichtverschlucktwerden der Erde. Da muß schleunigst nachgebessert werden.
liebe Klägerin wenn man von Physik keine Ahnung hat...., denn wenn Du Ahnung hättest, dann wäre Dir diese Peinlichkeit erspart geblieben.
Die Bedenken der Klägerin werden hier nicht mit der gebührenden Ernsthaftigkeit behandelt. Ich selber kann berichten, dass genau am Tage der ersten Inbetriebnahme des Teilchenbeschleunigers eine meiner Anzugshosen spurlos aus meiner Wohnung verschwand und bis heute unauffindbar ist. Mein Erklärungsversuch gegenüber meiner Ehefrau, dies sei ein erstes Warnzeichen einer möglichen weiteren Dematerialisierung unserer Erde durch den Teilchenbeschleuniger, wurde für mich überraschend von ihr nicht akzeptiert. Also auch hier eine vergleichbare Respektlosigkeit gegenüber quantenphysikalisch durchaus möglichen Ereignissen, genau wie dieses Gerichtsurteil.
So sind die Frauen nun mal.
So sind die Frauen nun mal.
einem Schwachsinn sich der BGH befassen muss. Die brauchen echt sowas wie nen Spamfilter gegen unsinnige Klagen!
Warum muss der Kläger das denn begründen? CERN sollte einwandfrei beweisen, dass kein Schaden droht!
Die Befürchtungen der Laien sind schon viele Male im Lauf der Geschichte eher eingetreten als die achso begründeten Versicherungen und Beschwörungen der Wissenschaftler. Ich sag nur Tschernobyl.
Warum muss der Kläger das denn begründen? CERN sollte einwandfrei beweisen, dass kein Schaden droht!
Die Befürchtungen der Laien sind schon viele Male im Lauf der Geschichte eher eingetreten als die achso begründeten Versicherungen und Beschwörungen der Wissenschaftler. Ich sag nur Tschernobyl.
--danke den BGH Richtern...mit welchen abstrusen Einwendungen sie sich beschäftigen müssen...da muss ein eine Vorinstanz geschaffen wertdenb,der unserem obersten Gerichtshof solche Urteilsfindugen erspart---ich spreche aus asiatischer Ansichtsweise---
der klimawandel ist auch nur theorethisch. eigentlich sind alle warnungen nur theorethisch, weil man ja darüber nachgedacht hat und gedanklich zu irgendeinem ergebnis gekommen ist. witzig.
die schweizer werden schon wissen, warum sie schwarze löcher erzeugen wollen. oder einen neuen urknall. das ergebnis wird das gleiche sein. ich war schon immer davon überzeugt gewesen, den weltuntergang mitzuerleben. juchu.
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