Gentechnik Präzedenzfall Brokkoli

Bisher herrscht Rechtsunsicherheit beim Patent für Pflanzenzüchtungen in der EU. Der "Fall Brokkoli" könnte darüber entscheiden, ob Firmen Leben patentieren dürfen.

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München verhandelt über das "Brokkoli-Patent"

Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München verhandelt über das "Brokkoli-Patent"

Sollen Firmen Pflanzen patentieren dürfen? Diese Streitfrage ist nicht neu, doch jetzt könnte sie sich am Fall des Brokkoli entscheiden. Noch bis Mittwoch ist das grüne Gemüse beim Europäischen Patentamt (EPA) in München Thema. Dort beharrt die Firma Plant Bioscience auf einem 2002 erworbenen Patent auf eine Brokkoli-Sorte, die das Unternehmen mit Hilfe eines selbst entwickelten Gentests gezüchtet hatte. Die Züchtung gilt deshalb als zukunftsträchtig, da sie besonders viele Glucosinolate enthalten, Stoffe, die wissenschaftlichen Studien zufolge die Entstehung von Tumoren hemmen können.

Bisher sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten in Europa grundsätzlich verboten. Erlaubt sind allerdings Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht "im Wesentlichen biologisch" sind.

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Und genau in diesem Punkt herrscht Rechtsunsicherheit in der EU: Die europäischen Patentgesetze von 1998 sind in wichtigen Passagen schwammig gefasst. Die Patentvergabe ist Auslegungssache der Patentämter. Seit Jahren erteilt zum Beispiel das EPA Monopolrechte auf Tiere und Pflanzen, die nur durch Einsprüche neu verhandelt und zum Teil rückgängig gemacht werden können.

Der Brokkoli, über den die Große Beschwerdekammer des EPA nun verhandelt, könnte also zum Präzedenzfall werden. Denn die beklagte Firma Plant Bioscience erhielt ihr Brokkoli-Patent im Jahr 2002 nur, weil man das Herstellungsverfahren der krebshemmenden Nutzpflanze als Erfindung wertete – und nicht als Züchtung. Das Brokkoli-Patent EP 1069819 wurde für den Gentest, also das Herstellungsverfahren des Brokkolis erteilt, gilt aber in der Folge auch für damit gezüchtete Samen und ausgewachsene Pflanzen, die besonders viele Glucosinolate enthalten. Das Verfahren beruht auf einer Selektion natürlicher Gene und nicht auf Genmanipulation.

Am Ende wird es also darum gehen, ob derartige Züchtungen im Sinne des Patentgesetzes als technische oder als biologische Verfahren gelten. Werden sie vom EPA als technische Methode definiert, wäre der Weg frei für eine ganze Reihe anderer Pflanzenpatente.

Leser-Kommentare
  1. ... mein Gemüse selbst zu züchten. Sollten Firmen tatsächlich Pflanzen patentieren lassen dürfen auf diesem Planeten, werde nicht nur ich mich dafür stark machen, dass die Menschen wieder vermehrt selbst anbauen und untereinander handeln. Wo kämen wir denn da hin???? Jetzt hört's aber auf!

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    • lepkeb
    • 20.07.2010 um 17:00 Uhr

    die Firma tun, in dem sie den Samen so verteuert, dass er für den Kleingärtner unbezahlbar wird. Und da der "genetische Code"verändert wurde (z.B. Hybride) wird man den Samen auch nicht mehr selber vermehren können. Also das otpimale Monopol auf Lebensmittel.

    Es gibt in Deutschland, der EU und vielen anderen Staaten bereits seit langem den Sortenschutz, der (mit bestimmten Ausnahmen) allein dem Züchter der Sorte (ein durch den Züchter geschaffener Genotyp) für eine bestimmte Zeit das Vermehrungsrecht der von ihm gezüchteten Sorte zugesteht. Das Anbauen der Sorte ist, sofern man das Saatgut gekauft hat, natürlich Jedem erlaubt. Außerdem ist es, soweit ich weiß, Niemandem verboten, sich selbst als Züchter zu betätigen, sofern er die Schutzrechte Anderer dabei nicht verletzt. Außerdem dürfen Züchtungsunternehmen geschützte Sorten andere Züchter als Elternlinie für eigene Züchtungen (Sortenentwicklungen) nutzen, während dies bei dem strengeren Patentschutz nicht der Fall ist.

    Da die Entwicklung eines neuen Genotyps mit ganz bestimmten Eigenschaften unter Anwendungen moderner, biotechnologischer Verfahren einen erheblichen Kapitalbedarf erfordert, setzen sich Firmen, die derart viel investieren, für den strengeren Patentschutz ein, der ihnen eine größere Chance auf Widergewinnung des Kapitals eröffnet. Meines Wissens sieht das deutsche Patentrecht bisher keinen Patentschutz für vom Menschen geschaffene pflanzliche oder tierische Genotypen vor. Die Frage ist daher im Grunde genommen, ob die Menschheit auf züchterischen Fortschritt (falls ausreichenden Schutz fehlt) künftig verzichten will und kann. Hohe Investments in Züchtung ohne Return könnten sich allenfalls ein paar Staaten leisten, aber auch das wahrscheinlich nur begrenzt.

