Artenschutz EU-Staaten wollen Handelsverbot für Roten Thunfisch
Die EU hat sich auf eine einheitliche Linie für die Artenschutzkonferenz in Doha geeinigt. Dort will man ein Handelsverbot für Roten Thunfisch durchsetzen.
Die EU-Staaten wollen ein Handelsverbot des vom Aussterben bedrohten Roten Thunfisches. Darauf einigten sich die Botschafter der 27 EU-Länder am Mittwoch. Sie folgten damit einem Vorschlag der EU-Kommission, der ein Verbot des internationalen Handels mit Rotem Thunfisch über das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) unterstützt. Die Minister der Europäischen Union werden auf einem ihrer Treffen in den kommenden Tagen den Beschluss der Botschafter ohne Aussprache annehmen.
Die 175 Cites-Vertragsstaaten treffen sich von diesem Samstag an in Doha am Persischen Golf – dort könnte ein Bann beschlossen werden. Auf der Konferenz wird die EU, die 27 Stimmen hat, einen gemeinsamen Standpunkt vertreten. Allerdings spricht sich die EU für ein Handelsverbot mit aufschiebender Wirkung aus – man will erst eine Sitzung der Internationalen Kommission für den Schutz des Atlantischen Thunfischs ICCAT abwarten. Ein Verbot könnte nach Angaben von EU-Diplomaten frühestens im Mai 2011 in Kraft treten. Der Rote Thun soll in Anhang I des Cites-Übereinkommens aufgenommen werden.
- Das Cites-Abkommen
Viele Tiere und Pflanzen sind durch den internationalen Handel vom Aussterben bedroht. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen wurde 1973 ins Leben gerufen, um den Handel mit bedrohten Arten zu begrenzen oder ganz zu verbieten. Auf Englisch ist das Abkommen unter dem Namen Cites (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) bekannt. Inzwischen hat es 175 Mitgliedsländer.
- Geschützte Tiere und Pflanzen
In das Abkommen sind bislang mehr als 5000 Tier- und rund 29.000 Pflanzenarten aufgenommen worden. Sie werden in drei Anhängen gelistet:
Anhang I enthält vom Aussterben bedrohte Arten wie Großwale, Menschenaffen, Tiger und – mit Ausnahmen für einige Länder – Elefanten. Mit diesen Arten oder ihren Produkten darf international nicht gehandelt werden.
Anhang II umfasst etwa Geckos und einige Affenarten. Der Handel mit ihnen unterliegt strengen Auflagen. Die Art darf dadurch nicht weiter gefährdet werden. Die meisten der gelisteten Arten stehen in diesem Anhang.
Anhang III verzeichnet Arten, die von einem Land in seinem Hoheitsbereich unter Schutz gestellt wurden. (Quelle: dpa)
In der EU verfügen vor allem Frankreich, Spanien und Italien über große Thunfischflotten. Nach Angaben von Greenpeace landen 80 Prozent des von der EU im Mittelmeer gefangenen Roten Thunfisches auf dem japanischen Markt für Sushi-Gerichte. In den Verhandlungen wird mit Zwei-Drittel-Mehrheit abgestimmt, darum könnte Japan überstimmt werden.
- Datum 11.03.2010 - 13:44 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa
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Ich habe letztens gelesen, dass sich diese Bestimmnungen wieder verändert haben. Wäre schade.
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