    • lepkeb
    • 20.07.2010 um 17:00 Uhr

    die Firma tun, in dem sie den Samen so verteuert, dass er für den Kleingärtner unbezahlbar wird. Und da der "genetische Code"verändert wurde (z.B. Hybride) wird man den Samen auch nicht mehr selber vermehren können. Also das otpimale Monopol auf Lebensmittel.

    Es gibt in Deutschland, der EU und vielen anderen Staaten bereits seit langem den Sortenschutz, der (mit bestimmten Ausnahmen) allein dem Züchter der Sorte (ein durch den Züchter geschaffener Genotyp) für eine bestimmte Zeit das Vermehrungsrecht der von ihm gezüchteten Sorte zugesteht. Das Anbauen der Sorte ist, sofern man das Saatgut gekauft hat, natürlich Jedem erlaubt. Außerdem ist es, soweit ich weiß, Niemandem verboten, sich selbst als Züchter zu betätigen, sofern er die Schutzrechte Anderer dabei nicht verletzt. Außerdem dürfen Züchtungsunternehmen geschützte Sorten andere Züchter als Elternlinie für eigene Züchtungen (Sortenentwicklungen) nutzen, während dies bei dem strengeren Patentschutz nicht der Fall ist.

    Da die Entwicklung eines neuen Genotyps mit ganz bestimmten Eigenschaften unter Anwendungen moderner, biotechnologischer Verfahren einen erheblichen Kapitalbedarf erfordert, setzen sich Firmen, die derart viel investieren, für den strengeren Patentschutz ein, der ihnen eine größere Chance auf Widergewinnung des Kapitals eröffnet. Meines Wissens sieht das deutsche Patentrecht bisher keinen Patentschutz für vom Menschen geschaffene pflanzliche oder tierische Genotypen vor. Die Frage ist daher im Grunde genommen, ob die Menschheit auf züchterischen Fortschritt (falls ausreichenden Schutz fehlt) künftig verzichten will und kann. Hohe Investments in Züchtung ohne Return könnten sich allenfalls ein paar Staaten leisten, aber auch das wahrscheinlich nur begrenzt.

  2. alle Anteile lieferte, wäre ich in dem Fall, daß ein Patent erteilt wird, dafür, daß die Natur auch alle Lizenzgebühren erhält. Es ist doch unmöglich, aus der Natur für alle Lebewesen (Mensch, Tier) Geliefertes einfach kostenlos zu entnehmen, dann zu züchten, um die ganze Pflanze als eigenes Konstrukt patentieren zu lassen wie eine Maschine.

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    Shell bohrt nach Erdöl, entnimmt es aus unserer Natur und veredelt es. Anschließend wird ein Patent auf V-Power Diesel angemeldet und der Liter wird für ca. 1,50 angeboten.

    Zurück zum Brokkoli: Das Züchtungsunternehmen findet in unserer Natur eine Pflanze, entnimmt sie, investiert hundert tausende EUR in die Weiterentwicklung und Veredelung (Züchtung) der Pflanze. Anschließend meldet das Unternehmen ein Patent auf die gezüchtete Pflanze an und verkauft sie.

    Wo ist der Unterschied?

    Shell bohrt nach Erdöl, entnimmt es aus unserer Natur und veredelt es. Anschließend wird ein Patent auf V-Power Diesel angemeldet und der Liter wird für ca. 1,50 angeboten.

    Zurück zum Brokkoli: Das Züchtungsunternehmen findet in unserer Natur eine Pflanze, entnimmt sie, investiert hundert tausende EUR in die Weiterentwicklung und Veredelung (Züchtung) der Pflanze. Anschließend meldet das Unternehmen ein Patent auf die gezüchtete Pflanze an und verkauft sie.

    Wo ist der Unterschied?

  3. Shell bohrt nach Erdöl, entnimmt es aus unserer Natur und veredelt es. Anschließend wird ein Patent auf V-Power Diesel angemeldet und der Liter wird für ca. 1,50 angeboten.

    Zurück zum Brokkoli: Das Züchtungsunternehmen findet in unserer Natur eine Pflanze, entnimmt sie, investiert hundert tausende EUR in die Weiterentwicklung und Veredelung (Züchtung) der Pflanze. Anschließend meldet das Unternehmen ein Patent auf die gezüchtete Pflanze an und verkauft sie.

    Wo ist der Unterschied?

    • lepkeb
    • 20.07.2010 um 17:00 Uhr

    die Firma tun, in dem sie den Samen so verteuert, dass er für den Kleingärtner unbezahlbar wird. Und da der "genetische Code"verändert wurde (z.B. Hybride) wird man den Samen auch nicht mehr selber vermehren können. Also das otpimale Monopol auf Lebensmittel.

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    Bei uns um die Ecke steht eine Abtei. Die Mönche dort bauen seit Dekaten ihr eigens Gemüse an und geben bereitwillig Samen her. Ich KAUFE einfach keinen Schund mehr der Firmen. Mir bracuht niemand das, was die Natur herzugeben mag, zu veredeln. Das KANN auchniemand, denn nichts schmeckt so gut wie eine völlig normale Tomate.

    Bei uns um die Ecke steht eine Abtei. Die Mönche dort bauen seit Dekaten ihr eigens Gemüse an und geben bereitwillig Samen her. Ich KAUFE einfach keinen Schund mehr der Firmen. Mir bracuht niemand das, was die Natur herzugeben mag, zu veredeln. Das KANN auchniemand, denn nichts schmeckt so gut wie eine völlig normale Tomate.

  4. Seltsame Ansicht...
    Dazu zwei Denkanstöße.
    Diesel wächst nicht.
    Beim Brokkoli wird nicht das geerntete Produkt verändert, sondern die Erbanlagen, die weiter vererbet werden.
    Wenn ich in einen Tank, in dem vorher ein veredeltes Diselprodukt war, gewöhnlichen Disel fülle muss ich keine besonderen Lizenzgebühren bezahlen (zumindest noch nicht).
    Wenn sich eine böse gezüchtete Brokkolipflanze mit meiner eignen Züchtung verbandelt. Und in deren Nachkommen plötzlich die veränderten patentierten Gene sind. Muss ich dann sehr wohl Lizenzgebühren bezahlen. Wer kann schließlich beweisen, dass es die böse Brokkolipflanze war, die sich mit meiner gewöhnlichen Brokkolipflanze gekreuzt hat. und dass nicht ich selber das provoziert habe.
    Der Unterschied ist die Nachhaltigkeit.
    Diesel muss immer veredelt werden. Brokkoli nur einmal!

  5. Bei uns um die Ecke steht eine Abtei. Die Mönche dort bauen seit Dekaten ihr eigens Gemüse an und geben bereitwillig Samen her. Ich KAUFE einfach keinen Schund mehr der Firmen. Mir bracuht niemand das, was die Natur herzugeben mag, zu veredeln. Das KANN auchniemand, denn nichts schmeckt so gut wie eine völlig normale Tomate.

    Antwort auf "Das wird dann schon"
  6. ... für diesen wohltuend sachlichen Beitrag ohne reißerische Verfälschung (wie die angeblich drohende Patentierung von "Pflanzen, die seit Jahrhunderten auf deutschen Äckern angebaut werden", von "Tieren, die eine gefühlte Ewigkeit auf unseren Weiden stehen" und von "ganz gewöhnlichen, essbaren Brokkoli vom Stiel bis zum Röschen", beispielsweise im Deutschlandfunk)

  7. Es gibt in Deutschland, der EU und vielen anderen Staaten bereits seit langem den Sortenschutz, der (mit bestimmten Ausnahmen) allein dem Züchter der Sorte (ein durch den Züchter geschaffener Genotyp) für eine bestimmte Zeit das Vermehrungsrecht der von ihm gezüchteten Sorte zugesteht. Das Anbauen der Sorte ist, sofern man das Saatgut gekauft hat, natürlich Jedem erlaubt. Außerdem ist es, soweit ich weiß, Niemandem verboten, sich selbst als Züchter zu betätigen, sofern er die Schutzrechte Anderer dabei nicht verletzt. Außerdem dürfen Züchtungsunternehmen geschützte Sorten andere Züchter als Elternlinie für eigene Züchtungen (Sortenentwicklungen) nutzen, während dies bei dem strengeren Patentschutz nicht der Fall ist.

    Da die Entwicklung eines neuen Genotyps mit ganz bestimmten Eigenschaften unter Anwendungen moderner, biotechnologischer Verfahren einen erheblichen Kapitalbedarf erfordert, setzen sich Firmen, die derart viel investieren, für den strengeren Patentschutz ein, der ihnen eine größere Chance auf Widergewinnung des Kapitals eröffnet. Meines Wissens sieht das deutsche Patentrecht bisher keinen Patentschutz für vom Menschen geschaffene pflanzliche oder tierische Genotypen vor. Die Frage ist daher im Grunde genommen, ob die Menschheit auf züchterischen Fortschritt (falls ausreichenden Schutz fehlt) künftig verzichten will und kann. Hohe Investments in Züchtung ohne Return könnten sich allenfalls ein paar Staaten leisten, aber auch das wahrscheinlich nur begrenzt.

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